| Befehle März 1943 |
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Fernschreiben Obkdo.H.Gr.Mitte, Ia Nr.1941/43 g.Kdos., 1.3.43 an Dtsch.Verb.Stab beim ung.A.O.K.2, Obstlt.i.G.von Warburg, A.O.K.2, Pz.A.O.K.2, Bef.H.Geb.Mitte, Komm.Gen.i.Auffr.Bereich Mitte, Lw.Kdo.Ost Der Führer hat entschieden, daß die Umorganisation der ung.2.Armee ausschließlich mit den bei der Armee befindlichen Kfz., Waffen und Gerät stattzufinden hat mit dem ziel, Verbände für den Sicherungs- und Arbeitsdienst aufzustellen. Mit sofortiger Wirkung wird daher die Lieferung von Waffen und Ausrüstungsstücken aller Art durch deutsche Dienststellen an die ung.2.Armee gesperrrt. |
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Okdo. der Heeresgruppe Mitte
H.Qu., den 3.3.1943 Abt. Ia/A.O. Nr.307/43 geh. Betr.: Ferngespräch Oberstleutnant Herre - Oberst i.G. Frhr.von Gersdorff. An Oberkommando des Heeres Gen.St.d.H./Abt.Fremde Heere Ost. Die Unterstellung je eines geschlossenen zbV-Verbandes nach Art des Lehr-Rät. Brandenburg zbV 800 unter die Heeresgruppen ist zweckmäßig. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Verwendung derartiger Verbände in erster Linie bei eigenen Angriffshandlungen Erfolg verspricht. Bei fest geschlossenen Fronten ist ein unbemerktes Durchschleusen von Kräften in Volltarnung fast nirgends, möglich. Während der Abwehr können zbV-Verbände nur in rückwärtigen Gebiet gegen Banden verwendet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die zu Verfügung stehenden zbV-Verbände schwerpunktmäßig den Heeresgruppen zuzuteilen, bei denen größere Angriffshandlungen beabsichtigt sind. Da die besondere Verwendungsart derartiger Verbände bei. den Kommandobehörden noch nicht allgemein bekannt ist, erscheint es notwendig, daß durch OKH genaue Anweisungen für den Einsatz herausgegeben werden und daß der Einsatz in jedem Falle der Genehmigung durch die Heeres-Gr. bzw. des OKH bedarf. Besonders wichtig ist es auch darauf hinzuweisen, daß der Einsatz von zbV-Verbänden zeitlich begrenzt sein muß, da die Truppe sich sonst erfahrungsgemäß im infanteristischen Normaleinsatz verblutet. Für das Oberkommando der Heeresgruppe Mitte Der Chef des Generalstabes gez.Krebs |
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Fernschreiben H.Gr.Mitte, Ia Nr.2165/43 g.Kdos., 6.3.1943, 2.45 Uhr an Kgl.ung.A.O.K.2, Dtsch.Verb.Stab beim Kgl.ung.A.O.K.2, A.O.K.2, Obkdo.H.Gr.Süd, Whm.Bef.Ukraine, Bef.H.G.Mitte, Reichskomm.Ukraine, Pz.A.O.K.2 1.) Die kgl.ung.2.Armee wird auf Befehl des Oberkommandos des Heeres zur Durchführung ihrer Reorganisation in einen neuen Unterkunftsraum westl.des Dnjepr im Bereich des Wehrmachtbefehlshabers Ukraine verlegt. Mit Erreichen des Gebietes des Wehrmachtbefehlshabers Ukraine wird kgl.ung.2.Armee dem Oberkommando der Wehrmacht unmittelbar unterstellt. Die Transporte leitet nach Überschreiten der Ostgrenze des Reichskommissariats Ukraine der Wehrmachtsbefehlshaber Ukraine weiter. Einzelheiten der Unterbringung und Reorganisation der kgl.ung.2.Armee befiehlt Oberkommande der deutschen Wehrmacht. 2.) Kgl.ung.2.Armee trifft beschleunigt die entsprechenden Maßnahmen zur VErlegung ihrer Verbände über den Dnjepr nach Westen im unmittelbaren Einvernehmen mit folgenden Dienststellen. a) A.O.K.2 ) bezüglich des Abmarsches aus den b) Bef.H.G.Mitte ) betreffenden Gebieten und der späteren Ablösung der Sicherungen. c) Obkdo.H.Gr.Süd (Bef.H.G.Süd) ) bezüglich des Durchmarsches d) Kampfkommandant Kiew ) und der Zwischenunterkünfte e) Wehrmachtbefehlshaber Ukraine. 3.) Die Märsche sind zu beschleunigen und straff zu regeln. Diejenigen Teile der Armee, die den Dnjepr bei Kiew überschreiten, haben jeden unnötigen Aufenthalt im Stadtgebiet von Kiew zu vermeiden. 4.) Je nach verfügbarem Transportraum werden der kgl.ung.2.Armee zur Beschleunigung der Bewegungen Züge für E-Transporte zur Verfügung gestellt. 5.) Die durch das kgl.ung.A.O.K.2 am 28.2.43 befohlenen Sicherungen des IV. und VII.A.K., der 1.Pz.Div. sowie der Kampfgruppen des IV. und VII.A.K. sind erst nach Abschluß der Gesamtbewegung einzuziehen und über den Dnjepr zu führen. 6.) a) die zum Bahnschutz eingesetzten Einheiten (ung.I.R.32, 2 Etappenbataillone) sowie die von IV. und VII.A.K. und der 1.Pz.Div. eingesetzten Bahnsicherungskräfte sind so lange in den bisherigen Räumen zu belassen, bis eine ordnungsgemässe Übergabe an A.O.K.2 bzw. Bef.H.G.Mitte erfolgt ist. b) Für den Bau der Brücke bei Iwot ist in Abänderung des Befehls Okdo.H.Gr.Mitte, Ia/Gen.d.Pi.Nr.367/43 geh.v.25.2.43 nunmehr die ung.Besatzungsgruppe Ost verantwortlich. 7.) Die ung.Besatzungsgruppe Ost verbleibt im Befehlsbereich der Heeresgruppe Mitte. Für die Unterstellung der Besatzungsgruppe Ost sowie 1.ung.Sich.Div. und 102.ung.le.Div. gilt allein der Befehl Okdo.H.Gr.Mitte, Ia Nr.2093/43 g.Kdos. v.4.3.43. 8.) Kgl.ung.A.O.K.2 meldet dem Okdo.d.H.Gr.Mitte täglich bis zum Abtransport der letzten Teile der ihm unterstellten Truppen in der Tagesmeldung leuafend: a) Gang der Verlegung unter Aufführung der abtransportierten Verbände unter Angabe der Marschstraße und des Zielortes bis zur Ostgrenze des Reichskommissariats Ukraine. b) Absicht der Verlegung für den kommenden Tag unter Angabe von Ziel, Ort und Marschstraße wie zu a). c) Übergabe der Bahnsicherungen an A.O.K.2 bzw.Bef.H.G.Mitte. Die Transportmeldungen für die E-Transporte sind +ber deutschen Verbindungsstab beim kgl.ung.A.O.K.2 an den Transportkommandanten Kiew zu richten. |
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Fernschreiben von Heeresgruppe Mitte Ia
Nr.2177/43, 6.3.1943 an Pz.A.O.K.2, Kgl.ung.Besatzungsgruppe Ost, OKH Gen.St.d.H./Op.Abt., OKH/Attache-Abt., Kgl.ung.A.O.K.2, A.O.K.2 Laut Meldung 2.Armee hat 1.ung.Sich.Div. den ihr am 5.3. gegebenen Befehl, nach ihrem anfänglichen befehlswidrigen Zurückgehen erneut Sicherungen in ostwärtiger Richtung vorantreiben, nicht ausgeführt mit der Begründung, daß die Division der 2.Armee nicht mehr unterstände, sondern nunmehr 2.Panzerarmee unterstellt sei. An dem Unterstellungsverhältnis der 1.ung.Sich.Div. unter A.O.K.2 hat sich jedoch nichts geändert. Kgl.ung.Besatzungsgruppe Ost erläßt unverzüglich klaren Befehl an 1.ung.Sich.Div., der keinen Zweifel über selbstverständliche Ausführung gegebener Befehle läßt. |
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Fernschreiben H.Gr.Mitte, Ia Nr.2194/42 g.Kdos., 7.3.43, 0.20 Uhr an Kgl.ung.A.O.K.2, A.O.K.2, Bef.H.Geb.Mitte, Pz.A.O.K.2Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Bezug: Okdo.d.H.Gr.Mitte, Ia Nr.2165/43 g.Kdos. v.5.3.43 1.) Der kgl.ung.2.Armee (außer ung.Besatzungsgruppe Ost) wird auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht im Bereich des Wehrmacht-Befehlshabers Ukraine das Gebiet Korosten - Bragin - Mosyr und westlich zugewiesen. 2.) Der Wehrmachtbefehlshaber Ukraine unterrichtet den Oberbefehlshaber der kgl.ung.2.Armee über alle die ung.Truppen betreffenden Anordnungen und hält mit ihm enge Verbindung. |
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Fernschreiben von Okdo.H.Gr.Mitte, Ia Nr.2490/43 g.Kdos.,
15.3.1943, 13.00 Uhr an 1.) A.O.K.4 2.) A.O.K.9 3.) Pz.A.O.K.3 4.) Bef.H.G.Mitte 5.) Nachrichtlich: Lw.Kdo.Ost Am 25.3.43, 12.00 Uhr, wird das jetzige Gebiet der 9 .Armee mit sämtlichen Kräften durch 4.Armee übernommen, mit Ausnahme von Gebiet und Kräften des VI.A.K. (ohne 197.Div.), das von 3.Panzerarmee zum gleichen Zeitpunkt übernommen wird. Trennungslinie zwischen 4.Armee und 3.Panzerarmee ab 25.3.43, 12,00 Uhr (Karte 1 : 300 000): Verlauf der Autobahn (4.) von Grenze rückw.Armeegebiet bis südlich Swetizy, sodann Grenze zwischen Rayons Smolensk / Rudnja und Smolensk / Kasplja; Swetizy (3.Pz.) - Ssergejewka (4.) -Ljaskowka (4.) - Hirskoje (3.Pz.) - Buda (3.Pz.) - Cholm (4.) - Botschary (3.Pz.) - Kisseli (4.) - Perissnar (4.) - Ssossenka (4.) - Danilki (4.), dann: Ort 1,5 km westlich Krasnoselje - Weg Krasnoselje -Klimowo bis Chmost-Bach 3 km ostwärts Michailowka -Verlauf des Chmost-Bach bis Schepyrewo - Nowaja Semlja -Jefremowa - Starigino - Teterino - Straße Duchowschtschina — Belyj bis 3 km südwestlich Starina (alle genannten Orte, Weg und Straße mit anliegenden Ortschaften zu 4.) — Ssurowzowa (3 km westlich Ostje) (3.Pz.) - Lechino (an der Mesha) (3.Pz.) - Nelidowo (4.) - Sselisharowo (4.). Im Zusammenhang mit einer künftigen Ablösung der 7.Fl.Div. wird im frontnahen Gebiet diese Armeegrenze noch um etwa 15 - 20 km nach Westen verlegt werden, um das Gebiet beiderseits der Straße Duchowschtschina - Belyj einheitlich der 4.Armee zu unterstellen. Sämtliche, im jetzigen Gebiet der 9.Armee befindlichen Sicherungskräfte (einschl. der Osttruppen), mit Ausnahme der befehlsgemäß an Komm.Gen. der Sich.Truppen und Bef.H.G.Mitte zurückzugebenden Sicherungskräfte, sind durch 9.Armee bis auf weiteres in ihrem jetzigen Gebiet und in ihren jetzigen Aufgaben zu belassen und durch A.O.K.4 bzw. Pz.A.O.K.3 zu übernehmen. Einzelanordnungen für die Übernahme der Versorgung und die Neuverteilung der Versorgungstruppen erfolgen gesondert. Über die Neuverwendung des A.O.K.9 folgt Befehl. Der Stab A.O.K. verbleibt bis auf weiteres zur Verfügung der Heeresgruppe in Smolensk. |
| Fernschreiben H.Gr.Mitte Ia Nr.2968/43 g.Kdos.,
26.3.43 an A.O.K.4, Pz.A.O.K.3, Bef.H.Geb.Mitte,Lw.Kdo.Ost am 1.4.43, 12.00 Uhr, tritt zwischen 4.Armee und 3.Pz.Armee folgende Grenze in Kraft: Verlauf der Autobahn (4.) von Grenze rückw.Armeegebiet bis südlich Swetizy; sodann Grenze zwischen Rayons Smolenk/Rudnja und Smolensk/Kasplja. Swetizy (3.Pz.) - Ssergejewka (4.) - Ljaskowka (4.) - Mirskoja (3.Pz.) - Buda (3.Pz.) - Chilm (4.) - Botchary (3.Pz.) - Kisseli (4.) - Penissnar (4.) - Ssossenka (4.) - Danilki (4.), dann: Ort 1,5km westlich Krasnoselje -Ssudniki (4.) - Shukowa (4.) - Oserki (4.) - Gorodischtsche (1:100 000) (4.) - Sheljuchowo (1:100 000) (4.) - Ostrand Se 5km nordnordostwärts Klimjati - Ostspitze Schtschutschje-See - Einmündung Schessniza in Nesha (4.) - Nelidowo (4.). Mit dem gleichen Zeitpunkt wird 256.Div. A.O.K.4 unterstellt, A.O.K.4 und Pz.A.O.K.3 melden Übergabe bzw. Übernahme. |
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