XII.Armeekorps
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Befehle etc. Mai 1940
-unleserlich-
-unleserlich-Nr.2257/40 geh.

                                         A r m e e b e f e h l-unleserlich- (vermutlich 16.od.17.5.40)

I. Kampfführung.
   1.) Der Feind ist im Begriff seine Truppen aus der bisherigen Widerstandslinie (lignie des Surveillance) in die 2.Widerstandslinie
       (lignie le Resistance) zurückzunehmen. Nach den Ergebnissen der Luftaufklärung verläuft diese Linie wie folgt:
          Montenach - westl.Kirchnaumen - Laumesfeld (1km ostw.St.Franz) - westl.Bibniche - Ostrand Busendorf - Westrand Hargarten,
          dann anscheinend 1km ostw.Diesen - westlich Carling - Bahnlinie bis Freyming - Westrand Cocheron - ostw.Rossbruck - Südrand
          Tal des Morsbach - südl.Gaubiving - Ostrand Gross-Blittersdorf - Wald nördl.Saargemünd - Höhe südwestl.Frauenberg - Blies
          bis Bliesbruck - südl.Erching - Nordrand Eppung-Urbach - Höhen Volmunster Olsberg - nördl.Hanviller - Gegend nördl.Haspels
          1 km westl.Stürzelbronn.
          Im Pfälzerwald ist die Linienführung nicht zu erkennen. Ostwärts des Pfälzer Waldes läuft sie anscheinend -unleserlich- die
          Höhen 1 km südl.Leuterburg - ostw.Riedselz-unleserlich- Ostrand Trimbach - Gegend westl.Eberbach.
   2.) Die 1.Armee folgt dem zurückhgehenden Feind mit -unleserlich-kräftigen Aufklärungskörpern so weit, daß diese -unleserlich- den
       unmittelbaren BEreich der Maginot-Linie kommen -unleserlich- dauernd Fühlung mit dem Feind.
   3.) Der Verlauf der vorgeschobenen Stellung kann -unleserlich- Meldung an die Armee verbessert werden.
   4.) Die vorgeschobene Stellung ist zu halten. -unleserlich- in ihr nach der Tiefe zu gliedern. Die Sich-unleserlich- muß gewährleistet
       bleiben.
       Der Befehl, Armeebefehl Nr.32 Ziff.I,3.) -unleserlich- Vorfeld 1/3, im F.K.F. 2/3 eingesetzt sein -unleserlich- aufgehoben.
       Wo sich der GEgner abgesttzt hat -unleserlich- Schwergewicht des eingesetzten Teiles der Tru-unleserlich-.
   5.) Beim XII.A.K. gilt die Spichernstellung als H.K.-unleserlich- F.K.F. in ihr bleibt eine dauernde Besetzung und -unleserlich-
   6.) Durch Aufklärung und Beobach-unleserlich- des Verhaltens des Feindes ist -unleserlich- der Gegner Kräfte vor der Front -unleserlich-
       Der Verlauf der vom Feinde gehalten-unleserlich- festzulegen.
   7.) Luftaufklärung.
       a) Die Aufklärungsstaffeln 1.(H)/21 und 1.(H)/13 werfen ab sofort der Armee wieder unmittelbar unterstellt unf wie folgt auf
          Zusammenarbeit angewiesen.
          1.(H)/21 mit XXX. und XII.A.K., Staffe bleibt in Primstal,
          1.(H)/13 mit XXIV. und XXXVII.A.K., Staffel verbleibt zunächst in Hoppstädten und verstärkt die Kette Fröhnerhof auf 6 Flugzeuge.
       b) Grenzen für die Gefechtsaufklärung:
          seitliche Grenzen: Korpsgrenzen
          vordere Grenze: Diedenhofen (ausschl.) - Metz (ausschl.) - Courcelles - Han a.d.Nied - Nonsd-unleserlich- Saarbrug - Zabern -
                           Bischweiler.
       c) Besonderer Wert ist auf Feststellung rückläufiger BEwegungen beim Feinde auch rückwärts der Magino-Linie zu legen.
          Meldungen hierüber müssen auf schnelsstem Wege zum -unleserlich- kommen.

II. Ausbildung.
    Neben der Aufrchterhaltung der Fühlung mit dem Feinde -unleserlich- Halten der vorgeschobenen Stellung ist die Ausbildung -unleserlich-
    Bewegungskrieg die Hauptaufgabe der Divisionen. Um -unleserlich- fördern zu können, ist beim XII.A.K. eine Beruhi-unleserlich- führung
    anzustreben. WO es die Tiefe des Vorfeldes zulässt, ist die Ausbildung im geräumten Gebiet -unleserlich- betreiben. Die Förderung der
    Ausbildung durch Üb-unleserlich- stärkten Btl. ist besonders wichtig.

III. Ausbau.
     Der feldmässige Ausbau im F.K.F. ist mit Ausnahme -unleserlich- Stellung einzustellen. Es sind nur die zur Bauerh-unleserlich-
     wendigen Arbeiten durchzuführen. Der frstungsmässige -unleserlich- wird fortgeführt.
 Ziffer I-III durch Fernschreiben and die Korps-Kdos.-unleserlich-

IV.-unleserlich-
    Der Luftschutz im Armee-unleserlich- gegliedert. Die gesamten -unleserlich- unmittelbar der Armee untersteh-unleserlich- folgt
     angewiesen:
        I./411 mit XXX.A.K.
        Flakgruppe Sarbrücken (bisher -unleserlich- mit I./24, lei.761) mit XII.A.K.
        I./4 mit XXIV.A.K.
        I./701 mit Höh.Kdo.XXXVII.
     II./24 (ohne 9.Battr.) verbleibt in bisherigem Einsatzraum.

V. Truppenverlegungen.
   1.) 162.I.D. wird bis 20.5.40 abends, im Landmarsch in den Raum um Simmern verlegt.
       Div.Stab in Simmern (ab. 18.5.40).
   2.) 96.I.D. erreicht bis 18.5.40 im Landmarsch den Raum um Lauterecken.
       Div.Stab in Meisenheim (Heeresvermittlung).
   3.) 98.I.D. verlässt im Landmarsch das Armeegebiet und erreicht den Raum um Thalfang.
       Div.Stab in Morbach, Fernspr.Nr.142 (Fernamt Bernkri-unleserlich-
   4.) 161.I.D. wird bis 18.5.40 in den Raum Birkenfeld - -unleserlich-holder verlegt.
       Div.-Stabsquartier in Birkenfeld.

   Alle vier Divisionen sind OKH_Reserve und unterstehen wirtschaftlich dem A.O.K.1.
   Die Versorgung der 162., 96. u.98.I.D. ist bis zum Ab-unleserlich- über die Mosel wieter durchzuführen.
   5.) 60.I.D. wird bnis 17.5.40 in ihren früheren Unterk-unleserlich- um St.Ingbert - Neunkirchen verlegt.
       Div.Stab in Sulzbach.
       Nach Erreichen des Raumes wird sie dem A.O.K.-unleserlich- unmittelbar unterstellt.
   6.) 9./Flakregt.24 ist aus ihren tellungen im -unleserlich- Höh.Kdo.XXXVII herausgezogen und dem Kommandeur -unleserlich- Luftwaffe beim
       Heeresgruppenkommando C taktisch unterstellt.
       Marschziel: Wiesbaden.
   7.) Behelfsm.Brückenkolonne B bei 60.I.D.
          Die bei 60.I.D. behelfsmässig zusammengestellte Brückenkolonne B bleibt mit allen KRaftfahzreugen, wenn die DIvision herausgezogen
       wird, in Germersheim -unleserlich- Verfügung der Heeresgruppe C.
          Sie wird in Bezug auf Versorgung und Ausbildung  -unleserlich- Höh-Kdo.z.b.V.XXXVII (246.Div.) unterstellt.
   9.) Artillerie.
        Mit sofortiger Wirkung -unleserlich- Artillerie in Kraft:
         a) II./A.R.179 tritt zur 79.I.D. -unleserlich-
         b) Rgts.Stab(z.b.V.)70 wird dem XII.-unleserlich- unterstellt.
         c) s.Art.Abt.711 wird dem Höh.Kdo.z.b.V. XXXVII zugeführt und unterstellt.
         d) B.-Abtl.31 ist am 17.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier.
         e) B.-Abt.22 ist zum 18.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch nach Trier zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier.
         f) Rgts.Stab 61 (XII.A.K.),
            II./A.R:61 (XII.A.K. und
            s.Art.-Abt.626 (XXIV.A.K.)
            sind sofort herauszuziehen zur Verfügung von A.O.K.7 -unleserlich-Bereitstellungsort ist fernmündlich zu melden.

VI. Ablösungen.
    268.I.D. ist durch XXIV.A.K. aus der Frint herauszulösen und baldmöglichst zur Verfügung des O.K.H. im Raum um L-unleserlich-stuhl -
    Waldmorr bereitzustellen.

VII. Berichtigungen zu Ziffer I, letzter Absatz, Armeebefehl -unleserlich-
     Ändere Zahlen der Gefangenen in
       20 Offiziere und 1328 Mann.
 
-Dokument schwer verbrannt-
Besondere Anordnungen -unleserlich-
zum Armeebefehl (A.O.K.1) -unleserlich-

1.) Der zum H.K.XXXV.abges-unleserlich- 424 tritt bis 18.5.40 20.00 Uhr -unleserlich- Nachr.Abt. -unleserlich- zurück. Hierfür unterstellt
    Armee-unleserlich- Rgt.-unleserlich- Abt.434 H.K.XXXXV zum gleichen Zeitpunkt -unleserlich-
2.) H.K.XXXXV übernimmt bis zum 19.5.40 06.00 Uhr die Vermittlung Lebach und Nunkirchen.
3.) K.K.XII übernimmt bis zum 19.5.40 06.00 Uhr die Vermittlung Fernamt Saarbrücken. Die für wirtschaftliche Zwecke bestehenden Anschlüsse
    können nur mit Genehmigung der Armee abgelegt werden.
4.) Armee-Nachr.Rgt.596 übernimmt bis zum 20.5.40 06.00 Uhr die von Nachr.Abt.424 besetzten Vermittlungen.
 
-Dokument stark verbrannt-
                                                 Armeebefehl (vermutl.19.od.20.5.40) -unleserlich-

I. Kampfführung.
  Nach dem im Gange befindlichen Herausziehen von Verbänden aus der Front kommt es darauf an, dem Feind die Schwächung der Front zu verbergen.
Die Aufklärungstätigkeit und das Art.Feuer sind in ungefähr dem gleichen Rahmen aufrecht zu erhalten, wie sie vor Pfingsten durchgeführt
wurden. Dazu wird es notwendig sein, die Art. und besonders die schwere Art. batterieweise und beweglich einzusetzen. Der Mangel an Zugmitteln
bei den verbleibenden mot.Art.Abteilungen darf dem beweglichen Einsatz nicht entgegenstehen.

II. Neue Armee-Grenze.
  Die Armeegrenze rechts verschiebt sich über Nonnweiler einschl. Niederzerf ausschl. - Saarburg ausschl. - Remich ausschl. - -unleserlich-
  Mosel aufwärts einschl. Der rückwärtigen Teile der Armeegrenze bleibt wie bisher.

III. Befehlsgliederung.
     1.) Korps-Kommando XXIV. wird zu anderwertiger Verwendung herausgezogen.
     2.) Vom Korps-Kommando XXIV verbleiben als bodenständig:
              der Stabsoffizier der Art.
               "          "     der Pi.
               "          "     der Pz.Abw.
               "  Gasabwehroffizier (der bisher die bodenständige -unleserlich-gelegenheiten bearbeitet
         mit ihrem bodenständigen Personal.
     3.) Es übernehmen:
         a) Korps-Kdo.XII von Korps-Kdo.XXIV den Ges-unleserlich- 257.Div.(ohne Fest.Pi.Abschn.Gruppen).
         b) Höh.Kdo.XXXVII von Korps-Kdo.XXIV den Ge-unleserlich-  262.Div. (ohne Fest.Pi.Abschn.Gr-unleserlich-
         Grenze zwischen Korps-Kdo.XII und Höh-Kdo.XX-unleserlich-  bisherige rechte Div.Abschnittsgrenze 268.Div.
     4.) Zur Erhaltung der für die Abwehrschlacht einget-unleserlich-  Fest.Organisation und zur Leitung des Fest.Ausbau-unleserlich-
         F.K.F.des bisherigen Korpsabschnitts XXIV wird -unleserlich- z.b.V.444 (Generalmajor Molo) mit Div.Stabs-unleserlich-  Kindsbach
         eingesetzt. Die bodenständigen Offiziere -unleserlich-  Ziff.2 treten den beteiligten Korps-Kdos. auf Anforderung zur Verfügung
         gestellt.
-unleserlich-  Fest.Pi.Stab 12 mit -unleserlich-
   Gruppen,
   Kdr. der Fest.Truppen XX-unleserlich-
   und mit I./Gr.128, Fest.Nach-unleserlich-         Einsatz der Fest.
   Nachr.Verbände verbleibt dageg-unleserlich-   
   die im Korpsabschnitt XXIV -unleserlich-          Bau-Btle. und
   sonstigen militärischen Baukräfte -unleserlich-

6.) Div.Stab z.b.V.444 erhält seine,  -unleserlich-  Organisation und den Fest. Ausbau im bisherigen Korpsabschnitt XXIV betreffenden Befehle
    unmittelbar vom A.O.K.1
7.) Besondere Aufgabe des Div.Stabes z.b.V.444 ist, den Aufbau, die Auffüllung und Ausbildung der Fest.Stammeinheiten durch Kdr.der Fest.Truppen
    zu fördern und den Ausbau des F.K.F. nach den vorliegenden, vom Korps-Kdo.XXIV zu übernehmenden Ausbauplänen gemäss den bisher ergangenen
    Befehlen über "Weiteren Ausbau West" planmäßig weiterzuführen. In taktischen Angelegenheiten hat Div.Stab z.b.V.444 nicht einzugreifen. Er
    regelt den Einsatz der ihm unterstellten Truppen in unmittelbarer Zusammenarbeit mit K.Kdo.XII und H.K.XXXVII. Diese Truppen unterstehen bei
    Einsatz den taktischen Führern.
8.) O.Qu./A.O.K.1 regelt die anderwertige Unterstellung der Landesschützen-Btle.
9.) Korps-Kdo.XII, Höh-Kdo.XXXVII und Div.Stab z.b.V.444 melden Beginn und Vollendung ihrer Übernahmen,
    Korps-Kdo.XXIV hält sich nach Übergabe in Kaiserslautern abrufbereit.
10.) 58.Div., bisher unter Korps-Kdo.XXII wird dem Höh.Kdo.XXXXV unterstellt. Sie ist aus der Front herauszulösen und hinter ihrem bisherigen
     Einsatzraum so bereit zu stellen dass ihr Abmarsch nach Westen möglich ist, -unleserlich-  den Bereitstellungsraum im Einzelnen folgt noch
     Befehl.
11.) Folgende im Abschnitt der 58.Div. eingesetzten Verbände verbleiben in ihrer bisherigen Verwendung und treten unter den Befehl des
     Höh-Kdo.XXXXV:
         Pz.Abw.Abt.XXIII
         Kdr.d.Bautruppen 31
         Bau-Btle.120 u.121.
12.) Fest.Pi.Stab 2 übernimmt die Festungsanlagen -unleserlich-  Unterlagen für den Abschnitt der 58.Div. vor-unleserlich-  13 in Trier.
       Höh.Kdo.XXXXV nimmt wegen Übernahme des G-unleserlich-  der 58.Div. Verbindung mit Kdtur.Eifel in Trier-unleserlich-
13.) 93.Div. ist aus der Front herauszulösen. Sie wird zur weiteren Ausbildung nach Baumholder und Umgebung -unleserlich-  genommen. Wegen des
     neuen Unterkunftsraumes nimmt -unleserlich-  unmittelbar Verbindung mit A.O.K.1 auf.
14.) Beginn und Beendigung des Herauslösens der 58. u.98.Div. sowie die neuen Abschnittsgrenzen sind durch H.K.X-unleserlich-  zu melden.

IV. Artillerie.
    1.) Art.Kdr.114 (Baumholder -unleserlich- unterstellt worden.
    2.) Die Art.Abteilungen IV./258, -unleserlich-  (sämtl.XII.A.K.) sind sofort -unleserlich- A.O.K.16 nach Trier zuzuführen -unleserlich-  in
        Trier bei Kommandant rückwärtiges Heeresgebiet (Grenzkommandantur). (fernmündl.voraus.)

V. Truppeneinsatz.
   a) Infanterie: Inf.Lehr-Btl.592 wird für beschränkte Zeit dem Höh.Kdo.XXXXV zum Einsatz im Vorfeld unterstellt und zugeführt.

VI. Truppenverlegungen.
    169.Div. erreicht bis zum 20.5. in Nachtmärschen über Kirn - Büchenbeuren den Raum ostw.Traben - Trarbach.
 
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