Flakregiment 11
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Befehle Flakregiment 11 Oktober 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                              Zagroby, den 1.10.1939
Ia              Nr.93/39
                                                               Korpsbefehl für den 2.10.1939
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich
    zu reinigen und instandzusetzen.
2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten
    Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K.
    sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt.
3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.:
          Stab A.R.603
          Stab A.R.606
          II./A.R.38
          schw.Artl.Abt.526
          schw.Artl.Abt.601
          schw.Artl.Abt.602
          schw.Artl.Abt.604
          Mörser-Battr.Beck
    Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto.
    Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen.
    Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt.
4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt.
    Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf
    zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen.
    Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet
    Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch
    die Stadt Danzig.
    Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen.
    Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des
    Landespol.Regt.1 anzumelden.
5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen
    gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der
    Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu
    entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der
    Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten.
6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten
    Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
    Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
    228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
    durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. -
    Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
    Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
    Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
    Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen:
     a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
        8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
     b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr,
        Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
     c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.

              Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
        Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
        II./A.R.37          )
        schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
        526 und 506         )
        Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
        Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
        Marschgruppe A.R.511.
        Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
        Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
        Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
        von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
        von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
        Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
        hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
        Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511
        und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung
    des Stabes  Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
    in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
    einzutreffen.
    Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden.
9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
    Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
    Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
     und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten.
12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 2.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 3.10.39.
I. Unterstellung.
   1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
          II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11,
          Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41
   2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt:
       a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506).
       b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506.
   3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch.
II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
    Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
    Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
     a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind,
     b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben.
    Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu.
III.Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.).
    b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen
       kalter KOst vorgesehen.
       32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten
       sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren.
    c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster
       Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt.
    d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe
       der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot.
    e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im
       Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden.
    f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen.
    g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat
       gefährdet wird.

IV.Kraftfahrwesen.
   a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
   b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
      auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

V.Sanitätswesen.
  a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo
     (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen.
  b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab.

VI.Veterinärwesen.
   Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile
   setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch.

VII. Gerätwesen.
     Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow
     empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.)

 

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