XI.Armeekorps
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Befehle XI.Armeekorps Juni 1939
Heeres-Gruppenkommando 1                                                                                                              Berlin, den 3.Juni 1939
Abt. Ia Nr.821/39 g.Kdos.

Bezug: 1.) OKH 4.Abt.(I) Genstb.d.H. 1700/39 g.v.27.5.39
Betr.: Einsatz von Truppen zu Befestigungsarbeuten an der Ostgrenze.

                                                 Befehl für den Truppeneinsatz zum feldmässigen Ausbau an der Ostgrenze.

I. Das Heeres-Gruppenkommando 1 ist verantwortlich mit Leitung und Durchführung des Truppeneinsatzes zum feldmässigen Ausbau an der Ostgrenze beauftragt.
   Es sind hierzu folgende Truppenteile in 3 Raten zur Verfügung gestellt: (Anmerkung: Die fpr die Raten angegebenen Zeiten sind nur Anhalt. Genaue Zeiten ergeben
   sich durch das Eintreffen der Transporte entsprechend den Transportanmeldungen.
          1.Rate: 26.6.-15.7.    17., 18., 19., 23.Div.
          2.Rate: 15.7.-4.8.     44., 45., 27., 30., 31.Div.
          3.Rate: 5.8.-31.8.     8., 28., 4., 14., 10., 3., 32.Div. sowie die gem.o.a.Befehl ausserdem zur Verfügung gestellten aktiven und Übungsverbände.
   Die Divisonen erhalten die Befehle für den Ausbau durch das Heeres-Gruppenkommando 1 und unterstehen ihm hierfür. Sie unterstehen in disziplinärer Hinsicht
   und für die Ausbildung (siehe Abschnitt III, Ziff.5)c) ihren Generalkommandos.
II.Zweck des Truppeneinsatzes an der Ostgrenze ist es, diejenigen Abschnitte der Grenzstellung die einem feindlichen Zugriff besonders ausgesetzt sind, entweder
   durch Armierungs-Ausbau zur Ergänzung des bereits in Durchführung begriffenen ständigen Ausbaus oder durch feldmässigen Ausbau zu verstärken.
   Hierdurch soll schnell die Vorausetzung für eine erfolgreiche Abwrhr an der Grenze geschaffen werden.
   Die ständigen Befestigungsanlagen werden weiterhin nach Befehl der Kommandanturen unter der Leitung der Fest.Pi.Dienststellen durch RAD. und Baufirmen gebaut.
III. Aufgabeverteilung für den Truppeneinsatz:
     1.) Heeres-Gruppenkommando 1:
         a) Das Heeres-Gruppenkommando 1 leitet denn Truppeneinsatz innerhalb seines Bereichs vom Jablunkau-Gebirge bis zur Ostsee.
         b) Es verteilt die Divisionen im Grossen auf die einzelnen Abschnitte die in der Anlage (Anlage 1a-c) entsprechend den mündlichen Weisungen des Heeres-
            Gruppenkommandos an die Kommandanten am 1. und 2.6.festgelegt sind.
         c) Es gibt die Bauaufträge an die Divisionen beim Eintreffen der Vorkommandos (siehe Abschnitt IV, Ziff.3) bei den Kommandanturen.
     2.) Die Kommadnanturen der Befestigungen und die Grenz-Kommandantur Küstrin:
         (Im weiteren Befehl nur als "Kommandanturen" bezeichnet).
         a) Die Kommandanturen übergeben den Divisionen die auf Grund der Bauaufträge des H.-Gru.Kdos.1 ausgearbeiteten Bauunterlagen (siehe Abschnitt V, Ziff.1 und 6)
         b) Sie sind verantwortlich für den einheitlichen Ausbau in ihrem Kommandantur-Bereich. Hierfür stehen die Kommandanten in ständiger Verbindung mit den
            Divisions-Kommandeuren der eingesetzten Divisionen.
         c) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Unterbringungsräume der Divisionen im einzelnen so liegen, dass die Truppenteile in unmittelbarer Nähe ihrer
             Arbeitsplätze unterhgebracht sind.
         d) Sie ziehen die "Erkundungsstäbe" zur Einweisung der 1. und 2.Rate mit heran und stellen sich für die 3.Rate nach Möglichkeit geschulte Einweisungstrupps
            zusammen.
     3.) Die Divisionen leiten den Ausbau der feldmässigen Stellungen gemä Abschnitt III, Ziff.1.)c) und 2.)a). Sie überwachen die Arbeit in ihrem Abschnitt und sind
         für Durchführung des Bauprogramms verwantwortlich.
     4.) Der Höhere Pionier-Offizier für die Landesbefestigung Ost:
         a) H.Pi.L.Ost ist nach Weisungen des H.-Gru.Kdos.1 verantwortlich für die Bereitstellung und Verteilung der vom OKH zur Verfügung gestellten Baustoffe und
            Arbeitsgeräte.
         b) Er bestimmt im Einvernehmen mit den Kommandanturen die Ausladebahnhöfe, Pi.Parks und Lagerplätze.
         c) Er gibt alle weiteren Befehle über den Nachschub von Baustoffen und Arbeitsgerät unmittelbar an die Fet.Pi.Dienststellen und leitet den laufenden Nachschub
            durch die den Kommandanturen unterstellten Fest.Pi.Dienststelllen an die arbeitende Truppe.
         d) die Kdre.der Fest.Pi.Dienststellen sind die technischen Berater der Kommandaten und der Div.Kdre. Sie sind für die Herbeischaffung und das Bereitlegen von
            Baustoffen und Arbeitsgerät im Einzelnen verantwortlich und regeln die Durchführung der Transporte bis an die Lagerplätze der Truppe.
     5.) Die Generalkommandos II, III, IV, VII, VIII, X, XI, XIII, XVII:     
        
a) Die Generalkommandos der in der 1.und 2.Rate eingesetzten Divisionen veranlassen unmittelbar die Transportanmeldungen ihrer Divisionen nach W.E.O.
            Für die 3.Rate ergeht hierüber noch Befehl.
            Unterbringunsräume der Divisionen siehe Abschnitt IV (Vorbereitungsmassnahmen).
         b) Die Heranziehung der Generalkommandos zur örtlichen Leitung der Schanzarbeiten gemäss o.a.Befehl Nr.1, Abschnitt IX, Ziff.A,1) wird erst in der 3.Rate
            erfolgen. Befehl hierüber folgt.
         c) Die Generalkommandos sind in allen 3 raten für die Durchführung der in o.a.Befehl v.27.5., Abschnitt IX, Ziff.C, 1) befohlenen Gefechtsausbildung
            verantwortlich.
            Das Heeres-Gruppenkommando ordnet hierzu an, das zwei Tage der Woche für diese Ausbildung vorzusehen sind.
            (Anmerkung: Diese zwei Tage können innerhalb der Woche beliebig in Vor- und Nachmittage aufgeteilt werden. Die Gesmtzeit ist bindend.
     6.) Wehrkreiskommandos VIII, III und II:
         a) Diese territorial zuständigen Wehrkreiskommandos sind im Einvernehmen mit den Kommandanturen für die Unterbringung und Versorgung der Divisionen verantwortlich.
            Unterbringungsräume der Divisionen siehe Abschnitt IV (Vorbereitungsmassnahmen).
         b) Sie sorgen für die Bereitstellung von Verpflegung für Mann und Pferd, für die sanitären Massnahmen aller Art und für Bereitstellung von Betriebsstoff.
         c) Sie sind für die Abwehrmassnahmen durch ihre Abwehrstelle verantwortlich.
         d) Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Funkstille gemäss Abschnitt IX, Ziff.C.1)d) des o.a.Befehls.

IV. Vorbereitungsmassnahmen für den Truppeneinsatz:
    1.) Die Kommandanturen melden die gewünschten Unterbringungsräume an die zuständigen Wehrkreiskommandos und an die den Divisionen vorgesetzten Generalkommandos
        auf Karte 1 : 100 000 für:
           1.Rate zum 5.6.39 (durch Fernschreiben, H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.916/39 g.vom 2.6.39 voraus befohlen)
           2.Rate zum 19.6.39
           3.Rate zum 1.7.39
        Die Wehrkreiskommandos VIII, III und II haben darauf die Unterbringung bei den zivilen Dienststellen sicherzustellen.
    2.) Die Divisionen teilen die zum Einsatz kommenden Truppenteile und deren Stärke den zusätzlichen Kommandanturen zu folgenden Terminen mit:
          Divisionen 1.Rate zum 10.6.39
          Divisionen 2.Rate zum 10.6.39
          Divisionen 3.Rate zum 20.6.39
    3.) Die Divisionen entsenden Vorkommandos zu den zuständigen Kommandanturen, die die Aufgabe haben, den Einsatz der Truppenteile vorzubereiten, und die die
        Ausbau-Unterlagen von den Kommandanturen übernehmen (Einzelheiten darüber diehe Abschnitt V, Ziff.6).
        Zusammensetzung der Vorkommandos:
            Div.Kommandeur mit Arbeitsstab
            Rgts.Kommandeure mit Arbeitsstäben
            Btls.und Abtlgs.Kommandeure mit Arbeitsstäben
        Eintreffen der Vorkommandos:
            Div.1.Rate zum 20.6.39
            Div.2.Rate zum 10.7.39
            Div.3.Rate zum 29.7.39 jeweils 12.00 Uhr bei den zuständigen Kommandanturen.
     4.) Quartiermacherkommandos der Einsatztruppenteile sind im unmittelbaren Einvernehmen zwischen den zuständigen Kommandanturen und den Divisionen so in Marsch
         zu setzen, dass die Vorbereitungen für die Unterbringung der Truppe sorgfältig treffen können.
     5.) Die Vorschrift "Stellungsbau" (D 585) gibt die Unterlagen für die Ausbau-Typen. Die D 585 wird den Divisionen über die Generalkommandos vom O.K.H. überwiesen
         (je Div. 200 Stück).
         Es werden alle im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Typen (Nr.der Bauanweisung) gebaut, mit Ausnahme der Nummern 7b, 9, 10, 15, 16.
         Die Vorschrift Dv.585 ist bei den Truppenteilen der Division zum Gegenstand eingehender Einweisungen zu machen. Die Truppenteile und insbesondere die Führer
         müssen schon vor Beginn der Arbeit auf ihre Aufgaben durch Unterricht und praktische Tätigkeit vorbereitet sein.

V. Allgemeine, grundlegende Weisungen für den Einsatz der Divisionen:
   1.) Der Ausbau ist durch Erkundungsstäbe unter Zugrundelegung des Einsatzes von Infanterie-Divisionen erkundet. (Die grenznahe Stellung im Oder-Warthe Bogen als
       Sperrausbau).
       Das Erkundungsergebnis liegt kartenmässig fest, die Stellungen sind im allgemeinen im Gelände ausgepflockt.
       Diese von den Erkundungsstäben auf Grund der Weisungen des Heeres-Gruppenkommandos festgelegten und von den Kommandanturen geprüften Grundlagen sind für den
       Ausbau durch die Truppenteile bindend.
   2.) Es sind zu bauen:
       a) Feuerstellungen für s.M.G., I.G., Gr.W. und Pak.
       b) Die wichtigsten B-Stellen für Infanterie und Artillerie.
       c) Die wichtigsten Gefechtsstände.
       d) Unterschlupfe und Unterstände Waffen und Bedienungen.
       e) Ein durchlaufendes Infanterie-Hindernis von 5m Breite. Dies letztere wird durch die Truppen im allgemeinen nur im Gebiet von Mähr.Ostrau und südl.
          im Oder-Warthe-Bigen und in Pommern gebaut. In allen übrigen Abschnitten wird es im Zuge des ständigen Ausbaus durch RAD ausgeführt.
   3.) Flurschaden ist, soweit es im Rahmen der gestellten Aufgabe angängig ist, zu vermeiden.
   4.) Die Vorschrift "Stellungsbau" (D 585) boldet die technische Grundlage für den Ausbau. Feldmässige Anlagen, die nach dem Erkundungsergebnis durch die Kommandantur
       der Bef.b.Neustettin zu bauen für notwendig erachtet werden und nicht in der Dv.585 enthalten sind, sind nach H.Dv.316 auszuführen.
       Im übrigen ist jede Aushilfe beim Bau der feldmässigen Anlagen recht und anzuwenden. Materialmangel, der auftreten kann, darf keinesfalls Grund für langsameres
       Arbeitstempo bilden.
   5.) Baustoffe, die für den feldmässigen Ausbau zur Verfügng stehen sollen, siehe Anlage (Anlage 2).
       Über die endgültig den Kommandanturen für den Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel folgen genaue Angaben durch das O.K.H. Nach deren Eingang wird H.Pi.L.Ost im
       Auftrage des H.Gr.Kdos.die weiteren Anweisungen geben.
   6.) Die Divisions-Kommandeure erhalten bei ihrem Eintreffen als Vorkommando durch die Kommandanturen folgende Bauunterlagen:
         a) Stellungskarten 1 : 10 000 mit Ein- und Kennzeichnung der auszubauenden, feldmässigen Anlagen.
         b) Ausbaulisten, aus denen hervorgeht, welche Art und Zahl von feldmässigen Anlagen gem.Abschn.I Ziff.2.) in dem betreffenden Abschnitt zu bauen sind.
         c) Angaben des zuständigen Fest.Pi.Stabes über Baustoff- und Gerätelager in dem Abschnitt.
         d) Leerkarten 1:10 000 in möglichst grosser Zahl. Diese sollen dazu dienen, dass sich die Truppengteile durch die Vorkommandos auszugsweise Stellungskarten
            für die Unterabschnitte selbst herstellen.
         e) Die Kommandanturen vervielfältigen möglichst viele Stellungskarten, um Arbeit zu spren und Fehler zu vermeiden.
         f) Die Divisionen ist für ordnungsmässige Rückgabe sämtlicher empfangener Karten, Listen usw. verantwortlich.
            Auf unbedingte Geheimhaltung wird hier besonders hingewiesen.
    7.) Die Divisions-Kommandeure ordnen auf Grund ihrer Unterlagen gem.Ziff.6.) den Einsatz ihrer Truppenteile im Einvernehmen mit den Kommandanturen an.
        Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Truppengattungen in gleicher Weise für den Stellungsbau herangezogen werden.
        Zunächt baut jeder Truppenteil die für seine Waffengattung zuständigen Anlagen. Im weiteren Verlauf sind der Dringlichkeit gemäss Ausgleiche zu schaffen.
    8.) Folgende Massnahmen sind zu treffen, um eine unnötige Beunruhigung der Bevölkerung zu vermeiden und um den Zweck des Truppeneinsatzes, die Anlage von
        Befestigungen, auch in der Öffentlichkeit in Erscheinung trete zu lassen:
        Es führen die Bezeichnungen:
                17.Div.  ...  Oberbaustab I            31.Div.  ...  Oberbaustab IX
                18.Div.  ...  Oberbaustab II            8.Div.  ...  Oberbaustab X
                19.Div.  ...  Oberbaustab III          28.Div.  ...  Oberbaustab XI
                23.Div.  ...  Oberbaustab IV            4.Div.  ...  Oberbaustab XII
                44.Div.  ...  Oberbaustab V            14.Div.  ...  Oberbaustab XIII
                45.Div.  ...  Oberbaustab VI           10.Div.  ...  Oberbaustab XIV
                27.Div.  ...  Oberbaustab VII           3.Div.  ...  Oberbaustab XV
                30.Div.  ...  Oberbaustab VIII         32.Div.  ...  Oberbaustab XVI
        Die Regts.Stäbe führen die Bezeichnung "Baustab" und sind innerhalb der Division mit Zahlen 1, 2, 3 usw. durchzunummerieren.
        Die Btls.- u.Abtlgs.Stäbe führen die Bezeichnung "Abschnitts-Baustab" und sind innerhalb der Division mit den Zahlen von 101 ab durchzunummerieren.
        Hinter die Zahlen der Baustäbe und Abschnittsbaustäbe sind die Zahlen der Oberbaustäbe zu setzen.
        Beispiele:
        I.R.9 =  Baustab 1/IV              I./I.R.9 = Abschnittsbaustab 101/IV
        I.R.67 = Baustab 2/IV             II./I.R.9 = Abschnittsbaustab 102/IV
        I.R.68 = Baustab 3/IV            III./I.R.9 = Abschnittsbaustab 103/IV
        A.R.23 = Baustab 4/IV              I./I.R.67 = Abschnittsbaustab 104/IV
        Die Bezeichnungen sind auf deutlich sichtbaren Schiildern an Geschäftszimmern, Unterkünften usw.anzubringen.
        Für die entsprechenden Bezeichnungen der Lager von Munition, Betriebsstoff usw. sind die Divisionen, für die entsprechenden Bezeichnungen der Parks und Lager
        für Baustoffe und Gerät sind die Fest.Pi.Dienststellen verantwortlich.
    9.) Heeres-Gruppenkommando 1 weist auf die Befehle hin, die O.K.H. in o.a.Bef.v.27.5., Abschnitt IX, Ziff.C,1) a-d über Munitons-Ausstattung, Gliederung, Tarnung
        und Funkstille gegeben hat. O.K.H. wird noch weitere Befehle über den Truppeneinsatz geben, in denen Einzelheiten über diese Anordnungen sowie Bestimmungen
        über Postzustellung und anderes gegeben werden.
        Heeres-Gruppenkommando 1 wird sodann, soweit nötig, entsprechende Anordnungen folgen lassen. Vorliegender Befehl soll den Wehrkreiskommandos, den Divisionen
        den Kommandanturen und den ihnen unterstellten Dienststellen weitgehendste Vorbereitungsmassnahmen für den Truppeneinsatz ermöglichen.
        Den unterstellten Dienststellen sind aus vorliegendem Befehl nur die Angaben zu machen, die unbedingt notwendig sind. Es muss verhindert werden, dass unterstellte
        Dienststellen Einblick in die Gesamtverteilung der Divisionen und ihre Aufgaben erhalten.
        Der Schriftverkehr in sämtlichen Fragen dieses Truppeneinsatzes ist bei allen beteiligten Dienststellen auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. Alles
        was durch mündliche Befehle erledigt werden kann, ist mündlich zu regeln. Hierauf legt die Heeres-Gruppe 1 besonders Wert.
   10.) Das Heeres-Gruppenkommando 1 weist zusammenfassend auf die Wichtigkeit der Aifgabe hin, vor die die zum Einsatz kommenden Divisionen und die Kommandanturen
        gestellt sind. Die schwierige Aufgabe wird sich nur lösen lassen, wenn mit voller Verantwortungsfreude, ohne engherzigen Schematismus, jede Aushilfe, die sich
        bietet, ausgenutzt wird. Vorbildliche Zusammenarbeit der bodenständigen Kommandanturen und der eingesetzten Divisionen ist die Vorbedingung des Gelingens der
        Aufgabe.

Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39

Verteilung der Divisionen 1.Rate
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Truppenteil                Oberbaustab          Kommandantur            Ausbauabschnitt *)
17.Division (XIII.A.K.)         I                Breslau                Grenze rechts: Strasse Oels, Rudelsdorf, Neumittelwalde (einschl.)
                                                                        Grenze links: Dtsch.Hammer-Sulmirschütz
 8.Division (VIII.A.K.)         II               Glogau                 Grenze rechts: Strasse Guhrau, Lissa (einschl.)
                                                                        Grenze links: Strasse Carolath, Schlesiersee, Ostweide (einschl.). Ausserdem: Abschnitt
                                                                                      Kontop - Unruhstadt.
19.Division (XI.A.K.)           III              Küstrin                Ganzer Oder-Warthe-Bogen (Grenznahe Stellung)
23.Division (III.A.K.)          IV               Neustettin             Grenze rechts: Strasse Pr.Friedland, Kamin (einschl.)
                                                                        Grenze links: Strasse Prechlau, Sahmpohl (ausschl.)

Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39

Verteilung der Divisionen 2.Rate
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Truppenteil                Oberbaustab          Kommandantur            Ausbauabschnitt *)

44.Division (XVII.A.K.)         V                Oppeln                 Grenze rechts: Südrand Jablunkau-Gebirge.
                                                                        Grenze links: wird noch durch Kdtr.der Bef.bei Oppeln festgelegt und unmittelbar mitgeteilt.
45.Division (XVII.A.K.)         VI               Oppeln                 Grenze rechts: wie Grenze links bei 44.Div.
                                                                        Grenze links: Alte Reichsgrenze nördl.M.Ostrau.
27.Division (VII.A.K.)          VII              Oppeln                 Grenze-rechts: Albrechtsdorf (3km nördl.Rosenberg) - Bobrowa (6km westl.Krzepice.)
                                                                        Grenz-links: Rosen (3km südwestl.Pitschen - Wieruscow).
30.Division (X.A.K.)            VIII             Breslau                Grenze rechts: Trebnitz - Weisskehle (an der Grenze)
                                                                        Grenze links: Wohlau - Rawitsch.
31.Division (XI.A.K.)           IX               Neustettin             Grenze rechts: Strasse Schwarz - Damerkow, Saviat, Karthaus (einschl.)
                                                                        Grenze links: Leba-Tal (einschl.).


Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39

Verteilung der Divisionen 3.Rate
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Truppenteil                Oberbaustab          Kommandantur            Ausbauabschnitt *)

8.Division (VIII.A.K.)          X                Oppeln                 Grenze rechts: Strasse Gnadenfeld, Ratibor, Loslau (einschl.).
                                                                        Grenze links: Strasse Bischofstal, Klüschau, Gleiwitz, Nikolai (einschl.)
28.Division (VIII.A.K.)         XI               Oppeln                 Grenze rechts: wie Grenze links 8.Div. (ausschl.)
                                                                        Grenze links: Bömswalde - Friedrichswille - Neudeck (6km ostwärts Tarnowitz).
45.Division (IV.A.K.)           XII              Oppeln                 Grenze rechts: wie Grenze links 28.Div.
                                                                        Grenze links: Strasse Tost, Horneck, Koschentin.
14.Division (IV.A.K.)           XIII             Oppeln                 Grenze rechts: Strasse Guttentag, Lublinitz (einschl.)
                                                                        Grenze links: Albrechtsdorf (3km nördl.Rosenberg) - Bobrowa (6km westl.Krzepice)
10.Division (XI.A.K.)           XIV              Breslau                Grenze rechts: Kraschen (6,5km südostw.Bernstadt) - Glausche (3km nordwestl.Reichtal)
                                                                        Grenze links: Strasse Oels, Rudelsdorf, Neumittelwalde (ausschl.)
3.Division (III.A.K.)           XV               Neustettin             Grenze rechts: Strasse Arnsfelde, Usch (einschl.)
                                                                        Grenze links: Strasse Jastrow, Flatow, Vandsburg (einschl.)
32.Division (II.A.K.)           XVI              Neustettin             Grenze rechts: Strasse Jastrow, Flatow, Vandsburg (ausschl.)
                                                                        Grenze links: Strasse Friedland, Kamin (einschl.)

*) Anmerkung: Da die Divisionen die taktischen Grenzen der erkundeten Abschnitte nicht kennen, ist hier die Bezeichnung der Grenzen der Ausbauabschnitte nach Strasse und
   Ortschaften erfolgt. Diese Grenzen umschliessen jeweils den ganzen Abschnitt ohne Rücksicht auf die häufigen Lücken im zukünftigen Ausbau. Für die Kommandanturen
   und für die "Bauaufträge" des H.-Gr.Kdos. an die Divisionen bleiben die mündlichen Weisungen massgebend, die H.-Gr.Kdo.1 am 1. und 2.6. in Berlin gegeben hat.
 
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