Grenzschutz-Abschnittskommando 13
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Befehle August 1939
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                 Breslau, den 26.8.1939.
O.Qu./Ic/A.O.Nr.602/39 geh.

Betrifft: Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen im Operationsgebiet des A.O.K.8

I.) Einsatz:
      1) Im Bereich des A.O.K.8 sind eingesetzt:
         A. Die Geheime Feldpolizei-Gruppe 540,
            die Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnittskommando 14,
            die Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnitsskommando 13,
         B. Die Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei.
II.) Aufgaben:
      2) Die Gruppe der Geheimen Feldpolizei und die Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei haben die Aufgabe, lle volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen
         innerhalb des Operationsgebietes zu erforschen und zu bekämpfen.
      3) Die Geheime Feldpolizei bearbeitet die Fälle der Spionage, des Landesverrates, der Sabotage und Zersetzung.
         a) im Gefechtsgebiet,
         b) im rückwärtigen Armeegebiet, soweit sie sich innerhalb der Wehrmacht der Festungsanlagen, sowie in den Rüstungsbetrieben und den
            kriegs- und lebenswichtigen Betrieben ereignen. Soweit erforderlich, werden in den unter b genannten Fällen die örtlich zuständigen Staatspolizeistellen
           (Staatspolizeistelle Breslau und Staatspolizeistelle Liegnitz) mit der Bearbeitung beauftragt werden.
      4.) Der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei obliegt die Bekämpfung aller übrigen reichs- und deutschfeindlichen Elemente im rückwärtigen Armeegebiet.
III.) Dienststellen der Geheimen Feldpolizei:
      5.)a) Hauptgeschäftsstelle der Geheimen Feldpolizei-Gruppe 540
                  Bres1au, Oppelner Straße 88/92
                  Fernruf: 20 384
                  Leiter: Feldpolizeidirektor Dr.Oehme.
         b) Kommissariate der Geheimen Feldpolizei Gruppe 540
                  G.F.P.Kommissariat Oels, zuständig für die Truppenteile des Generalkommandos XIII.A.K.
                  Oels,Mitte]schule (Knaben) Beethovenstr.127 fernmündlich zu erreichen durch Gen,Kdo XIII.A,X.
                  Leiter; G.F.P.-Kommissar Kurth.
                  G.F.P.Kommissariat Trebnitz. zuständig für die Truppenteile des Generalkommandos X.A.K.
                  Trebnitz, Hotel Schlesischer Hof. Breslauer Str. 21
                  Fernruf 211. Leiter: G.F.P.Kommissar Bauer.
         c) Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnitts-Kommando 14
            Breslau, Festungskommandantur
            Fernruf: Postansohluß Nr. 42 071 Vermittlung Bürgerwerder Nr.223
            Leiter: Feldpolizeidirektor Arlt
         d) Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnittskommndo 13
            Glogau, Hotel Hindenburg, Potsdamer Straße 17
            Fernruf: Glogau 1092
            Leiter: Feldpolizeidirektor Kreis.
         e) Veränderungen in den Dienststellen, sowie neue Dienststellen werden laufend bekannt gegeben.

IV.) Dienststellen der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei:
       6.a) Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei Breslau, Polizeipräsidium
            Fernruf: 22 211
            Leiter: Ob.Reg.Rat SS,Obersturmbannführer. Dr. Fischer
            Vertreter u. Verbindungsführer zum A.O.K.8: Reg.Rat SS-Obersturmbannführer Schlotte.
         b) Unterteilung: Einsatzkommando I
            Leiter: Reg.Rat. SS-Sturmbannfüh. Dr.Scharpwinkel,
            Einsatzkommando II
            Leiter: Reg.Rat SS-Hauptsturmfüh. Liphardt.
         c) Veränderungen in den Dienststellen, sowie neue Dienststellen werden laufend bekannt gegeben.

V.) Meldeweg für die Truppe:
       7.Es sind zu melden
         a) Dem A.O.K.8 (Abwehrstelle) sämtliche Fälle volks-und staatsgefährdender Bestrebungen mit einem Nebenabdruck für den Chef der Zivilverwaltung
            soweit es sich um innerpolitische staatsfeindliche Akte (staatsfeindliche Äußerungen und Bestrebungen der Zivilbevölkerung) handelt,
         b) der Abwehrstelle des Generalkommandos VIII in Breslau alle Fälle der Spionage, des Landesverrats, der Sabotage und Zersetzung innerhalb der Wehrmacht, soweit sie
            sich auf Reichsgebiet abspielen,
         c) den Dienststellen der Geheimen Feldpolizei bzw. der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei sämtliche Fälle volks- und staatsgefährdender Bestrebungen,
         d) dem Kommandanten des rückwärtigen Armeegebietes sämtliche Fälle volks- und. staatsgefährdenden Bestrebungen, die sich im rUcü Armeegebiet abspielen.

VI.) Meldeweg für die Dienststellen der Geheimen Feldpolizei und Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei:
      8.Sämtliche Spionagevorkommen und sonstigen staatsfeindlichen Akte sind unbeschadet der sofortigen Bearbeitung von den Dienststellen der Geheimen Feldpolizei über die
        Hauptgeschäftsstelle der Gruppe 540 und von den Dienststellen der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei über die Einsatzgruppe an das A.O.K.8 (Abwehrstelle) zu melden.
        Soweit es sich um Staatsfeindliche Akte der Zivilbevölkerung handelt, ist ein Nebenabdruck für den Chef der Zivilverwaltung beizufügen.
      9.Die Dienststellen der Geheimen Feldpolizei und der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei sind gehalten, bei ihnen eingehende Anzeigen, für denen Bearbeitung sie nicht
        zuständig sind, auf kürzestem Wege an die nächste zuständige Dienststelle abzugeben.

VII.) Unterrichtung der Truppe:
     10.Die Truppe ist soweit erforderlich - über den Inhalt dieser Verfügung, sowie über den Inhalt des beigefügten Merkblattes über die Uniform, die Rechte und Befugnisse
        der Geheimen Feldpolizei, sowie über das Verhalten bei Festnahmen zu unterrichten.

                                                                                                                        Für das Armee-Oberkommando der Chef des Generalstabes
 
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