| Befehle, Meldungen, Anlagen... Februar 1944 |
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Feldkommandantur (V) 245
Tultschin, den 26. Februar 1944. Abt.Ia Nr.523/44. Feldkommandantur-Befehl Nr. 7. ------------------------------ 1.) Bestrafung. Ich habe einen Oberfeldwebel mit einem Verweis bestraft, weil er seine Aufsichtspflicht einem ihm unterstellten Hiwi gegenüber dadurch vernachlässigt hat, daß er den Hiwi 1.) mit umgehängtem Gewehr mit der Mündung nach unten, 2.) mit ungesichertem Gewehr herumlaufen liess. gez. Auleb General der Infanterie. 2.) Termine des früheren Verbindungsstabes. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß die von dem früheren Verbindungsstab der deutschen Wehrmacht für Transnistrien befohlenen Terminmeldungen dem Befh.d.deutschen Tr.in Transnistrien nicht mehr vorzulegen sind. 3.) Verpflegungsempfang. In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß Truppenteile zum Verpflegungsempfang kommen, ohne Berechtigungsausweis noch Empfangsscheine zu haben. Um unnötige Wege zu vermeiden, wird auf Veranlassung der H.Dv.751 nochmals bekanntgegeben, daß eine Ausgabe von Verpflegung ohne Berechtigungsausweis und ohne gesiegelten Einnahme- und Empfangsschein nicht erfolgen kann. Der Empfangsschein muß von einem Offizier oder Beamten im Offiziersrang unterschrieben sein. In Ausnahmefällen kann Dienstsiegelmangel durch eine zweite Unterschrift eines Offiziers oder Beamten im Offiziersrang ersetzt werden. B.K. und Tr.O.K. werden angewiesen, die in den Bereichen liegenden Einheiten entsprechend zu verständigen. 4.) Termine zum 9. und 10. jd.Mts. bei F.K.245, IVa. Bezug: F.K.245, IVa Nr.253/44 vom 5.2.44.Zu Ziffer 1 des Bezuges: Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die Meldungen jeweils pünktlich zum 9. eines Monats (hier eingegangen) für den vergangenen Monat vorzulegen sind. Zu spät eingereichte Vorlagen machen eine der F. befohlene abgestimmte Sammelvorlage unmöglich. Die Meldungen der Einheiten usw. an die B.K. bleiben dort, werden von den B.K. buchstabenweise (a-k) zusammengefasst und je in einer Summe nach hier gemeldet. Zu Ziffer 2 des Bezuges: In Änderung der Ziffer 2 wird darum ersucht, Bekleidungsanforderungen nach hier nicht in einfacher, sondern in dreifacher Ausfertigung jeweils zum 10. eines Monats für den nächsten Monat unter Verwendung des Formblatts nach H.V.Bl.43, B., Nr.258 einzureichen. (Angabe der Stärke, getrennt nach deutschen Soldaten und Hiwi, sowie Einsatzort nicht vergessen). Materialien sind nicht mehr spezifiziert anzufordern. Diese werden im Rahmen des Bestandes entsprechend der Stärke ohne besondere Anforderung zugewiesen. Flickmaterialien sind aus anfallender Altbekleidung selbst zu gewinnen. 5.) Sicherstellung von Zivilkleidung aus Uniformstücken oder Wehrmachtsgut. Bei den in letzter Zeit durchgeführten Fahndungen nach Wehrmachtsgut wurde festgestellt, daß in vielen Fällen Uniformstücke, Schlafdecken, Beutestücke usw. zu zivilen Kleidungsstücken verarbeitet werden. Wenn auch nicht verkannt werden kann, daß die Zivilbevölkerung keine Möglichkeit hat, Ersatz für verbrauchte Bekleidungsstücke zu beschaffen, so kann es nicht geduldet werden, daß wertvolles Wehrmachtsgut auf diese Weise dem Verbrauch in der Truppe entzogen wird. In den Fällen, in denen Kleidungsstücke nachweisbar aus Wehrmachtsgut hergestellt wurden und diese Kleidungsstücke sich zur Verwendung in der Truppe eignen (als Truppenbekleidung oder zur Instandsetzung als Flickstoff), sind solche Kleidungsstücke durch die Ordnungsdienste sicherzustellen. Dabei ist nicht kleinlich zu verfahren und sind unbillige Härten zu vermeiden. Es ist möglich festzustellen, woher das Wehrmachtsgut stammt, in jedem Fall hat die Einnahme durch die Zahlmeisterei zu erfolgen. Sofern die Stücke bei der eigenen Einheit nicht verwendet werden, sind sie dem nächsten Bekleidungsamt als Altbekleidung abzuliefern. (Fg.) 6.) B.K. (O.K. I/738) Golta scheidet laut Befehl des Befh.Transnistrien, Quartiermeister vom 21.2.44 aus dem Verband der F.K.245 aus und wird der F.K.197 unterstellt. 7.) Mit dem 25.Februar 1944, dem Tag meiner Versetzung, scheide ich als Kommandant der Feldkommandantur (V) 245 aus. Ich spreche allen mir unterstellten Ortskommandanturen sowie Dienststellen und Einheiten des Bereichs der Feldkommandantur (V) 245 Dank und Anerkennung für die treue Pflichterfüllung aus und wünsche weiterhin alles Soldatenglück. Im Entwurf gezeichnet v. Loewenich Generalmajor und Kommandant |
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