Wehrkreiskommando XI
Hannover, den 28.Juli 1939 Abt.Ia/Ib
Mob.Az.35 Nr-1359/39 g.Kdos.
Bezug: W.Kdo.XI Abt.Ib Mob.Az.35
Nr.1016/39
g.Kdos.v.27.6.39 Betr.:
Aufstellungsübungen 1939 - Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.
GEHEIME KOMMANDOSACHE !
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Anliegend Verfügung Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Ia Grz./Id
Akte Ostgrenze Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.39
Zu Ziff.3.): Richtlinien für die
Durchführung der Übungen ergehen durch W.Kdo.II.
Zu Ziff.7.): Die kalenderführenden
Dienststellen (W.M.A.Hannover 1 bzw. Kdeur.der Gend.Magdeburg) haben die
Anmeldung der Unterkünfte
umgehend zu veranlassen. Eintreffen in den Unterkünften:
a) für Üb.Kartenst.570 Eintreffen Jastrow 5.8.
b) für Üb.Gru.geh.Feldpol.570 Eintreffen Jastrow 5.8.
c) für Üb.Feldgend.Abt.581: 1.) Eintreffen in Zwischenunterkunft 3.8.
2.) in Dramburg 4.8. Zu Ziff.9a):
Üb.Feldgend.Abt.(mot)581 Magdeburg,
Marschziel: Dramburg (zu erreichen bis 5.8. 16.30)
Zwischenunterkunft: 4./5.8.39 Joachimsthal.
Marschstraße: R.A.B.Magdeburg - Berlin - Stettin. R.Str.104 bis Stargard,
R.Str.158 bis Dramburg.
Üb.Feldgend.Abt.(mot) 581 marschiert aus ihren Unterkünften am 4.8.39 so
ab, daß sie mit Anfang 4.30 Uhr bei Auffahrt
Barleben die R.A.B. erreicht. Die R.A.B. Berlin - Stettin muß bis 15.00
Uhr bei Hüttendorf mit letzten Teilen verlassen
werden.
W.Kdo.III ist um Zuweisung eines Rastraumes zwischen West- und Ostkreuz
gebeten worden. Entscheidung geht durch
Fernschreiben Kdeur.der Gend.Magdeburg zu.
Am 5.8.39 R.A.B.Berlin - Stettin Auffahrt Hüttendorf 6.00 befahrend. Die
R.A.B. bei Hohenkrug muß bis 11.00 verlassen
sein. Rast 2 Stunden ostwärts Hohenkrug. Einzelheiten folgen.
zu Ziff.10.):ist durch W.Kdo.XI
erledigt. Zu Ziff.11.):Betriebsstoffversorgung:
a) Die Üb.Feldgend.Abt.(mot)581 rückt mit der vollen Ausstattung (5
Verbrauchssätze) aus. Nach Erreichen von Joachimsthal
ist der Betriebsstoff aufzufüllen. Hierzu sind die Lkw.für Betriebsstoff
so in Marsch zu setzen, daß sie am 5.8. von
7-9.00 Betriebsstoff beim Marschtanklager Stettin (Wendorf) empfangen
können. Da im Marschtanklager Betriebsstoff nur
im Austausch voller gegen leere Einheitbehälter ausgegeben wird, sind
ausreichend Mannschaften für das Umfüllen von
Betriebsstoff aus den Einheitsbehältern in die leeren Fässer der
Üb.Feldgned.Abt.581 mitzugeben.
W.Kdo.II ist um Bereitstellung von 3000 l gebeten worden.
Zu Ziff.18.): Für das Fahren der
takt.Kennzeichen gilt.Verfg.W.Kdo.XI Abt.H.Mot.(III) Az.76 a-g
Nr.1274/39 g.Kdos.(269) v.8.7.39.
Soweit noch nocht geschehen, gehen vorstehende Verfügungen den
kalenderbearbeitenden Stellen noch zu.
Das Eintreffen in den Unterkunftsraum ist umgehend an den Üb.Kommandant
des rückw.Armeegebiets 580 durch Befehlsempfänger
zu melden.
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