IX.Armeekorps
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Befehle, Meldungen... Juni 1940
Anruf Hauptmann Graf Nostitz, A.O.K. 18 bei IX.A.K., 1.6.40, 17.00 Uhr

                                     Armeebefehl für den 2,6.1940.
                                          (Korpsbefehl) 
1. Der Angriff wird bei Halten des Gegners am 2.6. fortgesetzt .
2. IX.A.K. erhält hierzu einen Artl.-Regimentsstab und 2 mot. Artl.-Abteilungen des XXVI.A.K. zugeführt und unterstellt.
   Zuführung und Übergabe sind unmittelbar zu regeln.
3. Angriffstreifen: Grenze zwischen X.A.K. Les Moeres (X.) Leffrinckoucke (IX.) - Nordostrand Malo les Bains.
4. 1.6. 19.00 Uhr werden Fliegerkampfkräfte gegen Erdziele Südwestwärts Dünkirchen angesetzt werden. Luftwaffe wird den
   Angriff am 2.6. unterstützen. Einzelziele sind bis 1.6. 23.00 Uhr an A.O.K.18 zu melden.
5. Angriffsbeginn wird noch befohlen; 07.00 Uhr erwünscht.
 
Fernschreiben A.O.K.18 an IX.A.K., 1.6.40, 20.55 Uhr

1.) Armee setzt am 2.6. um 09.30 Uhr Angriff gegen verengten Brückenkopf Dünkirchen fort.
2.) IX.A.K. bricht Feindiderstnd beiderseits Ghyvelde und nimmt Küste ostw. Malo les Bains.
3.) Dem Korps werdn von XXVI.A.K. ein Art.Rgt.Stab (mot) und -unleserlich- Art.Abt.(mot) für die Angriffsdurchführung unterstellt.
    Einzelheiten sind zwischen IX. und XXVI.A.K. unmittelbar zu regeln.
-unleserlich- Trennungslinie zu X.A.K. bis les Moers wie bisher -unleserlich-ckoucke, (IX) Nordostecke Malo les Bains.
-unleserlich- die gesamte Art. des Korps ist noch am 1.6. und -unleserlich- der Nacht zum 2.6. Störungsfeuer auf die ver-unleserlich-
stellen zu legen.
-unleserlich-A. 2(H)41 klärt über dem Kampfraum nach unmittelbarer Anforderung -unleserlich- Flivo auf. Je Korps wird ein Artl.-Flieger
abgestellt.

B. zum Einsatz von Fl. Kampfkräften umgehend Ziele melden, denn Bekämpfung bei Tagesanbruch bis Angriffsbeginn dringend erforderlich.
Während der Nacht wird die Luftwaffe die Hafenanlagen von Dünkirchen und Malo les Bains angreifen.
Hierfür sind Sonderbefehle ergangen.
b) Zuführung der bisher der H.Gr.B unterstellten -unleserlich- Behörden und Truppen in ihre neuen Verwendungsgebiete.
c) Aufbau des Küstenschutzes in Belgien u.Nordfrankreich bi Etaples (einschl.) gegen fdl.Unternehmungeen von See her.
d) Herstellung der Ordnung im Kampfgebiet Belgien u.im Artois, Sichtung u.Nutzbarmachung der Beute.
4.) Unterstellungsverhältnise: am 1.6. s.Anlage 1.
      Zukünftige Verwendung dr großen Verbände s.Anl.2.
    Unstimmigkeiten in den Anlagen sind der Armee umgehend zu melden.
5.) Über die Inmarschsetzung in die Aufmarschräum u.die Verwendung der Heerestruppen folgen Einzelbefehle.
6.) 51.Div.(?) wird ab 1.6. 12.00 Uhr dem IV.A.K.unterstellt.
      Die Gen.Kdos.XI. und XXVII.halten sich für einen baldigen Abmarsch bereit.
    Die ihnen z.Zt. unterstellten Div. und Heerestruppen treten mit dem Abmarsch der Korps unter den Befehl des
    IV.A.K. (Gef.Stand Bousbecque, ostw.Worvicq).
    Befehlsübermittlung ist durch die Korps unmittelbar vorzubereiten und zu regeln.
-unleserlich- in de Richtung senkrecht zur Front durchzuführenden Märsche sind südl.der Linie Boullogne - Lens - Douai
-unleserlich- Avesnes in die Nacht zu verlegen.
    Alle Märsche, die seitwärtige Verschiebungen -unleserlich- Richtung parallel zur Front dienen -unleserlich-sätzlich
    bei Nacht durchzuführen.
8.) Mit dem Aufbau des Küstenschutzes wird später das Gen.Kdo.IV.A.K. beauftragt werden.
      Für diese Aufgabe stehen voraussichtlich zur Verfügung:
        208., 216., 254.Div.
    und eine Anzahl Flachbahnbatterien, über die Befehl folgt.
        Das Korps macht deer Armee baldigst einen Vorschlag über Bedarf. Einsatz er nötigen Kräfte u.Korps H.Qu.
    Hierbei ist davon auszugehen, daß die Divisionen bald durch Landesschützendiv. abzulösen sind, die durch Beutefahrzeuge
    z.T. zu motorisieren sind.
9.) Tarnung und Geheimhaltung sind auch für die neue Operation von grösster Bedeutung. 
      Insbesondere ist die durch die eigene Luftüberlegenheit begünstigte Sorglosigkeeit in der Tarnung mit Nachdruck abzustellen.
    Nachtmärsche sind zwecklos, wenn am Tage die Tarnung ausseracht gelassen wwird.
     Die den Korps unterstellten Kdo.-Behörden u.Einheiten dürfen von diesem BEfehl nur in dem notwendigen -unleserlich-ug
    Kenntnis erhalten. Von schriftlichen Befehlen ist nur soweit wie nötig Gebrauch zu machen. Sie sind weitgehend durch mündliche
    Anordnungen zu ersetzen.
     Der Kreis der jeweils zu unterrichtenden Persönlichkeiten ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
 
Fernschreiben A.O.K.18 an IX.A.K., 1.6.40, 20.55 Uhr

1.) Armee setzt am 2.6. um 09.30 Uhr Angriff gegen verengten Brückenkopf Dünkirchen fort.
2.) IX.A.K. bricht Feindiderstnd beiderseits Ghyvelde und nimmt Küste ostw. Malo les Bains.
3.) Dem Korps werdn von XXVI.A.K. ein Art.Rgt.Stab (mot) und -unleserlich- Art.Abt.(mot) für die Angriffsdurchführung unterstellt.
    Einzelheiten sind zwischen IX. und XXVI.A.K. unmittelbar zu regeln.
-unleserlich- Trennungslinie zu X.A.K. bis les Moers wie bisher -unleserlich-ckoucke, (IX) Nordostecke Malo les Bains.
-unleserlich- die gesamte Art. des Korps ist noch am 1.6. und -unleserlich- der Nacht zum 2.6. Störungsfeuer auf die ver-unleserlich-
stellen zu legen.
-unleserlich-A. 2(H)41 klärt über dem Kampfraum nach unmittelbarer Anforderung -unleserlich- Flivo auf. Je Korps wird ein Artl.-Flieger
abgestellt.

B. zum Einsatz von Fl. Kampfkräften umgehend Ziele melden, denn Bekämpfung bei Tagesanbruch bis Angriffsbeginn dringend erforderlich.
Während der Nacht wird die Luftwaffe die Hafenanlagen von Dünkirchen und Malo les Bains angreifen.
 
K.Gef.St., 2.6.1940.
07.50 Uhr

Anruf Chef des Generalstabs, A.O.K.18:
Falls Gegner in der Nacht 1./2.6. nicht mehr seine Einschiffung beenden konnte und den Brückenkopf Dünkirchen noch länger
zu halten versucht, ist beabsichtigt, 208.I.D zur Ablösung von Teilen oder der ganzen 56. Div. einzusetzen.
Einzelheiten der Ablösung müssten durch IX.A.K. erfolgen.

Die Ablösung ist dem Herrn Oberbefehlshaber noch nicht vorgetragen und darf der 56.I.D. zunächst noch nicht bekannt werden.
Kdeur. 208.Div. meldet sich im Laufe des 2.6. vormittags bei IX.A.K.
 
Armee-Oberkommando 18                                                                                    3.6.1940

An
   IX. und X.A.K.
   =============

1.) Gem.Entscheidung O.K.H. müssen die gegen Dünkrichen eingesetzten Heerestruppen insbesondere schwere und -unleserlich-
    Artillerie im Interesse der gesamten Operation herausgezogen werden. Es muss infolgedessen in Kauf genommen werden, daß
    der Angriff auf Dünkirchen am 3.6.40 eine Schwächung erfährt.
2.) Die gesamte Artillerie der Heeresgrruppen ist herauszuziehen außer bei IX.A.K., schw.Art.Abt.II.-unleserlich- schwere Artl.Abt.536.
3.) Die Artillerie ist im rückw.Gebiet der Korps in deren Gefechtsstreifen zu versammeln.
      a) IX.A.K. im Raum Dixmuiden.
      b) X.A.K. im Raum Wormhout - Cassel.
4.) Nach der Versammlung sind in Marsch zu setzen:
      a) Marschgruppe IX.A.K.
         Führer Arko 102, Truppe:   Arko 102,
                                    Art.Rgts.Stab -unleserlich-
                                    schw.Art.Abt.-unleserlich-
                                    schw.Art.Abt.-unleserlich-
                                    schwerste Art.-unleserlich-
5.)  Marschtsraße a) IX.A.K.:
       Roulers - Jseghem - Courtrai - Tournai - St.-unleserlich- Valenciennes
    Marschstraße b) X.A.K.:
       Caestre - Balleule - Armentieres - Hallennes - (6km-unleserlich- wetl.Lille) - La Basse - LEns - Arras.
    Bei Ankunft sind die Straßen frei zu machen.
    Vorkommandos unter Führung eines Offiziers voraus zu A.O.K.6 Flesquieres (7km südwestl.Cambrai).
    Verkehrsreglung und Wegeerkundung durch Marschgruppenführer.
    Der Marsch hat in Untergruppen aufgeteilt mit grossen Abständen zu erfolgen.
6.) Die Korps melden bis 3.6. spätestens 08.00 Uhr wann und in welcher Form die Fortsetzung des Angriffs gegen Dünkirchen
    geplant ist.
 
Anruf O1 A.O.K.18 an IX.A.K. 3.6.40, 16.10 Uhr

1./404 Brücke muß abgegeben werden. Inmarschsetzung nach Zusammenziehung.
 
Generlakommando IX.A.K., Ia/op, 3.6.1940,
Anruf Oberbefehlshaber an Chef IX.A.K.

Feind baut Stege bei Malo-Terminus und Malo les Bains für KRaftfahrzeugverladung.
Störungsfeuer durch Artillerie dorthin verlegen.
 
Anruf A.O.K.18 an IX.A.K., 3.6.1940, 19.30 Uhr:

1.) Fla.M.G.-Kp.6./46 ist am 3.6. ist am 3.6., 21.00 antretend zur Verfügung der 4.Armee in Marsch zu setzen.
2.) Marschstraße: Dixmuiden, Ypern, Bailleules, Stratzeele, Esthaires, Bethune, St.Pol.
3.) Die Kp. erreicht zunächst mit Anfang St.Pol. Dort wird es durch 4.Armee abgerufen.
    Straße ist nach Eintreffen freizumachen.

A.O.K.18, Ia
 
Anruf A.O.K.18 an IX.A.K., 3.6.1940, 19.30 Uhr:

1.) M.G.Btl.15 ist am 3.6. ist zur Verfügung der Heeresgruppe B am 3.6., 21.00 antretend in das Gebiet der 4.Armee
    in Marsch zu setzen.
2.) Marschstraße: Dixmuiden, Ypern, Bailleules, Stratzeele, Esthaires, Bethune, St.Pol.
3.) Das Btl.erreicht zunächst mit Anfang St.Pol. Dort wird es durch 4.Armee abgerufen.
    Straße ist nach Eintreffen freizumachen.

A.O.K.18, Ia
 
Anruf A.O.K.18 an IX.A.K., 3.6.1940, 19.30 Uhr:

1.) Pi.Btl.52 ist am 3.6. zur Verfügung des A.O.K.6 baldmöglichst antretend in Marsch zu setzen.
2.) Marschstraße: Brügge - Thourhout - Roulers - Menin - Westrand Lille - Lens - Arras.
    Das Batl.erreicht zunächst mit Anfang Arras.
    Straße ist nach Ankuft freizumachen.
    Vorkommando unter Führung eines Offiziers zu A.O.K.6 nach Flesquieres (7km südwestl.Cambrai).

A.O.K.18, Ia
 
Fernspruch A.O.K.18 an IX.A.K., 4.6.1940, 11.00 Uhr:

56.u.256.I.D. sind baldigst aus ihrem bisherhigen Einsatzgebiet herauszulösen und ostw. der belg./franz.Grenze so zu versammeln, dass sie über die Linie
Poperinghe - Ypern zu neuer Verwendung nach Süden in Marsch gesetzt werden können.
Zeitpunkt der Abmarschbereitschafz ist dem A.O.K. zu melden.
208.Div.sammelt in ihrem bisherigen Kampfraum.
216.Div. ist so herauszulösen, dass sie über Bergues in Richtung St.Omer marschieren kann.
208.u.216.I.D. werden ab 4.6. abds dem X.A.K. unterstellt. Zeitpunkt und Einzelheiten der Übernahme sind zwischen IX. u.X.A.K.
unmittelbar zu regeln. Beefehlsübernahme ist zu melden.
Nach erfolgter Abgabe der 208. u.216.I.D. und nach dem Herauslöseen der 56. und 216.I.D. hält sich Gen.Kdo.IX.A.K. mit Korpstruppen
in Gegend Wynendaale zum Abmarsch zu H.Gr.A bereit.
 A.O.K.18, Ia
 
A.O.K.18 an IX.A.K., Anruf 4.6.1940, 12.00 Uhr.

1.) Es sind baldmöglichst antretend am 4.6. in Marsch zu setzen:
    a) schwere Artl.Abt.II./67 zur Verfügung Heeres-unleserlich- in das Gebiet der 6.Armee nach Douai.
    b) Pi.Btl.47 zur Verfügung 6.Armee nach Arras.
2.) Marschstrasse:
    a) Dixmuide - Ypern - Lille - Douai
    b) Dixmuide - Ypern - Bailleule - Strazeele - La Basseee - Lens

Die Einheiten erreichen mit Anfang zunächst die Zielpunkte. Strassen nach Eintreffen frei machen. Schw.Artl.Abt.II./67 wird durch 6.Armee
abgerufen. Pi.Btl.47 entsendet Vorkommando unter Führung -unleserlich- voraus zur 6.Armee nach Flesquieres (7km südw-unleserlich-
 
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