| Befehle, Meldungen, Anlagen... Dezember 1943 |
|
Feldkommandantur (V) 245
Tultschin, den 28. Dezember 1943. Abt.Ia/Ib Kfz. Nr.4222/43. Feldkommandantur-Befehl Nr. 3. 1.) (Ia) Neujahrsschießen. Das sogenannte Neujahrsschießen in der Sylvesternacht wird verboten. Die Einheitsführer sind für die Durchführung dieses Befehls verantwortlich. 2.) (Ib Kfz.) Ersatzteilbeschaffung. Alle Einheiten und Dienststellen des Befh.d.deutschen Tr. in Transnistrien im Unterkunftsraum der Heeresgruppe Süd fordern ab sofort ihre Kfz-Ersatzteile bei der Feldkommandantur (V) 245 Abt. Ib/Kfz. an. Von hier erfolgt die zentrale Beschaffung aus Betriebsstoffersparnisgründen im Einvernehmen mit der Heeresgruppe Süd bei ZEL 306 in Birsula. Anforderungen sind in vierfacher Ausfertigung getrennt nach Fabrikaten usw. zum 15.jd.Mts. hierher vorzulegen. Die Abholung der Ersatzteile erfolgt für alle in den Bereichen der BK Tultschin und Shmerinka liegenden Einheiten bei der Feldkdr.245. Die in den Bereichen der BK Balta, Birsula und Golta untergebrachten Einheiten empfangen die Ersatzteile bei ZEL 306 in Birsula. Bereifungen sind mit Termin zum 25.jd.Mts. bei Abt.Qu./H-Mot des Befhshabers anzufordern. Die BKen legen auch ihre Anforderungen auf Bereifung über die FK, Abt.Ib/Kfz. zum 21.jd.Mts. vor. 3.) Betriebsstoffversorgung. Alle Einheiten und Dienststellen des Befh.d.deutschen Tr. in Transnistrien im Unterkunftsraum der Heeresgruppe Süd fordern den erforderlichen Betriebsstoff ab sofort bei der Feldkdr. 245, Abt.Ib/Kfz. an. FK fordert die Menge geschlossen bei der Heeresgruppe Süd an und weist die zur Verfügung stehenden Mengen den einzelnen Bedarfsträgern zu unter gleichzeitiger Verteilung auf die einzelnen Ausgabestellen. Betriebsstoffausgabestellen befinden sich im Bereich der H.Gr.Süd in Birsula, Sherebkowo und Balta. Einzeltankstellen werden in Tultschin, Shmerinka, Wapnjarka und Trostianez eingerichtet. Alle Einheiten reichen einmalig eine Aufstellung ihrer Kfz. ein, aufgeschlüsselt nach Pkw., Lkw. usw. (le., m., schw.), unterteilt nach Otto- und Dieselfahrzeugen mit Angabe des Verbrauchssatzes. (Verbrauchssatz = Verbrauch aller Fahrzeuge auf 100 km Fahrstrecke) Betriebsstoffausgabe erfolgt nur bei Mitbringung von Leerfaßraum. Die Anforderungen sind jeweils zum 1. und 15.jd.Mts. hierher einzureichen. Im Entwurf gezeichnet v. Loewenich Generalmajor und Kommandant. |
| << November 1943 Januar 1944 >> |