XVI.Armeekorps
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Befehle September 1939
Generalkommando XVI.A.K.                                                                                                                       O.U. Tomaszow, den 13.9.1939.
     Abt. Qu.

                                                                       Parole 13./14.9.39: "Hindenburg".
                                                                   Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                                   Nr. 14.

1.) Allgemeines:
    Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebietes: (Orte zu rückw. Armeegebiet .
    Chmielnik - Kielce - Konskie - Opoczno - Tomaszow - Kruszow (20 km nordnordwestl. Tomaszow).
2.) Munitionswesen:
    Munition kann empfangen werden :
        im A.Mun.L. Kielce
         "     "    Piotrkow und
    ab 13.9. nachmittags in A.Mun.L. Rawa.
    10 cm Kan.Granaten werden ausserdem bis 13.9. mittags nach Rawa für XI. und XVI.A.K. zugeführt.
3.) Verwaltungswesen: siehe Anlage.
4.) Sanitätswesen:
    a) Leichtverwundete Polen, die in unserem Sinne revierkrank sind, sind, soweit irgend möglich, bei den Gefangenentransporten zu belassen und in den Gefangenensammelstellen
       und Gefangenendurchgangsstellen zu behandeln. Hier sind von den aufsichtführenden Dienststellen Revierstuben einzurichten. Die Behandlung ist durch kriegsgefangenes
       polnisches San.-Personal (Ärzte und San.-Unterpersonal) durchzuführen, das zu diesem Zweck möglichst bodenständig zu belassen ist. Behandlung mit erbeuteter polnischer
       Truppen-San.-Ausrüstung, die ebenfalls zu belassen ist. Falls das polnische San.- Material nicht ausreicht, ist deutsches San.-Material von den aufsichtführenden
       Dienststellen aus der nächstgelegenen San.-Einrichtung zuzuführen.
    b) Heeresgruppe Süd hat mit IIa Nr. 414/39 geh. befohlen : "H.-Gru.Süd sind von den A.O.K. und den unmittelbar unterstellten Truppen zum Mittwoch und Sonnabend jeder Woche
       Verlustmeldungen nach untenstehendem Muster einzureichen. Fehlanzeige nicht erforderlich. "Die Meldungen sind unabhängig von den Tagesmeldungen mittwochs und sonnabends
       bis 9,00 Uhr dem Korpsarzt vorzulegen und zwar getrennt nach Regimentern oder selbständigen Verbänden (Stab, Kdo.Behörden). Fehlmeldung nicht erforderlich. An der mit
       besonderen Anordnungen für die Versorgung Nr.11 vom 7.9.1939 Ziff. 5.) a) befohlenen Tagesmeldung ändert sich hierdurch nichts.

Muster!
                                                    Verlust - Meldung

      der ...................................
      für die Zeit vom ..................bis ......................1939.
------------------------------------------------------------------------------------------------
Da=  Rgt.od.selbst.
tum    Verband              gefallen        verwundet         vermißt:
    (Stb.,Kdo.Be=      Offz. Uffz. Mann Offz. Uffz. Mann Offz. Uffz. Mann
       hörde)

5.) Veterinärwesen:
    a) Es sind eingerichtet:
       Armeepferdelaz.541 in Maslowice, 7 km westl. Przedborz, mit Sammelplätzen in Kielce und Opoczno.
       Armeepferdelaz.542 in Piotrkow (Petrikau) Strasse 3.Mai, Haus Nr.7.
       Armeepferdelaz.543 in Guttentag mit Sammelplätzen in Lublinitz (Jägerkaserne) und Tschenstochau (Südkaserne).
       Sammelplatz Lublinitz wird am 15.9. aufgehoben.
       Armeepferdepark 540 bei Armeepferdelaz.541 in Maslowice,
            "          541  "        "        542  " Piotrkow erreichbar.
       Vet.Zweigpark in Trzepisury (zwischen Lublinitz und Tschenstochau).
    b) Armeepferdeparke haben an Truppen, die Ersatzpferde anfordern, die Pferde bis auf weiteres auch ohne formellen Befehl des Armeeveterinärs abzugeben,
       wenn Truppe Abholkommandos schickt.
    c) Kranke Pferde können von den Divisions- usw.Veterinären auch unmittelbar bei den Pferdelaz. und Sammelplätzen zur Abholung angemeldet werden.
6.) Kraftfahrwesen:
´   a) Betriebsstoffversorgung.
         Armee-Betriebsstofflager Rawa ist ab 13.9. 12,00 Uhr ausgabebereit (auch für XI.A.K.). Der Betriebsstoff in Rawa wird laufend durch die Armee ergänzt.
       Die täglichen Meldungen über Betriebsstoffbestand nach Verbrauchssätzen müssen von jetzt ab wieder regelmäßig eingehen. Tankstellen für Einzel-Kfz. im
       rückw. Armeegebiet : Kielce, Marktplatz Konskie, Bahnhof Petrikau, Ausgang nach Radomsko Tschenstochau, Südostausgang.
       Die Divisionen richten für ihre Bereiche Tankstellen für Einzel-Kfz. ein. Diese sind dem Gen.Kdo., Abt. Qu umgehend zu melden. Diese Tankstellen müssen auch nachts
       ausgabebereit sein. Sie sind zu beschildern. Eine gr.Kw.Kol. für Betriebsstoff -Nachschub Kol.543 (60 cbm)- wird der 1.Pz.Div. als Betriebsstoffkolonne bis auf
       weiteres unterstellt und nach Drwalew (10 km ostwärts Grojec) zugeführt.
    b) Jnstandsetzung:
       Anforderung von Ersatzteilen und Kfz.-Nachschub:
       Abgabe von Kfz.-Ersatzteilen erfolgt vorläufig nur beim Armee-Kraftfahrpark Tschenstochau. Die Armee hat die Unterstellung eines zweiten Kf.-Parkes beantragt.
       Um unnötigen Verkehr bei der grossen Entfernung des Parkes zu ver=meiden, sind Ersatzteil- und Reifenbestellungen möglichst geschlossen durch die Werkstatt Kp.
       vorzunehmen. Ersatz-Kfz. sind z.Zt. im Armeekraftfahrpark nicht mehr vorhanden. Der Eingang neuer Ersatzkratfahrzeuge wird bekanntgegeben. Es ist dringend erforderlich,
       dass alle Kfz. -auch unbrauchbare- erfasst werden. Die Divisionen richten Abschubstellen jeweils in Anlehnung an die Werkst.Kp. ein und melden bei Errichtung der
       Sammelstellen den Standort, beim Verlegen der Werkst.Kp., die an der Abschubstelle zurückgelassenen Kfz. nach folgendem Muster :
       Art Fabrikat WH-Nr. bezw Fahrgest. Einheit Schaden Kennzeichen Nr.
       Bedienungsanleitungen:
       Alle geheimen und g.Kdos.-Bodienungsanweisungen und Ersatzteilkataloge für Pz.-Kraftfahrzeuge sind ab sofort als "Nur für den Dienstgebrauch" zu behandeln. Sie sind
       sofort den Pz.Werkst.Kp. und Werkst.Kp. zugängig zu machen. Panzer-Ersatzteile sind künftig mit Positions-Nr. anzufordern. Fahrzeugwartung: Zur Vermeidung eines übermässigen
       Ausfalls von Kfz. infolge der starken Staubentwicklung wird auf die tägliche Pflege der Luftfilter und rechtzeitigen Ölwechsel besonders hingewiesen.
7.) Wasserversorgung:
    Bei Gefahr von Trinkwassermangel sind die Truppen anzuweisen, die vorhandenen Brunnen nur für Kochzwecke auszunutzen. Waschwasser und Wasser zum Tränken der Pferde und zum Nach=
    füllen bei Kfz. ist nach Möglichkeit Flüssen und Teichen zu entnehmen.
8.) Ordnungsdienste:
    a) Verkehrsregelung auf den Nachschubstrassen der Korps erfolgt durch Kräfte der Armee bis einschl. zu den Orten:
             Lagow,
             Radom (ausschl.),
             Konskie,
             Opoczno,
             Nowe Miasto,
             Rawa (ausschl.).
    b) Gefangenensammelstellen:
           bleiben in Kielce,
                      Konskie,
                      Tomaszow,
           werden ab 13.9. neu eingerichtet:
                   in Opatow,
                      Radom.
9.) Postversorgung:   
    a) Ab 10.9. ist eine Postzuführungslinie von dem in Guttentag stationierten Feldpostamt 541 (Kenn-Nr.449) zum Feldpostamt 543 (Kenn.-Nr. 553) in Tschenstochau Kathedralenstraße),
       von diesem zum Feldpostamt 542 (Kenn.-Nr.611) in Wloszczowa von diesem zum Feldpostamt 540 (Kenn-Nr. 705) in Kielce (in den Räumen des Postamt Kielce 1) eingerichtet. Die
       Feldpostämter ververeinbaren mit dem für sie günstigst gelegenen Feldpostamt den Postaustausch selbstständig unter Benachrichtigung der Postleitstelle 547 in Hirschberg und
       der Armeebriefstelle 540, die sich beim Feldpostamt 540 in Kielce befindet.
    b) Soweit Grenzpostämter der Heimat günstiger liegen, kann wie bisher Austausch über sie erfolgen.
    c) Den Feldpostämtern wird empfohlen, ihren Standort in der Nähe der Verpflegungsausgabestellen zu wählen und ein für allemal im Truppenteil bekanntzugeben.
    d) Der Armeefeldpostmeister 10 befindet sich für die nächsten Tage im Postamt Konskie.
    e) Einige Div. usw. haben trotz mehrfacher Erinnerung die bereits für 31.8. angeforderten Listen der zugeteilten Feldpostnummern immer noch nicht dem Armeefeldpostmeister
       mitgeteilt. Ohne sie kann die Postversorgung nicht sichergestellt werden. Die zuständigen Feldpostämter haben ebenfalls für Einreichung und Vollständigkeit dieser Listen Sorge
       zu tragen. Unstimmigkeiten, Änderungen usw. sind sofort zu melden.
    f) Für die Postversorgung der Armeetruppen sind das z. Zt. in Kielce befindliche Feldpostamt 540 und die Armeebriefstelle 540 zuständig, soweit nicht die Versorgung über andere
       Ämter vereinbart worden ist. Anträge zur anderweiten Regelung sind an den Armeefeldpostmeister zu richten.
       Für das Generalkommando
       Der Quartiermeister

Anlage zu den Bes.Anordnungen Nr.14.

Verwaltungswesen:
A. Verpflegung:
    Ab 12.9.39 werden angewiesen: XI., XVI.A.K. auf AVL Piotrkow (Petrikau). Außerdem sind AVL eingerichtet in: Tschenstochau (Nordostausgang,Pionierkaserne) und Lublinitz (Güterbhf.).
    Alle anderen AVL sind auf gelöst.
B. Gebührnisse:
   I. Der Reichsminister der Finanzen hat die Weitergewährung der Bezüge der nichtbeamteten zur Wehrmacht einberufenen Gefolg=schaitsmitglieder im öffentlichen Denst veranlaßt.
   II.Abfindung der Polizei, SS-Heimwehr und von Teilen der SS-Totenkopfverbande.
   a) Alle Angehörigen der SS-Heimwehr in Danzig sowie die Angehörigen derjenigen SS-Totenkopfverbände, welche der Wehrmacht unterstellt werden, erhalten im X- oder Mob-Falle Abfindung
      nach dem EWGG.
   b) Alle Angehörigen der SS-Heimwehr in Danzig oder der genannten Totenkopfverbände, die die gesetzliche Dienstpflicht in der Wehrmacht oder eine 2 jährige Dienstzeit in den
      SS-Totenkopfverbänden noch nicht abgeleistet haben, gelten als Löhnungsempfanger und erhalten nur den Wehrsold nach den Gruppen 16 und 15 der Anlage zum EWGG.
   c) Alle anderen Angehörigen der SS-Heimwehr in Danzig und der genannten SS-Totenkopfverbände sind Gehaltsempfänger und erhalten neben dem Wehrsold ihres Dienstgrades die
      Friedensgebührnisse gern. § 3 EWGG.
   d) § 3 Abs. 2 - 4 (Abzug des Ausgleichsbetrages) und § 8 (Änderung der Reisekosten- und Kommandovergütung) des EWGG. finden zunächst keine Anwendung.
   e) Die gleichen Bestimmungen gelten für die der Wehrmacht unterstellten Angehörigen der Feldgendarmerie und Feldpolizei.
   III.Buchung.
      Alle ab 1. Mob- bzw.X-Tag entstehenden Ausgaben sind bei Kap. VIII E 230 (Haushalt des OKW) endgültig zu buchen. IV. Fürsorge und Versorgung. Auf Grund des Einsatzfersorge- und
      Versorgungsgesetz vom 6.7.39 (R.G.K. I Seite 1217) § 33 Abs. 2 und des Wehrmachtfürsorge-und Versorgungsgesetzes vom 26.8.38 (R.G.B1. I Seite 1077) § 55 Abs. 2 wird nachstehendes
      bestimmt:
      a) Die Angehörigen der deutschen Wehrmacht sind als Teilnehmer an einem besonderen Einsatz anzusehen.
      b) Die sich auf Grund dieses Befehls ergebenden militärischen Unternehmungen gelten als ein besonderer Einsatz. V. Die Frontzulage gem. § 7 EWGG. beträgt RM. 1.- .
C. Geschäftsbedürfnisse.
   Geschäftsbedürfnisse (z.B.Kriegstagebücher, Verlustlisten, Soldbücher, Kriegsstammrollen, Pferdestammrollen, Meldekartenblocks, Ausweise für San.Personal, Reiseausweise,
   Transportanmeldungen, Urlaubsscheine, Unterlagen für Bekleidungswirtschaft, Feldpostkarten, Trunpenkrankenbücher, Pferdekrankenmeldebücher usw.) werden nachgeschoben. Schreib-,
   Rechen- und Vervielfältigungsmaschinen fallen nicht unter die Geschäftsbedürfnisse. Der Bedarf an nachzuschiebenden Formularvordrucken für Monat Oktober 1939 ist im Laufe des Monats
   September 1939, für die weiteren Monate jeweils im Laufe des vorhergehenden Monats beim Armeeintendanten 10 über Korpsintendant XVI.A.K. anzufordern. Das Eintreffen der Geschäftsbedürfnisse
   bei den AVL. wird bekannt gegeben.
 
Abschrift.
Betr.: Fernschreiben HZNH Nr.186 HNOHG 1063 16.9. 12.40 Uhr
Geheim !

Mit richterlicher Untersuchung der Vorgänge in Bromberg Beauftragter Ob.Kriegsgerichtsrat meldet:

Am Tage vor dem Einmarsch der deutschen Truppen in Bromberg der am Montag, den 4.9.39 früh stattfand, also am 3.Sept. 1939 wurden in der Zeit zwischen 12.00 Uhr
Vorm. und etwa 15.00 Uhr Nachm. die Wohnungen der Volksdeutschen von polnischem Militär durchsucht. Als Grund der Durchsuchung wurde stets angegeben, es sei aus
dem Hause auf polnische Soldaten geschossen worden oder das Haus müsse nach Waffen durchsucht werden. In sehr vielen Fällen fand die Durchsuchung ausschließlich
durch polnische Soldaten statt. In anderen Fällen beteiligten sich neben den Soldaten auch poln. Eisenbahner der franz siechen Bahn, halbwüchsige Bengels und
sonstiges übles Volk. Bei den Haussuchungen wurden zunächst von den Soldaten und den Mob sämtliches Geld und die Wertsachen gestohlen, die Wohnungen auch sonst
ausgeplündert und völlig verwüstet. Die Männer der Familien, vom 13 oder gar 10 jährigen Jungen bis zum 70 oder 80 jährigen Greis, wurden in fast allen Fällen
in viehischer Weise umgebracht. Nur in wenigen Fällen begnügte man sich mit dem einfachen Abschießen. Zumeist wurden die Ermordeten mit Brechstangen, Seitengewehren,
Gewehrkolben, Knüppeln derart zusammengeschlagen, daß ihre Gesichter, bis zur Unkennt-lichkeit verstümmelt wurden. Es wurden Leichen vorgefunden, denen die obere
Schädeldecke und das Gehirn fehlten, denen das Gesicht gänzlich nach innen geschlagen war, denen die Augen mit Seitengewehr ausgestochen waren, denen mit Seitengewehr
der Leib aufgestochen war denen die Zungen abgeschnitten oder teilweise herausgerissen waren, denen Herz und in einem Falle auch die Lunge heraasgenommen war. Ich
vernahm Zeugen, die bekundeten, daß sie ein Mädchen mit gespaltenem Schädel und abgeschnittenen Fingern geschen hätten. Ich selbst sah angekohlte, z.T. verbrannte
Leichen ermordeter Volksdeutscher, in vielen Fällen mußten die Volksdeutschen die Ermordung ihrer Väter, Brüder und Kinder mit ansehen, ohne ihnen, wenn die
Verletzten noch nicht gleich tot waren, Hilfe bringen zu dürfen. Dabei wurden sie noch von den Soldaten und vom Pöbel verhöhnt. In anderen Fällen mußten sie die
Ermordung der Angehörigen ansehen, um dann selbst als nächstes Opfer erschlagen oder erschossen zu werden. Es handelt sich nach dem Ergebnis dieser Vermittlungen
offensichtlich um ein systematisches Vergehen des poln. Militärs, mit dem Ziele, sämtl. Volksdeutschen Männer zu beseitigen. Die an den Schandtaten in Bromberg
beteiligten poln. Truppen sind im Raume Kutno - Warschau - Modlin - Plock eingeschlossen. Den gegen sie angesetzten deutschen Truppen ist das Verhalten der poln.
Wehrmacht gegen wehrlose Volksdeutsche bekanntzugeben. Ein solcher Feind ist jeder Niedertracht fähig und verdient keine Schonung.


Generalkommando XVI.A.K. O.U. Guzow, den 17.9.1939 Nr. 2076/39 geh.
 
Generalkommando XVI. A.K.                                                                                                           K.Gef.St.Boryszew A, 20.9.39.

Am Ende der ersten Kriegswoche stand das XVI.Armeekorps nach siegreichen Gefechten und stolzen Marschleistungen vor Warschau. Damit war eine Grundlage geschaffen
für die weiteren Erfolge der 8. und 10. Armee der letzten 10 Tage:
   2 feindl. Armeen wurden in harten Kämpfen an der Bzura vernichtet.
Wir verdanken den Sieg der hohen Bewährung aller Führer, der Tüchtigkeit des deutschen Soldaten und dem Einsatz des Lebens bester deutscher Männer. Ehrfurchtsvoll
und stolz senken wir den Degen vor unseren Gefallenen. Sie sollen uns Vorbild und Ansporn sein zu neuem harten Siegeswillen!

Ich danke allen Truppen, die in diesen Wochen längere Zeit unter meinem Befehl gefochten haben, der 1. und 4. Pz.Division, der 31. und 19.Inf.Division, dem I.R.33
der 13.Inf.Division, der  SS-Leibstandarte, dem Artl.Kdr.20 mit zahlreichen schweren Artl.Abteilungen, der Nebel-Abt.1, den Korpstruppen und den mir unterstellten
Teilen der Luftwaffe für ihre opferbereite Pflichterfüllung und wünsche ihnen auch für die Zukunft Sieg und Anerkennung. Der erste Teil des Krieges ist beendet.
"Nach dem Siege binde den Helm fester !" Es gilt, sich für neue Aufgaben vorzubereiten. Wir erwarten die Befehle des Führers.
 
                                                                                                            Der Kommandierende General. /
 
A.O.K.10                                                                                                                     AHqu, den 24.9.1939
Ic/AO Nr.400/39 geh., II.Angel.

Betrifft: Anwesenheit des Führers am 25.9. bei 8. und 10.Armee

1.) Der Führer und oberste Befehlshaber der Wehrmacht wird am Montag, den 25.9.1939 bei der 8.und 10.Armee anwesend sein.
2.) XVI.A.K. stellt hierzu Sicherungsabteilung und Kraftfahrzeuge, wie für den 23.9.39 befohlen. Nach Möglichkeit sind dieselben Offiziere und
    Einheiten abzustellen. Meldung 25.9.39 8,30 Uhr bei Ic/AO 10.Armee in Guzow.
    Der Kom.General des XVI.A.K. und die Kommandeure der 1. und 4.Pz.Div. halten sich am 25.9.39 ab 9,00 Uhr im A.H.Qu.Guzow zum Empfang des Führers
    bereit (fernmündlich voraus).
3.) XV.A.K. setzt den Kommandeur und 1 Komp.der Leibstandarte Adolf Hitler nach Wiskitki in Marsch. Eitreffen dort bis 24.9.39 abends.
    Nach Eintreffen dort hat Leibstandarte sofort Befehlsempfänger zum A.H.Qu.Guzow zu entsenden (fernmündlich voraus).
 
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