Flak-Lehr-Regiment
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Befehle Juni 1940
Korpskdo.XXXXIII.A.K.                                                                                                         O.U., den 9.6.1940
Abt.Ia Nr.333/40 geh.

                                                       Korps-Befehl Nr.15
                                                       ==================
                                                 für den Vormarsch am 10.6.1940

1.) Feind ist vor der Armee nach Süden ausgewichen. Er scheint sich teilweise am Ourcq noch einmal gesetzt zu haben.
    Südwetlich Fere en Tardenois wurde das Südufer erreicht. Masse im Begriff, hinter die Marne zu gehen.
2.) 9.Armee setzt am 10.6. ihr VOrgehen fort mit dem Ziel, durch schnelles Zufassen den Übergang über die Ourcq zu gewinnen und unverzüglich
    an die Marne zu gelangen.
3.) Nachbarn:
    6.Armee hat am Ostflügel mit Vorausabteilungen den Ourcq bei Rozet St.Albin erreicht. Masse wird voraussichtlich heute noch an den Ourcq
    gelangen.
    2.Armee kämpft erfolgreich um die Höhen südlich der Aisne.
4.) XXXXIII.A.K. folgt dicht auf hinter den inneren Flügeln der vorne eingesetzten Korps.
    88.Div. tritt am 10.6. 7.00 Uhr aus jetzigem Unterkunftsraum an und erreicht den Raum:
              Muret et Croutte - Maast et Violain - Jouaignes - Cerseuil - Couvrelles - Serches.
    96.Div. hält sich bereit ab 10.6. früh, eine Stunde nach Eingang des Marschbefehls in den Raum:
              Braisne - Courcelles - Vauxtin-St.Mard-Presles et Boves - Chassemy
    abzumarschieren.
5.) Bewegungsstreifen:
    a) Für 88.Div.:
          Grenze rechts: Clamecy - Crouy - Villeneuve St.Germain - Septmonts - Droizy (Orte ausschließlich)
          Grenze links: (Zugleich Trennungslinie zu 96.Div.)
                        Sancy - Celles - Ciery - Salsogne (Orte einschl.) Braine (ausschließlich) - Lime - Quinzysous le Mont (Orte einschließlich)
    b) Für 96.Div.:
          Grenze rechts: Wie linke Grenze der 88.Div.
          Linke Grenze: Filain - OStel - St.Marc - Dhuizel (Orte einschließlich)
                        Die bei und hart ostwärts Soissons vorhandenen Brücken, sowie die vom Ostrand Soissons nach Süden führende große Strasse
                        steht nicht zur Verfügung.
6.) Der Übergang über die Aisne ist gemäß dem in der Anlage festgesetzten Befehl zu regeln.
7.) Flakschutz:
    Der 88. und 96.Division wird je eine leichte Batterie der I./Flak-Lehrregiment unterstellt. Die Flakabtlg. veranlasst beschleunigte Meldung von
    Verbindungsoffz. bei den Div. Diee Batterien sind zum Schutz der Übergänge der Div. über die Aisne mit Schwerpunkt bei 88.Div. bei Missy,
    96.iv. bei -unleserlich-illy einzusetzen.
    I./Flak-Lehrregiment tellt mit den schweren Batterien den Schutz der Aisne-Übergänge mit Schwerpunkt bei Missy sicher. Weiteres Vorziehen dieser
    Batterien auf besonderen Befehl des Korps.
8.) Korps-Nachrichten-Abtlg. hält Verbindung zu den Divisionen und zur Armee. Die neuen Div.-Stabs-Qu. sind baldmöglichst dem Korps zu melden, damit
    frühzeitig Fernsprechverbindungen zum Korps sichergestellt werden kann.
9.) Kennworte:
    11.6. 12.00 Uhr   bis 12.6. 12.00 Uhr  Gotha
    12.6.   "    "     "  13.6.   "    "   Dresden
    13.6.   "    "     "  14.6.   "    "   Münster
    14.6.   "    "     "  15.6.   "    "   Altona
    15.6.   "    "     "  16.6.   "    "   Stralsund
    16.6.   "    "     "  17.6.   "    "   Oldenburg
    17.6.   "    "     "  18.6.   "    "   Stettin
    18.6.   "    "     "  19.6.   "    "   Insterburg
10.) K.H.Qu. bleibt zunächst la Montagne Ferme.

Anlage zum Korpsbefehl Nr.15

1.) An Brücken stehen zur Verfügung
    Für 88.Division:
    a) Brücke südl.Bucy le Long (8 t.)
    b) Brücke südostw.Missy (8 t.)
    Für 96.Division:
    a) Brücke bei Vailly
    b) Falls inzwischen fertiggestellt, Brücken zwischen Vailly und St.Mard (einchl.)
       Die Brücken sind frühzeitig bezgl.ihrer Lage, Tragfähigkeit und An- und Abmarchwege zu erkunden.
2.) Für den Übergang ist dadurch jede Division ein älterer Stabsoffz. vorzusehen, der mit besonders hierfür
    eingeteilten Holfsoffz. und Verkehrsregelungsorganen und in unmittelbaren Einvernehmen mit den Brückenkopfkommandanten
    folgende Aufgaben hat:
    a) Sichersstellung des flüssigen Verkehrs über die Brücken und
    b) Regelung des reibungslosen An- u.Abmarsches zu und von den Brücken.
3.) Hierfür sind vorzubereiten:
    a) Auffangstellen (etwa 3-4km vor der Brücke)
       an denen der anlaufende Verkehr aus allen Richtungen und aller Fahrzeuge (auch Einzelfahrzeuge) in eine Kolonne
       auf der zur Brücke führenden Straße einzufädeln ist.
    b) Blockstellen (etwa 1-2km vor und nach deer Brücke) an denen der Richtungsverkehr so zu regeln ist, Verstopfungen
       infolge Gegenverkeehr ausgeschlossen sind.
       Das Ablaufen von den Bloclsstellen hat nur in geschlossenen Einheiten zu erfolgen.
4.) Verboten ist jegliches Überholen innerhalb der Blockstellen dies- und jenseits der Brücke, außer für Sanitätsfahrzeuge,
    Meldefahrer und Einzelfahrzeuge mit Kommandoflagge oder Kommandeurzeichen an der Windschutzscheibe.
    Diese Fhrzeuge müssen vor dem Überholen die Genehmigung des Ablauf-Offz. einholen.
    Jedes Halten innerhalb der Blockstellen ist verboten.
5.) Die Märsche sind so einzuteilen, daß ein Zusammentreffen marschierender Teile mit mot.Teilen innerhalb des BLockstellenraumes
    ausgeschlossen ist.
6.) Auf schärfstes Einhalten der rechten Strassenseite während der Anfahrt und während dr Halte außerhalb der Blockstellen wird
    nochmals hingewiesen.
7.) Der für reibungslosen Ablauf des Überganges verantwortliche Stabsoffizier hat in allen Verkehrsfragen unbedingt durchzugreifen.
    Verstöße gegen seine Anordnungen sind von den Div. mit schärfsten Mitteln zu ahnden. Die zur Regelung des Übergangs eingeteilten
    Offiziere trageen zur Keennzeichnung eine gelbe Binde um den rechten Oberarm.
 
292.Division                                                                                                       Div.Gef.St., den 18.6.40
Ia Op.Nr.22

                                                                  Divisionsbefehl
                                                                  ===============
                                                           für den Vormarsch am 18.6.1940

1.) Die Div.setzt am 18.6. den Vormarsch an die Loire in gleicher Gliederung wie am 17.6. fort.
2.) Es erreichen bis spätestens 20.00 Uhr:
    Marschgruppe I.R.507 den Raum um St.Prive.
    Antreten: 9.00 Uhr Malvrain.
    Marschstraße: Malvrain - westl.Perreux - St.Martin - Champignelles - Villeneuve - St.Prive.
    Marschgruppe I.R.508 den Raum um Vlleneuve:
    Antreten; 9.00 Uhr von St.Romain.
    Marschstraße: St.Romain - Le Ferte-Lonpiere - Perreux - Grand Champ - Lonesine - Tennerre - Villeneuve.
    Marschgruppe I.R.509 den Raum um Chamignelles.
    Antreten: 8.00 Uhr von St.Julien.
    Marschstraße: St-Julien - Theme-Precy - St.Romain - La Ferte Lonpiere - Perreux - St.Martin - Malicorne - Champignelles. 
Die Rgt.sorgen auf ihren Marschstraßen durch starke Verkehrsregelungskommandos für rechtzeitiges Freimachen der Straßen von den rückkehrenden Landesbewohnern,
damit der Vormarsch ohne größere Stockungen vor sich gehen kann.
Mot.Art. der Div. verbleibt im bisherigen Rastraum.
I./Flak Lehrregiment überwacht den Vormarsch im überschlagendem Einsatz.
-mehrere Zeilen verbrannt-
 
292.Division                                                                                                       Div.Gef.St., den 18.6.40
Ia Op.Nr.22

                                                                  Divisionsbefehl
                                                                  ===============
                                                          für den Übergang über die Loire
                                                                     am 19.6.40

1.) Die Div.überschreitet am 19.6. die Loire bei Chatillon und erreicht mit der Masse den Raum südwestl.Chatillon.
    Gef.Streifen der Div.: westl.der Loire.
    Grenze rechts zur 25.Div.: St.Firmin . Concressault (einschl. -
    Grenze links zur 96.Div.: Ousson (einschl.)  Pierrefitte (mitte) - Vailly (ausschl.).
    Hierzu wird befohlen:
    I.R.507 zieht die in St.PRive verbleibenden Teile und die III./A.R.292 über Dammarie - Beau - Desert so heran, dass sie ab 10.00 Uhr auf
    dem Weg Beau - Desert - Chatillon mit Anfang an der Bahnlinie bereit stehen um sofort nach Fertigstellung der Kriegsbrücke den Fluß zu
    überschreiten.
    Nachdem diese Teile zum Rgt. gestoßen sind, tritt das Rgt.mit unterst.III./A.R.292 auf Cernoy an und setzt sich in den Besitz des dortigen Überganges
    über den Notre Heure (Tagesziel).
    Die am 17.6. befohlene Unterstellung der im Brückenkopf eingesetzten Truppenteile unter das I.R.507 endet am 18.6., 7.00 Uhr.
    Marschgruppe I.R.508 erreicht um 7.00 Uhr von Villeneuve antretend die Gegend um Beau - Desert.
    Marschstraße: Villeneuve - St.Prive - Dammarie.
-unleserlich- Eintreffen des Rgt. auf Div.Gef.Stand an der Brücken-unleserlich-
-unleserlich- um 7.00 Uhr von Champignelles antretend er-unleserlich- um Dammarie.
-mehrere Zeilen verbrannt-
und hält die Übergänge bei Coneressault und südl.Barlien für die Div. offen.
Aufklärung bis zur Linie Aubigny - la Chatelotte.
4./(mot.)A.R.58 überwacht aus Stellungen ostw.Chatillon den Übergang der Div.
Wirkungsmöglichkeit mit beob.Feuer auf die Höhen nordostw.Cernoy beiderseits der Straßen Chatillon - Cernoy und Chatillon - PIerrefitte.
I./Flak-Lehrrgt.erreicht am 18.6. Ousson und hält sich dort bereit nach Fertigstellung der BRücke auf das Westufer vorzuziehen und dort zum Schutz
des Übergangs in Stellung zu gehen. Der auf dem Ostufer eingesetzte Zug verbleibt dort.
Pi.Btl.292 baut bis 19.6., 6.00 Uhr, eine 8 to Kriegsbrücke über die Loire dicht oberstrom der zerstörten Straßenbrücke u. übernimmt nach Fertigstellung
der Brücke bis auf weiteres den Brückendienst.
Die BRückenkolonnen 11,15 u.51 werden noch am 18.6. an die Brückenstelle zugeführt. Die Unterstellung einer Kp.des Pi.Btl.196 ist in Aussicht gestellt.
Nachr.Abt.292 errichtet am 18.6. abends eine Fernsprechstelle an der BRückenstelle und stellt Drahtverbindung mit I.R.507 udn mit dem jenseitigen Ufer
her. Sie hält Drahtverbindung vom neuen Div.Gef.Stand an der Brücke zum Korpskommando XXXXIII, zu den -unleserlich- zu I.R.507.
-mehrere Zeilen verbrannt-
 
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