Flakregiment 43
Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle Flakregiment 43 September 1939
Führungsstab z.b.V.                                                                                                  Korps-Gef.Std.Brudki Str.,10.9.39
Ia Nr.68/39 geh.

                                                                         KORPS-BEFEHL NR.13

1.) Feind vor 1.Kav.Brig.,der 1.Div. und der Pz.Div.Kempf nach hartnäckigem Widerstand im Angriff geworfen. Feind vor 12.Div.ist kampflos nach Osten
    und Nordosten ausgewichen.
    In der Nordflanke des Korps steht immer noch fdl.Kav.
2.) Korps Wodrig stößt weiterhin nach Süden vor und verlegt den nach Osten zurückflutenden fdl.Kolonnen den Rückzug.
3.) I.A.K. erkämpfte sich am 10.9.Brückenkopf bei Wyskow und ostw.
4.) Pz.Div.Kemof stößt im Sinne des Befehls für 10.9.auf Kaluszyn vor.
5.) 1.Kav.Brig. geht über Roguszyn,Wirzbro und Cierpieta und verhindert ein entkommen poln.Truppen nach Osten.
6.) 1.Div. geht über die Linie Mrozowa Wola - Kolodziaz auf Stara Wies und ostw.vor und besetzt mit vorderen Teilen Wegrow.
7.) 12.Div. überschreitet den Bug bei Malkinia Gorne, mit mot.Fahrzeugen und schw.Artl.wenn notwendig bei Brok und erreicht 11.9.mindestens die
    Linie Maliszewa-Stara - Ruski.
    Heranziehung der gegebenenfalls über Brok geführten Teile über Sadowne, Koloziaz, Maliszewa-Stara.
    Die ostw.Ostrow eingesetzten Teile werden in der Nacht 10./11.9.nach unmittelbarer Vereinbarung mit 206.Div.von Teilen dieser Div.abgelöst.
    Sie sind über den Bug nachzuziehen.
8.) 206.Div.(dem Führungsstab z.b.V.unterstellt) übernimmt mit einem verst.Inf.Rgt.die Sicherung der Ostflanke in Gegend Ostrow und erreicht mit
    Masse bis 119.abends den Raum zwischen Bug und Bruk-Fluß beiderseits der Straße OStrow Maz., Malkinia.
    Die Div.außer dem zur Sicherung eingesetzten Rgt., marschiert hinter den bei Ostrow Maz.abgelösten Teilen der 12.Div.
9.) Trennungslinie:
    Zwischen 1.Kav.Brig. und 1.Div.: Mrzozowa Wola (1.) . Straßenkreuz ostw.Paplin (1.) . Zelazow (1.K.B.) - Czerwon..unleserlich..
    (1.K.B.) - Zarnowka (1.K.B.).
    Zwischen 1.Div. und 12.Div.: Maliszewa-Stara (12. - Tchorz..unleserlich.. (1.) - Possewka (1.) - Ruchna (12.).
10.) Aufklärung:
     a) durch 1.Kav.Brig. bis zur Linie Stanislawow - Minsk.
     b) durch Pz.Div.Kempf über Straße Kaluszyn, Siedlce nach Süden.
     c) durch 1.Div. in ihrem Vormarschstreifen.
     d) durch 12.Div.: bis zur Straße Wegrow, Sokolow und südl.d. unleserlich in südostw.Richtung.
     e) durch 206.Div.: nördl.des Bug bis zur Straße Oltarze - Golacze, Czyzewo,Przezdziecko.
11.) II./A.R.37 erreicht im Laufe des 11.9. Gegend Platownica (2km südl.Brok) zur Verfügung des Führungsstabes z.b.V.Befehlsempfänger zum neuen
     Gef.Std.Brok.
12.) II./Flak 43 schützt Brücke Rozan und Brücke Brok.Schwerpunkt bei Brok.
     Befehlsempfänger zum Korps-Gef.Std.
13.) B.Abt.1 verbleibt zunächst in Gegend westl.Ostrow Maz. und hält Verbindung mit Korps-Gef.Std.
14.) Pi.Btl.561 mit Brückenkolonne B werden der 12.Div. für Übergang bei Malkinia unterstellt.
     Brückenbau bei Malkinia leitet Oberst Medem in unmittelbarer Zusammenarbeit mit 12.Div.
15.) l.Str.Bau-Btl.2 erhält Sonderbefehl.
16.) Nachr.Abt.z.b.V. baut und hält Drahtverbindung zu 1. und 12.Div.

     Div.Nachr.Abt.206 baut und hält Drahtverbindung mit Korps-Gef.Std.Brok.
     Funkverbindungen wie bisher.
17.) Alle Teile des Korps (auch Trosse und rückwärtige Dienste) haben sich bei Rasten,Brückenbau usw.Tag und Nacht grundsätzlich gegen Überfälle
     von Freischärlern oder versprengten poln.Truppenteilen zu sichern.
     Es ist festgestellt, daß die polnische Regierung die Bevölkerung zur aktiven Beteiligung mit der Waffe aufgerufen hat.
18.) Korps-Gef.Std.zunächst noch Brudki Str. ab 11.9. voraussichtlich Mittags Brock.
 
A.O.K.3 Sonderbefehl (fernmdl.voraus)
a) Die II./Flak 43 wird aus dem Verband des Führ.Stab z.b.V. herausgezogen und dem A.O.K.8 nach Grodziesk zugeführt und unterstellt.
   Kommandeur voraus.
b) Die II./Flak 11 wird aus dem Verband des I.A.K.herausgezogen, dem II.A.K. nach Krzyoski bei Nasielsk zugeführt und unterstellt.
   Kommandeur voraus nach Nasielsk zum Korpsgefechtsstand.
 
Armee—Oberkommando 8                                                                                                                                 Gefechtsstand, den 27.9.39
Koluft Ia 

                                                                Besondere Anordnungen für die Luftwaffe.     

1.) Über Modlin Flakfeuer. 
2.) Feldflugplätze 
    l.(H)/2l dem A.O.K. 8 unterstellt, Feldflugplatz Osuchow (12 km südostw.Mszczonow) 
    4.(H)/23 dem X.A.K. unterstellt,   Feldflugplatz Osowiec (7 km südl.Grodzisk)
    4.(H)/21 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Helenowo (Südwestrand Pruczkov) 
    4.(H)/13 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Zaborow (10 km nordostw.Blonie) 
    5.(H)/13 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Szczaki (8 km nordostw. Tarczyn)
   
2.(H)/23 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Karcin(6 km nordostw.Grojec) 
    l.(H)/ll dem XV.A.K. unterstellt,  Féldflugplatz Malawies(8 km südwestl.Grojec) 
3.) II./Flakrgt.43, dem XIII.A.K. unterstellt, ist eingesetzt im Artl.—Aufmarschraum des XIII.A.K. Abt.Gef.Stand 2 km südostw. Piaseczno. 
4.) In "Besondere Anordnungen für die Luftwaffe Nr. 1" streiche Ziffer 18 und setze dafür: 
    18.)Flugzeuge, die das Operationsgebiet verlassen, haben auf dem nächsten im Reichsgebiet gelegenen Friedens-Fliegerhorst zu landen und sich über Sperrgebiete usw. zu unterrichten. 
5.) Fl.-Betriebsstoff—AusgabesteIle: Grodzisk bei Koluft. 
6.) Ab 27.9. 12.00 Uhr ist am Bahnhof Skierniewice 65 km südwestl. Warschau eine Flak—Munitions—AusgabesteIle eingerichtet. Allen im Zuge der Verlegung von Verbänden auf Flugplätze
    geschafften Flugzeugbedienungsgerät usw. ist bei Räumung der Plätze restlos zu erfassen. Allen Verbänden ist verboten,
ihnen nicht gehörendes Gerät mitzunehmen.
    Bei Feldflugplatzwechsel ist auf dem alten Feldflugplatz zurückbleibendes Gerät zu sammeln und über A.O.K.8 Koluft dem Luftgaustab z.b.V.13 zu melden, der Rückführung veranlasst.
    Es ist bis zur Übernahme zu bewachen. 
8.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot
    gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

                                                                                                       Für das Armee—Oberkommando.
                                                                                                       Der Chef des Generalstabes.
 
Oktober 1939 >>