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Befehle September 1939
Armee—Oberkommando 8                                                                                                                                 Gefechtsstand, den 27.9.39
Koluft Ia 

                                                                Besondere Anordnungen für die Luftwaffe.     

1.) Über Modlin Flakfeuer. 
2.) Feldflugplätze 
    l.(H)/2l dem A.O.K. 8 unterstellt, Feldflugplatz Osuchow (12 km südostw.Mszczonow) 
    4.(H)/23 dem X.A.K. unterstellt,   Feldflugplatz Osowiec (7 km südl.Grodzisk)
    4.(H)/21 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Helenowo (Südwestrand Pruczkov) 
    4.(H)/13 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Zaborow (10 km nordostw.Blonie) 
    5.(H)/13 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Szczaki (8 km nordostw. Tarczyn)
   
2.(H)/23 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Karcin(6 km nordostw.Grojec) 
    l.(H)/ll dem XV.A.K. unterstellt,  Féldflugplatz Malawies(8 km südwestl.Grojec) 
3.) II./Flakrgt.43, dem XIII.A.K. unterstellt, ist eingesetzt im Artl.—Aufmarschraum des XIII.A.K. Abt.Gef.Stand 2 km südostw. Piaseczno. 
4.) In "Besondere Anordnungen für die Luftwaffe Nr. 1" streiche Ziffer 18 und setze dafür: 
    18.)Flugzeuge, die das Operationsgebiet verlassen, haben auf dem nächsten im Reichsgebiet gelegenen Friedens-Fliegerhorst zu landen und sich über Sperrgebiete usw. zu unterrichten. 
5.) Fl.-Betriebsstoff—AusgabesteIle: Grodzisk bei Koluft. 
6.) Ab 27.9. 12.00 Uhr ist am Bahnhof Skierniewice 65 km südwestl. Warschau eine Flak—Munitions—AusgabesteIle eingerichtet. Allen im Zuge der Verlegung von Verbänden auf Flugplätze
    geschafften Flugzeugbedienungsgerät usw. ist bei Räumung der Plätze restlos zu erfassen. Allen Verbänden ist verboten,
ihnen nicht gehörendes Gerät mitzunehmen.
    Bei Feldflugplatzwechsel ist auf dem alten Feldflugplatz zurückbleibendes Gerät zu sammeln und über A.O.K.8 Koluft dem Luftgaustab z.b.V.13 zu melden, der Rückführung veranlasst.
    Es ist bis zur Übernahme zu bewachen. 
8.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot
    gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

                                                                                                       Für das Armee—Oberkommando.
                                                                                                       Der Chef des Generalstabes.
 
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