Armee—Oberkommando 8
Gefechtsstand, den 27.9.39
Koluft Ia
Besondere Anordnungen für
die Luftwaffe.
1.) Über Modlin Flakfeuer. 2.)
Feldflugplätze
l.(H)/2l
dem A.O.K. 8 unterstellt, Feldflugplatz Osuchow
(12 km südostw.Mszczonow)
4.(H)/23 dem X.A.K.
unterstellt, Feldflugplatz Osowiec
(7 km südl.Grodzisk)
4.(H)/21 dem XI.A.K.
unterstellt, Feldflugplatz Helenowo
(Südwestrand Pruczkov)
4.(H)/13 dem XI.A.K.
unterstellt, Feldflugplatz Zaborow
(10 km nordostw.Blonie)
5.(H)/13 dem
XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Szczaki (8 km
nordostw. Tarczyn)
2.(H)/23 dem
XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Karcin(6 km
nordostw.Grojec)
l.(H)/ll dem XV.A.K. unterstellt, Féldflugplatz
Malawies(8 km südwestl.Grojec) 3.)
II./Flakrgt.43, dem
XIII.A.K. unterstellt, ist eingesetzt
im Artl.—Aufmarschraum des XIII.A.K.
Abt.Gef.Stand 2 km südostw.
Piaseczno. 4.) In "Besondere
Anordnungen für die Luftwaffe Nr. 1" streiche Ziffer
18 und setze dafür:
18.)Flugzeuge, die das Operationsgebiet verlassen,
haben auf dem nächsten im
Reichsgebiet gelegenen Friedens-Fliegerhorst zu landen und sich über
Sperrgebiete usw. zu unterrichten. 5.) Fl.-Betriebsstoff—AusgabesteIle:
Grodzisk bei Koluft. 6.)
Ab 27.9. 12.00 Uhr ist am Bahnhof Skierniewice 65 km
südwestl. Warschau eine Flak—Munitions—AusgabesteIle eingerichtet. Allen
im Zuge der Verlegung von Verbänden auf Flugplätze geschafften
Flugzeugbedienungsgerät usw. ist bei Räumung der
Plätze restlos zu erfassen. Allen Verbänden ist
verboten,
ihnen nicht gehörendes Gerät mitzunehmen.
Bei Feldflugplatzwechsel ist auf dem alten Feldflugplatz
zurückbleibendes Gerät zu sammeln und über A.O.K.8
Koluft
dem Luftgaustab z.b.V.13 zu melden, der Rückführung veranlasst.
Es ist bis zur Übernahme zu bewachen.
8.)
Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand
des
Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit
das dort
liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot
gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.
Für das Armee—Oberkommando.
Der Chef des Generalstabes. |