3.(H)/21
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Befehle September 1939
-unleserlich-II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
-unleserlich- Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

-unleserlich- beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der -unleserlich-tellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
-unleserlich- übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
-unleserlich-st die zur Besetzung von Modlin eingesetzten -unleserlich-des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
durch ein -unleserlich- bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der -unleserlich- im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu er-unleserlich-
Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski
- Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
  Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
-unleserlich- die unterstellte Armeeartillerie am -unleserlich-olgt in Marsch zu setzen:
-unleserlich-A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über -unleserlich-zewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - -unleserlich-pc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
-unleserlich-A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. -unleserlich-602, 604 über Now Miasto - Plonsk - Gora -unleserlich- auf Lipno. Plosnk muss 7.00 Uhr,
Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
-unleserlich-R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 -unleserlich- über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.
Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
II./A.R.37          )
schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
526 und 506         )
Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
Marschgruppe A.R.511.
Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
AM 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
-unleserlich- Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des -unleserlich-befehl über weitere Verwendung folgt. Befehls-unleserlich- der Stäbe A.R.501, A.R.511
und A.R.603 bleiben -unleserlich- Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
-unleserlich- mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am -unleserlich- Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - -unleserlich-burg nach Graudenz zur Verfügung
des Stabes -unleserlich-Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza -unleserlich- Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
in der Nacht 3./4.10. in -unleserlich-. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
einzutreffen.
Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg n Marschgesetzt worden.
Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschlepoen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
-weitere Seite fehlt-
 
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