| Befehle 2.(H)/10 August 1939 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.)
Insterburg,den 5.8.1939. Abt.Q Nr.1 geh.Kdos. — Besondere Anordnungen ===================== für die Versorgung während der Übungen. ====================================== I. Allgemeines. =========== 1.) Sämtliche Anforderungen. Meldungen usw. auf dem Versorgungsgebiet sind nur an I.A.K.(Üb.) Quartiermeisterabt.(Q) zu richten. 2.) Meldezeiten werden nach Eingang des Armeebefehls befohlen. Für die Form der einzelnen Meldungen sind die in der Anlage 2 u.- 5 beigefügten Muster massgebend. 3.) Die dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbände (Korpstruppen unmittelbar) reichen ihre Kriegsgliederung zum 15.8. in doppelter Fertigung dem Korps ein. Die Kriegsgliederung hat auf der Rückseite zu enthalten: a.) Kopfstärke f.) Die erste Mun. Aus- b.) Pferdezahl stattung getrennt c.) Kraftfahrzeuge nach Mun.Art.in t. d.) Pferdefahrzeuge g.) Die erste Betr.Stoff e.) Kolonnenbeladung Ausstattung in cbm. 4.) Der nachfolgende Abschnitt II (Besonderes) enthält zusammengefasst das, was für die Verbände aus dem Befehl Generalkommando I. A.K. Abt. Ib Nr.485/39 geh. vom 21.7.39. von besonderer Bedeutung ist. Der folgende Abschnitt II bildet die Grundlage für die weiteren Versorgungsbefehle des I.A.K.(Üb.). II. Besonderes 1.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebiets: ====================================== Rehdorf (9 km südsüdwestl. Stuhm ) - Nikolaiken (21 km südostw. Marienburg) - Alt Christburg -Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling See -Grieslienen - Wuttrienen - Rohmann (4,5 km nördl. Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km süd-ostw.Sensburg) - Eichmedien (9 km südostw. Rastenburg) - Drengfurth. Orte zum rückwärtigen Armeegebiet. 2.) Nachschubstrassen: ================= 61.Div. Osterode - Leip 11.Div. Hohenstein - Rontzken - Neidenburg 1.Div. Passenheim - Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. Zwischen Kaltenborn und Muschaken Richtungsverkehr gem. Sonderweisung für 1.Div. 12.Div. Ortelsburg - Willenberg 217.Div. (nur im Übungsraum) Bischofsburg - Kobulten - Rheinswein. l.K.B. und Pz.Div.Kempf setzen ihre rückw. Dienste in ihren Üb. Räumen so ein, dass sie jederzeit in der Lage sind, sie entsprechend ihrer Aufmarschanweisung anzusetzen. Unterbringung und Einsatzbereitschaft der rückwärtigen Dienste ist nach Eintreffen in den Üb. Räumen von allen dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbänden zu melden. 3.) Munitionswesen: ============== a.) Es ist die erste Feldausstattung mitzuführen. b.) Die dabei mitgeführte S.m.K.(H.) Munition ist in der Ursprungsverpackung ungeöffnet zu belassen. Ausgabe erst auf Befehl des Korps. Die Führer der Komp. pp. prüfen täglich den vorschriftsmässigen Zustand der Verpackung und sind für ihn veranwortlich. c.) Die Formblätter für Mun.Meldungen gem.H.Dv.g.90. Anlage 2 Muster 1 sind bis zu den Komp. pp. in genügender Zahl vorzubereiten. d.) Auf die. Verfügung Gen.Kdo. I.A.K. Ib Vs.-Verw.St.,Dr. Nr.26/39 g. Kdos. wird besonders hingewiesen. 4.) Verwaltungswesen. ================ a.) Mit Beginn der Magazinverpflegung werden die Verbände gem. Anlage 1 angewiesen. b.) Auf die Mitführung der nötigen Packgefässe (Körbe und Fleischkisten) für Verpflegungsempfang und die nötigen Säcke für Futterempfang wird besonders hingewiesen.Übungsverbände, die von ihren kal.führenden Dienststellen Körbe und Kisten nicht erhalten, können diese im nötigsten Umfang freihändig ankaufen.Kosten sind aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 zu bezahlen. c.) Über Empfang von Backmaterial und Zuführung von Schlachtvieh folgt Befehl. d.) Muster für Verpflegungsmeldungen der Div.Anl.2 e.) Die Korpstruppen melden, solange sie nicht einer Div. unterstellt sind, mit Inangriffnahme der ersten Ausstattung täglich ihre Verpflegungsstärken nach Muster gem. Anlage 3. f.) Soweit die von den aufstellenden Dienststellen bereitgestellte erste. Ausstattung an Geschäftsbedürfnissen nicht ausreicht oder aufgebraucht ist, können die erforderliohen Geschäftsbedürfnisse im notwendigsten Umfang aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 beschafft werden. 5.) Sanitätswesen. ============= a.) Die sanitäre Versorgung erfolgt zunächst friedensmässig bei Pz.Div.Kempf, l.K.B. und 217.Üb.Div. b.) bei allen übrigen Verbänden des I.A.K.(Üb.) kriegsmässig. c.) Übersicht der Heeresstandortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb. Raum des I. A.K. (Üb.) Anlage 4. Einheiten gem. 5b dürfen hiervon nur in äussersten Notfällen Gebrauch machen. d.) Auftretende Seuchen sind sofort fernmündlich an Abteilung IVb zu melden, Seuchen sind bis jetzt nicht festgestellt. 6.) Veterinärwesen: ============== a.) A.O.K. 3 (Üb.) u. I.A.K,(Üb.) verfügen über keine Vorratspferde. b.) Anweisung auf Armeepferdelaz. gem.Anlage 5. c.) Auftretende Tierseuchen sind umgehend fernmündlich Abt. IV c zu melden. Seuchenlage wird nach Eingang beim Korps bekanntgegeben. 7.) Kraftfahrwesen: ============== Mit Erreichen der Übungsräume ist der Tagesverbrauch so zu ergänzen, dass die Verbände jeweils am folgenden Tag wieder über eine volle erste Ausstattung verfügen. (Panzereinheiten = 4 Verbrauchsätze, Übrige Einheiten = 5 Verbrauchsätze.) Anweisung und Empfangszeiten Anlage 6. 8.) Gerätewesen: =========== Ersatzanforderungen für in Verlust geratenes,an Sammelstellen abgegebenes instandsetzungsbedürftiges und unbrauchbares Gerät sind in einfacher Form auf dem Dienstweg vorzulegen. 9.) Verkehrsregelung: ================ Die befohlenen Zeiten. An- u. Abfahrtswege sind genauestens einzuhalten. Die befohlenen Zeiten schlüsseln die Div. für ihre Einheiten in derselben Weise auf. Den Anweisungen der aufgestellten Verkehrsregelungsorgane (Organe I.A.K. (Üb.) gelbe Armbinden an beiden Armen und gelbes Mützenband) ist auch von Offizieren Folge zu leisten. Die Organe sind angewiesen, jeden Verstoss zu melden. 10.)Feldpost: ======== a.) Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der (Üb.) Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter. b.) Sendungen müssen freigemacht sein, keine Feldpostkarten ! Sie dürfen nur unter Üb.Feldpostnummer gem. Mob. Hauptlisten Teil I, Spalte 11c, erfolgen. Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren. Beispiel : Soldat Karl Müller Übungspostnummer 103 576 Postleitstelle -Königsberg i.Pr.) 5 . c.) Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich, dass jeder Soldat seine Anschrift gem. Beispiel Abs. b so rechtzeitig seinen Angehörigen mittels freigemachter Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann. Bei den Nachkdos. (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter gewöhnlicher Anschrift (z.B. Schütze Meier 3./I.R.43 Insterburg) eingehende Post ist durch die Nachkdos.mit Anschrift gem. Beispiel Abs.b nachzusenden.Die alte Anschrift ist zu überkleben. Post, deren Anschrift dem Beispiel gem. Abs.b nicht entspricht, wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt. 11.) Quartiermeister—Abt.I.A.K.(Üb.) ab 15.8.1939 Allenstein. Genaue Anschrift wird nach Eintreffen mitgeteilt. Anschrift Insterburg: Gen.Kdo.I.A.K. (Üb.) - Insterburg Forchestr.9. Anlage 1 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1 geh.Kdos.vom 5.8.1939 Anweisung auf Manöververpflegungsausgabestellen =========
Anlage 2 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Muster für Verpflegungsmeldung"(nicht abgebildet im Original vorhanden) Anlage 3 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Verpflegungsstärke"(nicht abgebildet im Original vorhanden) Anlage 4 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. Übersicht der Heeresstabdortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb.Bereich I.A.K.(Üb.) 1.) Heeresstandortlazarette: H.St.O.Lazarett Allenstein 2.) Zivilkrankenhäuser: nur für dringende Fälle!) Bartenstein Ortelsburg Dt.Eylau Osterode Heilsberg Rastenburg Neidenburg Sensburg Anlage 5 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. Anweisung auf Armeepferdelazarette: Üb.Truppenteil Nr. Armeepferdelazarett Einsatzort. 1.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 11.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 61.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 1.K.B. 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 12.Division 509 Peitschendorf (15km südl.Sensburg) 217.Division 509 Peitschendorf (15km südl.Sensburg) Anlage 6 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Zuteilungsübersicht Tankanlagen"(nicht abgebildet im Original vorhanden) |
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| Gen.Kdo. I.A.K.(Üb.)
Allenstein, den 18. August 1939. Abt. Q Ib Nr. 15 geh. Betr.: Verkehrsregelung Bezug: Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt. Q Ib Nr.1 g.Kdos. vom 5.8.1939. Befehl für die Verkehrsregelung =============================== Im Bereich des I.A.K.(Üb.) 1.) Innerhalb der im Korpsbereich liegenden Städte wird die Höchstgeschwindigkeit für Wehrmachtfahrzeuge begrenzt: für Pkw. und Kräder auf 40 km/St. für Lkw. auf 30 km/St. 2.) Ein gegenseitiges Überholen von Motorfahrzeugen wird verboten ! 3.) In folgenden Strassen Allensteins ist Parkverbot für Wehrmachtfahrzeuge: Adolf Hitler Allee Luther Str. Wadanger Str. bis zur Jäger Str. neuen Wadanger Kaserne Zeppelin Str. Zimmer Str. Kaiser Str. Schubert Str. Bahnhof Str. Trautziger Str. Roon Str. Hindenburg Str. Garten Str. Wilhelm Str. Karl Rönsch Str. 4.) Die Regierung des Kreises Allenstein hat zugesagt, für Allenstein ähnliche Verfügung auch für Zivilfahrzeuge zu erlassen. 5.) Im Nachgang zur Bezugsverfügung werden für Verpflegung und Betriebsstoffempfang in Allenstein Zu- und Abfahrtsstrassen gem. Anlage 1 und 2 befohlen. Plan der Stadt Allensteln mit Einzeichnung für den betr. Verband liegt bei 6.) Gegen die Bezugsverfügung treten folgende Änderungen ein: a.) N.41 empfängt nicht bei der Friedenstankstelle der 11.Div., sondern bei der Tankstelle der N.11. Empfangszeit 17 - 18 Uhr. b.) A.R.501 (Üb.) mit II/37, II/47, Abt.506, B.1 und B.11 wird bis auf Weiteres für Verpflegung und Betriebsstoffempfang auf Truppenübungsplatz Arys angewiesen. c.) bei Pz.Div.Kempf ändert sich die Empfangszeit für Verpflegung in 13.15 - 17 Uhr. d.) 2.(H.)10 wird auf Tankstelle 14./I.R.2 angewiesen. Empfangszeit 18 bis 19 Uhr. Anlage 6 der Bezugsverfügung ist gem. a.), b.) und c.) zu ändern. 7.) Manöververpfl. Ausgabestelle Allenstein Vieh Auktionshalle in der Karl Rönsch Strasse am Südrand des Güterbahnhofs. 8.) Soweit mehrere Div. auf eine Verpfl. Ausgabestelle angewiesen sind, setzen sich die Div.- Intendanten frühzeitig zur Regelung der Ausgabe in Verbindung. Anlage 1 zu I.A.K.(Üb.) Abt.Q Ib Nr.10 geh.vom 18.8.1939 Verkehrsregelung für Verpflegungsempfang ========================================
Anlage 2 zu I.A.K.(Üb.) bt. Q Ib Nr.10 geh.vom 18.8.1939 Verkehrsregelung für Betriebsstoffempfang. =========================================
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| I.A.K.
Hohenstein, den 29 August 1939. Abt.Q. Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung =============================================== des I.A.K. 1.) Mit dem 26.August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreußen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch ernannt. 2.) Die Fahrdisziplin lässt sehr zu wünschen übrig. Die grosse Zahl von Kraftfahrzeugunfällen beruht in erster Linie auf zu grosse Geschwindigkeiten Die Höchstgeschwindigkeiten werden für alle dem I.A.K. unterstehenden Truppen wie folgt festgesetzt: a.) auf den Landstrassen: einzelne Pkw. und Kräder .................60 km/St. einzelne Lkw. ............................50 km/St. Kolonnen .................................40 km/St. b) in Städten: einzelne Pkw. und Kräder ..................40 km/St. Lkw. und Kolonnen .........................30 km/St. Ein Halten von Kolonnen auf der Strasse ist verboten. Bei längeren Rasten ist grundsätzlich die Strasse freizumachen. Der Herr kommandierende General wird in Zukunft die Führer von Einheiten, die gegen die Höchstgeschwindigkeit und das Haltverbot verstossen, zur Verantwortung ziehen. 3.) Verwaltungswesen. a.) Mit dem 1.X Tag (26.8.) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kfz. Bekleidungs - und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Löhnungs-, Kassen - und Abrechnungswesen dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y Tag befohlen sind. b.) Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Schlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen. c.) Verpfl Empfang für 11.Div. und 61.Div. bis auf weiteres aus A.V.L. Thymau. Empfangszeiten regeln die beiden Div. unmittelbar. An- und Abfahrt für 11.Div. über Paulsgut - Mühlen. An- und Abfahrt für 61.Div. über Seewalde - Thymau. Die Korpstruppen empfangen bis auf weiteres die Verpflegung aus A.V.L. Allenstein. d.) Löhnung für Gefr. und Schützen bis 25.8. einschl. ist auf den Wehrsold anzurechnen. e.) Neben dem Wehrsold wird für Offz. und Wehrmachtsbeamte d.B. bis 25.8. das voll, ab 26.8. das halbe Übungsgeld bezahlt. f.) Freie Verpflegung nach der E.W.V.V. ist ab 26.8. zuständig. Bis 25.8. einschl. werden Verpflegungs- und Abwesenheitszuschüsse bezahlt. g.) Der Verpflegungszuschuss von 0,25 RM fällt ab 26.8. weg. Werden von diesem Zeitpunkt an Kartoffel oder Frischgemüse zur Verbesserung der Verpflegung gekauft, so ist ein entsprechender Gewichtssatz der Gemüseport. aus Mag. Verpflegung einzusparen. Beispiel: Erbsen mit Frischkartoffel. 2/3 der Erbsenport. sollen mit 1/3 der Kartoffelport. gewährt werden. Es sind 2/3 von 180 g Erbsen zu empfangen, 1/3 von 1500 g Frischkartoffeln können gekauft werden. Sollen je l/2 der Erbsen-und Kartolfelport. gewährt werden,so ist 1/2 Erbsenport. zu empfangen, 750 g Kartoffeln können angekauft werden. Verrechnung bei VIII E 230. 4.) Kraftfahrwesen. a.) Betriebsstoffempfang: 11.Div. durch Betr.Stoff Kol. in Allenstein: Pz.Abw.11 61.Div. aus Kesselwagen auf Bahnhof Mühlen (2 Wagen zu 20 cbm) I.A.K. (Stab) und Korpstruppen aus Kesselwagen auf Bahnhof Hohenstein. b.) Reifenanforderung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die M.L. -oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben. c.) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge. Nach Ankauf der Erg. Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.) zu überstreichen, die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen. d.) Einzelfahrzeuge können an sämtlichen heereseigenen Tankstellen und an allen Betriebsstoffwagen der Truppenteile tanken. 5.) Gerätewesen: a.) Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a. Zweibeine, Dreibeine, Erg.Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen, kl.Vorratskasten, Kreiskorn ) eingegangen. Die Divisionen und Korpstruppen setzen sich wegen geschlossener Abholung bzw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung b.) Bei Vorlage von Gerätebedarfsmeldungen ist grundsätzlich nur das Gerät anzufordern, das während der Übung entweder instandsetzungsbedürftig, unbrauchbar oder verloren wurde. Dabei ist solches Gerät nach Stoffgliederungsziffern getrennt auf je einem Blatt mit Anforderungszeichen einzureichen. Es ist vorher zu prüfen, ob eine Instandsetzung durch die Truppe selbst (Waffenmeister usw.) nicht möglich ist. Gerät das bei Aufstellung des Truppenteils, auf Grund und vor dem Ausrücken aus dem Standort fehlte, ist in Fehlbestandslisten der Heeresfeldzeugdienststellen erfasst und wird von diesen selbsttätig nachgeliefert. Eine nochmalige Anforderung durch die Gerätemeldungen ist unzulässig. 6.) Gefangenenwesen. a.) Durch Kommandant d.rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. b.) Durch I.A.K. ist ab 30.8 ein Gefangenenlager im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Hierher sind alle Überläufer abzuschieben. c.) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie sind umgehend dem I.A.K.(Q) zu melden. 7.) Munition für Luftwaffe. Im Mun.Lager Allenstein Nord wird Mun. zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verf. gestellt. ------------------------------------------------------------------------------ Einheit s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L.Sp. Pist ------------------------------------------------------------------------------ II./Flak 11 5 000 3 000 1 500 - 160 III./Flak 111 3 000 3 000 1 500 - 160 2.(H.) 10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 8.) Beim Korps ist seit 28.8. das Feldpostamt 421 eingesetzt, das die Poastversorgung der Korpstruppen übernimmt. Postabgabe und Empfang direkt beim Feldpostamt. 9.) Quartiermeisterabteilung I.A.K. Hohenstein Kath.Schule , Adolf Hitler Str. Hier auch das Feldpostamt. |
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| Führungsstab z.b.V. K.H.Qu., den, 30.8.1939 Abt.Ia 2.(H)/10 klärt ab X+1 Uhr im Korpsstreifen bis zur Linie Dzierzgowow - Ulatowka-Abschnitt auf. Es ist festzustellen: a) Befindet sich bei F.Jarzymny Kierz (4,5km südostw.Janowo) und bei Krzynologa-Mala Feind aller Waffen? Stärke? b) Sind die bei Opilka (9km südostw.Janowo) und zu Waldrand ostw.Lipowice gemeldeten fdl.Stellungen besetzt? c) Wo ist im genannten Raum weiterer Feind? Ab X+3 Uhr ist die Aufklärung bis zur Linie Czernice-Borowe-Przasnyez-Jednorozce auszudehnen. Es ist festzustellen: Führt der Gegner auf de nach Janowo und Chorzele führenden Straßen Reserven heran? |
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