XIII.Armeekorps
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Befehle August 1939
Korps-Kdo.XIII.A.K.                                                                                        Nürnberg, 12.August 1939
Ia op.Nr.1 geh.Kdos.

Anlagen: 1 mit Beilage 1
         2 a,b,c.
         4 mit Beil 1 und 2.

1.) Feind: Bis jetzt bekannte Feindnachrichten siehe Anlage 1. Danach ist vor XIII.A.K. zunächst nur mit schwachen Feindkräften zu rechnen.
           Ergänzung der Feindlage wird kurz vor Inkrafttreten des Befehls ausgegeben.
2.) XIII.A.K. überschreitet auf besonderen Befehl am Y=Tag früh mit Leibstandarte Adolf Hitler und 10.Div. die Grenze zwischen Glausche und
           Neumittelwalde, setzt sich mit 10.Div. nah Wegnahme des Höhengeländes beiderseits Schildberg inn Besitz des Prosna-Übergangs bei
           Grabow und öffnet mit Leibstandarte noch am Y-Tag bei Sieradz den Übergang über die Warthe in Richtung auf Lodz. Truppengl.siehe Anl.2.
             Rechts vom XIII.A.K. geht der linke Flügel der 10.Armee über Wielun (Iel der 18.Div. für 2.Y=Tag) auf Warschau vor. Rechte Grenze
           XIII.A.K.(zugl.Armeegrenze): Ohlau (ausschl.) - Namslau - Kempen - Wieruszow - (ORte einschl.) - Lask - Pabianice - Skierniwice (Orte
           ausschl.)
             Links vom XIII.A.K. führt das Grenzabschnittskdo.13 Täuschungsmanöver und Erkundungsvorstöße im Abschnitt Rawitsch - Lissa durch.
           Linke Grenze des XIII.A.K.:
           Parchwitz - Rawitsch - Pleschen - Turek (Orte ausschl.)
3.) Zeitliche Staffelung der Versammlung siehe Anlage 3.
4.) Die Bereitstsellung zum Angriff wird in der Nacht zum Y=Tag durchgeführt, Beginn der Marschbewegung zur Grenze für alle bereitgestellten
    Verbände: Y-1 Tag 20 Uhr.
       Trennungslinie für Bereitstellung zwischen Leibstandarte Adolf Hitler und verst.10.Div.: Bahnlnie Breslau - Oels - Gr.Wartenberg.
5.) Verstärkte Leibstandarte Adolf Hitler (II./AR.46 unterstellt):
      a) Bereitstellung der vordersten Angriffsgruppen im Raum Glausche - Kunzendorf - Schönau - Eisdorf. Bereitstellung der Reste in den
         Wäldern sdl.Bernstadt.
      b) Auftrag Die Standarte geht  ohne Rücksicht auf das Vorwärtskommen ihrer Nachbarn zu nehmen - über Linie Droschkau - Trembatschau auf
         Kempen vor und setzt sich zunächst in den Besitz des Prosna-Ostufers nordostwärts Wieruszow (erstes Angriffsziel).
         Sodann stösst die Standarte über Sieradz auf Zdunzka - Wola vor, sichert und hält die Warthe-Übergänge durch einen Brückenkopf in Linie
         Monice - Kol.Podlezice (2km südostw.Wosniki) - Mecka Wola - Mnichow - Charlupia Mala.
      c) Trennungslinie zur 10.Div.: Bahnhof Gr.Wartenberg - Czermin - Rzenia (Orte zu 10.Div.) - Mikorzyn - Weglewice - Kusnica (Orte zu Leib-
         standarte) - Broncewice - Chajow (Orte zu 10.Div.).
6.) 10.Division:
      a) Bereitstellung i Raume Gr.Wartenberg - Neumittelwalde - Pestenberg - Gr.Schönwald - Gr.Woitsdorf derart, dass die Division antreten kann
            mit einer südl.Angriffgruppe von Gr.Wartenberg über Kobyla Gora auf Schildberg Süd,
            mit eier nördl.Angriffsgruppe von Kraschen - Neumittelwadlde Süd über Myslniewska - Strassenknie 4km südostw.Szklarka - Przygodsicka
            auf Schildberg Nord.
      b) Auftrag: Die Division nimmt als erstes Angriffsziel die Höhen um Schildberg, erzwingt noch am Y=Tag den Übergang über die Prosna bei
         Grabow und hält offen.
         Nächstes Ziel: Wartheübergang bei Sieradz.
         Zur Sicherung des linken Flügels der Div. ist 1./MG-Btls.6, verst.durch 1 Zug (mot)/Pi 10 und 1 Zug der Panz.Abw.Abt.10 im Anschluss an
         das Vorgehen der Div. an die Bartschbrücken bei Odalanow (Adelnau) und Przygodzice zu entsenden.
             Die Übergänge über den Bartschabschnitt zwischen den vorgenannten Orten sind zu sperren, zur Zerstörung vorzubereiten und bei Gefahr
         im Verzug zu zerstören.
             1./MG-Btl.6 wird der Div.am Y-1 Tag früh nach Festenberg zugeführt.
      c) Die Strasse Sperlingslust - Rudelsdorf - Neumittelwalde und der Raum nordwestlich davon ist von 10.Div. ab 2.Y=Tag 0.00 Uhr für die 17.Div.
         freizuhalten. Nachschubstrasse 10.Div. Oels - Gr.Warthenberg - Kobyla Gora.
7.) Grenzabschnittskommando 14 sichert zunächst an der Grenze die Bereitstellung, ausserdem die Bahn Glogau - Breslau, besonders bei Steinau und
    Dyhernfurth, gegen Handstreiche, auch stärkerer Kavalleriekörper.
      Im Abschnitt der Leibstandarte und der 10.iv.eingesetzte Teile der Grenzwacht werden vom Y-1 Tag, 20.00 Uhr der Leibstandarte und der 10.Div.
    unterstellt. Sie sind am Y=Tag nicht über die Grenze vorzuführen, sondern treten nach dem Überschreiten der Grenze durch die aktive Truppe wieder
    unter den Befehl des Grenzabschnittskommandos zurück.
       Die Gr.Wa.U.Abschn.Kdos.I und II./98 sind anzuweisen, dass die mit Beginn der Aufstellung mit den Teilen des M.G.Btls.6 in Militsch und
    Trachenberg Verbindung aufnehmen. Die Sicherungen des MG-Btls.6 sind laufend abzulösen, sobald Teile der Grenz-Wa-Komp.die Marschbereitschaft
    hergestellt haben.
8.) Flankensicherung:
    a) M.G.Btl.6 (ohne 1.Komp.) übernimmt ab Y-2.Tag 2.00 Uhr bis zum Eintreffen der Grenzwacht, deren Aufstellung am Y-Vortag befohlen wird, de Schutz
       der linken Flanke des XIII.A.K. in Gegend Militsch-Trachenberg.
          Auftrag: Das Btl.sichert die Grenzübergänge zwischen Bartnig-Freyhan und Grenzvorwerk (südl.Rawitsch). Ein überraschendes Vorgehen des
       Gegners über die Bartsch ist zu verhindern, insbesondere sind die Übergänge bei Militsch, Sulau und Trachenberg zu sichern. Handstreich gegen
       Militsch ist zu verhindern.
       Nach Übernahme der Sicherungen durch die Grenzwacht sammelt das Btl.zur Verfügung des Korps um Frauenwaldau. Mit dem Grz.Wa.U.Abschn.I./98
       Militsch und II./98 Trachenberg ist hierzu frühzeitig Verbindung aufzunehmen.
    b) Leibstandarte Adolf Hitler obliegt die Sicherung des rechten Flügels. Mit rechtem Nachbarn (18.Div.) ist Verbindung aufzunehmen.
          18.Div. wird am 1.Y-Tag aus Gegend Landsberg i.O.Schl.auf Kowale, am 2.Y-Tag auf Wielun vorgehen.
9.) Reserven:
    a.) II./AR.53 steht ab Y=Tag 3.00 Uhr in den Waldstücken südlich Görnsdorf (Stab Görnsdorf) so bereit, dass sie 1/2 Stunde nach Eingang des Befehls
        eingesetzt werden kann.
    b.) MG-Btl.6 (ohne 1.Komp.) sammelt nach Übernahme des Sicherungsauftrags durch die Grenzwacht um Frauenwaldau und hält sich so bereit, dass es
        1/2 Std. nach Eingang des Befehls antreten kann.
        Die Versammlung des Btls.ist dem Gen.Kdo.umgehend zu melden.
10.) Überschreiten der Reichsgrenze am Y=Tag auf besonderen Befehl zu einer noch zu bestimmenden Uhrzei. Mit diesem Zeitpunkt ist das Überschreiten
     und Überfliegen der Reichsgrenze frei. Jede vorherige Grenzverletzung ist untersagt.
11.) Aufklärung:
     a.) Erde: Leibstandarte Adolf Hiter und 10.Div. klären in ihren Streifen auf; 1.Aufklärunngsziel: Ostufer der Prosna. Hierbei ist es neben Feind-
               meldung besonders wichtig, Übergänge (auch Furten) über die Bach- und Flussläufe u erkunden und unversehrte Brücken für die nachfolgenden
               Truppen zu sichern.
               Gleichzeitig klärt 10.Div. in der linken Flanke gegen das Nordufer der Bartschniederung in Richtung Kalisch auf und setzt sich auch hier
               in den Besitz der Übergänge nördlich Strzyzew und Masanow.
               Aufklärung durch Gr.Abschn.Kdo.14 bis zu Linie Kalisch - Pleschen.
               2.Aufklärungsziel: Ostufer Warthe.
      b.) Luft: 5./H 13 (Flughafen Juliusburg Süd) klärt auf im Raume Wielun - Zeow - Lask - Poddebice - Milkowice - Kozminek - Kozmin - Kobylin.
          Aufgaben:
          Der Prosna-und Warteabschnitt sind zu überprüfen (Lichtbilder); wo sind Geländeverstärkungen feststellbar? Sind die Übergänge zerstört? Sind
          feindliche Besetzungen oder Reserven auf dem Ostufer erkennbar? Sind Feindbewegungen vor oder hinter dem Abschnitt feststellbar und in
          welche Richtung? Sind die aus allgemein nördl.Richtung auf Krotoschin, Ostrow, Kalisch und den Warthe-Abschnitt führenden Strassen belegt?
          Wo sind Feindkräfte über die Linie Unejow - Turek - Jarotschin im Vormarsch gegen unsere Nordflanke?
            Überwachung der Bahnlinien:
            Lodz - Zdunzka Wola - Kalisch - Jarotschin
            Ostrow - Jarotschin
            Pleschen - Turek
          Überwachug der Lage beim linken Flügel der 10.Armee in Gegend O.Schl.und Wielun.
12.) 17.Division - ab 2.Y-Tag 2.40 Uhr mit Anfängen der beschleunigten Teile um Oels ausladend  versammelt sich zur Verfügung des Korps hiner der
     10.Div. und schliesst gruppenweise beschleunigt bei Neumittelwalde auf.
     Marschstrasse: Oels - Neumittelwalde.
13.) II./Flak Rgt.22 schützt Bereitstellung der Leibstandarte Adolf Hitler und der 10.Div.
     Sie hält sich bereit, je nach Lage den Vormarsch der um Oels ausgeladenen 17.Div. ab 2.Y=Tag zu schützen oder mit Teilen die Prosna-Übergänge bei
     Wieruszow und Grabow zu sichern.
     Feuer frei bei feindl.Grenzverletzungen mit offensichtlich kriegerischer Absicht; Sonst 1.Y-Tag zu dem noch zu befehlenden Zeitpunkt.
14.) Nachrichtenwesen:
     a.) Drahtverbindungen: Das friedensmässig vorbereitete Hermann-Dora-Netz (vgl.Anlage 1) sieht als Grenzanschlusspunkt vor:
           Gr.Wartenberg
           Neumittelwalde
           Ndr.Wiesenthal nordostw.Militsch.
         Die von diesem Punkten nach rückwärts führenden Leitungen sind als Weitsprechverbindungen ausgebaut. Im weiteren Verlauf werde von der Armee
         Meldeköpfe eingerichtet in
             Schildberg, Grabow, Kempen, Wieruszow, Sokolniki, Lotutow. An diese schliesst N 53 an.
         N 53 stellt her und hält Fernsprechverbindungen zwischen Korpskdo.XIII und 10.Div.
         Nach Eintreffen der 17.Div.ist für Drahtverbindung zwischen Korpskdo. und 17.Div. nach Neumittelwalde Sorge zu tragen.
      b.) Funkverbindungen: N 53 hält Funkbereitschaft zu AOK 8, XIV.A.K., Gr.Abschn.Kdo.14, Leibstandarte Adolf Hitler, 10.Div. Feldflughafen 5./13
          und später 17.Div.
          Funkstille für Heer und Luftwaffe bis zum Überschreiten der Grenze. Das Friedensfunkbild bleibt bestehen.
      c.) Kennworte (Parole) für den Bereich des AOK 8:
          Y-2 Tag 12.00 Uhr bis Y-Vortag 12.00 Uhr Gneisenau
          Y-Vortag 12.00 Uhr bis 1.Y=Tag 12.00 Uhr Scharnhorst
          1.Y=Tag 12.00 Uhr bis 2.Y=Tag 12.00 Uhr  Hindenburg
          2.Y=Tag 12.00 Uhr bis 3.Y=Tag 12.00 Uhr Blücher
          3.Y=Tag 12.00 Uhr bis 4.Y=Tag 12.00 Uhr Schwerin
      d.) Meldeabwurfstellen für Korpskdo.XIII (durch N 53 einzurichten): Oels, Gr.Wartenberg, später Schildberg, durch 10.Div. an der Vormarschstrasse.
15.) Bedeutung der Leuchtzeichen:
      a.) Flieger: Vom Flugzeug aus:
                   Weisse Leuchtkugel = "Wo ist vordere Linie?"
                   Von der Erde (Antwort):
                   Weisse Leuchtkugel und Auslegen der Fliegertücher.
                   Vom Flugzeug aus:
                   Grüne Leuchtkugel = "Ich will Meldung abwerfen"
                   Von der Erde Antwort:
                   Auslegung eines Meldeabwurfkreuzes.
                   Vom Flugzeug aus:
                   Rote Leuchtkugel (in einer bestimmten Richtung gschossen): = "Von dort droht Gefahr! (Panzer usw.)"
                   Flugzeugerkennungssignal (ist festgelegt):
                   "Eigenes Flugzeug, nicht schiessen."       
        b.) Verhalten bei eigenem Tiefangriff auf Feind:
            Zur Vermeidung von Verlusten der Erdtruppe bei Tiefangriffen wird die Erdtruppe angewiesen, bei Erkennen eigener Luftangriffe gegen
            Erdfeind die eigene vordere Linie einschl.Fahrzeuge durch Fliegertücher kenntlich zu machen. Nach Beendigung sind die Fliegertücher sofort
            zu entfernen.
        c.) Leucht- und Signalzeichen werden noch bekanntgegeben.
16.) Befehlsempfang: Am Y-1=Tag 15 Uhr melden sich als Befehlsempfänger im Korpshauptquartier Oels:
        a.) je 1 Offizier (Pkw oder Krad mit Beiwagen) und je 1 Kradfahrer mit Solokrad von
                10.Div.
                Leibstandarte Adolf Hitler
                MG-Btl.6
                Art.Kdr.17
                Gr.Abschn.Kdo.14
        b.) ein Verbindungsoffizier der 5./H 13,
             "            "           " II./Flak Rgt.22.
17.) Korps-Hauptquartier: Oels, Korpsgefechtsstand Gr.Wartenberg wird ab Y=Tag 2.00 Uhr besetzt.
     Verlegung des Korps-H.Q.nach Schildberg baldigst beabsichtigt.

Anlage 1 zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.geh.Kdos.v.12.8.39.

Es ist anzunehmen, dass das polnische Heer mit 2 starken Flügelgruppen gegenüber Oberschlesien und Ostpreussen aufmarschieren wird. In der Mitte wird
mit einer schwachen Operationsgruppe, im wesentlichen aus dem VII.Korps (Posen-Kalisch) und IV.Korps (Lodz) im Ostteil der Provinz Posen und um
Kalisch-Sieradz zu rechnen sein.
  Angesichts der bereits bestehenden politischen Spannungslage muss damit gerechnet werden, dass neben der polnischen Grenzwacht  (verstärkt durch die
"Obrona Narodna") die "Alarmtruppenteile" (aktive Verbände grenznaher Standorte) dauernd in Grenznähe verfügbar gehalten bezw.sofort an die Grenze
geworfen werden können. Es ist dies anscheinend gegenüber dem XIII.A.K. die 25.polnische Division (Kalisch).
  An allen bedrohten Grenzen sind Sperrmassnahmen, z.T. auch Feldebefestigungen festgestellt. Einzelheiten siehe Beilage 1.
Ein Ausweichen des Gegners in eine vorbereitete Stellung hinter der Prosna oder Warthe ist möglich. An einzelnen Stellen sollen Drahthindernisse
elektrisch geladen sein.

Anlage 2a zu K.Kdo.XIII Ia Nr.1 g.Kdos. -siehe Gliederungen-
Anlage 3 zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.1 geh.Kdos. vom 12.8.1939.

Zeitliche Staffelung der Versammlung.

1.) Erste Hälfte August: Verlegug der für das Schanzen vorgesehenen Stäbe und Verbände. Die Verlegungen erfolgen in Friedenstransporten.
2.) Etwa 6 Tage vor dem Y=Tag.
    Verlegung in einsatzbereiter Gliederung  Einsatzbereitschaft wird vorher befohlen. - bezw.nach Aufstellung.
      a.) der mot.Stäbe und Verbände mit Zuteilungen von Heeres-, Armee- und Korpstruppen und Teilen der Luftwaffe in die Bereitstellungsgebiete 1
      b.) der sonstige bereitzustellende, noch nicht zum "Schanzen" verlegte Verbände in die Bereitstellungsgebiete im Landmarsch bezw.E-Transport.
                                          - - - - - - - - - - - -
          Die Verlegung erfolgt als geschlossene A-Bewegung auf Stichwort: "A-Bewegung, 1.A-Tag ....... (Datum)". Das Stichwort ergeht durch OKH 5.Abt.
          Gen.St.d.H.an sämtliche betroffenen Generalkommandos und Wehrkreiskdos.sowie an den General der Luftwaffe beim Ob.d.H. und ist von diesen
          den in Frage kommenden Stäben und Verbänden umgehend weiterzugeben.
          Sämtliche in der A-Bewegung im Bahntransort bezw.Landmarsch zu verlegenden Verbände erhalten von den vorbereitenden Kdobehörden versiegelte
          Befehle für Unterbringung, Unterstellung u.s.w.
3.) Etwa Y-3.Tag:
    Verlegung des Stabes der Armee (ohne OB. und Chef) in ihr Hauptquartier im Rahmen der A-Bewegung.
4.) Y-2=Tag a.) Mittags: Eintreffen des Oberbefehlshabers und Chefs in den Hauptquartieren auf besonderen Befehl des Ob.d.H.Befehlsübernahme auf
    Stichwort "Befehlsübernahme".
      b.) Nachmittags: Befehl zum Vorziehen der mot.Stäbe und Verbände einschl.unterstellter Flak aus dem Bereitstellungsgebiet 1 bezw.aus den
          Standorten - diese nach vorheriger Herstellung der Einsatzbereitschaft - in die Bereitstellungsgebiete 2. Das Vorziehen erfolgt in der
          Nacht zum Y-Vortag als Anfang der Y-Bewegung auf das Stichowrt. "1.Y-Tag ....... (Datum)", welches durch O.K.H.5.Abteilung an die AOK
          gegeben wird und von diesen an die betr.Stäbe und Verbände sofort weiterzugeben ist. Die Marsch- und Transportbewegugen beginnen am Y-2.Tag
          um 18.00 bzw.20.00 Uhr.
          Um das rechtzeitige Antreten zu gewährleisten, sind durch die vorbereitenden Kdobehörden entsprchende Marschbefehle versiegelt bei den in
          Frage kommenden Stäbe und Verbänden zu lagern.
      c.) Befehl zur Herstellung der beschleunigten Ausrückfähigkeit der 17.und 46.Div. durch OKH 2.Abt. und zu ihrem Abtransport. Der Abtransport
          erfolgt in der Y-Bewegung auf das Stichwort "1.Y=Tag..... (Datum), welches durch OH 5.Abt., den betr.Wehrkreiskdos.zugeht.
      d.) Befehl zum Vorführen der fliegenden Teile der auf Friedensfligerghorsten bereitgestellten H-Staffeln auf ihre Feldflugplätze durch OKH 1.Abt.
5.) Y=Vortag: a.) SS-Standarte Adolf Hitler wird um 4.00 Uhr von Berlin durch OKH 5.Abt. in Marsch gesetzt.
              b.) Nachmittags Ausgabe des X-Befehls und des Stichworts "Fall Weiss, Y=Tag ...... Uhr" Das Stichwort löst das Antreten über die Grenze
                  sowie den Grenzüberflug an dem gegebenen Tage zu der angegebenen Uhrzeit aus.
              c.) Anlaufen der Transporte 17.Div. und 46.Div., 17.Div.: Transportstrasse Kohlfurt, Liegnitz Königszelt, Breslau Oels. Ausladeraum
                  um Oels. Ausladezeit der beschleunigten Teile 2.Y=Tag 2.40 Uhr - 3.Y=Tag 2.30 Uhr. Ausladezeit der Reste bis 5.M.Tag 15.00 Uhr.
                  20.00 Uhr Beginn der Marschbewegungen zur Grenze für sämtliche bereitgestellte Verbände, Bahntransporte sin für diese Verbände
                  nicht vorgesehen.

Anlage 4 zu K.K.XIII Ia op.Nr.1 g.Kdos.vom 12.8.1939

                                         Besondere Anordnungen für die Nachrichten-Verbindungen.

I) Drahtverbindungen:
   A) Vorausmaßnahmen:
      1) Das für die Versammlung vorbereitete Hermann- und Dora-Netz siehe Beilage 1 (Leitungsskizze). Die Schaltung der Netze wird durch Heeresgruppe
         Süd bezw.A.O.K.8 veranlaßt.
         Instandhaltung der Netze durch D.R.P.auf Anforderung der Truppe.
      2) Als Grenzanschlußpunkte für XIII.A.K. sind vorgesehen:
               Gr.Wartenberg und
               Neumittelwalde
         Die von diesen Anschlußpunkten nach rückwärts führenden Leitungen sind als Weitsprechverbindungen ausgebaut.
      3) Ausbau der Korpsvermittlung XIII.A.K.Oels ist durch Sonderbefehl vorbereitet. Im übrigen sind Mob.-Vermittlungen nicht ausgebaut; sie sind von
         den Div.durch das V.P.rechtzeitig einzurichten.
         Die aus der Skizze ersichtlichen Fspr.-und Fernschreibverbindungen laufen über Sonderleitungen zu den Fernämtern der jeweiligen Postanstalten
         und sind dort durch die Truppe abzunehmen.
         Fernschreibverbindungen (Hellschreiber) sind bis zu den Div. sicherzustellen.
      4) N.53 bereitet auf besonderen Befehl Korps-Gefechtsstand in Gr.Wartenberg vor.
         Hierzu schließt es an die durch Armee-Nachr.Rgt.511 in Gr.Wartenberg eingerichtete Vermittlung an.
      5) Überwachung und Abschirmung der Leitungen an der Grenze veranlaßt OKW im Einvernehmen mit den örtlichen Ämtern der D.R.P.Leibstandarte Adolf
         Hitler und Grz.Abschn.Kdo.14 prüfen im Einvernehmen mit den örtlichen Stellen der D.R.P. nach, daß vom Zeitpunkt der Befehlsüernahme ab keine
         Leitung über die Grenze führt, die nicht überwacht bezw.abgeschirmt ist.
         Falls Leibstandarte Adolf Hitler noch nicht eingetroffen, übernimmt N.53 die Überprüfung.
      6) Selbständige Eingriffe in das Netz, Unterbrechungen bestehender Leitungen, Einschränkung des örtlichen Fspr.Verkehrs im Aufmarschgebiet sind
         nur mit Genehmigung des A.O.K.zulässig.
         Etwaige Abänderung sind dem K.K.XIII zur Genehmigung durch A.O.K.einzureichen.
      7) Die Vermittlungen melden sich:
         a) bis zum Eintreffen der Arbeitsstäbe in den Hauptquartieren mit:
            Übungsvermittlung X (Ortsname);
         b) nach Eintreffen der Arbeitsstäbe in den Hauptquartieren mit:
            Vermittlung Arbeitsstab X (Ortsname)
         c) Der Zeitpunkt, von wann ab sich die Vermittlung mit der Bezeichnung ihrer Kdo.-Behörde melden, wird besonders befohlen.
      8) Das Viktor-Netz wird in der bisher vorgesehenen Planung beibehalten.
         W.Kdo.VIII veranlaßt bei Aufruf des V.G.A.D.die Schaltung dieses Netzes.

B) Maßnahmen nach Antritt der Bewegung.
   1) Durch AOK werden Meldeköpfe eingerichtet in
        Kempen (Kepno)
        Wieruszow
        Sokolniki (Sockenstein)
        Lututow oder
        Schildberg, Grabow
      Hier gegebenenfalls Anschluß durch N 53.
      Zur Sicherstellung dieser Verbindungen steht 1 F.F.-Kabelzug des A.N.R.511 in Gr.Wartenberg bereit, der auf Zusammenarbeit mit N 53 anzuweisen ist.
   2) Die Zerstörung und Unterbechung der Fernmeldeanlagen im Feindgebiet muß durch ihre frühzeitige Besetzung verhindert werden. Besonders wichtig ist
      die rasche Besetzung vorgefundener Verstärke-Ämter.
      Die Ausnutzung vorgefundener polnischer Fernsprechleitungen ist im allgemeinen jedoch nur durch Einheiten der Nachr.Truppe zulässig und unter
      Meldung an das K.K.XIII Truppen-Nachr.-Verbände müssen hiervon ausgeschlossen bleiben.
      Schaltungen besonders auf freier Strecke, desgl.Schneiden von Leitungen ist verboten.
      Bei Abschirmung ist auf sachgemäße Ausführung der Unterbrechung gem.D 1099+ zu achten, um zu verhindern, daß Gestänge unbrauchbar werden.
      Die Div.und Leibstandarte Adolf Hitler melden laufend und unaufgefordert über den Zustand vorgefundener Drahtnachrichtenanlagen getrennt nach
         Vermittlungsstellen und
         Drahtverbindungen.
   3) Armee-Nachr.Park wird später befohlen.

II) Funkverbindungen.
    1) Funkunterlagen (Schlüsselmittel und R.F.V.) gehen den Truppen zeitgerecht zu.
       Sie müssen allen beteiligten Stellen bis 15.8.zugestellt sein (Nachbarn!)
       10. und 17.Div., sowie Leibstandarte Adolf Hitler und Grz.Abschn.Kdo.14 reichen ihre Schlüsselmittel in 10 facher Ausfertigung an K.K.XIII bis
       16.8. ein.
    2) Bis zum Überschreiten der Reichsgrenze halten alle "bereitgestellten Verbände" Funkstille einschließlich der zu Schanzarbeiten eingesetzten
       Verbände. Die Funkstille ist mit Überschreiten der Reichsgrenze durch die ersten Truppen ohne besonderen Befehl aufgehoben.
    3) Im Abschnitt der 8.Armee ind bisher feindliche Funkanlagen (Heeres-, Marine-, Polizei- usw. Funkstellen) einschl.Rundfunkanlagen (mit Ausnahme
       von Lodz) nicht bekannt geworden. Mit ihnen muß jedoch gerechnet werden. Vorgefundene Funkstellen sind außer Betrieb zu setzen. Meldung an K.K.XIII
       (K.Nachr.Führer).

III) Allgemeines.
     1) Die Div.usw.tragen dafür Sorge, daß bei fortschreitendem Angriff die Nachrichtenverbndungen (Fernsprech- und Funkverbindungen) nicht abreißen.
        Soweit neue Gefechtsstände bezogen werden, muß an der letzten Nachrichtenstelle ein taktisch eingewiesener Verbindungsoffizier mit Meldeorganen
        solange verlbleiben, bis die Nachrichtenverbindungen zum neuen Gefechtsstand usw.hergestellt sind.
     2) Auf frühzeitiges Erkunden der Meldeabwurfstelle sowie auf Auslegung der Fliegertücher wird hingewiesen.

Beilage 2 zu Anlage 4 Leitungsskizze -im Original vorhanden-
 
Korps-Kdo.XIII.A.K.                                                                                        Nürnberg, 12.August 1939
Ia op.Nr.2 geh.Kdos.

Bezug: Korpskdo.XIII.A.K.Ia op.Nr.1 geh.Kdos.vom 12.8.39.
       (nicht an II./A.R.46 und II./A.R.53 ergangen)
Betreff: Einnahme der Bereitstellung.
1 Anlage

                                          Befehl für die Verschiebung der Bereitstellungsräume.

1.) Die Verschiebung der Verbände und Truppen in die Bereitstellungsräume gem.Bez.Vfg.hat auf Stichwort: "1.Y=Tag ....(Datum)" auf Grund
    nachstehender Regelung erfolgen.
       Das Stichwort wird vom Korpskdo.gegeben an:
     10.Div.
     MG.Btl.6
     Art.Kdr.17 (für Weitergabe an II./AR 46 und II/AR 53)
     N 53
     II./Flak Rgt.22 

2.) Zeitliche Regelung:
    a) Y- 2=Tag ab 20.00 Uhr: 10.Div. Aufschliessen im Übungs-(Schanz-)Raum,
           1./MG-Btl.6 Verlegung nach Festenberg.
    b) Y- 1=Tag (Y-Vortag) ab 20.00 Uhr: Verschiebung aller Verbände und Truppen aus dem Übungsraum in die Bereitstellungsräume.
3.) Durchführung:
    a) 10.Div. schliesst in der Nacht vom Y - 2=Tag auf den Y=Vortag im Schanzraum so auf, daß die Straße Glausche - Paulsdorf - Pangau -
       Wabnitz - Grüttenberg - Oels am Y=Vortag 4.00 Uhr mit allen Teilen überschritten ist und dass die Einnahme des Bereitstellungs-
       raumes in der nächsten Nacht auch durch die nicht mot. Truppen sichergestellt ist. Der Div. stehen hierzu alle Strassen in ihrem
       Schanzraum zur Verfügung.
       In der Nacht vom Y=Vortag zum Y-Tag ist der Bereitstellungsraum der Div. so einzunehmen, dass die Linie Kunzendorf - Ulbersdorf -
       Gimmel - Zessel um 24.00 Uhr mit allen Teilen übershritten ist. Die Strassen Oels - Görnsdorf und Oels - Rudelsdorf sind für die
       Bewegungen der Korpstruppen nach anligendem Zeitplan von der 10.Div. freizuhalten.
    b) 1./M.G.Btl.6 ist in der Nacht vom Y-2=Tag auf Y-Vortag nach Festenberg so in Marsch zu setzen, dass sie am Y-Vortag 4.00 Uhr zur
       Verfügung de 10.Div. steht.
    c) Leibstandarte Adolf Hitler mit unterst. II./A.R.46 erreicht in der Nacht vom Y-Vortag auf den Y=Tag, um 20.00 Uhr von Kunersdorf -
       Kl.Oels - Schmollen - Bersnstadt.
       (Bernstadt - Namslau Nord - Schmorgau - Glausche,
           "      - Paulsdorf - Grunwitz,
           "      - Wabnitz - Kunzendorf).
       Die Strasse Kaulwitz - F.Waldhof - Glausche ist wegen der Grenznähe nicht zu benutzen.
          II./A.R.46 (Übungsraum Kl.Oels - Süsswinkel - Kl.Ellguth - Gr.Ellguth) ist entsprechend der beabsichtigten Verwendung auf dem
          Vormarsch der Standarte in die Marschbewegung einzufädeln.
    d) II./A.R.53 erreicht in der Nacht vom Y=Vortag auf den Y=Tag, um 22.30 Uhr von Schmarse antretend, auf Strasse Schmarse  - Oels -
       Görnsdorf den Bereitstellungsraum in den Waldstücken südlich Görnsdorf so, dass er bis 22.00 Uhr eingenommen ist. Stab:
       Görnsdorf.
    e) II./A.R.46 hält sich am Y=Vortag ab 20.00 Uhr in ihrem Übungsraum bereit, dass sie sich in den Vormarsch der Leibstandarte Adolf Hitler
       eingliedern kann. Die Marschstrasse der Standarte (Süsswinkel - Kl.Oels - Gr.Ellguth) ist unter allen Umständen ab 20.00 Uhr von allen
       Fahrzeugen der Abteilung freizuhalten.
    f) II./Flak.Rgt.22 erreicht in der Nacht vom Y=Vortag auf Y=Tag um 20.30 Uhr von Peuke antretend, auf Strassen Pauke - Oels - Görnsdorf -
       und Oels - Rudelsdorf ihre Einsatzräume so, dass sie um 2.00 Uhr eingenommen sind.
4.) Der anliegende Zeitplan gibt die Zeiten, zu denen bestimmte Strassen den einzelnen Truppenteilen zur Verfügung stehen. Die übrigen
    Truppenteile haben zu diesen Zeiten die betreffenden Strassen, erforderlichenfalls unter völliger Räumung freizuhalten.
    Die Strassen sind von liegengebliebenen Fahrzeugen aller Art unbedingt freizumachen.
5.) Marschbewegungen geschlossener Truppenteile von Komp.-u.s.w.Stärke dürfen nur vom y-2.Tag an nur bei Nacht (ab 20.00 Uhr) Durchgeführt
    werden.
    Die Nachtmärsche sind mit abgeblendetem Licht mit Erreichen des Bereitstellungsraumes und in unmittelbarer Grenznähe ohne Licht
    durchzuführen.
6.) Verkehrsregelung:
    a.) Das Korpskdo. übernimt in der Nacht vom Y-2.Tag auf den Y=Vortag die Verkehrsregelung in Oels, vom Y=Vortag zum Y=Tag an den Strassen
        Oels - Gr.Wartenberg und Oels - Rudelsdorf einschl.der Orte Oels und Gr.Wartenberg.
    b.) 10.Div. ist für die Verkehrsregelung in ihrem Übungs- und Bereitstellungsraum mit Ausnahme der unter a) genannten Strassen verantwortlich.
        Am Y=Tag 0.00 Uhr geht dir Verantwortung für den Raum südlich der Linie Kunzendorf (einshl.) - Ulbersdorf (ausschl.) - Gimmel (Ausscchl.)
        auf die Leibstandarte Adolf Hitler über.
    c.) Alle Truppen und Verbände sind während sämtlicher Marschbewegungen für die Verkehrsregelung an den Marschstrassen mit eigenen Kräften
        verantwortlich.
        Die durch Korpskdo. unter a.) eingesetzte Verkehrsregelung ist während der Märsche durch Kräfte der Truppe zu ergänzen.

Anhang zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.2 geh.Kdos.vom 12.8.39

                                                              Zeitplan
für die Marschbewegung der Korpstruppen und der Leistandarte Adolf Hitler in der Nacht vom Y=Vortag zum Y=Tag
--------------------------------------------------------------------------------------------
Truppenteil        Durchmarschorte         Antreten bezw.           Erreichen des
                                           Durchmarsch              Bereitstellungsraumes
                                           Anfang     Ende           Anfang     Ende
--------------------------------------------------------------------------------------------
Leibstandare         Kunersdorf             20.00     22.00
Ad.Hitler            Schmolln               21.30     23.30
                     Bernstadt              23.00      1.00
                     Jakobsdorf
                     Schönau                                         24.00       2.00
II./AR 53            Schmarse               22.30     23.30
                     Oels                   23.00      0.00
                     Görnsdorf                                        0.30       1.30
II./Flak 22          Peuke                  20.30     22.30
                     Oels                   21.30     22.30
                                                                      0.00       1.00
 
Generalkommando XIII.Armeekorps                                                                                                  Nürnberg, den 16.8.39,
  Qu Nr.1 geh.Kdos.             
- 10 Beilagen -

                                                                 Besondere Anordnungen Nr.1
                                                              für die Versorgung des XIII.A.K.

Sparsame Bewirschaftung der zur Verfügung stehenden Vorräte aller Art wird jedem Führer und Soldaten zur besonderen Pflicht gemacht.
Leermaterial ist zurückzuführen, es wird gebraucht! Keine Tierhäute liegen lassen!
Jeder Vergeudung ist scharf entgegenzutreten!
Alle Truppen, Trosse und Kolonnen haben besonderen Wert auf Tarnung in allen Lagen (Marsch, Bereitstellung, Empfang, Rast, Biwak, Unterkunft usw.) zu legen,
insbesondere da zunächst nur geringer Flakschutz im Armeegebiet zur Verfügung steht. Eigene Abwehrmittel sind stets einzusetzen.

                                                                 A. A l l g e m e i n e s.

1.) Leitung der Versorgung.
    a) Mit "Befehlsüernahme "geht die Leitung der Versorgung aller im Armeegebiet der 8.Armee bereitgestellten Verbände auf das A.O.K.8, Breslau, über.
    b) Das Gen.Kdo. ist für die Versorgung aller ihm unterstellten Teile verantwortlich.
       Darüber hinaus hat es für die Versorgung nachstehender Verbände zu sorgen:
       Str.Bau-Btl.532 in Alt-Ellguth und Pontwitz
       Str.Bau-Btl.538 im Raum Paschkerwitz - Gr.Raake - Bruschewitz - Hartwasser.
2.) Armeegebiet.  
    a) Seitliche Begrenzung entspricht den taktischen Armeegrenzen.
    b) Rückwärtige Begrenzung Südwestgrenze der Provinz Schlesien ohne Kreis Hoyerswerda.
    c) Grenze zwischen rückw. ArmeeGebiet und GefechtsGebiet Namslau Oels - Steinau - Oder ab Steinau. (Orte zum Gef.Gebiet).
3.) Vollziehende Gewalt.
    a) Mit der Übernahme der vollziehenden Gewalt durch den Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd werden folgende Befugnisse auf den Oberbefehlshaber der
       8.Armee für sein Armeegebiet übertragen:
         Verfügung über den verstärkten Polizeischutz,
         Allgemeine Verkehrsregelung,
         Heranziehung der Bevölkerung zu Dienstleistungen,
         Gesundheits-und veterinärpolizeiliche Maßnahmen.
       Chef der Zivilverwaltung in Schlesien:
         Gauleiter Josef W a g n e r, Oberpräs.der Prov. Schlesien.
       Verbindungsbeamter bei der Heeresgruppe Süd:
         Landeskulturpräsident Tangerding, Breslau.
    b) Im besetzten Feindgebiet ist der Oberbefehlshaber der 8.Armee alleiniger Inhaber der vollziehenden Gewalt.
       Chef der Zivilverwaltung der 8.Armee jenseits der Reichsgrenze:
         Reg.Präs.v.Craushaar, Awssig
       Verbdg.Beamter b.A.O.K.8:
         O.Reg.Rat v.Littrow, Dresden, Min.d.In.
    c) Sonderbestimmungen für ie Vollziehende Gewalt siehe Beilage 11.
4.) Rückwärtige Verbindungen.
    a) Weiterleitungsstelle: W.L.St.10 Kohlfurt (ab 2. Y-Tag 0,00 Uhr).
    b) Nachschubsammelgebiet der 8.Armee: um Kohlfurt.
    c) Postleitstelle der 8.Armee: Postleitstelle Breslau I.
    d) Nachschubstrecke der 8.Armee: Oels - Gr.Wartenberg; später Kempen Czastary.
    e) Ausladebahnhof für Nachschub des XIII.A.K.: Gr.Wartenberg. Grundsätzlich sind alle zugefürten Nachschubzüge sofort von der empfangenden
       Diennststelle zu übernehmen und zu entladen.
    f) Nachschubstraßen:
       XIII.A.K. Breslau. - Oels - Gr.Wartenberg
       10.Div. Oels - Gr.Wartenberg - Schildberg
       17.Div. (voraussichtlich!) Oels - Neumittelwalde
       L.St.A.Hitler Gels - Gr.Wartenberg - Kempen.
    g) Unterbringungsräume für die rückwärtigen Dienste:
       XIII.A.K. Jenkwitz - Karlsburg Süd - Gutwohne
       10.Div. im Anschluß an den Bereitstellungsraum der Div. nordostw. der Linie Schollendorf - Pontwitz Gimmel - Ulbersdorf -
               Ndr.Stradam (Orte einschl.).
       17.Div. wird bei Eintreffen der Div. befohlen; voraussichtlicher Versammlungsraum Südwestteil Goschützer Forst - Brieser Forst.
5.) Ausnutzung des Landes.
    a) Soweit eine Ausnutzung des Landes zulässig ist und erfolgt, ist sie unter größtmöglichster Schonung der deutschen und der volksdeutschen
       Bevölkerung vorzunehmen.
    b) Wertgegenstände und Güter sind anzukaufen oder gegen ordnungsgemäße Empfangsbescheinigungen der Dienststellen ( nicht Einzelpersonen!),
       aus denen der empfangende Truppenteil einwandfrei ersichtlich ist, zu entnehmen.
    c) Die Führer aller Grade sind dafür verantwortlich, daß unberechtigte Beschlagnahmen und widerrechtliche Aneignungen verhindert werden.
       Die Bezahlung an deutschstämmige Bevölkerung des besetzten Gebietes hat in deutscher Währung zu erfolgen. Auf ihre Notlage ist besonders Rücksicht zu nehmen.
    d) Im übrigen gelten die nachstehenden Einzelanordnungen.

6.) Übergang von der friedens- auf die kriegsmäßige Versorgung.
    Alle bereits vor dem Y-Tag zu Übungen eingesetzten Verbände (Schanz- und A-Bewegung ) haben dafür Sorge zu tragen, daß sie auf allen Versorgugsgebietnn ständig
    über ihre volle 1.Ausstattung verfügen. Das Gen.Kdo. rechnet damit, daß alle Einheiten bei Einnahme der Bereitstellung voll aufgefüllt sind.
7.) Zur Versorgung werden angewiesen, soweit die eigenen Mittel (V-Trosse, Lkw. für Betr.Stoff usw.) nicht ausreichen:
      Art.Kdeur.17 auf K.H.Qu. (Stärke 17 Köpfe)
      1 Kp.Feldgend.Abt.(mot)531 auf N. 53 (Stärke 99 Köpfe).

                                                      B. Versorgungsgebiete.
I.) Munitionswesen.
    1.) Munitionsausstattung.
        Alle Truppen verfügen nur über die mitgeführte 1.Ausstattung.
    2.) Munitionsvorräte.
        a) Dem Gen.Kdo. steht ab Y-Tag in einem behelfsmäßigen Mun.Lager auf Ex.Platz südl. Gänseburg (4 km nord-ostw. Oels) eine weitere Ausstattung
           für die bis 2. Y-Tag eingetroffenen Verbände (XIII.A.K. mit Korpstruppcn, 10. und 17.Div., M.G.Btl. 6) zur Verfügung. Über etwaigen Empfang
           am 1. Y-Tag ergeht rechtzeitig Befehl; Bedarf ist dem Gen.Kdo./Mun. bis 16,00 Uhr zu melden.
           Für die Verwaltung, des Lagers steht dem Gen.Kdo. Personal des H.Fz.Kdos.VIII, als Arbeitskräfte ab 1. Y-Tag die R.A.D.-Abt.1./112 in Oels
           zur Verfügung. Über Bewachung s.Abschn. VII.
        b) A.O.K. 8 verfügt über 2 weitere Ausstattungen für alle kriegsgliederungsgemäß unterstellten Einheiten. Zuweisung kann frühestens ab 3. Y-Tag bis 8.Y-Tag erfolgen.
        c) Besonders sparsamer Gebrauch ist auf Grund der Ersatzlage bei folgenden Munitionsarten erforderlich:
              2 cm Pzgr.Patr.
              3,7 cm Kw.K.Mun.
              7,5 cm Kw.K.Mun.
              1.Gr.W. 36 - Mun.
              s.Gr.W. 34 - Mun.
              s.J.G. 33 - Mun.
              T.-und S-Minen.
3.) Abschub.
    a) Beschossene Munitionsteile, nicht verbrauchte Teilladungen, unbrauchbare Munition, leere Munitionsgefäße, überzähliges Stapelmaterial sowie Beutemunition sind zunächst
       von den Staffeln und Leerkolonnen, sodann von den Mun.Verwaltungen der Div. u.s.w. zu sammeln und zu den Mun.Lagern der Armee oder den Ausladebahnhöfen für Nachschub
       zurückzuführen.
    b) Jede auf Ausgabe-oder Umschlagstellen zurtickgelassene Munition ist umgehend dem Gen.Kdo./Mun. nach Ort, Art, Menge und Namen der für die Bewachung Verantwortlichen
       zu melden.
    c) Verlassene Feuerstellungen sind abzusuchen, liegen gebliebenes Material ist erneuter Verwendung zuzuführen. Auf Bahnhöfen darf keine Munition zurückgelassen werden.

                                                                II. Verwaltungswesen.

1.) Verpflegung.
    a) Alle vor dem Y-Tag eingesetzten Einheiten (Schanz-und A-Bewegung) sind bis einschl. Y-Vortag friedensmäßig mit Magazinverpflegung versorgt, sodaß sie ab 1.Y.-Tag über
      ihre volle Ausstattung wie folgt verfügen (letzter friedensmäßiger Empfang Y-2.Tag für Y-Vortag):
        1.Ausstattung 3 Port.einschl.Brot 3 Rat. Hafer
                                          1 Rat.Pressheu
        Eis.Port. bezw.Rat. 1 gek.Eis.Port. 1 volle Eis.Port. 1 Eis.Rat.
     b) Sollten einzelne Einheiten nicht über vorstehende Verpflegungsausstattung verfügen, so ist der Bedarf dem Gen.Kdo./IVa rechtzeitig zu melden, das den Empfang bei A.V.L.
        Oels veranlassen wird.
     c) Die ab 1.Y-Tag eintreffenden Verbände führen ihre volle 1.Ausstattung mit, sodaß sie nach Eintreffen im Einsatzgebiet für mindestens 3 Tage versorgt sind.
     d) Nach Verzehr der vorstehenden Verpflegung erfolgt Magazinverpflegung aus Nachschubbeständen bezw. Beschaffung aus dem besetzten Gebiet und durch freihänd.Ankauf im
        Reichsgebiet.
           Voraussichtlicher 1.Empfang der bereitgestellten Verbände für 4.Y-Tag am 2.Y-Tag beim A.V.L.Gr.Wartenberg.
2.) Beschaffung und Beitreibung.
    a) Ankauf im Reichszebiet: Die Truppe darf nur Rauhfutter Frischgemüse und Kartoffeln gegen Bezahlung zu ortsüblichen Preisen ankaufen. Von dieser Ermächtigung ist zur
       Entlastung des Nachschubs weitgehend Gebrauch zu machen. Ankauf aller anderen Lebensmittel ist verboten, um Störungen der Ernährungsirtschaft zu vermeiden.
    b) Im besetzten Feindgebiet ist die volle Verpflegunr für Mann und Pferd grundsätzlich - soweit möglich - dem Lande zu entnehmen. Bis zur Versorgung mit Frischfleisch
       durch die Schlächtereizüge ist die Truppe auf Selbstschlachten angewieren. Die Beschaffung aller Verpflegungsmlttel hat gegen Bezahlung - nur an deutschstämmige
       Bevölkerung - oder gegen Beitreibung zu erfolgen. Der Bezahlung sind die ortsüblichen Preise zu Grunde legen, sie hat in deutscher Währung zu erfolgen. Im übrigen
       sind ordnungsmäßige Beitreibungsscheine zu erteilen.
       Gegen Übergriffe bei Beitreibuneen ist von vornherein mit schärfsten Mitteln einzugreifen. Mit den vorgefundenen Verpflegungsmitteln ist sparsam zu wirtschaften.
       Auf das anliegende Merkblatt (zur Verteilung bis zu den Kompanien beigefügt) wird verwiesen. (Siehe Beilage 12)"
3.) Als Wechselkurs für deutsche u. polnische Währung ist 1 Zloty = 50 Reichspfennige festgseetzt worden."
4.) "Marketenderwaren sind, soweit sie nicht aus den Stand-oder Aufstellungsorten mitgeführt werden zunächst im freien Handel im Einsatzgebiet zu beschaffen.
    Verzeichnis geeigneter Firmen folgt. Zur Beschaffung können bis zu 2,- RM. je Kopf der Sollestärke von den Einheiten als Vorschüsse in Anspruch genommen werden.
    Soweit dies nicht bereits geschehen ist. Diese Vorschüße sind möglichst bald, jedoch spätestens 4 Wochen nach Rückkehr in den Standort zurückzuerstatten.
    Im übrigen vgl. Ziffer 41 der E.W.Verpfl.V.
    Von Truppen mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände sind ab 1.Y-Tag anzukaufen."
5.) Geschäfts-und Unterkunftsbedürfnisse: In Breslau ist ein Materialdepot für die Truppen der 8.Armee eingerichtet. Anforderungen sind dem Gen.Kdo./IVa
    divisionsweise gesammelt zur Weiterleitung an das A.O.K. einzureichen.
6.) Bekleidung: Die Armee verfügt über eine kleine Bekleidungsreserve. Anforderungen sind dem Gen.Kdo.(IVa) zur Weiterleitung an die Armee einzureichen.
7.) Die Heeresverwaltungsdienststellen im Reichsgebiet, auch wenn dieses Operationsgebiet ist, einschließlich des Personals und der Einrichtungen bleiben ausschließlich
    der W.V.VIII unterstellt.
8.) Gebührnisse, Geld- und Kassenwesen.
    Die Gebührnisabfindung erfolgt ab 1.Y-Tag für alle "Üb.Verbände und einsatzbereiten Verbände" nach dem Entwurf des Einsatzwehrmachtgebührnisgesetzes (E.W.G.G.),
    den Durchführungsbestimmungen des OKW und den Ausführungsbestimmungen des OKH, die sich zusammen mit dem Merkblatt über KAssen- und Abrechnungsbestimmungen bei
    besonderem Einsatz" in den Mob.Kalendern der Einheiten befinden.
    Außerdem gelten folgende Sonderbestimmungen:
    Die Offz.d.B.und Wehrmachtbeamte d.B. erhalten in Ergänzung des §3, Abs.1 des E.W.G.G.die Hälfte des Übungsgeldes, die Uffz.d.B.die volle Übungslöhnung weiter.
    Die Übungslöhnung für GEfreite und Mannschaften ist im Wehrsold enthalten.
    §3 Abs.2-4 (Abzug des Ausgleichbestrages), §7 (Frontzulage) und §8 (Änderung der Reisekosten- und Kommandovergütung) des E.W.G.G. finden keine Anwendung.
    Wird in einem Mob-Falle der erste Mob.Tag auf einen früheren Tag zurückdatiert, so sind die nach diesen Sonderbestimmungen für die Y-Tage ausgezahlten
    Mehrbezüge in Ausgabe zu belassen.
    Das Geldversorgungs-, Buchungs-, KAssen- und Abrechnungswesen
    richtet sich nach dem Erlass OKH 59 g V I/V 1 Nr.3831/39 geh. vom 8.7.39, der sich in den Mob.Kalendern der Einheiten befindet.
    Nach Aufbrauch des aus dem Standort mitgenommenen Geldbedarfe erfolgt die Geldversorgung aus den zuständigen Feldkassen der Divisionen und der Armee.

III.Sanitätswesen.
    1.) Die ärztliche Versorgung erfolgt zunächst unter Ausnutzung der Einrichtungen des Landes mit den eigenen Snitätsdiensten der Truppe.
        Die zivilen Einrichtung sind nötigenfalls durch die befohlenen Chirurgen-Gruppen der Div. zu verstärken. Außerdem können im Bedarfsfalle bei A.O.K.8
        über Gen.Kdo.XIII/IVb weitere Chirurgen angefordert werden.
        Für die Grenzwacht gilt die mob.mäßig vorbereitete Sonderregelung.
        Die Truppe hat ihre Truppenverbandplätze, die Grenzwacht ihre Ortskrankenstuben möglichst in die Kr.S.Stellen zu entleeren. In dringenden Fällen ist
        stets für Verwundeten- und Krankenabschub der kürzeste Weg zu nächster ärztlicher Versorgung zu wählen.
          Es stehen ab 1.Y-Tag zur Verfügung:
           a) Ortskrankenhaus der Grenzwacht       )
           b) Krankensammelstellen des D.R.K.      )  gemäß Beilage 1
           c) Zivilkrankenhäuser                   )
           d) Krankenreviere
    2.) Kr.S.St.der Armee sind ab Y-Vortag 20,00 Uhr in Oels und MIlitsch eingerichtet.
    3.) Ergänzung des San.Materials:
        Verband- und Arzneimittelausgabestellen sind in den Krankenrevieren Namslau und Oels und in den grenznahen Krankenhäusern eingerichtet.
    4.) Entgiftungsstellen sind behelfsmäßig eingerichtet in
         Namslau, Kasernenstraße 8-11 (innerhalb der Kasernen), Fernspr.478
         Gr.Wartenberg, gegenüber Jugendhaus zwischen Kammerauer und Kirchstr.Fernspr.195
    5.) Über Krankenkost verfügt die Armee in beschränktem Umfange. Anträge sind an Gen.Kdo./IVb zur Weiterleitung an die Armee zu richten.
    6.) a) Ansteckende Krankheiten sind im Armeegebiet nur in vereinzelten Fällen aufgetreten. Verseuchte Häuser sind gekennzeichnet.
        b) Nach Überschreiten der Reichsgrenze ist bis zur Freigabe der Wasserversorgungsanlagen durch den Armeearzt Wasser nur abgekocht, am besten
           in Form von Tee und Kaffee abzugeben. Von den Tornisterfiltergeräten ist Gebrauch zu machen.
           Milch darf wegen Typhusgefahr nur abgekocht genossen werden.
           Ausgabe und VErzehr von rohem Hackfleisch jeder Fleischart ist verboten.
           Wasser und Latrinenverhältnisse sind dauernd zu kontrollieren.
        c) Sämtliche Soldaten und Angehörige der Truppe einschl. des Heeresgefolges sind - soweit noch nicht geschehen - gegen Typhus und Paratyphus
           zu impfen.
           Der Ungezieferbekämpfung kommt mit Rücksicht auf das gehäufte Vorkommen von Ungeziefer und der damit verbundenen Gefahr der Übertragung
           gefährlicher ansteckender Krankheiten besondere Bedeutung zu. Neben der Ausnutzung vorhandener Desinfektionsanlagen ist von vornherein von
           der behelfsmäßigen Selbsthilfe der Truppe ein versärkter Schutzerfolg zu erwarten.
           Den Truppenärzten ist in der rechtzeitigen und sachgemäßen Ungezieferbekämpfung eine besonders wichtige Aufgabe gestellt.
IV.Veterinärwesen.
   1.) Bis zum Eintreffen der noch fehlenden Teile der Veterinärkompanien der Divisionen und der Veterinärdieste der Armee sind kranke Pferde abzuschieben
       an
         a) Vet.Komp.der 10.Div.
         b) Wehrkreis-Pf.Laz.VIII Breslau (Bürgerwerder); die Grenzwacht bleibt auf die örtl.Zivilärzte angewiesen.
   2.) Marschunfähige Pferde sind, soweit ihr Abschub nicht mit eigenen Mitteln erfolgen kann, zunächst in Ortschaften gesammelt zurücklassen und der
       Ortsbehörde zu übergeben, bezw.in Feindesland unter Bewachung zurückzulassen. Von der Ortsbehörde sind Empfangsbescheinigungen zu verlangen, von
       denen eine Zweitschrift mit Namen und Truppenteil des Übergebenden bei den Pferden zu belassen ist.
       Die Unterbringung seuchenkranker und seuchenverdächtiger Pferde ist auffällig zu kennzeichnen.
       Meldung über zurückgelassene Pferde (Zahl und genaue Ortsangabe) ist dem Gen.Kdo.(IVc) zu erstatten ,das den Abtransport bei der Armee veranlassen
       wird.
   3.) Zivile Veterinäreinrichtungen, die zunächst zu benutzen sind, siehe Beilage 2.
   4.) Anforderung an Veterinärgerät sind dem Gen.Kdo./IVc zur Weiterleitung über A.O.K.8 an den W.Kr.Park VIII Breslau, einzureichen.
   5.) Erbeutete Pferde sind zwecks Sanierung der Vet.Kp. oder dem Armeepferdelazarett zu überweisen. Sofortiges Einstellen in die Truppe ist nur bei
       dringendem Bedarf unter Verantwortung der Kommandeure vorübergehend zulässig. Hierbei sind erbeutete Pferde nicht mit Stammpferden zusammenzuspannen
       und in Unterkünften gesondert aufzustellen. Das soll der K.St.N. darf hierbei nicht überschritten werden.
       Im besetzten Feindgebiet ist das Pferdefutter möglichst den Beständen des Landes zu entnehmen. Für Ersatzfuttermittel ist H.Dv.86/1 Ziffer 60 und
       Anlage 3 maßgebend.
   6.) -unleserlich-
   7.) An alle im Armeegebiet eintreffenden Truppen sind Körperschutzmittel auszugeben. Die Truppe ist über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten öfter
       zu belehren. Die Körperschutzmittel sind von der Truppe im freien Handel zu beschaffen. Die Kosten sind bei Kap.VIII E 21, 69 zu verbuchen.

V. Kraftfahrwesen.
   1.) Betriebsstoffversorgung. Sparsamster Verbrauch ist dringend geboten!
       a) Alle Truppenteile tragen dafür Sorge, daß sie durch ständige Betriebsstoffergänzung während der Übungen aus der Eisenbahntankstelle Gr.Graben bei
          Einnahme der Bereitstellungsräume in der Nacht Y-Vortag zum Y-Tag voll aufgetankt sind. 
          Für Truppenteile ,die den Einsatzraum vom Standort aus im Landmarsch erreichen, wird die Ergänzung des Betriebsstoffes aus Marschlagern mit dem
          Marschbefehl geregelt.
       b) Der Betriebsstoffverbrauch am 1.Y-Tag wird aus den O-Lagern (10.Div., Grz.Abschn.Kdo.14 und L.St.Adolf Hitler) und der gr.Kw.Kol.für Betr.St.3/413
          des Gen.Kdo.ergänzt. Empfang bezw.Zuteilung sind aus der Beilage 3 ersichtlich.
          17.Div. fordert nötigenfalls Betriebsstoff bei Gen.Kdo.XIII/Kf. an.
       c) Im Bedarfsfalle darf auf alle Zapfstellen innerhalb des Gefechtsgebietes zurückgegriffen werden.
       d) Der Empfang aus O-Lgern geschieht ausschließlich mit Auslieferungsscheinen C. Jeder Verband darf nur aus dem ihmm zugewiesenen O-Lagern bis zu der
          zugewiesenen Menge Betriebsstoff entnehmen. Jede eigenmächtige Betriebsstoffentnahme ist verboten und wird als Sabotage geahndet. Siehe hierzu auch
          die Anmerkungen auf Beilage 3.
          Verwaltung und Ausgabebetrieb der O-Lager bleibt in Händen des bodenständigen Zivilpersonals.
          Der Empfang bei O-Lagern hat nur mit Kw.Kol. für Betr.Stoff oder Betriebsstoff-Lkw. zu erfolgen.
       c) Oele und Schmierstoffe können bis zu dem vorgeschriebenen Hundertsatz beim Betriebsstoffempfang mit empfangen werden.
       d) Auf die Wichtigkeit der Rückführung leerer Einheitsbehälter und Fässer wird besonderers hingewiesen. Nicht abgeschobenes Leermatieral ist dem
          Gen.Kdo.XIII/Kf anzumelden, das die Abholung bei A.O.K.8 veranlassen wird.

   2.) Kraftfahrgerät und Instandsetzung.
       a) Die Truppe ist zunächst auf die eigenen Instandsetzungseinrichtungen und die Werkstatteinheiten der Div. angewiesen.
          Der Kw.Werkstattzug 413 ist fix die Korpstruppen in Gutwohne eingesetzt.
       b) Ein Verzeichnis der im Wehrkreis VIII befindlichen Kfz.Rep.Werkstätten haben die Truppen der Schanz- und A-Bewegung bereits für die Versorgung während
          der Übungen erhalten. Für die übrigen Truppen sind Verzeichnisse beigefügt:
              17. Div.            15 Stück
              L.St.Ad.Hitler       3   "
              5.(H)/13             1   "
              II./Flak 22          1   "
       c) Kraftfahrzeuge, die mit eigenen Mitteln oder in zivilen Werkstätten nicht wiederhergestellt werden können, sind den Kfz.-Sammelstellen VIII/3 Oels,
          Blücherstr.22 Gasthaus Blüchergarten, Fspr. 209 zuzuführen. Hierzu sind Fahrten zu Empfängen auszunutzen.
       d) Dem A.O.K. 8 stehen nur geringe Res.Bestände an Kfz. zur Verfügung. Ergänzung ausgefallener Kfz. kann daher nur in besodners dringlichen Fällen
          erfolgen. Unbedingt erforderliche Anforderungen sind an das Gen.KDo./Kf. für Weiterleitung an die Armee zu richten.
       e) Ersatzbereifung ist nur in dringenden Fällen über die Division bzw.Korps Kdo.XIII/Kf.(Korpstruppen) bei dem H.Za.-Kf.Bezirk Breslau Weistritzerstr.
          anzufordern.
          Die Ausgabe von Bereifung erfolgt nur gegen Rückgabe der unbrauchbaren Bereifung (Sammeltransport). Kostenverrechnung bleibt vorbehalten. Zur Wahrung
          der Tarnung sind für die anfordernden Dienststellen statt der Orstunterkunft Übungspostnummer und Postleitstelle anzugeben.

      3.) Beute-und Gerätesammelstellen der Armee werden nach  Bedarf eingerichtet und bekanntgegeben. Kriegswichtige Vorräte im besetzten Gebiet sind sicherzustellen,
          zu bewachen und unter Angabe des Lagerortes dem Gen.Kdo./W.u.G. zur Weiterleitung an das A.O.K. 8 zu melden. Beute aller Art ist von den Div. und L.St.Ad.
          Hitler zu sammeln und bei Empfängen an die Lager oder mit Leerzügen abzuschieben. Umfangreiche Bestände sind zu bewachen und wie vor zu melden. Beute an
          Waffen und dazugehöriger Munition, deren baldige Ausnutzung im Interesse der Kriegsführung dringend erwünscht ist, ist beim Empfang an die Munitionslager
          usw. unter Meldung an das Gen.Kdo./W.u.G. abzuschieben.

VII. Ordnungsdienste.
     1.) Verkehrsregelung.
         a) Im rückwärtigen Armeegebiet erfolgt die Verkehrsregelung durch das A.O.K.8 (Kdt.des rückw.Armeegebietes 530) (Ausnahme siehe 1d).
            Über Einsatz von Polizei (verstärkter Polizeischutz im Armeegebiet) folgt Befehl.
         b) Im Gefechtsgebiet
            aa) Durch Gen.Kdo.XIII.A.K. (Feldkdtur.530) in Öls und Gr.Wartenberg sowie an den Straßen Ö1s - Gr.Wartenberg und Öls - Neumittelwalde
            bb) durch die Div. und L.St.Ad.Hitler an ihren Marschstraßen, in ihren Versammlungs-und Einsatzräumen, bei ihren Lagern und Ausgabestellen aller Art.
            cc) Darüber hinaus haben alle Truppen mit eigenen Organen die Verkehrsregelung zu ergänzen und sicherzustellen.
         c) Verkehrsvorschriften: siehe Beilage 4.
            Alle Truppenteile, insbesondere mot.Einheiten, sind wiederholt darauf hinzuweisen, daß den Anordnungen der Verkehrsposten (auch Schutzpolizei!)
            unbedingt nachzukommen ist.
         d) Folgende Straßen sind als Durchgangsstraßen von O.K.H. mit folgender Nummernbezeichnung vorgesehen:
            Durchgangsstraße III: Niecky, Reichsstr.115, Görlitz (Nord),
                                  Bunzlau, Liegnitz, Reichsstr.121,
                                  Parchwitz, Reichsstr.5 Breslau,Brieg,
                                  Oppeln auf Malapane (15km ostw.Oppeln)
            Durchgangsstraße IV:  Muskau, Reichsstraße 156, Triebel,
                                  Reichsstraße 122 Sagan, südwestl.
                                  Glogau, Reichsstr.5 Lüben, Reichsstraße 117 STeinau
                                  Trebnitz, Oels, Namslau auf Rosenberg.
            Sie sind durch weiße Straßenschilder (Größe 50x50cm) mit schwarzer Aufschrift (z.B.III) und schwarzer Umrandung gezeichnet.
            Verkehrsregelung auf diesen für Landmärsche, die vom O.K.H. befohlen werden, durch Transportkommandantur Breslau, im übrigen durch A.O.K.8
         e) Ab Y-Tag 0,00 Uhr ist die Strasse Breslau, Oels, Gr.Wartenberg Einbahnstraße und darf nur in ostwärtioer Richtung benutzt werden.
            Der gesamte Ost-Westverkehr ist zu leiten:
            am 1.Y.Tag 0,00 - 24 O0 Uhr auf Straßen
            Gr.Wartenberg - Festenberg - Oels zum Mun.Lager Oels und Gr.Wartenberg - Festenberg - Juliusburg - Karlsburg - Lossen - Zedlitz - Breslau
            nach Breslau.
            ab 2. Y-Tag 0,00 Uhr auf Strasse
            Gr.Wartenberg - Kunzendorf - Wabnits - Stronu - Schmoltschütz - Straßengabel 600 m nordwestl. Bernstadt - Vielguth - Sehmolln - K1.Oels
            Kunersdorf - Breslau - Hundsfeld.
     2.) Bewachung.
         a) Die Bewachung von Vorräten, Vorratszügen und Lagern aller Art ist durch den Truppenteil sicherzustellen, de diese Vorräte zur Verfügung stehen.
         b) Die Bewachung des Mun.Lagers ostw.Oels erfolgt durch Feldgend.Tr.413 bezw.durch 1 Kp.Feldgend.Abt.531.
     3.) Feldkommandanturen sind bereits eingesetzt:
         Oels Feldkdtur.530 (Major z.V.Koppel), den Gen.Kdo.XIII.A.K.unterstellt. Ev.Gemeindehaus Fspr.Heeresverm.942 App.257.
         Militsch Feldkdtur.531 (Oberst z.V.Caprivi), der 24.Div. nach Eintreffen unterstellt. Ring 32, Fspr.422.
         Trennungslinien der Bezirke: Trebnitz - Dtsch.Nammer - Grenznammer (Orte für Feldkdtur.531).
         Soweit in den BEzirken der Feldkdturen.Friedensstandortälteste verbleiben sind sie ab Y-Tag 0,00 Uhr den Feldkdturen. unterstellt.
     4.) Die Flüchtlingsorganisation ist AUfageb des W.Kdo.VIII. Gliederung der Organisation siehe BEilage 5.
     5.) Gefangenensammelstellen der Armee eingerichtet:
         ab 1.Y-Tag 8,00 Uhr Zessel, ostw.Oels
         ab 3.Y-Tag 6,00 Uhr in Trebnitz.
         Der Abschub der Gefangenen hat an diese Sammelstellen zur Weiterleitung an das Kriegsgefangenen-Durchgangslager (Dulag) Kunau zu erfolgen.
VIII.Feldpost.
     1.) Die Postversorgung  erfolgt zunächst nach dem Übungspostverfahren.
         Postleitstelle Breslau I.
         Ab Y-Tag ist jedch Postsperre für 5 Tage vorgesehen. Über Zuführung und Einsatz von Übungspostämtern erfolgt Befehl, sobald diese in Marsch gesetzt
         werden. Bei Übungspostverfahren besteht keine Gebührenfreiheit.
         17.Div. und Grz.Abschn.Kdo.14 sorgen für unmittelbare Übersendung der Postübersichten gemäß O.K.H. AHA/In 8 III Nr.110/39 geh.vom 31.1.39 (Aschrift
         an Gen.Kdo.XIII/Qu).
     2.) 10., 17.Div. und Grz.Abschm.Kdo.14 bereiten Überleitung auf das Feldpostverfahren durch Mitführung der LIsten III vor. Für die Korpstruppen hält
         das Gen.Kdo. die Listen III bereit.
         Auf genaue Unterrichtung der Truppe über die Änderung der Feldpostanschrift und Angabe der Postsammelstelle wird hingewiesen (siehe hierzu H.Dv.
         g 84 Ziffer 54-55).
         Der Übergang zum Feldpostverfahren wird besonders befohlen. Bei Anordnung des Feldpostverfahrens besteht Gebührenfreiheit. Bei Überleitung auf das
         Feldpostverfahren tritt eine Postsperre von 10 Tagen ein.
-Mehrere Seiten fehlen, Beilagen im Original vorhanden-
 
Korpskommando XIII                                                                                                          O.U, Oels, den 23.8.1939
      Ia           
   Nr.27 geh.

 
Betr.: Augenverbindung zwischen Erdtruppe und Fliegern
An 
10.Division, M.G.Bt1.6, Leibstandarte Adolf Hitler, 5.H/13, Art.Kdr.17, N 53 II./Flak Rgt.22 Gr.Abschn.Kdo.14 Korpskdo.XIIII Ia, Qu, nachr.: 17.Division.

O.K.H. weist neuerdings darauf hin, daß zur Augenverbindung zwischen Erdtruppe und Fliegern die Merkblätter "Sichtzeichen der Erdtruppe für Flieger" (O.K.H.
4.Abt. Gen.8t.d.H. Nr. 4600/38 vom 5.9.38) und "Verbindung der Erdtruppe zu Schlachtfliegern" (O.K.H.4.Abt.Nr. 2612/39 geh. vom 18.8.39) maßgebend sind.
 
Korpskommando XIII                                                                                                           O.U. Oels, den 24.8.39
      Ia
Nr.19/39 g.Kdos.

Betr.: Zielgeviertpunkte.(Karte 1 : 100 000)
Verteiler: 10.Division, Art.Kdr.17, M.G.Bt1.6, II./A.R. 46, II./A.R.53, K.Kdo.XIII: Ia, Leibstandarte Adolf Hitler.
 
Nachstehend gelangen die Zielgeviertpunkte aus den "Besonderen Anordnungen der Luftwaffe für das XIII. A.K." zur Ausgabe:

a) Fußpunkt Windmühle nördl. Bralin (5 km westl. Kempen).
b) Kreuzhart ostw. Galewice (9 km nordostw. Wieruszow ).
c) Bahnübergang Bukownica über Straße Schildberg - Grabow.
d) Straßenknie 7 km westl. Schildberg an Straße nach Adelnau.
Bei Meldungen ist jeweils das benutzte Kreuz der Zielgevierttafel (also z.B. "1.u." oder "r.o." oder "m") anzugeben.
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 24.8.1939
      Ia           
Nr.30/39 geh.Kdos.

An
10.Division, M.G.Btl.6, SS-Leibstandarte Adolf Hitler, Artl.Kdr.17, Grz.Abschn.Kdo.14, 5.H/13, II.Flak 22, N.53, K.KDo.XIII: Ia, Ic

Ab heute 24.8.39 sind von den im Verteiler genannten Stellen folgende Meldungen zu erstellen (Leibstandarte "Adolf Hitler" erst ab 25.8.39):

1.) bis täglich 18.30 Uhr die Tagesmeldung mit möglichst abschließendem Bild über den Verlauf des Tages einschl.Luftlage (FLieger-Flak) sowie
    Absicht für den nächsten Tag.
    Hierbei sind anzugeben:
    a) besondere Ereignisse,
    b) Kräfteverteilung bis Rgt. und selbst.Batle.(Abt.)
2.) bis täglich 15.00 Uhr kurze Zwischenmeldung über Verlauf der Kampfhandlungen bis um Mittag des laufenden Tages als Unterlagen für die
    deutschen Rundfunknachrichten.
3.) täglich bis 5.30 Uhr kurze Morgenmeldung über den Verlauf der Nacht sowie Anlauf der für diesen Tag befohlenen Maßnahmen.
 
Korps-Kommando XIII                                                                                                              O.U. Oels, den 24.8.39
Nr.41/39 geh.Kdos.

1.) Für den ersten Angriffstag zur Angriffsstunde, frühestens ab Tagesbeginn wird der 10.Division 1 Art.Flieger unterstellt. Er ist zu dieser Zeit
    abrufbereit am Feldflugplatz. Der Art.Flieger nimmt am Vortag persönlich Verbindung mit 10.Div. auf.
2.) Außerdem hält 5.(H) 13 am Angriffstag zur Angriffsstunde, frühestens ab Tagesanbruch einen weiteren Art.Flieger einsatzbereit auf dem Feldflugplatz,
    der je nach Lage auf Zusammenarbeit mit Leibstandarte (II./A.R.46) oder mit Art.Kdr.17 (II./A.R.53) angewiesen werden wird.

                                                                                                       Für das Korps-Kommando
                                                                                                     Der Chef des Generalstabes
 
Korps-Kommando XIII                                                                                                              O.U. Oels, den 24.August 1939
Ic/A.O.Nr.53/39 geh.

Betrifft: Sonderführer.

Als ortskundige Führer in das Feindgelände werden die in der Anlage aufgeführte Leute zugewiesen.
Die Leute sind in dem Einsatzgebite ansässig u.mit dem Gelände beiderseits der Vormarschstraßen vertraut. Sie sind eingekleidet u.gelten als Sonderführer.
Die Abfindung erfolgt nach den Saätzen.
Sie sind nicht vereidigt, haben vorläufigen Ausweis und befinden sich z.Zt.im Zollamt Lindenforst (Domaslawitz) 5km westl.Neumittelwalde. Dort hat Abholung
zu erfolgen.
Die Mitnahme weiterer Führer ist verboten.

Korpskommando XIII                                                                                                                    Anlage
Ic/A.O.                                                                                                                               zu Korps-Kdo.IIII, Ic/A.O.
                                                                                                                                      Nr.53/39 geh.v.24.8.39.
                                                                     Ü b e r s i c h  t 
                                                    der zugeteilten Sonderführer für folgende Truppenteile:
l0. D i v i s i o n:
1) M o s c h Gustav, geb. 6.9.10
2) K r i s t a l l Emil, geb. 15.8.08
3) B u n k Robert, geb. 10.4.10
4) T s c h i r p k a August, geb. 31.5.14

L e i b s t a n d a r t e  "A d o l f   H i t l  e r":
1) P a l i n s k i Otto, geb. 6.8.15
2) N a g e l Hermann, geb. 4.6.10

M. G. Batl. 6 :
1) M i c h a l i k Georg, geb. l.l0.06
2) W a r k o t z Johann, geb. 15.9.06
3) C e d e r Hermann, geb. 21.3.06
4) B i n e k Richard, geb. 16.1.16
5) H u n k e r Georg, geb. 11.9.15
- später für 24. Division -
6) W i c h u r a Bernhard, geb, 17.12.96
7) M i c h a l i k  Heinz, geb, 12.5.18
8) M i c h a l i k  Rudolf, geb. 4.2.20
9) T s c h i r p k a Karl, geb. 7.10.12
l0) G r a t z k e Robert, geb. 17.10.14
11) K n i s p e l Alexander, geb. 7.1.14
 
Korpskommando XIII                                                                                                         O.U. O e 1 s , den 24.August 1939.
Ic/A.O. Nr.60/39 geh.

An den Vormarschstraßen sind volksdeutsche Trupps eingesetzt mit dem Auftrage, die Straßenzüge gangbar zu halten, Sperren zu beseitigen und Sprengungen von
Straßen u. Brücken zu verhindern.
Die Trupps sind angewiesen, sich bei der 1.deutsehen Truppe, die sie treffen, zu melden. Abzeichen: Hakenkreuzarmbinde, Ausweis einer volksdeutschen Organisation
(Jungdeutsche Partei für Polen, Deutscher Volksverband für Mittelpolen, Deutsche Vereinigung) und der Gruß "Heil Hitler".
Bewaffnung: Pistolen deutscher od.tschechischer Fertigung, deutsche Masch.Pistolen. Die Trupps werden den Führern der Marsohgruppen unterstellt. Es ist zweckmäßig,
sie zunächst weiter zur Sicherung ihres Objektes zu verwenden. Unter Umständen kann aber auch ihre Verwendung als Spähtrupp, Erkunder, Führer u.Dolmetscher geboten
erscheinen.
Solche Trupps befinden sich an folgenden Straßen:
Reichtal - Wieruszow ................. 21 - 35 Mann,
Gr.Wartenberg - Kempen - Wielun ...... loo      " ,
              - Schildberg - Grabow ..  18      " ,
Neumittelwalde - Antonin - Ostrowo ...  90      " ,
Gosohütz - Adelnau - Ostrowo .........  94      " ,
Die Truppe, bes. die Aufklärungsorgane sind umgehend über das Vorhandensein dieser Trupps zu unterrichten. Es muß auf jeden Fall vermieden werden, daß auf diese Leute
versehentl.geschossen wird. Ihre etw.Kenntnis von der Lage beim Gegner ist auszuwerten u. umgehend dem Korps-Kdo.XIII, Ic zu melden.
 
Korpskommando XIII                                                                                                            K.H.Qu. Oels, den 25.8.39
      Ia           
Nr.38/39 geh.Kdos.
 
Betr.: Aufstellung der Grenzwaoht an der polnischen Grenze.

Verteilt:
10.Division, M.G.Btl.6, Leibstandarte Adolf Hitler, K.Kdo.XIII: Ia.

Wehrkreiekommando VIII Breslau teilt mit:

"Die Aufstellung der Grenzwacht an der polnischen Grenze ist in der augenblicklichen Lage in jedem Fall unter Zulassung beetimmter Grenzübergangsstellen
beabsichtigt. Hierbei darf der Eisenbahnverkehr auf sämtlichen Eisenbahngrenzübergangestellen erser und zweiter Ordnung, sowie der Kraftpostverkehr über
die Grenze nicht eingestellt werden. Er muß bis zur Eröffnung der Feindseligkeiten aufrecht erhalten bleiben. Bei Anordnung der Aufstellung der Grenzwacht
wird diese Regelung hinsichtlich des Eisenbahn-, und Kraftpostverkehrs über die Grenze nicht besonders erwähnt werden." 
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 25.8.1939
      Ia           
Nr.43/39 geh.Kdos.

Bezug: Gen.Kdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.1.g.Kdos. vom 12.8.39, Anl.4
Betr.: Besondere Anordnungen für die Nachrichten-Verbindungen

I.)Drahtverbindungen.
   17.Division übernimmt nach Eintreffen die Fernsprechvermittlung Neumittelwalde der 10.Div. mit folgenden Leitungen:
   Neumittelwalde - Groß-Wartenberg (1 FFK.-, 1s.FK_Leitung),
   Neumittelwalde - Festenberg      (2 F.-,   1 T.-Leitung).
II.)Funkverbindungen.
    a) Den Divisionen gehen Funk- und Tarntafeln am 25.8.39 zu.
       Für eingehende Unterweisung bei den Nachrichten-Einheiten ist Sorge zu tragen.
    b) Dem M.G.Btl.6 wird am 25.8.39 durch Nachr.Abt.53 ein mittl.Funktrupp b mot zur Verbindung K.K.XIII - M.G.Btl.6 zugeführt. Der Trupp wird
       wirtschaftlich dem M.G.Btl.6 zugeteilt.Erste Ausstattung wird mitgebracht.
    c) Für Art.-Flieger stehen Frequenzen bei Korps-Nachrichten-Führer abrufbereit zur Verfügung.
III.) Leuchtzeichen.
      Weiß    - Hier sind wir.
      Grün    - Wir gehen vor.
      Rot     - Artilleriefeuer-Unterstützung.
 
Korpskommando XIII                                                                                                             K.H.Qu.Oels, den 25.8.1939
     Ia            
Nr.44/39 geh.Kdos.

An 10.Division, Art.Kdr.17, M.G.Bt1.6, Leibstandarte Adolf Hitler, II./A.R. 46, II./A.R.53, N 53, Grz.Abschn.Kdo.14, 5.(H)13. II./Flak 22, K.Kdo.XIII: Ia,.

"Fall Weiß 1.Y-Tag = 26.8. Uhrzeit 4.30.
Jede Geländeverletzung vor der Uhrzeit, auch durch Spähtrupps ist verboten."
 
Generalkommando XIII.Armeekorps                                                                                                Oels, den 25.8.1939
         Abt.IIa                
        Nr.58/39

Betr.: Ersatzgestellung von Offizieren vom Ersatzheer zum Feldheer.

An A.O.K.8, stellv.Gen.Kdo.XIII, Oberbaustab XIV, 17.Div., Art.Kdr.17, M.G.Batl.6, II./A.R.46, II./A.R.53, Nachr.Abt.53, Korpsnachsch.Fü.413,
   Leibstandarte Adolf Hitler

1.) Alle Eratzanforderungen der Feldtruppenteile (Regimenter, selbst.Bataillone, Abteilungen usw.) werden bei den Divisionen gesammelt (für
    Korps- Armee und Heerestruppen bei den entsprechenden Kommandobehörden) und unmittelbar an das für die einzelnen Truppenteile zuständige
    stellvertretende Generalkommando weitergeleitet (s.H.Dv.g 151, E Abschnitt 110 und 111). Für Leibstandarte SS Adolf Hitler gilt Sonderregelung.
2.) Zuständig für die Ersatzgestellung von Offizieren ist grundsätzlich dasjenige stellvertretende Generalkommando zu dessen Wehrkreis der für den
    betreffenden Feldtruppenteil zuständige Ersatztruppenteil gehört.
3.) Aus den Ersatzanforderungen muß hervorgehen, für welchen Truppenteil und für welche Dienststellung bezw.Waffen (Spezialisten) der Ersatz gefordert
    wird.
4.) Eine Abschrift der Eratzanforderungen ist gleichzeitig den Gen.Kdo. vorzulegen. (Dies gilt auch für Leibstandarte SS Adolf Hitler) Die unmitttelbare
    Vorlage der Ersatzanforderungen gem.H.Dv.g 15 Ziffer 611 erfolgt durch das stellvertretende Generalkommando.
5.) Für Ersatzanforderung (zahlenmäßig) für Unteroffiziere und Mannschaften gilt Absatz 1 und 4.
 
Korpskommeando XIII                                                                                                          O.U. Oels, den 26.8.1939
    Qu.             
 Nr.56 geh.Kdos.
                                                     Besondere Anordnunen Nr.2 für die
                                                          Versorgung des XIII.A.K

1.) Die mit Bez.Verfg. erlassenen Anordnungen behalten mit Ausnhame nachstehender Regelungen ihre Gültigkeit.
    Der 26.8.39 gilt weiterhin al 1.Y-Tag.
2.) Betriebsstoffversorgung.
    a) Sparsamster Betriebsstoffverbrauch ist dringend geboten. Jedes unnötige Fahren ist unter allen Umständen zu verhindern. Alle Truppen sollen
       ständig über ihre volle 1.Ausstattung verfügen.
    b) Die in Beilage 3 der Bez.Verfg.vorgesehene Ausgabe durch die Kw.Kol.f.Betr.Stoff 3./413 entfällt (fernmündlich voraus). Die bei dieser
       Kol.auf Empfang angewiesenen Truppen empfangen bei der Eisenbahntankstelle Sibyllenort und Gr.Graben.
    c) Zum 27.8.39 12,00 Uhr ist dem Korps Kdo./Kf.getrennt nach Betriebsstoffarten von den im Verteiler genannten Truppen nach dem Stand vom
       27.8.39 8,00 Uhr (gegebenenfalls fernmündlich voraus) zu melden:
          1. Betriebsstoffbestand bei der Truppe (einschl.Kol.f.Betr.Stoff),
          2. Betriebsstoffbedarf zur Auffüllung der 1.Ausstattg.
          3. Menge des noch nicht dem O-Lager entnommenen Betriebsstoffes, der nach Beilage 3 der Bez.Verfg. zugewiesen wurde,
          4. Tatsächliche Höhe eines Betriebsstoffverbrauchssatzes.
       Die für 2.Y-Tag 8,00 erstmals einverlangte Meldung entfällt damit für diesen Tag. 17.Div. meldet Eintreffen im Versammlungsraum.
3.) Postversorgung.
    O.K.H. hat vom 26.8.-3.9.39 24,00 Uhr Postsperre angeordnet.
    Ab 4.9.39 ist die Überleitung auf das Feldpostverfahren vorzubereiten.
    Hierzu übersenden nachstehende Dienststellen dem Korps Kdo.XIII./Qu. zum 2.9.39 ínn zweifacher Ausfertigung. die Postübersicht Liste III
    gem.O.K.W. AHA/In 8/III Nr.110.39 geh.vom 31.1.39 für alle unterstellten Einheiten:
       10.Division
       17.Division
       Grz.Abschn.Kdo.14
    Für die Korpstruppen hat das Korps Kdo.die Liste III.
4.) Verpflegung.
    a) An vorderen Armeeverpflegungslagern sind eingerichtet:
         Gr.Wartenberg,
         Oels,
         Militsch.
    b) Es werden zum Verpfl.Empfang ab 27.8.39 angeiwesen (erster Empfang 27.8.39):
       Auf A.V.L.Gr.Wartenberg:
       10.Division
       L.St.Adolf Hitler
       II./Art.Rgt.46.
       Es empfangen vormittags 10.Division, nachmittags L.St.Adolf Hitler und II./A.R.46. Die Empfangszeiten im einzelnen sind mit A.V.L.
       unmittelbar zu vereinbaren.
       Auf dem A.V.L.Militsch:
       Grz.Abschn.Kdo.14 ohne rückw.Dienste.
    c) Sämtliche Truppen haben sich mit Verpflegung so einzudecken, daß sie stets im Besitz der ersten Ausstattung (mindestens 3 Tagessätze)
       sind.
    d) Die täglichen Verpflegungsmeldungen sind bis auf weiteres unmittelbar an die Armee zu richten. Abdruck an K.Kdo.XIII (IVa).
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 26.8.1939
      Qu           
Nr.55 g.Kdos.

Bezug: H.Gr.Kdo.3 Ib/O.Qu.Nr.131/39 g.Kdos.(A.Pi.O.) vom 26.8.39 (nur an Korps Kdo.ergangen).
 Liste von Holz- und Eisenlagern in Polen - im Original vorhanden-
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 26.8.1939
      Ia           
Nr.58/39 geh.Kdos.

An
17.Div. 10.Div. Leibstandarte Adolf Hitler, Feld-Kdtur.530, K.Kdo.XIII: Ia, Ic, Qu.

1.) Der Befehl K.Kdo.XIII Ia Nr.57/39 geh.Kdos. v. 26.8.39, (ergangen an 17.Div., Feld-Kdtur.530, Ia, Ic, Qu) ist durch neue Anordnungen der Armee ungültig
    und zu. vernichten.
2.) In den Raum des K.Kdo.XIII werden im Zuge des Aufmarsches verlegt:
    24.Div. links von 10.Div., Ausladungen sind im Gange.
    17.Div. rechts von 10.Div., Ausladungen beginnen 27.8. 2.40 Uhr.
    221.Div. ab 28.8. früh in den Raum Minken - Postelwitz - Sadewitz - Schmollen - Ludwigsdorf - Gr.Weigelsdorf - Jeltsch.
3.) Infolgedessen müssen, die bisher hier liegenden Truppen der 10.Div. und der Leibstandarte Adolf Hitler entsprechend zusammenrücken und zwar:
    a) Verst. Leibstandarte, räumt bis 27.8. 12.00 Uhr Pangau u. Bernstadt für 17.Div.
       Stabsquartier der Standarte von dieser Zeit ab Namslau.
       Ab 28.8. 4.00 Uhr muß der Raum Minken - Mühlatschütz - Postelwitz - Neuscholle - Rodeland für 221.Div. freigemacht sein. Die verst. Standarte liegt
       dann ab 28.8. früh im Raum Namslau - Dtsch.Marchwitz - Wilkau - Weitsdorf - Langenhof - Prietzen - Lampersdorf - Windisch Marchwitz.
    b)10.Div., räumt bis 27.8. 12.00 Uhr alle Orte südl. der Linie Schleise - Kunzendorf - Ulbersdorf - Gimmel - Pontwitz - Zessel für 17.Div.
      Sie hält sich bereit, auf weiteren Befehl die nördl. der Linie Distelwitz - Rudeledorf - Strehlitz liegenden Orte für 24.Div. freizumachen (voraussichtlich
      ab 28.8. abends).
4.)17.Div. ist so zu versammeln, daß sie später über die Linie Schmograu - Schleise nach Osten antreten kann. Der Versammlungsraum Michelsdorf - Glausche -
   Reesewitz - Schönau - Stronn -  Buselwitz - Schwiersee - Gr.Zöllnig - Bernstadt (hier Div.St.Qu.) ist ab 27.8. 12.00 Uhr freigemacht.
   Die in Militsch ausladenden Teile rasten in der ersten Nacht im Raum Strehlitz - Waldwiese - Hollunder - Schlottau - Neiderei - Lückerwitz - Paulwitz -
   Schickerwitz. In diesem Raum ist Weißensee u. Buchenwalde nicht frei. Die Div. erkundet baldigst eine Div.Beobachtungsstelle, die als späterer Div.Gef.Stand
   in Betracht kommt. Diese B-Stelle ist baldigst zu besetzen.
   Verkehrsregelung durch 17.Div.
   Ausnahme: Beim Überschreiten der großen Straße Breslau - Oels - Gr.Wartenberg nach Süden erfolgt in Oels die Verkehrsregelung durch K.Kdo.XIII
   (Feld-Kdtur.530 Oels). Truppenteil, Eintreffezeit u. Marschdauer ist der Feld-Kdtur. 530 jeweils spätestens 1 Stunde vor Eintreffen der Marschkolonne
   zu melden.
   Für das Korpskommando der Chef des Generalstabes 
 
Korpskommando XIII                                                                                                              O.U. Oels, den 26.8.1939.
     Ia            
Nr.69/39 geh.

An 10.Division, M.G.Btl.6, Leibstandarte Adolf Hitler, II./Flak 22, K.Kdo.XIII Ia

Für die am 27.8. eintreffende 17.Div. sind ab 27.8. 1.00 Uhr folgende Unterkünfte freizumachen:

a) 10.Div.:
   Pi.10     räumt Schönwald:    neue Unterkunft Buchenhain
   1./M.G.6    "   Festenberg      "      "      Lindenhorst
                                                 Grünbach
   Pz.Abw.10   "   Festenberg      "      "      Weitsdorf
                                                 Ottendorf
b) M.G.Btl.6 (ohne 1.):
             räumt Mittenwald      "      "      Frauenwaldau
                                                 Dtsch.Harmer
c) II./Flak 22:
             räumt Gegend Sybillenort; neue Unterkünfte an den späteren Einsatzorten
                                                        Abt.Gef.Stand Gr.Wartenberg.
Beginn der Bewegunge nicht vor 26.8. 18.00 Uhr.
 
Korpskommando XIII                                                                                                              O.U. Oels, den 26.8.1939.
     Ia            
Nr.71/39 geh.

An
SS-Leibstandarte Adolf Hitler, Artl.Kdr.17, II./A.R.46, K.Kdo.XIII/Ia.

Die Standarte mit unterstellter II./A.R.46 bezieht in der Nacht 26./27.8. Unterkunft im Raum:
Leibst.Adolf Hitler:
Namslau - Pangau
Bernstadt (Standartenstab) - Prietzen - Windisch-Marchwitz.
II./A.R.46:
Minken - Postelwitz (Abt.Stab) - Neuscholle - Rodeland.
Antreten aus dem bisherigen Rastraum nicht vor 18.00 Uhr. Die Standarte schließt sich in Bernstadt an das Hermann-Dora-Netz an.
Beabsichtigtes Stabsquartier u. Unterkunftsraum bis zum Bati. baldigst melden.

                                                                                             Für das Korpskommando
                                                                                           Der Chef des Generalstabes
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 26.Aug.1939
Ic/A.O.Nr.73/39 geh.

Betreff: Geh,Feldpolizei
Bezug: K.K.XIII, Ic/A.O. Nr.34/39 geh.v.23.8.39.

Dem Korpskommando ist ein Trupp der Geh.Feldploizei in Stärke von 6 Beamten zugeteilt. Aufgabe derselbe siehe Bezugsverfügung, Ziff.2. Einsatz wird durch
den Ic/A.O. des K.K.jeweils angeordnet.
  Die Beamten werden gelegentlich von Streifen mit den Abwehrsachbearbeitern der untsterstellten Dienststellen Verbindung aufzunehmen.
  Auf die Dienstanordnung für die Einheiten des Kriegsheeres (H.Dv.g.2), Abschnitt 9, wird hingewiesen. Besonders der Inhalt der Ziffern 5-10 dieses
Abschnits ist zum Gegenstand eingehender Belehrung zu nehmen. Leibstandarte Adolf Hitler, welche mit der Vorschrift nicht beteilt ist, enhält anbei Abschrift
der Ziffern 5-10 des Abschnitts 9 dieser Vorschrift.
 
Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                        O.U. Oels, den 27.8.1939
       Qu.

                                                            Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung des
                                                                               XIII.A.K.

I.) Allgemeines.
    1.) Kraftfahrverkehr.
        Der Herr Oberbefehlshaber der 8.Armee hat mehrfach persönlich festgestellt, daß durch unnötige Fahrten mit Kfz. in den Unterkunisbereichen der Truppen
        Betriebsstoff in unverantwortlicher Weise vergeudet wird. Der Kfz.-Betrieb ist weitestgehend zu drosseln. Für die Tage der Ruhe sind Einzelkraftfahrzeuge
        mit Fahrbefehl zu versehen.
        Die Kommandeure und die Führer aller selbstständigen Einheiten haben dafür zu sorgen, daß nur unbedingt nötige Fahrten ausgeführt werden. Die Feldgend.-
        Einheiten des Korps.Kdos, sind durch die Feldkdtur.530 anzuweisen, Stichproben zu machen. Die Divisionen haben ihre Feldgend.-Einheiten entsprechend
        anzuweisen.
    2.) Räumung der Mob.-Unterkünfte.
        a) Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß die zum Schanzen bzw. sonst zu Übungen im Bereich des W.Kdo.VIII bereits eingesetzten oder noch
           eintreffenden Truppenteile etwa von ihnen belegte Räumlichkeiten, die für Mob.Lokale (Sammelplätze) oder Mob.-Unterkünfte vorgesehen sind, sofort zu
           räumen haben, sobald diese Räumlichkeiten für Mob.Zwecke (auch zur Aufstellung von Übungseinheiten) benötigt werden.
        b) Es wird ferner darauf hingewiesen, daß es verboten ist, Lagerräume der Heereefeldzeug-Dienstetellen oder Verwaltungsdienststellen für Unterkunftezwecke
           zu verwenden insbesondere wie es vorgekommen ist, verschlossene Räumlichkeiten dieser Art gewaltsam zu öffnen.
        c) Die Kreispolizei-Behörden können Auskunft geben, um welche Räumlichkeiten es sich handelt.
II.) Versorgungsgebiete.
     1.) Verwaltungswesen.
            Verpflegung:
            Grenzwacht Abschn.88 mit zugeteilten Sperreinheiten wird bis auf weiteres der 10.Division zugeteilt.
     2.) Sanitätswesen.
         a) Krankensammelstelle:
            Ab 25.8.39 20,00 Uhr ist aufnahmebereit eingerichtet: Krankensammelstelle O e 1 s, Jägerkaserne, Wartenbergerstr. (berichtigt im Gegensatz zu dem im
            Armeebefehl angegebenen Ort!).
         b) Impfung: Sämtliche Truppenteile melden zum 29.8.39 8,00 Uhr zahlenmäßig alle Heeresangehörige, deren Pockenimpfung länger als 6 Jahre zurückliegt.
     3.) Veterinärwesen: In der mit Gen.Kdo.XIII.A.K./Qu Nr.1 geh.Kdos. vom 16.8.39 übersandten Beilage 13b ist unter Tollwut bei Provinz Posen einzufügen: " Kempen ".
     4.) Kraftfahrwesen.
         a) Ankauf von Ergänzungs-Kfz.
            Der Ankauf der bisher auf Grund des W.L.G. ermieteten Kfz. ist beschleunigt durchzuführen; hierbei sind die bisher entstandenen Ermietungskosten endgültig
            abzurechnen.
         b) Betriebsstoff für Heeresverplegungsdienststellen W.K.VIII.
            Den Kfz. der Heeresverpflegungsdienststellen des W.K.VIII iet von allen Truppenteilen und Dienststellen bei Bedarf Betriebsstoff zu verausgaben,
         c) Betriebsstoffausgabe an Einzelkraftfahrzeuge.
            Die von den Divisionen usw. eingerichteten Tankstellen für Einzel-Kfz, haben nicht nur die Einzel-Kfz. ihres eigenen Verbandes zu versorgen. Sie haben auch
            Betriebsstoff an sonstige Einzel-Kfz. auszugeben z.B.: höhere Stäbe, Grz.Abschn.Kdos., Gestapo, Erkundungstrupps von Strassenbau-Batl. usw.
         d) 17.Division werden im Laufe des 27.8.39 45cbm Betriebsstoff (4:1 - Otto : Diesel) nach Gr.Zöllnig durch die Armee zur Auffüllung der 1. Ausstattung zugeführt.
            Daß Betriebsstofflager ist bis zu weiterer Anordnung der 17.Div. durch Panzer-Abw.Abt.17 zu überwachen und zu verwalten. Bis zu deren Eintreffen erfolgt die
            Abladung und Bewachung durch 1./Nachsch.Btl. I/8 (R.A.D.).
            Der Restbestand nach Ergänzung der 1. Ausstattung ist dem K.Kdo./Kf. zu melden. Der Leerfaßraum ist in der Ausgabeetelle zu sammeln und nach erfolgter Ausgabe
            an das H.Za.Breslau (Werk 11 u. 15) durch 17.Div. vollzählig wieder zurückzugeben.
         e) Ersatzteile für tschech. Räder-Kraftfahrzeuge.
            Ersatzteile für tschech. Räder-Kraftfahrzeuge stehen ab 25.8.39 beim H.Za.Breslau, Kfz.-Bezirk, Weistritz-Str., bereit. Soweit bei den Truppen Bedarf vorhanden,
            können die Div, und Korpstruppen Abholkommandos mit Bestandsmeldung über Zahl, Fabrikat und Typ der vorhandenen Kfz. tschech. Herkunft absenden. Meldung beim
            H.Za.Breslau, Kfz,Bezirk, Weistritzstr., bei Oberinspektor Conczorek. Es ist beabsichtigt für je 15 Stück tschech.Kfz. eines Typs eine Ersatzteilkiste im Gewicht
            von 60 -100 kg auszugeben. Kostenverrechnung wird an Hand der den Kisten beigepackten Inhaltsverzeichnisse später durchgeführt.
         f) Ersatzteile für tschech.Panzerkampfwagen.
            Ersatzteile für tschech.Panzerkampfwagen lagern in Jägerndorf, für deutsche Kampfwagen und für tschech.Räder-Kfz. in Breslau. Für sonstige Kfz. befindet sich ein
            heereseigenes Ersatzteillager beim Heimat-Kfz.Park in Liegnitz.
            Alle Anforderungen sind bis zum Einsatz der A.Kfz.Parke von den Div. usw. an den Heimat-Kfz.Park Liegnitz, später an A.Kf.Park zu richten.
         g) Tarnung der Kfz.
            Mehrfach wurden Kfz. festgestellt, die entweder keine WH-Nummer trugen oder deren Nummern teilweise übermalt waren. Bei manchen Ergänzungs-Kfz. waren die auf den
            Herkunftsort hindeutenden Beschriftungen z.B. Dresdener Brotfabrik nicht verdeckt.
            Überprüfung und gegebenenfalls Abhilfe ist dringend notwendig.
5.) Verkehrsregelung und Straßenordnung.
    a) Auf den Marsch-und Nachschubstraßen im Armeegebiet ist das Halten oder Parken von Militär-und Zivilkraftfahrzeugen aller Art verboten. Jedes haltende Fahrzeug hat die
       Fahrbahn sofort freizumachen. Die eingesetzten Straßenkommandanten und ihre Beauftragten sowie Feldkdtur.530 sind in Bezug auf Straßen -und Verkehrsordnung Vorgesetzte
       aller die Straße benutzenden Verbände und Einzelpersonen. Sie haben unnachsichtlich gegen jeden Verstoß gegen die für die Straßenbenutzung gegebenen Befehle vorzugehen.
    b) Der für die Straße Breslau, Oels, Gr.Wartenberg befohlene Richtungsverkehr ist ab sofort aufgehoben (West-Ost)(Diese Straße kann also ab sofort in beiden Richtungen
       befahren werden.
6.) Postversorgung.
    Die Beförderung der Dienstpost bleibt von der mit K.Kdo./Qu Nr.56 geh.Kdos. vom 26.8.39 Ziffer 3.) angeordneten Postsperre unberührt; sie ist weiterhin naoh dem
    Übungspostnummernverfahren durchzuführen.
 
Korpskommando XIII                                                                                                               O.U.Oels, den 27.August 1939
      Ia           
  Nr.89/39 geh.

An
17.Div., Leibstandarte Adolf Hitler, K.Kdo.XIII: Ia, Qu.

Auf Befehl der Armee sind für Unterbringung von Bautruppen folgende Orte ab 29.8. 0.00 Uhr freizuhalten:
Durch 17.Div.        für Bau-Btl.102      Nauke
  "   Leibstandarte  für Bau-Btl.101      Neuenhagen
  "        "          "   "   "  107      Lauben u.Damnig.
 
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U. Oels, den 27.Aug.1939
Ic/A.O. Nr.84/39 geh.

Betrifft: Lage in Polen.

                                                                   Nachrichtenblatt Nr.6
 
1.) Die Lage beim Feind. hat sich im großen wenig geändert. In Grenznähe wiederholt Aufklärungs- und Sicherungsorgane beobachtet. Die poln.Grenzwacht ist
    an ganzer Grenze aufgeboten; die Grenze ist jedoch im Abschnitt XIII.A.K. noch nicht geschlossen.
2.) Im Einzelnen ist bekannt:
    14.I.D. im Raume Lissa - Gostyn - Schmiegel - Wollstein dicht an Grenze herangeschoben.
    I.R.58 (Stab Schmiegel) mit Teilen in Stellung Zbarzewo - Niech1od - Stare;
    I.R.57 (Stab Gostyn) 1./57 Storchnest;
    I.R.55 in Stellung südostw. Lissa - entlang Grenze.
    17.I.D. (Stab Schroda) mit Stab I.R..68 in Jaraczew;
      Stab I.R.70 in Borek.
    Stab Kav.Brig.Wielka-Polska in Schrimm.
    25.I.D. (Stab Kalisch), dort auch I.R.29.
    1 Schwd.Ulanen an Straße Neumittelwalde - Antonin 2 km nordostw. Honig;
    1 Battr. 2 km südl. Kotowskie, 1 Battr. 3 km südl.Antonin (bei Przygodzice).
    Am 25.8. 16.00 Uhr ein Batl.Infanterie bei Rojow (3 km westl. Schildberg), 1 Schwd.Ulanen bei Mareinki.
    Kempen seit einigen Tagen belegt.
    In Wielun Kav.Brig. Wolynska (Stab). 
3.) Feldbefestigungen u. Verteidigungsmaßnahmen: In Linie Wiesenrode - Rawitsch-Süd - Wydawy - Sworowo - Szkaradowo Schützengräben, Drahthindernisse u. einzelne MG.-Nester.
    Gemäß Nachrichten von Landeseinwohnern soll an der Prosna das Korn sofort gedroschen od. verbrannt werden, um das Gelände zur Abwehr herzurichten. Vieh wurd abgetrieben.
    (24.8.) An Warthebrücke (2km ostw.Sieradz) Kampfanlage.
     Am Widawka-Abschnitt von Rembieszow - Szezereow sind Verteidigungsanlagen mit Drahthindernissen bestätigt.
4.) Einzelheiten siehe Anlage, soweit sie nicht durch Nachrichtenblatt Nr.6 überholt sind.
 
Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                   O.U.Oels, den 28.8.1939
        Qu.
 
                                                        Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung des
                                                                           XIII.A.K.

1.) Allgemeines.
    Einzelnachschubsendungen durch die Eisenbahn.
    Alles von den Truppenteilen aus ihren Standorten benötigte Nachschub ist von den Heimatdienststellen unmittelbar unter Mitteilung der genauen
    Anschrift anzufordern. Als Anschrift ist hierzu, aus Gründen der Tarnung, nicht der Truppenteil, sondern die Feldpostnummer (nicht Übungspost-
    nummer) als sogenannte "Leitungszahl" anzugeben. Das Gut wird dann der Truppe nicht unmittelbar sondern über die für das A.O.K.8 eingesetzte
    "Weiterleitungsstelle 10" zugeleitet.
    Die Gesamtanschrift muss daher lauten:
        Wehrmachtnachschubsendung
     An
         Leitungszahl: (= Feldpostnummer)
            Weiterleitungsstelle 10.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Verpflegung:
       In Abänderung der "Bes.Anordnungen Nr.3 f.d.Versorgung der 8.Armee vom 27.8.39 Ziffer 2 werden angewiesen:
       10.Division auf A.V.L.Gr.Wartenberg zugeteilt Grz.Abschn.Kdo.14 ohne rückw.Dienste.
       17.Division auf A.V.L.Oels.
       Der 17.Division werden wirtschaftlich zugeteilt:
            M.G.Btl.6
            II./A.R.53
            II./Flak 22
            5.(H)/13
            Korps-Kdo.XIII Stab,
            Korps-Nachsch.Fhr.413
            Grz.Abschn.Kdo.14 rückw.Dienste.
       Erster Verpflegungsempfang für die zugeteilten Einheiten der 17.Division am 29.8.39 ab 16.00 Uhr bei Verpfl.Ausgabestelle
       Schwiersee (4km südostw.Oels).
       L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46) auf A.V.L.Namslau, Brot ist im A.V.L.Oels zu empfangen.
       Diese Regelung gilt bis 30.8.39 einschließlich.
       Unmittelbarer Empfang von einzelnen Verbänden bei den A.V.L.ist verboten.
    b) Geldversorgung.
       Die Div.Feldkassen haben sich umgehend mit Zahlungsmitteln einzudecken. Die Div.haben die ihnen wirtschafltlich zugeteilten
       Einheiten auch mit Geld zu versorgen.
3.) Sanitätswesen.
    a) Ab 29.8.39 bis zum Eintreffen der Feldlazarette der Div. werden angewiesen:
         Korpstruppen auf Krankenhaus Oels
         10.Division auf Krankenhaus Gr.Wartenberg
         17.   "      "       "      Namslau.
    b) Krankensammelstelle ist eingerichtet in:
          Oels, Jägerkaserne, Wartenbergstrasse.
    c) E-Geräte im Bereich des XIII.A.K.:
          10.Division in Gr.Wartenberg (Rasenfläche Jugendhaus, Nähe Kirchstraße).
          17.Division in Namslau (Reitplatz, Reiterkaserne).
    d) Begleichung von Rechnungen:
       aa) Im Reichsgebiet: Alle Rezepte über Arznei- und Verbandmittel aus Zivilapotheken sind mit dem Vermerk "Bezahlung erfolgt durch Wehrkreisarzt
           XIII, Nürnberg 7" zu versehen, desgl.Ein-bezw.Überweisung in ärztl., zahnärztl.und Krankenhausbehanddlung.
       bb) Jenseits des Reichgebietes: Die sofortige Begleichung von Rezeptrechnungen durch die zuständige Zahlmeisterei ist notwendig. Die Bezahlung
           erfolgt an deutschstämmige Apotheken -bzw.Drogeriebesitzer durch Barzahlung, an polnische Eigentümer durch Beitreibungsbescheinigungen (siehe
           Besondere Anordnungen Nr.1 für die Versorgung. Auf derartigen Rechnungen muß die ärztl.Notwendigkeit und sachliche Richtigkeit der Lieferung
           anerkannt sein.
4.) Veterinärwesen.
    a) Für Abgabe kranker Pferde wird 17.Div. bis zum Eintreffen ihrer Vet.Komp. auf das Wehrkreispferdelazarett VIII, Breslau, Bürgerwerder angewiesen.
       Die für Überweisung in das Lazarett in Frage kommenden Pferde sind mit genauer Angabe des Standortes dem K.Kdo.XIII/IVc zu melden, welches den
       Abtransport veranlaest. Jm übrigen findet auch für die 17 Div,, die Ziffer IV der Besonderen Anordnungen Nr› 1 für die Versorgung dee IIII,A,K.
       vom 16.8.39 Anwendung.
    b) Tierseuchenlage:
          Ansteckende Blutarmut der Pferde der Zivilbevölkerung herrscht in:
              Blüchertal bei Hermann Knohr )
              Domäne Güntherwitz           )
              Domäne Dockern               )     Kr. Trebnitz
              Schebitz bei Scholz          )

              Domäne Schalkau              )     Breslau Land
              Landau bei Rudolf Halfter    )
             
              Krischütz bei Lehmann        )      Kr.Wohlau
              Mönch-Wotechelwitz bei Seeliger )
              Wiesengrund bei M.Weimann    )      Kr.Militsch
              Prietzen bei Krafft-Rodestock)      Kr.Oels
          Das Betreten dieser Gehöfte ist verboten.

5.) Kraftfahrwesen.
    a) Soweit dem K.Kdo.XIII.A.K. unterstellte Verbände und Truppen auf Betriebsstoff-Empfang beim O-Lager der DAPG Breslau, Zankholzwiese, angewiesen
       werden hat dieser zwischen 5,00 und 12,00 Uhr stattzufinden.
    b) Der Empfang bei O-Lagern ist nur mit Kw-Kolonne für Betr.St. durchzuführen. Soweit diese noch nicht eingetroffen bezw. bei den Korpstruppen nicht
       vorhanden sind, sind die Betr.St. und Ger.Wagen (Betr.St.Lkw) innerhalb der Regimenter bezw. selbst. Abteilungen usw., geschlossen zum Empfang zu führen.
6.) Postversorgung.
     Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung ist Dienstpost an bereits aufgestellte Ereatztruppenteile in der Heimat bis zum Ausspruch einer etwaigen Mobilmachung
     ohne Nennung des Ersatztruppenteils an den Führer der Einheit zu senden z.B:
     An Haupm.Müller, Nürnberg, Gustav Adolfstr.36 (= Unterkunft des Ersatztruppenteils).
7.) Verkehrsregelung, Ordnungsdienste.
    a) Es besteht Veranlassung auf die erlassenen Verkehrsregeln hinzuweisen. Insbesondere sind verschiedentlich
       Truppenteile nicht den Anordnungen der Verkehrsregelungsorgane (Feldgend.usw.) nachgekommen. Im Gefechtsgebiet haben Nachts- auch
       Einzel-Kfz. abgeblendet zu fahren, um eine Belästigung marschierender Truppen und Kolonnen zu vermeiden.
       K.Kdo.hat eine entsprechende Anordnung für Zivil-Kfz.sowie allgemeine Beschränkung des Zivilverkehrs beantragt.
    b) Alle in Oels untergebrachten Truppengteile haben sich, soweit noch nicht geschehen, umgehend bei der Feldkdtur.530 (Oels), die mit dem Aufgaben der
       Ortskdtur. beauftragt ist, zu melden.
    c) A.O.K.8 wird gebeten, Armee-Truppen entsprechend verstehendem Absatz a) und b) anweisen zu wollen.
8.) Meldungen.
      Auf die pünktliche und genaue Vorlage der mit den besonderen Anordnungen Nr.vom 16.8.1939 einverlangten Meldungen wird erneut hingewiesen.
    Ausnahme:
    Zum 30.8.39 8,00 Uhr ist einmalig der Bestand an Munition nach dem Muster Beilage 6 zu den "Besonderen Anordnungen Nr.1" zu melden. Weitere Meldungen
    sind erst vorzulegen, wenn Verbrauch an Munition eintritt.
 
Korpskommanuo XIII                                                                                                              O.U.Oels, den 28.8.1939.

Betreff: Tarnung.

Eine vom A.O.K 8 durchgeführte ÜberprUfung des Aufmarschgebietes der Armee dureh Flieger ergab, daß die gebotene Tarnung von Heeres- und Luftwaffenverbänden
in den Unterkünften und auf der Marsch völlig ungenügend war. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß in den Unterkünften die Ortskommandanten auf dem Marsch
die Truppenführer hierfür verantwortlieh sind. Entspreohende Belehrung und Maßnahmen sind sofort durchzuführen.
 
Korpskommando XIII                                                                                                               O.U.Oels, den 28.August 1939
    Abt.Ia/N.      

Betr.: Sondergespräche

1) Ab sofort können Sondergespräche gemäss H.Dv.270, Abs.VII, Ziff.105-106 auf den Leitungen der D.R.P. geführt werden. (An 10.Div , 17.Div, und Leibstandarte
   "Adolf-Hitler" fernm.voraus.)
   Es ist zu unterscheiden zwischen
    a) gewöhnlichen Sondergesprächen (Sr-Gespräche).
    b) dringenden Sondergesprächen (SrD-Gesprächen).
    c) Ausnahme-Sondergesprächen (SrA-Gesprächen).
    Es dürfen führen
    a) Sondergespräche.
       Offiziere und Beamte,
       Unteroffiziere und Mannschaften soweit sie einen Befehl hierzu von einem zum Führen derartiger Gespräche berechtigten Offizier bekommen haben;
    b) dringende Sondergespräche:
       Offiziere und Beamten höherer Stäbe, Truppenkommendeure und deren Adjutanten;
    c) Ausnahme-Sondergespräche:
       Obere Führer und deren Chefs der Stäbe Offiziere und Beamte bei Gefahr im Verzug. Sr - Gespräche sind gebührenfrei.
2.) Die Gespräche sind bei der Vermittlungsstelle unter Angabe von Name, Dienstgrad und Übungsverband anzumelden.
3.) Jedes Privatgespräch ist gebührenpflichtig.
4.) Werden Fernsprech-Anschlüsse von zivilen Behörden und Privatpersonen zu Orts- und Ferngesprächen benutzt, so ist den Teilnehmern in jeden Fall ein
    Rückrechnungszettel auszufertigen und zu übergeben.
    Der Zettel muss genaue Angaben enthalten über
    a) die Nummer des Teilnehmeranschlusses,
    b) den gewünschten Anschluss,
    c) die Zeit der Anmeldung des Gespräches und Gesprächsdauer
    d) Name, Dienstgrad und Truppenteil des Gesprächführenden.
 
Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                   O.U.Oels, den 29.8.1939
        Qu.
 
                                                        Besondere Anordnungen Nr.5 für die Versorgung des
                                                                           XIII.A.K.

I.) Allgemeines.
    Es wird erneut auf die befohlene Tarnung aller Verbände, Kolonnen und Trosse gegen Fliegersicht hingewiesen. Es ist vermehrter Wert auf die Tarnung
    zu legen. Sowohl in der Unterkunft, als auch beim Parken. An Ausgabestellen usw. dürfea unter keinen Umständen Fahrzeuge jeder Art ungedeckt herumstehen.
II) Versorgungegebiete.
    1.) Verwaltungswesen:
        a) Verpflegung:
           aa) Pi.Stab Oberstltn.Schulz wird der N.53 wirtschaftlich zugeteilt.
           bb) Die Leibstandarte Adolf Hitler (mit II./Ä.R.46 wird auf A.V.L. Namslau angewiesen. Brot ist erforderlichenfalls im A.V.L.Oels zu empfangen.
               Die L.St.Adolf Hitler hat sich mit Verpflegung so einzudecken, daß sie beim Abrücken mit 5.Tagessätzen ausgestattet ist. Bezüglich Geldversorgung
               wird die L.St.Adolf Hitler auf die 17.Div. angewiesen.
           cc) Die durch "Besondere Anordnungen Nr.1 Ziffer 20 vom 16.8.39" befohlenen Meldungen über die Verpfl.Lage (Bestandsmeldung mit Anforderung) sind in
               Zukunft nur mehr von den Div. zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung dem K.Kdo.XIII/IVa täglich bis 8,00 Uhr nach dem Standevom Vortage 24,00
               Uhr vorzulegen. Die unmittelbare Vorlage von Meldengen der Divisionen und Korpetruppen ist somit hinfällig.
        b) Marketenderwaren:
           Die Versorgung mit bezugsscheinpflichtigen Marketenderwaren erfolgt durch die Armee. Nähere Regelung ergeht noch.
        c) Bekleidung.
           Einkleidung der Sonderführer.
           aa) Eine den Sonderführern und Beamten a.K. gezahlte Bekleidungsentschädigung von RM 35,00 ist auf die Gebührniese durch den E.W.G.G. anzurechnen.
           bb) Sonderführern oder Beamten a.K. in Stellen nach § 5 des E.W.G.G. stehen auch die entsprechenden Gebührnisse zu; vergl. Durchführungsbestimmungen
               zu. § 2, 3, letzter Absatz: Sonderführer erhalten ..... Kommandovergütung usw. Sofern sie ihre Friedensuniformen weiter verwenden können, z.B. bei
               den Baueinheiten ist nur die in Ziff.15 der Durchführungsbestimmungen festgesetzte Ausrüstungebeihilfe von 150,- Rm. zahlbar, andernfalls sind sie
               nach Ziffer 16 abzufinden. Bekleidungsentschädigung nach Ziff. 14 steht zu.
           cc) Die für Sonderzwecke Einberufenen (wege-und ortskundige Führer) sind wie Schützen abzufinden. Entsprechende Soldbücher sind auszustellen.
    2.) Sanitätswesen: Stichtag für die Krankennachweieung gemäß Ziffer 3.) der Verfg. "H.S.Jn. Nr. 2200.6.39.S Jn (III) v. 4.7.39" ist der 26.8.39.
    3.) Kraftfahrwesen:
        a) Zur Tarnung der Ergänzungs-Kfz. sind, soweit sie nicht nach Ankauf mob.mäßig festgelegte WH- oder WL_Nummern erhalten, die Herkunftsbezeichnungen
           (IA, II N, III usw.) auf den Nummernschildern zu übermalen, die Nummern selbst bleiben unverdeckt. Mob.mäßig festgelegte WH oder WL-Nummern sind nach
           Ankauf sofort anzubringen.
           WH-oder WL-Kennzeichen sind vollkommen unverdeckt zu lassen.
        b) Die mit den Besonderen Anordnungen Nr.1 vom 16.8.39 Ziffer XII, 3a) einverlangte sechstägige Meldung über den Gesamt-Betriebsatoff-Verbrauch ist erstmals
           zum 2.9.39 mit der Tagesmeldung vorzulegen. Soweit Truppenteile kürzer als 6 Tage im Übungsgebiet sind, ist der Verbrauch für die Zeit seit dem Eintreffen
           am 2.9.39 zu melden.
           Späterhn ist jeden Sonnabend die Meldung mit der Tagesmeldung einzureichen.
    4.) Postversorgung.
        a) Nach Beendigung der angeordneten Postsperre (einschl.3.9.39) wird die Postversorgung nach dem Feldpostverfahren geregelt werden.
           Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens ergeht gesonderter Befehl.
           Die Div. und Grz.Abschn.Kdo.14 melden die Einsatzorte ihrer Feldpostämte nach deren Eintreffen.
        b) Alle Feldpostsendungen werden nur dann gebührenfrei befördert, wenn sie den Vermerk "Feldpost" und den Absender tragen.
           Alle Soldaten sind rechtzeitig über die Art der Anschrift und des Absenders zu belehren. Nicht richtig beschriftete Postsendungen werden nicht
           befördert.
 
Korpskommeando XIII                                                                                                          O.U. Oels, den 30.8.1939
    Qu.

                                                     Besondere Anordnunen Nr.6 für die
                                                          Versorgung des XIII.A.K

I. Allgemeines.
   1.) Schießausbildung mit Handfeuerwaffen und M.G. ist nur auf heereseigenen Schulschießständen durchzuführen, die beim Standortältesten des nächstgelegenen
       Standortes anzufordern sind. Die für Ausbildungszwecke erforderliche Munition ist in der 1.Ausstattung in den in den K.A.N. angegebenen Mengen vorhanden.
   2.) Die bei dem A.O.K.8 eingerichtetet Paßstelle befindet sich in der ehemaligen Hilfsschule in Breslau, Schulgasse 24, Zimmer 1 und 2, Fernruf 46092.
       Lelter der Paßstelle iat der Feldgend.Obermeister Wazikowski von der Feldgend.Abt.531.
II. Versorgungsgebiete.
    1.) Munitionswesen. Bei Nebelkerzen besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Bei abgestellten Mun.Zügen sind die Nebelkerzen sofor zu entladen, in einem Abstand
        von mindestens 20m vom Zuge niederzulegen und mit Planen (jedem G-Wagen zugeladen) zu bedecken.
         Das Begleitpersonal ist anzuweisen, in den mit Nebelkerzen beladenen G-Wagen zu fahren, um bei Brandgefahr schnell eingreifen zu können.
         Auf getrennte Lagerung von Nebelkerzen in Ausgabestelle usw. wird besonders hingewiesen. Alle in der Mun.Verwaltung tätigen Stellen werden auf die
        Bestimmungen der H.Dv.305 besonders hingewiesen.
         Bei Zuweisung von Mun.Zügen oder Teilen davon, die Nebelkerzen enthalten, ist nach Vorstehendem zu verfahren.
    2.) Verwaltungswesen.
        a) Verpflegung.
           aa) G.F.P.540 wird der N.53 zugeteilt.
           bb) Folgende Gegenüberstellung, die den Truppen bekanntzugeben ist zeigt, wie bevorzugt der Soldat gegenüber der Zivilbevölkerung mit
               Bezugsscheinpflichtigen Lebensmitteln versorgt wird.
               Die Zivilbevölkerung muß wesentliche Einschränkungen auf sich nehmen.
               Anträge auf Erhöhung der Wehrmachtsätze oder Bewilligung von Zulagen müssen abgelehnt werden.
              
                                           Wehrmacht                 Zivilbevölkerung
               Fleischwaren und Fett        3150 g                      1120 g
               Zucker                        560 g                       280 g
               Mühlenfabrikate               700 g                       150 g
               Kaffee und Tee                140 g                        68 g
           cc) Wehrkreisverwaltung VIII hat Beitreibungsbescheinigungen gemäß H.Dv.86/1, Ziffer 78 anfertigen lassen. Die Bescheinigungen werden für
               die A.V.L. (je A.V.L. etwa 1000 Block zu je 50 Blatt) zum Versand gebracht.
               W.Kdo.VIII.bittet, die Truppen anzuweisen, daß Beitreibungsbescheinigungen in den A.V.L. nach Bedarf empfangen werden können.
        b) Marketenderwaren.     
           In der Anlage gehen der 10.und 17.Div. je 1 Abdruck des Bezugsquellenverzeichnisses für Marketenderwaren zu. Die Divisionen setzen durch
           Aushang der Verzeichnisse (gegebenenfalls nur Auszüge) bei den Div.Verpfl.Ausgabestellen sämtliche Truppenteile hiervon in Kenntnis.
           Außerdem ist jedem A.V.L.ein Abdruck zum Aushang zugegangen.
  3.) Sanitätswesen.
      a) Pockenimpfung.
         Sämtliche Offiz.,Uffz., Mannschaften und Wehrmachtsbeamte, deren letzte Pockenimpfung lnger als 6 Jahre zurückliegt, sind gegen Pocken wieder
         zu impfen. Impfstoff und Impflanzetten werden durch Korpsarzt XIII.A.K. beschafft und sind am 31.8.39 15,00 Uhr im Geschäftszimmer des
         Korpsarztes in Oels, Stabsgebäude des K.Kdo.XIII, abzuholen.
         Die ausgegebene Lymphe ist nur 10 Tage haltbar und nach dieser Zeit zu vernichten.
         Die Impfung wird durch 2 leichte Schnitte von höchstens 1/2cm Länge vorgenommen. Die Impfshnitte sollen mindestens 2cm voneinander entfernt sein.
         Vorherige Hautreinigung mit Alkoholtupfer.
         Die Nachschau findet am 4.Tage nach der Impfung statt.
      b) Berichterstattung.
         aa) Tägliche Meldungen:
             Die tägliche Meldung über den Krankenbestand trifft zum größten Teil zu spät ein. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Meldungen
             täglich bis 8,00 Uhr beim Korpsarzt  XIII.A.K. einzutreffen haben. Von fernmündlicher Vorausdurchgabe und schriftlihcer Nachreichung ist
             Gebrauch zu machen.
         bb) Kriegsberichterstattung:
             Der für die Kriegsberichterstattung angesetzte Stichtag, 26.8.1939, bedeutet, daß von den Truppenärzten usw. am  1.9.39 zum erstenmal über
             die vergangenen Tage (26.8.39-31.8.39) zu berichten ist. Ak. 1.9.39 bestimmungsgemäß nach weiteren 10 Tagen usw.
               Formblätter für die Kriegsberichterstattung können in einzelnen Fällen in geringer Menge im Geschäftszimmer Korpsarzt abgeholt werden.
  4.) Veterinärwesen.
      Tierseuchenlage: Den bisherigen Übersichten ist hinzuzufügen:
          Druse: In Domäne Krichen und Domäne Nädlingen.
  5.) Gerätwesen:
      a) Die Anforderung von Gerät hat auf dem Dienstwege über K.Kdo.XIII zu erfolgen.
         Ist in Ausnahmefällen eine direkte Anforderung unmittelbar beim A.O.K. notwendig, so ist das K.Kdo.hiervon zu verständigen.
      b) Über das Soll der K.A.N.hinaus erforderliche Waffen können erst zugewiesen werden, wenn Beutewaffen zur Verfügung stehen.
         (Auf die Besonderen Anordnungen des K.Kdo.XIII Nr.1 vom 16.8.39 Ziffer VI, 2.) wird hingewiesen).
  6.) Ordnungsdienst.
      Da für die Feldflugplätze und E-Häfen der Luftwaffe nicht genügend Tarnungsmöglichkeiten gegeben sind, ist es fremdl.Agenten durchaus möglich,
      Art und Zahl der Flugzeuge festzustellen. Es besteht außerdem die Gefahr von Sabotage und Unfällen. Die Fliegertruppe ist zur Durchführung der
      erforderlichen Absperrungen selbst nicht in der Lage.
      Feldkdtur.530 veranlaßt daher die Absperrung in unmitelbarem Einvernehmen mit dem zuständigen Kommandanturen usw.der Luftwaffeneinheiten für:
       E-Hafen Oels (4 km ostw.Oels)
       E-Hafen Juliusburg Nord
       Feldflugplatz Juliusburg Süd.
      Hierzu ist erforderlich:
      a) Fernhalten der Zivilbevölkerung,
      b) Aufstellen von Verbotstafeln,
      c) Benachrichtigung der Vorsteher der umliegenden Gemeinden,
      d) Ausstellung von Sonderausweisen für die Anlieger der Landwirtschaft,
      e) Überwachung der Verbote durch Polizei und Gend.Organe.
         Aufgetretener Spionageverdacht ist sofort und unmittelbar A.O.K.8/Ic zu melden (nachr.K.Kdo.XIII/Ic).
  7.) Vollziehende Gewalt.
        Die als Anlage 11 zu K.Kdo.XIII.A.K./Qu.Nr.1 geh.Kdos. vom 16.8.39 übersandten "Sonderbestimmungen" sind durch anliegende Zusätze zu ergänzen.
 
Korpskommeando XIII                                                                                                          O.U. Oels, den 30.8.1939
    Qu.             
Nr.88 geh.Kdos.
                                                     Besondere Anordnunen Nr. für die Versorgung
                                                     des XIII.A.K zum Korpsbefehl für den Angriff

Die mit Gen.Kdo.XIII.A.K./Qu.Nr.1 geh.Kdos.vom 16.8.39 und den späteren Ergänzungen erlassenen Besonderen Anordnungen Nr.1 behalten ihre Gültigkeit,
soweit nicht nachstehend anders befohlen wird.
1.) Nachschubstraßen:
    XIII.A.K. und 10.Div. Oels - Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow. Zur Entlastung dieser Straße ist für den Ost-West-Verkehr von Gr.Wartenberg die
    Straße über Gr.Weitsdorf - Schollendorf - Werden - Birkenau - Oels zu benutzen.
    17.Div. Oels - Bernstadt - Pangau - Schmograu - Trembatschau - Nova Wies - Grebanin - Baranow - Donaborow - Wieruszow.
    Leibstandarte Adolf Hitler wird voraussichtlich später auf die Nachschubstraße der 17.Div. verwiesen werden.
    Im besetzten Gebiet sind zur Entlastung der Nachschubstraßen des XIII.A.K. insbesondere von leeren und Einzelfahrzeugen im Ost-West-Verkehr alle
    südl. (17.Div.) und nördl.(10.Div.) der großen Straße führenden Straßen und Wege auszunutzen.
    Für X.A.K. und 24.Div. ist ab 1.Angriffstag abends die Straße Distelwitz - Gr.Wartenberg Nord - Makoszyce - Schildberg freizumachen.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Bezüglich Verpflegung und Geldversorgung werden angewiesen:
       10.Div.: Korps-Kdo.XIII.A.K. (mitg unterstellten Teilen)
                Korps-Nachsch.Führer 413 (mit unterstellten rückw.Diensten)
                Br.Kol.b 1.u.2./413
                II./A.R.53
                N.53 (mit unterstellten Teilen)
                II./Flak 22
                5.(H)/13
                Grz.W.Abschn.88 bis zu seinem Zurücktreten unter Grz.Abschn.Kdo.14.
       17.Div.: L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46)
                I./Pz.Rgt.23
       Einzelne unterstellte Teile (z.B.Flak-Battr.usw.) sind grunsätzlich von der vorgesetzten Dienststelle mit zu versorgen.
    b) Ab 2.Angriffstag werden zum Verpflegungsempfang angewiesen:
       10.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Gr.Wartenberg
       17.Div. mit Zuteilungen auf A.V.L.Namslau.
             Der Empfang ist mit den A.V.L. unmittelbar zu regeln.
    c) Alle Truppen sind vor Angriffsbeginn mit Verpflegung so auszustatten, daß sie über mindestens 3 Tagessätze verfügen.
       L.St.Adolf Hitler führ beim Verlassen ihres derzeitigen Unterkunftsraumes 5 Tagessätze mit.
3.) Munition:
    a) Dem K.Kdo.steht Munition in Höhe einer 1.Austattung für 10. 17.Div. und Korpstruppen im Mun.Lager Exerzierplatz Gänseberg nordostw.Oels
       zur Verfügung.
       Anfahrt von Straße Oels - Neumittelwalde über Gänseberg Süd (Abzweigung 800m nordostw.Straßengabel P.155),
       Abfahrt über Exerzierplatz auf Straßengabel P.155 (1km ostw.Spahlitz).
    b) 10.und 17.Div. melden dem K.Kdo.spätestens 4 Stunden vor dem beabsichtigten Mun.Empfang Eintreffzeit der Kol. und Mun.Bedarf.
       Das Kdo.wird den Empfang sicherstellen. Arbeitskräfte stehen im Lager zur Verfügung.
4.) Verkehrsregelung.
    a) XIII.A.K. (Feldkdtur.530): An Straße Oels - Gr.Wartenberg; in Oels und Gr.Wartenberg; an der un.Ausgabestelle Exerzierplatz Gänseberg
       (nordostw.Oels).
       10.,17.Div.u.Leibstandarte Adolf Hitler an ihren Vormarschstraßen, Nachschubstraßen un Ausgabestellen.
    b) Für den Anmarsch der L.St.Adolf Hitler von Namslau über Konstadt nah Pitschen wird die Straße von 1.l.Div.und 18.Div. freigehalten:
       Namslau-Konstadt 20,00 Uhr (Angriffsvortag) bis 3,00 (Angriffstag)
       Konstadt-Pitschen 20,00 "  (      "       ) bis 12,00 (    "     ).
       Die Verkehrsregelung an dieser Straße erfolgt durch die Feldgend.Einheiten der 1.l.Div. und 18.Div.
       Für etwa abzustellende, zurückbleibende Kolonnen der Leibstandarte werden von den Truppen des XI.A.K.freigemacht:
       Alteichen, Auenfels und Pitschen.
5.) Straßenbau:
    a) Für den Bau schwerer Kolonnenbrücken (10t Tragf.) liegt Behelfsmaterial bereit, und zwar:
          für Leibstandarte am Bahnhof Namslau,
           "  17.Div. am Bahnhof Paulsdorf,
           "  10.Div. am Bahnhof Ober-Stradam.
       Das Heranführen an die Verbrauchsstellen ist durch die Div.bezw.Leibstandarte zu regeln.
       Den Kdeuren.der Pi.Btl.bezw.dem Führer des Pi.Zuges der Leibstandarte ist eine Aufstellung über das bereitgelegte Material durch Pi.Stab
       (Oberstlt.Schultz) unmittelbar zugegangen.
    b) K.Kdo.XIII beabsichtigt, die Straßen Gr.Wartenberg - Kempen - Wieruszow und Tremhatschau - Nova Wies - Grebanin - Baranow - Donaborow
       - Wieruszow in erster Linie instandsetzen und ausbauen lassen.
       Die Div.melden frühzeitig, an welchen Stellen dieser Straßen Einsatz von Straßenbaukräften erforderlich ist.
6.) Betriebsstoff:
    a) Alle Truppen haben dafür zu sorgen, daß zu Angriffsbeginn über ihre volle 1.Ausstattung verfügen.
    b) Leibstandarte Adolf Hitler wird zur Auffüllung des Verbrauchs von Unterkunftsraum in den Bereitstellungsraum ein Teil der gr.Kw.Kol.f.Betr.St.
       3./13 bis 19,00 Uhr am Angriffsvortag nach Namslau zugeführt. Sie ist in den Bereitstellungsraum mitzuführen und nach Abgabe des Bestriebsstoffes
       so nach Oels in Marsch zu setzen, daß sie bis 3.00 Uhr am Angriffstag Namslau erreicht hat.
    c) Für die Korpstruppen sind ab 1.Angriffstag 18,00 Uhr durch die gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3/413 in Gutwohne und Oberstradam je eine Betr.St.Ausgabestelle
       eingerichtet. Empfang siehe Anlage.
    d) 10.und 17.Div. stehen zur Ergänzung des Verbrauchs am 1.Angriffstag im Marschtanklager H.Za.Breslau, Werk 15, Siebenweg je 20cb Otto- und 5cbm
       Diesel-Kraftstoff zur Verfügung. Die Abholung hat durch die Kw.Kol.f.Betr.St.der Divisionen zu erfolgen. Der Faßraum wird zusätzlich gewährt,
       sodaß die Einrichtung eines Betr.St.-Lagers möglich ist.
    e) Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge des K.Kdos. bleibt in Oels, Schulhof Kronprinzenschule eingerichtet.
    f) Auf die Gefahr der Verseuchung polnischer Tankstellen und Betriebsstofflager hingewiesen.

Anlage zu K.Kdo.XIII.A.K. Qu.Nr.88 g.Kdos. vom 30.8.39

                                      Betriebsstoffempfang.

Truppenteil                Marschlager oder Kw.Kol.f.Betr.St.           Menge Otto      in Ltr.Diesel   Bem.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Korps-Kdo.XIII             1/2 Kw.Kol.f.Betr.St.Gutwohne                 1500              150 
mit zugeteilten
Teilen
Rückw.Dienste
XIII.A.K.                   "          "     "  Gutwohne                  600             1000
Art.Kdeur.17                "          "     "  Ob.Stradam                100               60
II./A.R.53                  "          "     "  Ob.Stradam               7000              800
N.53                        "          "     "  Gutwohne                 4000             1500
II.Flak 22                  "          "     "  Ob.Stradam               7000              700
5.(H)/13                    "          "     "  Gutwohne                  600             1000
Br.Kol.1.u.2./413           "          "     "  Gutwohne                 1800              400  
10.Div.   )                Marschtanklager H.Z.A.Breslau                20000             5000
17.Div.   )                Werk 15, Siebenweg                           20000             5000
                                                                        13000             1500          f.I./Pz.23

Anmerkung:
1.) Die vorstehend zugewiesenen Mengen sind Höchstmengen bis zu denen Empfangen werden kann.
2.) Due Ausgabestellen der Kw.Kol.f.Betr.Stoff 3./413 sind ausgabebereit vom 1.Angriffstag 18,00 - 24.00 Uhr.
3.) Oele und Fette können gleichzeitig zu den vorgeschriebenen Hundertsätzen empfangen werden.
 
Korpskommando XIII                                                                                                           Oels, 30.8.1939
Ic/A.O. Nr.26 g.Kdos.III.Ang.

                                                          B e h a n d l u n g
                                      von Angehörigen der Minderheiten sowie der K-u.S-Organisation.

I. Angehörige der Minderheiten, die zwar nicht für die Wehrwacht kampfmässig eingesetzt sind, aber mit uns sympatisieren, können
   auch in regulärer poln. Uniform und Bewaffnung (Militär, Grenzschutz oder andere poln. Organisationsbekleidung) auftreten.
   Dabei wird es sich vor allem um Überläufer oder solche Personen handeln, die im poln. Kampfverband die Waffen strecken. Diese
   Personen sind vorläufig als Kriegsgefangene zu behandeln, aber in den Gefangenen-Sammelstellen und - Lagern von Gefangenen rein
   poln.Nationalität getrennt unterzubringen.
   Das Gleiche gilt von anderen Angehörigen der Minderheiten, die sich selbst der Truppe stellen oder ihr z.B. durch die geh.
   Feldpolizei, zugeführt werden, sofern zu erwarten ist, dass ihre eingehende Vernehmung in den Gefangenenlagern wertvolle Ergebnisse
   haben könnte. Soweit die Minderheiten-Angehörigen Waffen bei sich führen, sind diese durch die Truppe zu sammeln und auf dem
   Nachschubwege den Mun.-Lagern und Parks zuzuführen.
II.Angehörige von Minderheiten, die für die Wehrmacht kämpfen bzw. von der Wehrmacht angesetzt sind, können auftreten:
   a) In regulärer poln.Uniform und Ausrüstung. Sie werden aus den poln. Kampfverbänden geschlossen oder einzeln überlaufen und sich zu
      erkennen geben.
   b) Als Zivilisten.
      Erkennungszeichen:
       1.) rotes Tuch mit großem gelbem Punkt in der Mitte, teil-weise in Taschentuchgröße
       2.) hellblaue Armbinde mit gelbem Punkt in der Mitte,
       3.) hellbraun-grauer Kombinationsanzug mit gelber Granate auf Kragenspiegel und auf linkem Ärmel,
       4.) als Stichwort für Sämtliche: (deutsch, polnisch, ukrainisch, russisch und tschechisch) "Echo" (überall gleich ausgesprochen wie geschrieben).
       Siehe auch H.Gr.Kdo.3 Ic/A.O. Nr.243/39 g.Kdos. (2.Ang.) Ic/Pr. v. 25.8.1939. (Korps-Kdo.XIII, Nr.26 g.Kdos.II.Ang. v.25.8.39)
   c) Als Fallschirmabspringer mit grünlich/graubraunem Kombinationsanzug mit gelber Granate, evtl. auch in Zivil. Sie sind bewaffnet und mit Sprengmitteln ausgerüstet.

III. Wenn die unter II.) genannten Personen behaupten, für die deutsche Wehrmacht gekämpft zu haben oder von ihr angesetzt worden zu sein (besonders als Angehörige der
     K-oder S-Organisation, sind sie in den Gefangenen-Sammelstellen gesondert unterzubringen. Die Leiter der Sammelstellen melden diese Personen namentlich an Io/A.O.
     der Heeres-Gruppe Süd (Hptm.Fleck) zwecks übermrüfung. Dieser wird über weitere Behandlung der betreffenden Leute Entscheidung treffen.
     Waffen solcher Personen, die behaupten, zu der K-oder S-Organisation zu gehören, sind mit an die Gefangenen-Sammelstellen abzuliefern und dort aufzubewahren.
     Entscheidung über weitere Verwendung der Waffen trifft Ic/A.O. Heeres-Gruppe Süd. Im übrigen ist mit den Waffen nach Zffr. I zu verfahren.
 
Korpskommando XIII                                                                                       O.U. O e 1 s , den 30. 8. 1939.
Ia/Nr.118/39 geh.

Betreff: D o l m e t s c h e r.
 
Außerplanmäßig werden zugeteilt als Dolmetscher:

dem Korpskommando XIII:
K l o n k  Alois, G 1 a t z /Schlesien,
S c h m i d t,  Maximilian, Breslau, Obernigkstr.12;

der l0.Division:
F o l k n e r, Karl, Namslau, Haselbaohstr.9;

der 17.Division:
P f i t z n e r, Hans, Breslau 23, Helmholtzstr.2;

der SS-Leibstandarte "Adolf Hitler":
S c h r ö e r,  Walter, Grünheide O/S.
 
Verrechnung der Gebührnisse über Einsatz-Wehrmacht-Gebührengesetz. Leibstandarte veranlaßt Abholung des zugeteilten Dolmetschers.
 
Korps-Kommando XIII                                                                                           Oels, den 31.8.1939
     Qu./WuG.

Betr.: Fehlendes Gerät.

An 10.Division, 17.Division, Artl.Kdr.17 mit 1 N.A.für II./A.R.53, M.G.Btl.6, L.St.A.H. mit N.A. für II./A.R.46, Nachr.Abt.53
nachr.: Wehrkreiskommando XIII, Nürnberg, Feldzeugkommando XIII, Nürnberg, (mit 1 Neb.Abdr.)

Nachschub fehlenden Geräts, auch auf Grund der Nachlieferungskontrolle beim H.Za.Ingolstadt erfolgt nicht mehr durch das H.Za.
        Anforderungen sind an das K.Kdo.XIII -Qu/WuG.- zu richten.
 
Korpskommando XIII                                                                                        O.U.Oels, den 31.8.1939
       Ia
Nr.127/39 geheim

Verteiler: 10.Division, 17.Division, Art.Kdr.17, SS-Leibst.Adolf Hitler, I./Pz.23, K.K.XIII/Ia

Im Falle eines überraschenden polnischen Angriffes verteidigt sich 10. und 17.Division in der vorbereiteten Feldbefestigungsstellung.
Hierzu müssen die Regimenter und vor allem die Artillerie ihre Stellungen kennen, sodaß gegebenenfalls die Truppe ohne Zeitverlust
eingesetzt werden kann.
Korpsreserve:
Verst.Leibstandarte Adolf Hitler, I./Pz.23 und Art.Kdr.17 mit II./A.R.53.
Verst.Leibstandarte Adolf Hitler steht hierzu getarnt in den Waldstücken Bernstadter Forst - Namslauer Stadtwald (Stab Namslau),
I./Pz.23 und II./A.R.53 in ihren bisherigen Unterbringungsräumen.

                                                                                       Für das Korpskommando
                                                                                     Der Chef des Generalstabes
 
Korpskommando XIII                                                                                        O.U.Oels, den 31.8.1939
Ic/A.O.
                                                                  Befehl für den Einsatz
                                                           des Propaganda-Zuges der Prop.Kp.637

1.) Dem XIII.A.K. ist ein verstärkter Kriegsberichterstatterzug (K.B.Zug), Führer Oberltn.d.R.Fischer, bestehend aus:
       3 leichten K.B.Trupps (Wort- u.Bild),
       1 verst.Film-Aufnahmetrupp, Führer Lt.d.R.Ziegler,
       2 Film-Vorführwagen
    zugeteilt.
    Stärke des Zuges: 2 Offiziere, 1 Uffz., 30 Mann.
2.) Der Zug hat die Aufgabe im Auftrage des A.O.K.8, Wort- u.Bildberichts von dem Leben u.der Arbeit der Truppe im Einsatzgebiet herzustellen.
    Zensur, Auswertung u.Weitergabe an die Presse erfolgen durch A.O.K.8.
3.) Es werden zugewiesen:
       Stab XIII.A.K.:       Der Zugtrupp,
                              "  Film-Aufnahmetrupp,
                             2 Offz., 1 Uffz., 20 Mann;
       Stab 10.Div.:         1 leichter K.B.Trupp (4 Mann),
                             1 Film-Vorführwagen, 
       Stab 17.Div.:         1 leichter K.B.Trupp (4 Mann),
                             1 Fim-Vorführwagen (2 Mann),
       Leibstandarte         1 leichter K.B.Trupp (4 Mann),
       Adolf Hitler
    Die Trupps sind von den Divisionen pp. zu verpflegen und unterzubringen.
4.) Arbeitsweise: Die Trupps sind durch die Ic´s der Div.pp. so zu führen, daß sie an jedem Tag die interessantesten Diensthandlungen
    im Bereich der Divisionen an Ort und Stelle erleben und darüber berichten können. Auch an ruhigen Tagen sind dienstliche Ereignisse,
    die für ie Öffentlichkeit von Interesse sind, wie Pferde-, Fahrzeuge- u.Waffenappelle, Essenausgabe, Unterkunft, Tarnung alle Arten
    der Vorbereitung auf eine Gefechtstätigkeit, Sicherungsdienst den Trupps unter sachkundiger Anweisung zugänglich zu machen.
5.) Die Truppe selbst hat besonders Interesse daran, daß ihre Tätigkeit auch richtig in der Presse u.in der Propaganda gewürdigt wird.
    Pflicht eines jeden Einzelnen, besonders aller Offiziere, ist es, die Arbeit der Angehörigen der Propaganda-Einheiten nach Kräften zu unterstützen.
    Auf Wunsch ist ihnen bereitwilligst Auskunft zu erteilen. Da das anfallende Material beim A.O.K. auch abwehrmäßig geprüft wird u.die Berichter
    schon entsprechend geschult sind, bestehen weitgehende Auskufterteilung keine Bedenken. Bildberichter dürfen bei Aufnahmen nicht behindert
    werden.
    Die Berichter werden auch stets örtliche Wünsche der Truppe über Berichterstattung, Gestaltung der Bilder, bezw. Lieferung von kostenlosen
    Abzügen weitgehendst berücksichtigen.
6.) Die Unterkunft muß berücksichtigen, daß die Berichter in der Ruhezeit geistig arbeiten u.Material zusammenstellen müssen.
7.) Die Propaganda-Einheiten haben darauf Bedacht zu nehmen, daß an erster Stelle immer die LEistung des Infanteristen und aller Hilfswaffen in
    Wort u.Bild gewürdigt werden muß. Grundsatz daher: Runter von den Fahrzeugen, weg von der Straße u.die Truppe im Gelände und im Gefecht aufsuchen.
    Aufnahmen und Berichte nur von motTeilen auf den Hauptstraßen haben wenig Wert.
8.) Der Film-Vorführtrupp ist so einzusetzen, daß alle Teile der Div. einmal wöchentlich eine Film-Vortellung erleben. 17.Div. wird gebeten, auch die
    Leibstandarte "Adolf Hitler" mit zu betreuen. Die Lieferung lustiger u.aktueller Unterhaltungsfilme ist beantragt und soll in Kürze erfolgen.
9.) Der Zugführer Oberltn.d.R.Fischer tritt als I.Prop.zum Stabe des XIII.A.K., Ic/A.O. Seine Aufgaben siehe H.Dv.92 g, Ziff.48+ VIII.u.Diensteinteilung
    Ic/A.O O3.
10.) Sämtliche Angehörige der Prop.Kp.tragen zu ihrer Kenntlichmachung eine abgestempelte gelbe Armbinde mit dem Aufdruck "A.O.K.". Diese Armbinde
     dient gleichzeitig als Ausweis.
 
Korpskommando XIII                                                                                                   O.U.Oels, den 31.8.1939
      Qu.

                                                  Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung des
                                                                      XIII.A.K.

I. Allgemeines.
   1.) Die mit Personalausweis und Lichtbild ausgestatteten Mannschaften der Bautrupps der D.R.P. sind an den Gestängen der D.R.P im Armeebereich
       zum Bau von Blankdrahtleitungen der Beseitigungen von Störungen eingesetzt.
       Zur Durchführung dieser Aufträge sind obige Truppe berechtigt, bei allen in Betracht kommenden Dienststellen die entsprechenden Arbeiten
       durchzuführen.
   2.) Die neueingetroffenen Truppenteile: I./Pz.Rgt.23, 1. u. 2.Br.Kol.b 413 werden zur Versorgung auf 17.Division angewiesen.
II.) Versorgungswesen.
     1.) Verwaltungswesen:
         a) Verpflegung.
            aa) I./Pz.Rgt.23, 1.u. 2. Br.Kol.b 413 werde wirtschaftlich der 17.Division zugeteilt. Div.Verpfl.Ausgabestelle z.Zt. Schwierse.
                Vorstehende Einheiten haben sich mit der Verpflegung so einzudecken, daß sie beim Abrücken mit mindestens 3 Tagessätzen ausgestattet sind.
            bb) Nachstehende Firmen können von der Truppe herangezogen werden für die Versorgung mit
                Kartoffeln:
                    Oels: Landwirtschaftliche Hausgenossenschaft "Raiffeisen", Lager Oels.
                    Militsch: Landwirtschaftliche Hauptgenssenschaft "Raiffeisen", Lager Militsch
                Frischgemüse:
                    Oels: Firma Bohne, Breslau
                            "   Klinke, Breslau
         b) Marketenderwaren:
            Nachschub an Seife und Seifenpulver:
            Der Nachschubbedarf an Seife (einschl. der Mengen für die zur Versorgung zugeteilten Truppen) ist von den Divisionen gesammelt bis zum 12 jeden
            Monats für den folgenden Monat bei der Armee anzufordern. Die Armeetruppen reichen ihre Anträge unmittelbar beim A.O.K. ein. Der Bedarf für den
            Monat September ist erstmalig zum 5.9.39 au melden.
            Es sind zuständig:
            je Kopf und Monat:
               2 Stück Kriegsfeinseife zu je 80 g als Körperseife und zum waschen der Leibwäsche.
            alle 2 Monate:
            1 Stück Rasierseife zu 50 g
            Als Zusatzmenge sind für den Monat festgesetzt:
            I.) Für Bäcker und Schlächter einschl. des Backmeisters und Vetr.Offiziers.
                (1) zum Waschen der Hände bis zu 120 g Kriegsfeinseife
                (2) zum Waschen der Arbeitskleidung
                    aa) bei mobilen Einheiten bis zu 160 g Kriegsfeinseife,
                    bb) bei nichtmobilen Einheiten bis zu 250g Seifenpulver.
II ) Für Leute mit besonders schmutzigen Arbeiten bis zu
     120 g Kriegsfeinseife.
Die Verabfolgung der Zusatzmengen genehmigen, soweit aus Vorstehendem die Zuständigkeit nicht ohne weiteres ergibt, beim Feldheer die selbständigen Brigaden,
Divisionen und Kommandodienststellen aufwärts.
Seife une Seifenpulver werden als Gebühr ohne Anrechnung auf die Löhung geliefert. Gehaltsempfänger haben die Selbstkosten zu erstatten. Nähere Bestimmungen
hierüber sind durch A.O.K.zu erwarten.
 2.) Sanitätswesen:
     a) Mit Eintreffen der Feldlazarette der Divisionen übernehmen die Div.-Ärzte die gesamte Unterbringung der Kranken usw. im Divisionsbereich; die Ausnutzung
        der zivilen Krankenhäuser unter Verwendung des Personals der San-Dienste scheint vorteilhaft.
        Die Benutzung ziviler Krankenhäuser im Divisionsbereich regelt gleichfalls der Div.-Arzt. Über Soldaten die in ihnen liegen, ist wie über Kranke des
        Divisionsfeldlazarettes zu melden und zu berichten.
     b) Den im Div.-Bereich eingesetzten Bautrugpen ist auf Anforderung Hilfe im Krankentransport usw. zu leisten.
     c) Der Abschub Kranker und Verletzter läuft über die Krankensammelstelle. Für die Einlieferung in diese ist H.Dv.21, Ziff.204 zu beachten. Unmittelbare
        Einlieferung Kranker in Reservelazarette ist nur in dringenden Einzelfällen unter gleichzeitiger Meldung an den Armeearzt zulässig.
        213.Division ist, je nach Lage des Unterkunftsortes, auf Krankensammelstelle Breslau und Oels,
        221.Division auf Krankensammelstelle Breslau und Trebnitz angewiesen.
     d) Krankensammelstelle:
        Ab 30.8.39 20,00 Uhr ist aufnahmebereit eingerichtet: Krankensammelstelle Bernstadt ev Vslksschule, Kirchplatz 2.
 3.) Veterinärwesen: Zur Behandlung erkrankter Tiere der Zivilbevölkerung in Polen sind die dortigen Ziviltierärzte heranzuziehen.
     Die  Beämpfung der Tierseuchen ist Aufgabe des Vet.Offz.7i5 11. C C.
 4.) Kraftfahrwesen.
     a) Zum 4.9.39 sind dem K.Kdo. die bisher ausgefallenen Kfz. getrennt nach Art der Kfz.von den Div. und allen Korpstruppen (einschl.Luftwaffe) mit den
        Tagesmeldungen zu melden. Es sind nur solche Kfz. zu melden, die wegen längerer Instandsetzungsdauer oder infolge völiger Unbrauchbarkeit bei Kfz.
        Sammelstellen usw.gegen andere Kfz. umgetauscht oder zum Umtausch angemeldet sind.
        Die täglichen Meldungen über die Kfz.Lage sind ab 1.9.39 nach dem gleichen Grundsatz getrennt nach Kfz.Arten zu erstellen.
     b) Für die Zeit bis 14.9.39 ist von allen Truppentankstellen an Reichstagsabgeordnete, die sich als solche ausweisen, für eine einmalige Fahrt im
        Kraftwagen in Richtung Berlin Betriebsstoff ohne Kostenverrechnung zu verausgaben.
     c) Faßraum:
        Truppenteile, die nicht im Besitz der vollen planmäßigen Ausstattung an Faßraum sind, melden Soll- (nach A.N.), Ist und Fehlbestand. Der Grund
        des Fehlbestandes ist zu melden.
  5.) Gerätwesen:
      a) Die Nachrichtenabteilungen werden auf sparsamen Einsatz ihrer planmäßigen Bestände an Feldfernkabel besonders hingewiesen, da mit Nachschub an
         Feldfernkabel zunächst nicht gerechnet werden kann.
      b) Die Kommandeure haben besondere Aufmerksamkeit auf die Pflege und Kriegsbrauchbarkeitserhaltung de Waffen und des Geräts. während der Zeit der
         Ruhe zu richten und entsprechende Anordnungen gem.H.Dv.488 zu treffen.
         Etwa notwendige Instandsetzungen sind sofort durchzuführen.
  6.) Auf Seite 14, 3.Zeile der Bes.Anordnungen Nr.1 für die Versorgung des XIII.A.K. vom 16.8.39 ist "Kunau" zu ändern in "Halbau".
 
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