| Befehle, Meldungen... Mai 1940 |
| Anruf A.O.K.18 an IX.A.K., 30.5.1940, 12.10 Uhr General d.Inf.Geyer soll die Bewegungen ds linken Flügels IX.A.K. und des rechten Flügels X.A.K. auf Dünkirchen in unmittelbarem Benehmen mit X.A.K. in Einklang bringen. Korps-Gef.Stand X.A.K.: Raschendaale(?). Ia IX.A.K. soll mit übrigen Korps Ia´s 30.5. 18.00 Uhr zu einer Besprechung zu Ia, A.O.K.18 kommen. |
| Armeeoberkommando 18
A.Gef.Stand, 30.Mai 1940 Abteilung Ia Armeebfehl für den 31.Mai 1940 ============================== 1.) Die verbündeten Feindkräfte leisteten heute immer noch Widerstand an der Küste zwischen Nieuport und Dünkirchen. Zahlreiche größere und kleine Truppentransportschiffe verließen heute früh die Häfen. Sie wurden von der Luftwaffe erfolgreich angegriffen. 2.) 18. Armee bricht den letzten Widerstand an der Küste nimmt Dünkirchen und säubert den Kampfraum zwischen Nieuport und Gravelines. Die Armee sichert anschließend die Küste. 3.) Angriffsziele, (zugl. Sicherungsabschnitte): a) XXVI.A.K, Dünengelände Nieuport und La Panne (ausschl.) Das Korps sichert die Küste zwischen Zeebrügge und La Panne. b) IX.A.K. Küste La Panne bis Dünkirchen (ausschl.).X.A.K. Dünkirchen und Küste ostw. davon bis Port Philippe. 4.) Trennnungslinie. XXVI.A.K. u. IX.A.K, Zande (XXVI.) - Schoor (XXVI.) -Boitshaucke (XXVI.) - La Panne (IX.). IX. u. X.A.K, Houthulst (X.) — Loo (IX.) — Les Moers (IX.) - Dünkirchen (Mitte ). Zwischen X. u. XIV.A.K. Straße Poperinghe, Bergues, Gravelines (Orte zu X.A.K.). 5.) Von besonderer Bedeutung ist das schnelle Herauslösen aller mot.Divisionen aus den Kämpfen um das Küstengelände. X.A.K. setzt sich deshalb mit XIV.A.K. zwecks Freimachung dieser Verbände in Verbindung. Soweit wie möglich ist Ablösung durch Truppenteile des X.A.K. durchzuführen, Das Korps meldet der Armee laufend, welche Aufgaben von ihm übernommen sind. 6.) Nach Einnahme der Küste ist sie zu sichern. Hierfür sind nur die unbedingt nötigen Kräfte einzusetzen. Für den Rest der Einheiten ist Ordnung der Verbände vordringlich. 7.) Die Korps säubern ihre Streifen von Gefangenen und Flüchtlingen. Alle Hauptstraßen sind zunächst für Truppenbewegungen freizunachen, Gefangene u. Beute sind zunächst abseits der Straßen zu sammeln. Höhere Befehle für den Abschub ergehen von O.Qu. der Armee. 8.) 225. u. 227.Div. bleiben dem O.Qu, der Armee unterstellt. 9.) Luftwaffe. a) Aufklärung. 2./(H) 41 mit 7./(F.)L.G,2 klären nach näherer Anordnung des Koluft an u. nördlich der Küste zwischen Ostende u. Gravelines bis zu 30 km in See Feststellung fdl., Kriegsschiffeinheiten -unleserlich- und Transporter -unleserlich- Es kommt darauf an, bald Klarheit zu haben, M und wo sich noch fdl, Widerstandsnester an der Küste halten, Meldungen sind bei den Korps unmittelbar und bei der Armee abzuwerfen. Abwurfplätze sind dem Koluft der Armee baldigst durch Funkspruch mitzuteilen. b) K.G.4 wird am 31.5. feindl, Einschiffungen, Truppentransporte und Kriegsschiffeinheitcn außerhalb der Häfen auf See angreifen und durch bewaffnete Aufklärung einen Abtransport vor Feindkräften verhindern. c) I/Flak 49 schützt Bugge und Ostende. Für den Schutz der übrigen Küste folgt Befehl. 10.) Armee-Gef.Stand bleibt zunächst Brügge. Dorthin entsenden die Korps am 31.5., 10.00 Uhr, einen Gen.Stb.Offz. mit allen Unterlagen über Einsatz, Gliederung und Lage in ihren Abschnitten. Armeenachrichtenführer sorgt für Draht und Funkverbindung zur Heeresgruppe, XXVI,, IX. u, X.A.K.; Funkverbindung zum XIV.A.K. |
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