Feld-Kommandantur 530
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Befehle August 1939
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 26.8.1939
      Ia           
Nr.58/39 geh.Kdos.

An
17.Div. 10.Div. Leibstandarte Adolf Hitler, Feld-Kdtur.530, K.Kdo.XIII: Ia, Ic, Qu.

1.) Der Befehl K.Kdo.XIII Ia Nr.57/39 geh.Kdos. v. 26.8.39, (ergangen an 17.Div., Feld-Kdtur.530, Ia, Ic, Qu) ist durch neue Anordnungen der Armee ungültig
    und zu. vernichten.
2.) In den Raum des K.Kdo.XIII werden im Zuge des Aufmarsches verlegt:
    24.Div. links von 10.Div., Ausladungen sind im Gange.
    17.Div. rechts von 10.Div., Ausladungen beginnen 27.8. 2.40 Uhr.
    221.Div. ab 28.8. früh in den Raum Minken - Postelwitz - Sadewitz - Schmollen - Ludwigsdorf - Gr.Weigelsdorf - Jeltsch.
3.) Infolgedessen müssen, die bisher hier liegenden Truppen der 10.Div. und der Leibstandarte Adolf Hitler entsprechend zusammenrücken und zwar:
    a) Verst. Leibstandarte, räumt bis 27.8. 12.00 Uhr Pangau u. Bernstadt für 17.Div.
       Stabsquartier der Standarte von dieser Zeit ab Namslau.
       Ab 28.8. 4.00 Uhr muß der Raum Minken - Mühlatschütz - Postelwitz - Neuscholle - Rodeland für 221.Div. freigemacht sein. Die verst. Standarte liegt
       dann ab 28.8. früh im Raum Namslau - Dtsch.Marchwitz - Wilkau - Weitsdorf - Langenhof - Prietzen - Lampersdorf - Windisch Marchwitz.
    b)10.Div., räumt bis 27.8. 12.00 Uhr alle Orte südl. der Linie Schleise - Kunzendorf - Ulbersdorf - Gimmel - Pontwitz - Zessel für 17.Div.
      Sie hält sich bereit, auf weiteren Befehl die nördl. der Linie Distelwitz - Rudeledorf - Strehlitz liegenden Orte für 24.Div. freizumachen (voraussichtlich
      ab 28.8. abends).
4.)17.Div. ist so zu versammeln, daß sie später über die Linie Schmograu - Schleise nach Osten antreten kann. Der Versammlungsraum Michelsdorf - Glausche -
   Reesewitz - Schönau - Stronn -  Buselwitz - Schwiersee - Gr.Zöllnig - Bernstadt (hier Div.St.Qu.) ist ab 27.8. 12.00 Uhr freigemacht.
   Die in Militsch ausladenden Teile rasten in der ersten Nacht im Raum Strehlitz - Waldwiese - Hollunder - Schlottau - Neiderei - Lückerwitz - Paulwitz -
   Schickerwitz. In diesem Raum ist Weißensee u. Buchenwalde nicht frei. Die Div. erkundet baldigst eine Div.Beobachtungsstelle, die als späterer Div.Gef.Stand
   in Betracht kommt. Diese B-Stelle ist baldigst zu besetzen.
   Verkehrsregelung durch 17.Div.
   Ausnahme: Beim Überschreiten der großen Straße Breslau - Oels - Gr.Wartenberg nach Süden erfolgt in Oels die Verkehrsregelung durch K.Kdo.XIII
   (Feld-Kdtur.530 Oels). Truppenteil, Eintreffezeit u. Marschdauer ist der Feld-Kdtur. 530 jeweils spätestens 1 Stunde vor Eintreffen der Marschkolonne
   zu melden.
   Für das Korpskommando der Chef des Generalstabes 
 

Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                   O.U.Oels, den 28.8.1939
        Qu.
 
                                                        Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung des
                                                                           XIII.A.K.

1.) Allgemeines.
    Einzelnachschubsendungen durch die Eisenbahn.
    Alles von den Truppenteilen aus ihren Standorten benötigte Nachschub ist von den Heimatdienststellen unmittelbar unter Mitteilung der genauen
    Anschrift anzufordern. Als Anschrift ist hierzu, aus Gründen der Tarnung, nicht der Truppenteil, sondern die Feldpostnummer (nicht Übungspost-
    nummer) als sogenannte "Leitungszahl" anzugeben. Das Gut wird dann der Truppe nicht unmittelbar sondern über die für das A.O.K.8 eingesetzte
    "Weiterleitungsstelle 10" zugeleitet.
    Die Gesamtanschrift muss daher lauten:
        Wehrmachtnachschubsendung
     An
         Leitungszahl: (= Feldpostnummer)
            Weiterleitungsstelle 10.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Verpflegung:
       In Abänderung der "Bes.Anordnungen Nr.3 f.d.Versorgung der 8.Armee vom 27.8.39 Ziffer 2 werden angewiesen:
       10.Division auf A.V.L.Gr.Wartenberg zugeteilt Grz.Abschn.Kdo.14 ohne rückw.Dienste.
       17.Division auf A.V.L.Oels.
       Der 17.Division werden wirtschaftlich zugeteilt:
            M.G.Btl.6
            II./A.R.53
            II./Flak 22
            5.(H)/13
            Korps-Kdo.XIII Stab,
            Korps-Nachsch.Fhr.413
            Grz.Abschn.Kdo.14 rückw.Dienste.
       Erster Verpflegungsempfang für die zugeteilten Einheiten der 17.Division am 29.8.39 ab 16.00 Uhr bei Verpfl.Ausgabestelle
       Schwiersee (4km südostw.Oels).
       L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46) auf A.V.L.Namslau, Brot ist im A.V.L.Oels zu empfangen.
       Diese Regelung gilt bis 30.8.39 einschließlich.
       Unmittelbarer Empfang von einzelnen Verbänden bei den A.V.L.ist verboten.
    b) Geldversorgung.
       Die Div.Feldkassen haben sich umgehend mit Zahlungsmitteln einzudecken. Die Div.haben die ihnen wirtschafltlich zugeteilten
       Einheiten auch mit Geld zu versorgen.
3.) Sanitätswesen.
    a) Ab 29.8.39 bis zum Eintreffen der Feldlazarette der Div. werden angewiesen:
         Korpstruppen auf Krankenhaus Oels
         10.Division auf Krankenhaus Gr.Wartenberg
         17.   "      "       "      Namslau.
    b) Krankensammelstelle ist eingerichtet in:
          Oels, Jägerkaserne, Wartenbergstrasse.
    c) E-Geräte im Bereich des XIII.A.K.:
          10.Division in Gr.Wartenberg (Rasenfläche Jugendhaus, Nähe Kirchstraße).
          17.Division in Namslau (Reitplatz, Reiterkaserne).
    d) Begleichung von Rechnungen:
       aa) Im Reichsgebiet: Alle Rezepte über Arznei- und Verbandmittel aus Zivilapotheken sind mit dem Vermerk "Bezahlung erfolgt durch Wehrkreisarzt
           XIII, Nürnberg 7" zu versehen, desgl.Ein-bezw.Überweisung in ärztl., zahnärztl.und Krankenhausbehanddlung.
       bb) Jenseits des Reichgebietes: Die sofortige Begleichung von Rezeptrechnungen durch die zuständige Zahlmeisterei ist notwendig. Die Bezahlung
           erfolgt an deutschstämmige Apotheken -bzw.Drogeriebesitzer durch Barzahlung, an polnische Eigentümer durch Beitreibungsbescheinigungen (siehe
           Besondere Anordnungen Nr.1 für die Versorgung. Auf derartigen Rechnungen muß die ärztl.Notwendigkeit und sachliche Richtigkeit der Lieferung
           anerkannt sein.
4.) Veterinärwesen.
    a) Für Abgabe kranker Pferde wird 17.Div. bis zum Eintreffen ihrer Vet.Komp. auf das Wehrkreispferdelazarett VIII, Breslau, Bürgerwerder angewiesen.
       Die für Überweisung in das Lazarett in Frage kommenden Pferde sind mit genauer Angabe des Standortes dem K.Kdo.XIII/IVc zu melden, welches den
       Abtransport veranlaest. Im übrigen findet auch für die 17 Div,, die Ziffer IV der Besonderen Anordnungen Nr› 1 für die Versorgung dee IIII,A,K.
       vom 16.8.39 Anwendung.
    b) Tierseuchenlage:
          Ansteckende Blutarmut der Pferde der Zivilbevölkerung herrscht in:
              Blüchertal bei Hermann Knohr )
              Domäne Güntherwitz           )
              Domäne Dockern               )     Kr. Trebnitz
              Schebitz bei Scholz          )

              Domäne Schalkau              )     Breslau Land
              Landau bei Rudolf Halfter    )
             
              Krischütz bei Lehmann        )      Kr.Wohlau
              Mönch-Wotechelwitz bei Seeliger )
              Wiesengrund bei M.Weimann    )      Kr.Militsch
              Prietzen bei Krafft-Rodestock)      Kr.Oels
          Das Betreten dieser Gehöfte ist verboten.

5.) Kraftfahrwesen.
    a) Soweit dem K.Kdo.XIII.A.K. unterstellte Verbände und Truppen auf Betriebsstoff-Empfang beim O-Lager der DAPG Breslau, Zankholzwiese, angewiesen
       werden hat dieser zwischen 5,00 und 12,00 Uhr stattzufinden.
    b) Der Empfang bei O-Lagern ist nur mit Kw-Kolonne für Betr.St. durchzuführen. Soweit diese noch nicht eingetroffen bezw. bei den Korpstruppen nicht
       vorhanden sind, sind die Betr.St. und Ger.Wagen (Betr.St.Lkw) innerhalb der Regimenter bezw. selbst. Abteilungen usw., geschlossen zum Empfang zu führen.
6.) Postversorgung.
     Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung ist Dienstpost an bereits aufgestellte Ereatztruppenteile in der Heimat bis zum Ausspruch einer etwaigen Mobilmachung
     ohne Nennung des Ersatztruppenteils an den Führer der Einheit zu senden z.B:
     An Haupm.Müller, Nürnberg, Gustav Adolfstr.36 (= Unterkunft des Ersatztruppenteils).
7.) Verkehrsregelung, Ordnungsdienste.
    a) Es besteht Veranlassung auf die erlassenen Verkehrsregeln hinzuweisen. Insbesondere sind verschiedentlich
       Truppenteile nicht den Anordnungen der Verkehrsregelungsorgane (Feldgend.usw.) nachgekommen. Im Gefechtsgebiet haben Nachts- auch
       Einzel-Kfz. abgeblendet zu fahren, um eine Belästigung marschierender Truppen und Kolonnen zu vermeiden.
       K.Kdo.hat eine entsprechende Anordnung für Zivil-Kfz.sowie allgemeine Beschränkung des Zivilverkehrs beantragt.
    b) Alle in Oels untergebrachten Truppengteile haben sich, soweit noch nicht geschehen, umgehend bei der Feldkdtur.530 (Oels), die mit dem Aufgaben der
       Ortskdtur. beauftragt ist, zu melden.
    c) A.O.K.8 wird gebeten, Armee-Truppen entsprechend verstehendem Absatz a) und b) anweisen zu wollen.
8.) Meldungen.
      Auf die pünktliche und genaue Vorlage der mit den besonderen Anordnungen Nr.vom 16.8.1939 einverlangten Meldungen wird erneut hingewiesen.
    Ausnahme:
    Zum 30.8.39 8,00 Uhr ist einmalig der Bestand an Munition nach dem Muster Beilage 6 zu den "Besonderen Anordnungen Nr.1" zu melden. Weitere Meldungen
    sind erst vorzulegen, wenn Verbrauch an Munition eintritt.

 

Korpskommeando XIII                                                                                                          O.U. Oels, den 30.8.1939
    Qu.             
Nr.88 geh.Kdos.
                                                     Besondere Anordnunen Nr. für die Versorgung
                                                     des XIII.A.K zum Korpsbefehl für den Angriff

Die mit Gen.Kdo.XIII.A.K./Qu.Nr.1 geh.Kdos.vom 16.8.39 und den späteren Ergänzungen erlassenen Besonderen Anordnungen Nr.1 behalten ihre Gültigkeit,
soweit nicht nachstehend anders befohlen wird.
1.) Nachschubstraßen:
    XIII.A.K. und 10.Div. Oels - Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow. Zur Entlastung dieser Straße ist für den Ost-West-Verkehr von Gr.Wartenberg die
    Straße über Gr.Weitsdorf - Schollendorf - Werden - Birkenau - Oels zu benutzen.
    17.Div. Oels - Bernstadt - Pangau - Schmograu - Trembatschau - Nova Wies - Grebanin - Baranow - Donaborow - Wieruszow.
    Leibstandarte Adolf Hitler wird voraussichtlich später auf die Nachschubstraße der 17.Div. verwiesen werden.
    Im besetzten Gebiet sind zur Entlastung der Nachschubstraßen des XIII.A.K. insbesondere von leeren und Einzelfahrzeugen im Ost-West-Verkehr alle
    südl. (17.Div.) und nördl.(10.Div.) der großen Straße führenden Straßen und Wege auszunutzen.
    Für X.A.K. und 24.Div. ist ab 1.Angriffstag abends die Straße Distelwitz - Gr.Wartenberg Nord - Makoszyce - Schildberg freizumachen.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Bezüglich Verpflegung und Geldversorgung werden angewiesen:
       10.Div.: Korps-Kdo.XIII.A.K. (mitg unterstellten Teilen)
                Korps-Nachsch.Führer 413 (mit unterstellten rückw.Diensten)
                Br.Kol.b 1.u.2./413
                II./A.R.53
                N.53 (mit unterstellten Teilen)
                II./Flak 22
                5.(H)/13
                Grz.W.Abschn.88 bis zu seinem Zurücktreten unter Grz.Abschn.Kdo.14.
       17.Div.: L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46)
                I./Pz.Rgt.23
       Einzelne unterstellte Teile (z.B.Flak-Battr.usw.) sind grunsätzlich von der vorgesetzten Dienststelle mit zu versorgen.
    b) Ab 2.Angriffstag werden zum Verpflegungsempfang angewiesen:
       10.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Gr.Wartenberg
       17.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Namslau.
             Der Empfang ist mit den A.V.L. unmittelbar zu regeln.
    c) Alle Truppen sind vor Angriffsbeginn mit Verpflegung so auszustatten, daß sie über mindestens 3 Tagessätze verfügen.
       L.St.Adolf Hitler führ beim Verlassen ihres derzeitigen Unterkunftsraumes 5 Tagessätze mit.
3.) Munition:
    a) Dem K.Kdo.steht Munition in Höhe einer 1.Austattung für 10. 17.Div. und Korpstruppen im Mun.Lager Exerzierplatz Gänseberg nordostw.Oels
       zur Verfügung.
       Anfahrt von Straße Oels - Neumittelwalde über Gänseberg Süd (Abzweigung 800m nordostw.Straßengabel P.155),
       Abfahrt über Exerzierplatz auf Straßengabel P.155 (1km ostw.Spahlitz).
    b) 10.und 17.Div. melden dem K.Kdo.spätestens 4 Stunden vor dem beabsichtigten Mun.Empfang Eintreffzeit der Kol. und Mun.Bedarf.
       Das Kdo.wird den Empfang sicherstellen. Arbeitskräfte stehen im Lager zur Verfügung.
4.) Verkehrsregelung.
    a) XIII.A.K. (Feldkdtur.530): An Straße Oels - Gr.Wartenberg; in Oels und Gr.Wartenberg; an der un.Ausgabestelle Exerzierplatz Gänseberg
       (nordostw.Oels).
       10.,17.Div.u.Leibstandarte Adolf Hitler an ihren Vormarschstraßen, Nachschubstraßen un Ausgabestellen.
    b) Für den Anmarsch der L.St.Adolf Hitler von Namslau über Konstadt nah Pitschen wird die Straße von 1.l.Div.und 18.Div. freigehalten:
       Namslau-Konstadt 20,00 Uhr (Angriffsvortag) bis 3,00 (Angriffstag)
       Konstadt-Pitschen 20,00 "  (      "       ) bis 12,00 (    "     ).
       Die Verkehrsregelung an dieser Straße erfolgt durch die Feldgend.Einheiten der 1.l.Div. und 18.Div.
       Für etwa abzustellende, zurückbleibende Kolonnen der Leibstandarte werden von den Truppen des XI.A.K.freigemacht:
       Alteichen, Auenfels und Pitschen.
5.) Straßenbau:
    a) Für den Bau schwerer Kolonnenbrücken (10t Tragf.) liegt Behelfsmaterial bereit, und zwar:
          für Leibstandarte am Bahnhof Namslau,
           "  17.Div. am Bahnhof Paulsdorf,
           "  10.Div. am Bahnhof Ober-Stradam.
       Das Heranführen an die Verbrauchsstellen ist durch die Div.bezw.Leibstandarte zu regeln.
       Den Kdeuren.der Pi.Btl.bezw.dem Führer des Pi.Zuges der Leibstandarte ist eine Aufstellung über das bereitgelegte Material durch Pi.Stab
       (Oberstlt.Schultz) unmittelbar zugegangen.
    b) K.Kdo.XIII beabsichtigt, die Straßen Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow und Tremhatschau - Nova Wies - Grebanin - Baranow - Donaborow
       - Wieruszow in erster Linie instandsetzen und ausbauen lassen.
       Die Div.melden frühzeitig, an welchen Stellen dieser Straßen Einsatz von Straßenbaukräften erforderlich ist.
6.) Betriebsstoff:
    a) Alle Truppen haben dafür zu sorgen, daß zu Angriffsbeginn über ihre volle 1.Ausstattung verfügen.
    b) Leibstandarte Adolf Hitler wird zur Auffüllung des Verbrauchs von Unterkunftsraum in den Bereitstellungsraum ein Teil der gr.Kw.Kol.f.Betr.St.
       3./13 bis 19,00 Uhr am Angriffsvortag nach Namslau zugeführt. Sie ist in den Bereitstellungsraum mitzuführen und nach Abgabe des Bestriebsstoffes
       so nach Oels in Marsch zu setzen, daß sie bis 3.00 Uhr am Angriffstag Namslau erreicht hat.
    c) Für die Korpstruppen sind ab 1.Angriffstag 18,00 Uhr durch die gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3/413 in Gutwohne und Oberstradam je eine Betr.St.Ausgabestelle
       eingerichtet. Empfang siehe Anlage.
    d) 10.und 17.Div. stehen zur Ergänzung des Verbrauchs am 1.Angriffstag im Marschtanklager H.Za.Breslau, Werk 15, Siebenweg je 20cb Otto- und 5cbm
       Diesel-Kraftstoff zur Verfügung. Die Abholung hat durch die Kw.Kol.f.Betr.St.der Divisionen zu erfolgen. Der Faßraum wird zusätzlich gewährt,
       sodaß die Einrichtung eines Betr.St.-Lagers möglich ist.
    e) Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge des K.Kdos. bleibt in Oels, Schulhof Kronprinzenschule eingerichtet.
    f) Auf die Gefahr der Verseuchung polnischer Tankstellen und Betriebsstofflager hingewiesen.

Anlage zu K.Kdo.XIII.A.K. Qu.Nr.88 g.Kdos. vom 30.8.39

                                      Betriebsstoffempfang.

Truppenteil                Marschlager oder Kw.Kol.f.Betr.St.           Menge Otto      in Ltr.Diesel   Bem.
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Korps-Kdo.XIII             1/2 Kw.Kol.f.Betr.St.Gutwohne                 1500              150 
mit zugeteilten
Teilen
Rückw.Dienste
XIII.A.K.                   "          "     "  Gutwohne                  600             1000
Art.Kdeur.17                "          "     "  Ob.Stradam                100               60
II./A.R.53                  "          "     "  Ob.Stradam               7000              800
N.53                        "          "     "  Gutwohne                 4000             1500
II.Flak 22                  "          "     "  Ob.Stradam               7000              700
5.(H)/13                    "          "     "  Gutwohne                  600             1000
Br.Kol.1.u.2./413           "          "     "  Gutwohne                 1800              400  
10.Div.   )                Marschtanklager H.Z.A.Breslau                20000             5000
17.Div.   )                Werk 15, Siebenweg                           20000             5000
                                                                        13000             1500          f.I./Pz.23

Anmerkung:
1.) Die vorstehend zugewiesenen Mengen sind Höchstmengen bis zu denen Empfangen werden kann.
2.) Due Ausgabestellen der Kw.Kol.f.Betr.Stoff 3./413 sind ausgabebereit vom 1.Angriffstag 18,00 - 24.00 Uhr.
3.) Oele und Fette können gleichzeitig zu den vorgeschriebenen Hundertsätzen empfangen werden.

 
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