Korpskommando XIII
O.U. Oels, den 26.8.1939
Ia
Nr.58/39 geh.Kdos.
An
17.Div. 10.Div. Leibstandarte Adolf Hitler, Feld-Kdtur.530, K.Kdo.XIII:
Ia, Ic, Qu.
1.) Der Befehl K.Kdo.XIII Ia Nr.57/39 geh.Kdos. v.
26.8.39, (ergangen an 17.Div., Feld-Kdtur.530, Ia, Ic, Qu) ist durch
neue Anordnungen der Armee ungültig und zu.
vernichten. 2.) In den Raum des K.Kdo.XIII werden im Zuge des
Aufmarsches verlegt: 24.Div. links von 10.Div.,
Ausladungen sind im Gange. 17.Div. rechts von
10.Div., Ausladungen beginnen 27.8. 2.40 Uhr.
221.Div. ab 28.8. früh in den Raum Minken - Postelwitz - Sadewitz -
Schmollen - Ludwigsdorf - Gr.Weigelsdorf - Jeltsch. 3.)
Infolgedessen müssen, die bisher hier liegenden Truppen der 10.Div. und
der Leibstandarte Adolf Hitler entsprechend zusammenrücken und zwar:
a) Verst. Leibstandarte, räumt bis 27.8. 12.00 Uhr Pangau u. Bernstadt
für 17.Div. Stabsquartier der
Standarte von dieser Zeit ab Namslau.
Ab 28.8. 4.00 Uhr muß der Raum Minken - Mühlatschütz - Postelwitz -
Neuscholle - Rodeland für 221.Div. freigemacht sein. Die verst.
Standarte liegt dann ab 28.8.
früh im Raum Namslau - Dtsch.Marchwitz - Wilkau - Weitsdorf - Langenhof
- Prietzen - Lampersdorf - Windisch Marchwitz.
b)10.Div., räumt bis 27.8. 12.00 Uhr alle Orte südl. der Linie Schleise
- Kunzendorf - Ulbersdorf - Gimmel - Pontwitz - Zessel für 17.Div.
Sie hält sich bereit, auf weiteren Befehl die nördl. der Linie
Distelwitz - Rudeledorf - Strehlitz liegenden Orte für 24.Div.
freizumachen (voraussichtlich ab 28.8.
abends). 4.)17.Div. ist so zu versammeln, daß sie später über die
Linie Schmograu - Schleise nach Osten antreten kann. Der
Versammlungsraum Michelsdorf - Glausche - Reesewitz -
Schönau - Stronn - Buselwitz - Schwiersee - Gr.Zöllnig - Bernstadt
(hier Div.St.Qu.) ist ab 27.8. 12.00 Uhr freigemacht.
Die in Militsch ausladenden Teile rasten in der ersten Nacht im Raum
Strehlitz - Waldwiese - Hollunder - Schlottau - Neiderei - Lückerwitz -
Paulwitz - Schickerwitz. In diesem Raum ist Weißensee
u. Buchenwalde nicht frei. Die Div. erkundet baldigst eine
Div.Beobachtungsstelle, die als späterer Div.Gef.Stand
in Betracht kommt. Diese B-Stelle ist baldigst zu besetzen.
Verkehrsregelung durch 17.Div. Ausnahme: Beim
Überschreiten der großen Straße Breslau - Oels - Gr.Wartenberg nach
Süden erfolgt in Oels die Verkehrsregelung durch K.Kdo.XIII
(Feld-Kdtur.530 Oels). Truppenteil, Eintreffezeit u. Marschdauer ist der
Feld-Kdtur. 530 jeweils spätestens 1 Stunde vor Eintreffen der
Marschkolonne zu melden. Für das
Korpskommando der Chef des Generalstabes |
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Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Oels, den 28.8.1939
Qu.
Besondere
Anordnungen Nr.4 für die Versorgung des
XIII.A.K.
1.)
Allgemeines.
Einzelnachschubsendungen durch die Eisenbahn.
Alles von den Truppenteilen aus ihren Standorten benötigte Nachschub ist
von den Heimatdienststellen unmittelbar unter Mitteilung der genauen
Anschrift anzufordern. Als Anschrift ist hierzu, aus Gründen der Tarnung,
nicht der Truppenteil, sondern die Feldpostnummer (nicht Übungspost-
nummer) als sogenannte "Leitungszahl" anzugeben. Das Gut wird dann der
Truppe nicht unmittelbar sondern über die für das A.O.K.8 eingesetzte
"Weiterleitungsstelle 10" zugeleitet.
Die Gesamtanschrift muss daher lauten:
Wehrmachtnachschubsendung An
Leitungszahl: (= Feldpostnummer)
Weiterleitungsstelle 10. 2.)
Verwaltungswesen. a)
Verpflegung:
In Abänderung der "Bes.Anordnungen Nr.3 f.d.Versorgung der 8.Armee vom
27.8.39 Ziffer 2 werden angewiesen:
10.Division auf A.V.L.Gr.Wartenberg zugeteilt Grz.Abschn.Kdo.14 ohne
rückw.Dienste. 17.Division auf
A.V.L.Oels. Der 17.Division
werden wirtschaftlich zugeteilt:
M.G.Btl.6
II./A.R.53
II./Flak 22
5.(H)/13
Korps-Kdo.XIII Stab,
Korps-Nachsch.Fhr.413
Grz.Abschn.Kdo.14 rückw.Dienste.
Erster Verpflegungsempfang für die zugeteilten Einheiten der 17.Division
am 29.8.39 ab 16.00 Uhr bei Verpfl.Ausgabestelle
Schwiersee (4km südostw.Oels).
L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46) auf A.V.L.Namslau, Brot ist im
A.V.L.Oels zu empfangen. Diese
Regelung gilt bis 30.8.39 einschließlich.
Unmittelbarer Empfang von einzelnen Verbänden bei den A.V.L.ist
verboten. b)
Geldversorgung. Die
Div.Feldkassen haben sich umgehend mit Zahlungsmitteln einzudecken. Die
Div.haben die ihnen wirtschafltlich zugeteilten
Einheiten auch mit Geld zu versorgen. 3.)
Sanitätswesen.
a) Ab 29.8.39 bis zum Eintreffen der Feldlazarette der Div. werden
angewiesen:
Korpstruppen auf Krankenhaus Oels
10.Division auf Krankenhaus Gr.Wartenberg
17. " "
" Namslau. b)
Krankensammelstelle ist eingerichtet in:
Oels, Jägerkaserne, Wartenbergstrasse. c) E-Geräte
im Bereich des XIII.A.K.:
10.Division in Gr.Wartenberg (Rasenfläche Jugendhaus, Nähe Kirchstraße).
17.Division in Namslau (Reitplatz, Reiterkaserne).
d)
Begleichung von Rechnungen:
aa) Im
Reichsgebiet: Alle Rezepte über Arznei- und Verbandmittel aus
Zivilapotheken sind mit dem Vermerk "Bezahlung erfolgt durch
Wehrkreisarzt
XIII, Nürnberg 7" zu versehen, desgl.Ein-bezw.Überweisung in ärztl.,
zahnärztl.und Krankenhausbehanddlung.
bb) Jenseits
des Reichgebietes: Die sofortige Begleichung von Rezeptrechnungen
durch die zuständige Zahlmeisterei ist notwendig. Die Bezahlung
erfolgt an deutschstämmige Apotheken -bzw.Drogeriebesitzer durch
Barzahlung, an polnische Eigentümer durch Beitreibungsbescheinigungen (siehe
Besondere Anordnungen Nr.1 für die Versorgung. Auf derartigen Rechnungen
muß die ärztl.Notwendigkeit und sachliche Richtigkeit der Lieferung
anerkannt sein. 4.)
Veterinärwesen. a) Für Abgabe kranker
Pferde wird 17.Div. bis zum Eintreffen ihrer Vet.Komp. auf das
Wehrkreispferdelazarett VIII, Breslau, Bürgerwerder angewiesen.
Die für Überweisung in das Lazarett in Frage kommenden Pferde sind mit
genauer Angabe des Standortes dem K.Kdo.XIII/IVc zu melden, welches den
Abtransport veranlaest. Im
übrigen findet auch für die 17 Div,, die Ziffer IV der Besonderen
Anordnungen Nr› 1 für die Versorgung dee IIII,A,K.
vom 16.8.39 Anwendung. b)
Tierseuchenlage:
Ansteckende Blutarmut der Pferde der Zivilbevölkerung herrscht in:
Blüchertal bei Hermann Knohr )
Domäne Güntherwitz
)
Domäne Dockern
) Kr. Trebnitz
Schebitz bei Scholz
)
Domäne Schalkau
) Breslau Land
Landau bei Rudolf Halfter )
Krischütz bei Lehmann )
Kr.Wohlau
Mönch-Wotechelwitz bei Seeliger )
Wiesengrund bei M.Weimann )
Kr.Militsch
Prietzen bei Krafft-Rodestock) Kr.Oels
Das Betreten
dieser Gehöfte ist verboten.
5.)
Kraftfahrwesen. a) Soweit dem
K.Kdo.XIII.A.K. unterstellte Verbände und Truppen auf
Betriebsstoff-Empfang beim O-Lager der DAPG Breslau, Zankholzwiese,
angewiesen werden hat dieser
zwischen 5,00 und 12,00 Uhr stattzufinden. b) Der
Empfang bei O-Lagern ist nur mit Kw-Kolonne für Betr.St. durchzuführen.
Soweit diese noch nicht eingetroffen bezw. bei den Korpstruppen nicht
vorhanden sind, sind die Betr.St. und Ger.Wagen (Betr.St.Lkw) innerhalb
der Regimenter bezw. selbst. Abteilungen usw., geschlossen zum Empfang
zu führen. 6.)
Postversorgung. Mit Rücksicht auf
die Geheimhaltung ist Dienstpost an bereits aufgestellte
Ereatztruppenteile in der Heimat bis zum Ausspruch einer etwaigen
Mobilmachung ohne Nennung des
Ersatztruppenteils an den Führer der Einheit zu senden z.B:
An Haupm.Müller, Nürnberg, Gustav Adolfstr.36 (= Unterkunft des
Ersatztruppenteils). 7.)
Verkehrsregelung, Ordnungsdienste. a) Es
besteht Veranlassung auf die erlassenen Verkehrsregeln hinzuweisen.
Insbesondere sind verschiedentlich
Truppenteile nicht den Anordnungen der Verkehrsregelungsorgane (Feldgend.usw.)
nachgekommen. Im Gefechtsgebiet haben Nachts- auch
Einzel-Kfz. abgeblendet zu fahren, um eine Belästigung marschierender
Truppen und Kolonnen zu vermeiden.
K.Kdo.hat eine entsprechende Anordnung für Zivil-Kfz.sowie allgemeine
Beschränkung des Zivilverkehrs beantragt. b) Alle
in Oels untergebrachten Truppengteile haben sich, soweit noch nicht
geschehen, umgehend bei der Feldkdtur.530 (Oels), die mit dem Aufgaben
der Ortskdtur. beauftragt ist,
zu melden. c) A.O.K.8 wird gebeten, Armee-Truppen
entsprechend verstehendem Absatz a) und b) anweisen zu wollen. 8.)
Meldungen.
Auf die pünktliche und genaue Vorlage der mit den besonderen Anordnungen
Nr.vom 16.8.1939 einverlangten Meldungen wird erneut hingewiesen.
Ausnahme: Zum 30.8.39 8,00 Uhr ist einmalig der
Bestand an Munition nach dem Muster Beilage 6 zu den "Besonderen
Anordnungen Nr.1" zu melden. Weitere Meldungen
sind erst vorzulegen, wenn Verbrauch an Munition eintritt.
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Korpskommeando
XIII O.U.
Oels, den 30.8.1939
Qu.
Nr.88 geh.Kdos.
Besondere
Anordnunen Nr. für die Versorgung
des XIII.A.K
zum Korpsbefehl für den Angriff
Die mit Gen.Kdo.XIII.A.K./Qu.Nr.1
geh.Kdos.vom 16.8.39 und den späteren Ergänzungen erlassenen Besonderen
Anordnungen Nr.1 behalten ihre Gültigkeit, soweit nicht nachstehend
anders befohlen wird. 1.)
Nachschubstraßen:
XIII.A.K. und
10.Div. Oels - Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow. Zur Entlastung
dieser Straße ist für den Ost-West-Verkehr von Gr.Wartenberg die
Straße über Gr.Weitsdorf - Schollendorf - Werden - Birkenau - Oels zu
benutzen.
17.Div.
Oels - Bernstadt - Pangau - Schmograu - Trembatschau - Nova Wies -
Grebanin - Baranow - Donaborow - Wieruszow.
Leibstandarte
Adolf Hitler wird voraussichtlich später auf die Nachschubstraße
der 17.Div. verwiesen werden. Im besetzten Gebiet
sind zur Entlastung der Nachschubstraßen des XIII.A.K. insbesondere von
leeren und Einzelfahrzeugen im Ost-West-Verkehr alle
südl. (17.Div.) und nördl.(10.Div.) der großen Straße führenden Straßen
und Wege auszunutzen. Für X.A.K. und 24.Div. ist
ab 1.Angriffstag abends die Straße Distelwitz - Gr.Wartenberg Nord -
Makoszyce - Schildberg freizumachen. 2.)
Verwaltungswesen. a) Bezüglich
Verpflegung
und Geldversorgung werden angewiesen:
10.Div.: Korps-Kdo.XIII.A.K. (mitg unterstellten Teilen)
Korps-Nachsch.Führer 413 (mit unterstellten rückw.Diensten)
Br.Kol.b 1.u.2./413
II./A.R.53
N.53 (mit unterstellten Teilen)
II./Flak 22
5.(H)/13
Grz.W.Abschn.88 bis zu seinem Zurücktreten unter Grz.Abschn.Kdo.14.
17.Div.: L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46)
I./Pz.Rgt.23 Einzelne
unterstellte Teile (z.B.Flak-Battr.usw.) sind grunsätzlich von der
vorgesetzten Dienststelle mit zu versorgen. b) Ab
2.Angriffstag werden zum Verpflegungsempfang angewiesen:
10.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Gr.Wartenberg
17.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Namslau.
Der Empfang ist mit den A.V.L. unmittelbar zu regeln.
c) Alle Truppen sind vor Angriffsbeginn mit Verpflegung so auszustatten,
daß sie über mindestens 3 Tagessätze verfügen.
L.St.Adolf Hitler führ beim Verlassen ihres derzeitigen
Unterkunftsraumes 5 Tagessätze mit. 3.)
Munition:
a) Dem K.Kdo.steht Munition in Höhe einer 1.Austattung für 10. 17.Div.
und Korpstruppen im Mun.Lager Exerzierplatz Gänseberg nordostw.Oels
zur Verfügung. Anfahrt von
Straße Oels - Neumittelwalde über Gänseberg Süd (Abzweigung 800m
nordostw.Straßengabel P.155),
Abfahrt über Exerzierplatz auf Straßengabel P.155 (1km ostw.Spahlitz).
b) 10.und 17.Div. melden dem K.Kdo.spätestens 4 Stunden vor dem
beabsichtigten Mun.Empfang Eintreffzeit der Kol. und Mun.Bedarf.
Das Kdo.wird den Empfang sicherstellen. Arbeitskräfte stehen im Lager
zur Verfügung. 4.)
Verkehrsregelung. a) XIII.A.K.
(Feldkdtur.530): An Straße Oels - Gr.Wartenberg; in Oels und
Gr.Wartenberg; an der un.Ausgabestelle Exerzierplatz Gänseberg
(nordostw.Oels).
10.,17.Div.u.Leibstandarte Adolf Hitler an ihren Vormarschstraßen,
Nachschubstraßen un Ausgabestellen. b) Für den
Anmarsch der L.St.Adolf Hitler von Namslau über Konstadt nah Pitschen
wird die Straße von 1.l.Div.und 18.Div. freigehalten:
Namslau-Konstadt 20,00 Uhr (Angriffsvortag) bis 3,00 (Angriffstag)
Konstadt-Pitschen 20,00 " ( "
) bis 12,00 ( " ).
Die Verkehrsregelung an dieser Straße erfolgt durch die
Feldgend.Einheiten der 1.l.Div. und 18.Div.
Für etwa abzustellende, zurückbleibende Kolonnen der Leibstandarte
werden von den Truppen des XI.A.K.freigemacht:
Alteichen, Auenfels und Pitschen. 5.)
Straßenbau:
a) Für den Bau schwerer Kolonnenbrücken (10t Tragf.) liegt
Behelfsmaterial bereit, und zwar:
für Leibstandarte am Bahnhof Namslau,
" 17.Div. am Bahnhof Paulsdorf,
" 10.Div. am Bahnhof Ober-Stradam.
Das Heranführen an die Verbrauchsstellen ist durch die
Div.bezw.Leibstandarte zu regeln.
Den Kdeuren.der Pi.Btl.bezw.dem Führer des Pi.Zuges der Leibstandarte
ist eine Aufstellung über das bereitgelegte Material durch Pi.Stab
(Oberstlt.Schultz) unmittelbar zugegangen. b)
K.Kdo.XIII beabsichtigt, die Straßen Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow
und Tremhatschau - Nova Wies - Grebanin - Baranow - Donaborow
- Wieruszow in erster Linie instandsetzen und ausbauen lassen.
Die Div.melden frühzeitig, an welchen Stellen dieser Straßen Einsatz von
Straßenbaukräften erforderlich ist. 6.)
Betriebsstoff:
a) Alle Truppen haben dafür zu sorgen, daß zu Angriffsbeginn über ihre
volle 1.Ausstattung verfügen. b) Leibstandarte
Adolf Hitler wird zur Auffüllung des Verbrauchs von Unterkunftsraum in
den Bereitstellungsraum ein Teil der gr.Kw.Kol.f.Betr.St.
3./13 bis 19,00 Uhr am Angriffsvortag nach Namslau zugeführt. Sie ist in
den Bereitstellungsraum mitzuführen und nach Abgabe des Bestriebsstoffes
so nach Oels in Marsch zu setzen, daß sie bis 3.00 Uhr am Angriffstag
Namslau erreicht hat. c) Für die Korpstruppen sind
ab 1.Angriffstag 18,00 Uhr durch die gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3/413 in
Gutwohne und Oberstradam je eine Betr.St.Ausgabestelle
eingerichtet. Empfang siehe Anlage. d) 10.und
17.Div. stehen zur Ergänzung des Verbrauchs am 1.Angriffstag im
Marschtanklager H.Za.Breslau, Werk 15, Siebenweg je 20cb Otto- und 5cbm
Diesel-Kraftstoff zur Verfügung. Die Abholung hat durch die
Kw.Kol.f.Betr.St.der Divisionen zu erfolgen. Der Faßraum wird zusätzlich
gewährt, sodaß die Einrichtung
eines Betr.St.-Lagers möglich ist. e) Tankstelle
für Einzelkraftfahrzeuge des K.Kdos. bleibt in Oels, Schulhof
Kronprinzenschule eingerichtet. f) Auf die Gefahr
der Verseuchung polnischer Tankstellen und Betriebsstofflager
hingewiesen.
Anlage zu K.Kdo.XIII.A.K. Qu.Nr.88 g.Kdos. vom
30.8.39
Betriebsstoffempfang.
Truppenteil
Marschlager oder Kw.Kol.f.Betr.St.
Menge Otto in Ltr.Diesel Bem.
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Korps-Kdo.XIII
1/2 Kw.Kol.f.Betr.St.Gutwohne
1500
150 mit zugeteilten Teilen Rückw.Dienste XIII.A.K.
" "
" Gutwohne
600
1000 Art.Kdeur.17
" "
" Ob.Stradam
100
60 II./A.R.53
" "
" Ob.Stradam
7000
800 N.53
" "
" Gutwohne
4000
1500 II.Flak 22
" "
" Ob.Stradam
7000
700 5.(H)/13
" "
" Gutwohne
600
1000 Br.Kol.1.u.2./413
" "
" Gutwohne
1800
400 10.Div. )
Marschtanklager H.Z.A.Breslau
20000
5000 17.Div. )
Werk 15, Siebenweg
20000
5000
13000
1500 f.I./Pz.23
Anmerkung:
1.) Die vorstehend zugewiesenen Mengen sind Höchstmengen bis zu denen
Empfangen werden kann. 2.) Due Ausgabestellen der Kw.Kol.f.Betr.Stoff
3./413 sind ausgabebereit vom 1.Angriffstag 18,00 - 24.00 Uhr. 3.)
Oele und Fette können gleichzeitig zu den vorgeschriebenen Hundertsätzen
empfangen werden.
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