| Befehle August 1939 |
| Übungsarmeeoberkommando 3.
A.H.Qu.Mohrungen, den 22.8.1939. Abt.O.Qu.Nr.2/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee ==================================================== A. Vorbemerkungen. ================= 1.) Sparsamste Bewirtschaftung der Kriegsvorräte aller Art wird allen Führern zur besonderen Pflicht gemacht. Einer Vergeudung von Kriegsvorräten muss mit den schärfsten Mitteln entgegengetreten werden. 2.) A.O.K.3 stehen im Fall "Weiss" sämtliche militärischen Vorräte des Heeres in Ostpreussen (ausgenommen ein Teil der vorhandenen Munition) zur Versorgung aller aus Ostpreussen operierenden Kräfte zur Verfügung. B. Allgemeines ============== 1.) Leitung der Versorgung. Mit "Befehlsübernahme" geht die Leitung der Versorgung aller im Armeegebiet der 3.Armee bereitgestellten Verbände auf A.O.K.3 über. 2.) Operationsgebiet. Die Provinz Ostpreussen ist Operations- und Armeegebiet der 3.Armee. 3.) Weiterleitungsstelle ab 2.Y = Tag 0 00 Uhr: WlSt.1 Königsberg. 4.) Nachschubsammelgebiet: um Königsberg. 5.) Rückwärtige Grenze des Gef.Gebietes: Rehhof (9 km ssw Stuhm) - Nikolaiken - Alt-Christburg-Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling-See - Grieslienen-Wuttrienen - Rohmanen (4,5 km n.Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km so.Sensburg) - Eichmedien (9 km so. Rastenburg) - Drengfurth (Orte zu rückw.Armeegeb.). 6.) Nachschubstrasssen: XXI.A.K. u. 21.Div.: Pirklitz - Gr.Rhodau - Riesenburg - Wachsmuth - Kl.Trommau - Kl.Rosainen - Ndr.Zehren - Garnsee. 228.Div.: Rosenberg - Gr. Bellschwitz - Langenau - Freystadt. 61.Div.: Osterode Geierswalde - Friedenau? Pz.Div.Kempf: Allenstein - Hohenstein I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Hohenstein - Rontzken -Neidenburg. Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Passenheim - Jedwabno -Kaltenborn - Muschacken (Frontfahrt) - Försterei Mainaberg -Kaltenborn (Rückfahrt) 12.Div.: Ortelsburg - Willenberg, 1.Kav.Brig.: Peitschendorf - Puppen - Friedrichshof. 7.) Nachschubbahnhöfe: XXI.A.K..mit Korpstruppen und 21.Div.: Riesenburg. 228.Div.: Freystadt, 61.Div.: Bergfriede Pz.Div.Kempf: Hohenstein I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Neidenburg Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Muschaken. 12.Div.: Willenberg, 1.Kav.Brig.: Puppen, Kdt.d.Bef.b.Lötzen: Lötzen, 206.Div.: Goldap. C.Im Einzelnen: I. Munition: ============= 1.) Die Verbände haben eine volle 1.Ausstattung in Händen. 2.) Eine weitere Ausstattung ist in Mun.Lagern - s. Anlage 1 - ausgelagert. Zuteilung an die Verbände erfolgt erst von Fall zu Fall. 3.) Sparsamster Verbrauch ist besonders bei folgenden Munitionsarten geboten: 2 cm Pzgr.Patr. 3,7 cm K.w.k.-Mun. 7,5 cm K.w.k.- Mun. l.Gr.W.36 - Mun. s.Gr.W 34 - Mun. T- und S - Minen. II.Verwaltungswesen =================== 1.) Die Truppe führt eine 1.Ausstattung mit. 2.) Nach Verbrauch der 1.Ausstattung Magazinverpflegung gem. Anlage 2. 3.) Schlachtvieh ist im Gef. Gebiet auf Anordnung der Div. durch diese zu beschaffen; Kartoffeln, Gemüse und Rauh-futter sind dem Lande zu entnehmen. 4.) Beschaffungen im Armeegebiet und im besetzten Gebiet sind durch Ankauf (zu Lasten der Haushaltsmittel, nicht des - Fonds) durchzuführen. Bezahlung durch Leistungsbescheinigung. Die Notlage der deutschen Minderheit im besetzten Gebiet ist gebührend zu berücksichtigen, soweit angängig, sind Leistungen dieses Bevölkerungsteils durch Barbezahlung in deutscher Währung zu vergüten. 5.) Beitreibungen im besetzten Gebiet: Wenn es zur Erhaltung der Kampfkraft der Truppe dringend notwendig ist, können die Divisionen Beitreibung von Verpflegung für Mann und Pferd, sowie von leichten Fahrzeugen und Pferden bis zu den Batl. bezw. Abt. zulassen. Rauhfutter kann ohne Genehmigung der Div. uneingeschränkt beigetrieben werden. 6.) Der Währungskurs wird zeitgerecht bekanntgegeben. III. Kraftfahrwesen: =================== a) Betriebsstoffergänzung 1.) Mit "Befehlsübernahme" untersteht das reichseigene Grosstanklager Hegeberg dem A.O.K.3. Die übrigen Bedarfsträger (Wirtschaft, Luftwaffe und Marine) werden aus diesem Lager nach Massgabe der vorhandenen Mengen befriedigt. Zuteilung regelt Qu 3 nach Weisungen des O.Qu. Versorgung der operativen Luftwaffe ist mit I.A.K. Ib Qu Nr.609/39 g Kdos. vom 10.8.39 geregelt. 2.) Die Verbände sind am 1. Y-Tag im Besitz einer 1.vollen Ausstattung. 3.) Anweisung auf Betriebsstofflager s.Anlage 3. 4.) Je nach Lage werden den Verbänden von Fall zu Fall Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit dem notwendigen Abfüllgerät in die Nachschubbahnhöfe zugeführt. 5.) Im besetzten Feindgebiet Vorgefundene Betriebestoffvorräte sind mit Sicherheit als verseucht anzunehmen. Eigenmächtige Entnahme durch die Truppe wird daher verboten! Vorgefundene Betriebsstofflager mit über 10 cbm Inhalt sind unter Angabe des Lagerorts, Art und Menge des Betriebsstoffes an A.O.K. (O.Qu.), Sachbearbeiter K zu melden. b) Instandsetzung von Kfz. 1.) Kfz. deren Instandsetzung bei den Verbänden nicht durchgeführt werden kann, sind an A.Kraftf.Park 501 in Allenstein abzuschieben. Sofern unmittelbarer Abschub durch die Truppe nicht möglich ist, hat Anmeldung zur Abschleppung bei O.Qu. Sachbearbeiter K zu erfolgen. 2.) Für Pzkw.,deren Instandsetzung bei der Truppe nicht durchführbar ist, gilt vorstehende Ziffer 1.) mit dem Zusatz, dass solohe Pzkw. durch A.Kraftf.Park an Daimler-Benz A. G. Ostwerk als Instandsetzungsfirma abgeschoben werden. 3.) Pz.Div.Kempf gliedert den A.Kraftf. Park in Allenstein eine Sammelstelle für Pzkw. an. c.)Ersatz von Kfz.: Das A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Bestand an handelsüblichen Kfz. Es ist daher voraussichtlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu befriedigen. Die Korps und Divisionen müssen daher die eingehenden Ersatzanforderungen vor Weitergabe an die Armee eingehend auf ihre Notwendigkeit nachprüfen und nur die dringlichsten Anforderungen weitergeben. Sofern Ersatz nicht geliefert werden kann, muss sich die Truppe behelfen. d.)Ersatzteile: Ersatzteile für Pzkw. sind in Allenstein ausgelagert; mit Ersatzteilen für Kfz. beim A.Kraftf.Park kann ab 4. Y-Tag gerechnet werden. e.)Bereifung: Ersatz an Bereifung ist beim O.Qu.,Sachbearbeiter K unter Beachtung von Anlage 3 a anzufordern. IV.Sanitätsdienst ================= 1.) Zur Aufnahme kranker und verletzter Soldaten stehen ab sofort Krankenhäuser gemäss Anlage 4 zur Verfügung. Festungstruppen Lötzen werden auf das Üb.Reservelazarett Lötzen, 206.Division auf Heeresstandortlazarett Insterburg angewiesen. 2.) Entseuchungsgeräte sind in Anlehnung an die Krankenhäuser in Dt.Eylau, Osterode, Neidenburg, Ortelsburg und beim Reservelazarett Lötzen aufgestellt. Sie sind voraussichtlich ab 30.8. betriebsbereit. Ausser diesen E - Geräten befinden sich in den in der Anlage 4a aufgeführten grenznahen Krankenhäusern Dampfdesinfektionsapparate, die zur behelfsmässigen Entseuchung usw. gut geeignet sind. Betriebsanweisung ist bei jedem dieser Krankenhäuser vorhanden. 3.) Ersatz von Sanitätsgerät aus dem Vorrat des Divisionsarztes. Weitere Anforderung durch die Divisionsärzte über den Korpsarzt beim Armeearzt. V. Veterinärwesen ================= 1.) Anweisung auf Armeepferdelazarette s. Anlage 5 2.) Ergänzungsbedarf an Veterinärgerät ist auf dem Dienstweg beim A.O.K.3 anzufordern. 3.) A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Prozentsatz an Vorratspferden in Pferdesammelstelle Globuhnen. VI.Gerätewesen ============== 1.) Die Einrichtung von Zweigparken (N,G u.Pi) in die Gegend von Allenstein ist vorbereitet. Ausgabebereitschaft voraussichtlich ab 8. Y-Tag. 2.) Anfallende Beute jeder Art und kriegswichtige Vorräte sind gegen Vergeudung zu sichern und nach Zahl und Art auf dem Dienstwege zu melden. 3.) Eingerichtete Gerät- und Beutesammelstellen sind dem A.O.K. mit genauer Ortsangabe zu melden. VII. Ordnungsdienst =================== 1.)Korps und Div. regeln den Verkehr in ihren Gefechtsgebieten bis zur rückw. Grenze des Gefechtsgebiets der Armee. 2.)Verkehrsregelung im rückw. Armeegebiet durch Armee. VIII. Strassenbaudienst: ======================= 1.)Zur Beseitigung von Strassenzerstörungen stehen der Armee 20 Sätze Stahlstrassengerät zu je 200 m zur Verfügung. Einsatz durch besondere l.Strassenbaubatl. 2.)Nach Überschreiten der Grenze ist grösster Nachdruck auf die Instandsetzung mehrerer voll leistungsfähiger Nachschubstrassen zu legen. Korps und Div. melden hierzu laufend den Zustand der hierfür in Frage kommenden Strassen. IX. Nachschubdienste: ==================== Kw.Trsp.Abt. 501 steht ausschliesslich für Nachschub-zwecke zur Verfügung. X. Postversorgung: ================= 1.) Postsperre für 5 Tage ab Y-Tag. 2.) Die Überleitung von"Übungs-Postnummern-Verfahren" zum Feldpostverfahren ist vorzubereiten. 3.) Korps und Div. prüfen baldigst nach, ob die unterstellten Truppenteile entsprechend den gegebenen Befehlen im Besitz ihrer zuständigen Feldpostnummern sind. Sofern dies nicht der Fall ist, hat Ausgabe durch Korps und Div. an diese Truppenteile zu erfolgen. XI. Versorgung abgesplitterter Teile ==================================== 1.) Durch O.K.H. ist Vorsorge getroffen zur Versorgung auf dem Luftweg für abgesplitterte Teile der fechtende Truppe (Teile Inf.-Panzer - und Aufkl.Einheiten) durch Versorgungsabwurfbehälter. 2.) Anforderungen im Bedarfsfall unmittelbar beim A.O.K. unter Angabe von Zahl und Art der abgesplitterten Teile. XII. Meldungen s. Anlage 6 ============== XIII.Oberquatiermeisterabteilung Mohrungen Artl. Kaserne. ================================ II. Teil. ======== a) Geiseln: Für die Festnahme und Behandlung von Geiseln sind die Bestimmungen der H.D.V. g 2 "Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres (sinngemäss gültig für besonderen Einsatz) "Seite 55,Ziffer 12 zu beachten. b) Freischärler: Gefangen genommene Freischärler ( vergl.H.D.V. g 2 Seite 48 Ziffer 4 ) sind nach den Bestimmungen der H.Dv. 3/13 (L.Dv.3/13) " Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege " und " Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege " zu behandeln. Muss auf Grund der §§ 3 (2) der Kriegsstrafrechts-verordnung Freispruch erfolgen, so sind die Betreffenden wie Kriegsgefangene zu behandeln. c) Zwangsmassnahmen: Zwangsmassnahmen,insbesondere polizeilicher Art, zur örtlichen Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherung der Truppe können von Truppenführern im Range mindestens eines Regiments-oder selbständigen Bataillonskommandeurs unter Meldung an die vorgesozte Dienststelle getroffen werden, auch wo kein "Gefechtsgebiet" befohlen ist. Die Massnahmen sind aufzuheben, wenn der Anlass entfällt. Gegebenenfalls sind sie von den nachfolgenden Truppen zu übernehmen. Bei Gefahr im Verzüge ist jeder Führer zu allen notwendigen Massnahmen verpflichtet. II.Behandlung der wehrfähigen in Feindesland ============================================ a.) Die Wehrfähigen polnischer und jüdischer Nationalität im Alter von 17 - 45 Jahren werden, sobald die Kriegslage es gestattet, von der Armee interniert und wie Kriegsgefangene ( jedoch getrennt von diesen ) behandelt. b) Wehrfähige deutscher Nationalität bleiben auf freiem Fuss. c.) Für die Einrichtung von Freiwilligenwerbestellen für Wehrmacht, SS usw. ergehen zu gegebener Zeit die nötigen Weisungen. Bis dehin ist jegliche Werbetätigkeit verboten. III. Verkehrsüberwachung: Grundsätzlich ist die Reichsgrenze bis auf weiteres für alle Personen gesperrt, die nicht Angehörige der Wehrmacht sind oder zum unmittelbaren ========================= Heeresgefolge gehören. Ausnahmen genehmigt allein das Armeeoberkommando. IV. Durch das A.O.K. werden sicherheitspolizeillche Einsatzgruppen eingesetzt. Aufgabe der Einsatzgruppen ist die Bekämpfung aller Reichsund deutschfeindlichem Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe. ´ Jeder Versuch von Streik , passivem Widerstand oder Sabotage ist sofort zu brechen. Gegen Plünderungsversuche ist mit den schärfsten Mitteln vorzugehen. V. Wirtschaft. ============= Es kommt darauf an, dass das gesamte Wirtschaftsleben im eigenen Lande in Gang bleibt, in Feindesland baldmöglichst wieder in Gang kommt. Alle lebenswichtigen Betriebe. Einrichtungen und Vorräte sind alsbald zu sichern, Wehrwirtschaftliche Anlagen, soweit es die Operationen zulassen, zu schonen und alsbald zur Stärkung der eigenen Wehrwirtschaft auszunutzen. VI.Währung ========== Der Wechselkurs für deutsche und polnische sowie Danziger Währung im besetzten Gebiet wird zeitgerecht durch besonderen Befehl bekannt gegeben. VII. Alle Kommandobehörden haben dafür zu sorgen, dass Hamsterkäufe unter Ausnutzung eines günstigen Wechselkurs und billigerer Preise in Zollausland seitens aller Angehörigen der Wehrmacht, Polizei usw. unterbleiben. Unter Hamsterkäufen sind olle Käufe zu verstehen, die nicht augenblicklichen , unmittelbaren persönlichen Bedürfnissen des Käufers dienen. Besondere Pflicht aller Offiziere ist es, ihren Untergebenen auch in dieser Hinsicht ein Beispiel zu geben. IX. Gefangenenorganisation. Alle eingebrachten Gefangenen sind in Gefangenensammelstellen - der Divisionen zu sammeln. Abschub in die Gefangenensammelstellen und Gefangenenlager der Armee erfolgt auf Abruf der Armee. Art des Abschubs wird zeitgerecht befohlen. X. Flüchtlingsorganisation. a.) Alle Flüchtlinge aus Feindesland sind der nächsten Grenz-polizeidienststelle oder Ortspolizeibehörde zuzuführen, die weiteres veranlasst. b.) Im eigenen Land ist jeder Flüchtlingsbowegung mit allen Mitteln entgegenzutreten. |
| Üb.Armeeoberkommando 3
Mohrungen, den 25.8.1939 Abt.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Nachschubbahnhof für Gruppe Brand, 206.Division und F.Regt.Königsberg: Darkehmen. Üb.A.O.K.3 Abt.O.Qu 2/39 g.Kdos. v.22.8.39 Abschn.B 7 ist zu berichtigen. 2.) Grenzwacht und Ersatztruppen versorgen sich mit Verpflegung in den Aufstellungsorten soweit als Laderaum frei ist. a.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung werden angewiesen: Kdt.d.Bef.b.Allenstein auf A.V.L Allenstein Inf.Ers.Btl.2 auf A V L Osterode Grzw.Abschn.21: nördl.Peterswalde eingesetzte Teile auf AVL Osterode südl. -"- -"- " auf AVL Thymau. b) Die Gen.Kdo.z.b.V. und Gruppe Brand unterstellten Grzw.Abschn. sind wirtschaftlich Div. zuzuteilen, die über eigene AVL verfügen. c) Gen.Kdo.z.b.V. werden für Grzw.Abschn.31 - 11 Feldküchen mit E.Trsp. bis 26.8.39 nach Bahnhof Ortelsburg zugeführt. Abholung regelt Gen.Kdo.z.b.V. 3.) Munition: 1., 12. u. 61.Div. werden je 1 Mun.Ausstattung zugewiesen und im Laufe des 26.8. in Grenznahe Mun.A.St. zugeführt. Näheres s. Sonderbefehl. 4.) Versorgung der Gruppe Eberhard ist durch Sonderbefehl geregelt. 5.) Gen.Kdo.z.b.V. und I.A.K. werden je 1 l.Str.Bau Btl. unterstellt mit E.Trsp. bis 27.8. zugeführt. l.Str.Bau Btl.z.b.V.I für I.A.K. nach Neidenburg -"- II " Gen.Kdo.z.b.V. nach Willenberg. 6.) Von den auf Stapelplatz Bhf. Gutfeld, 9 km nnw. Neidenburg lagernden 19 Sätzen Stahlstraßengerät stehen Gen.Kdo.I.A.K. 10 Sätze und Gen.Kdo.z.b.V. 9 Sätze zur Verfügung. Abholung im Bedarfsfall durch Gen.Kdo. 1 Satz = 200 Stahlschwellen und 4 hölzerne Schlegel = 200 m/Straße. Zur Beförderung werden benötigt 15 Lkw (3 t). 7.) a) Durch die Armee wird ein Gefangenendurchgangslager auf dem Truppenübungsplatz Stablack eingerichtet. Abschub dorthin veranlaßt die Armee nach Fertigstellung des Lagers. b) Durch die Armeekorps und die Gruppe Brand sind Gefangenensammelstellen einzurichten. Hierzu sind möglichst die Reitbahnen und Ställe umfriedeter durch Ersatzeinheiten nicht belegter Kasernen zu benutzen. Es stehen u.a. zu diesem Zweck zur Verfügung: Dem XXI.A.K. die Kaserne Marienwerder Dem I.A.K. Teile des Kyffhäuserlagers Hohenstein Dem Gen.Kdo.z.b.V. die alte Jägerkaserne Ortelsburg. Der Gruppe Brand die alte Kaserne Goldap (R.A.D.Lager) e) Etwaiger Bedarf an Stacheldraht ist bei A.O.K.3 (O.Qu.) anzufordern. d) Die eingebrachten Gefangenen sind zahlenmäßig (Offiziere besonders) an A.O.K.3 (O.Qu.) zu melden. |
| Armeeoberkommando 3
Mohrungon, den 27. August 1939. Abteilung OQu Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Verwaltungswesen: a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39 g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3. b) Verpflegung. Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten. 21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus den A.V.L., auf die sie angewiesen sind. 217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen. 206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg. XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu. Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial) von A.V.L. Ostorode nach A.V.L.Geierswalde. 12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg. Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages- satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt: für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ, 1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+) Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade. +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen. c) Bekleidung. Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen. 2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände bei Armee-Intendanten. 3.) Kraftfahrwesen. a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben. b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahr-zeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen, die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen. c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken: 1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen, 2) an B. und G.Wagen der Truppenteile. 4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15. a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein, b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein. 5.) Gerätewesen. Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen, kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen. Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung. |
| Armeeoberkommando 3 Abtl.O.Qu. Mohrungen, den 31.August 1939 Besondere Anordnungen für die Versorgung zum Operationsbefehl Nr. 4. A. Allgemeines 1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig. 2.) Nachschubstrassen: I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf: Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf, 61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau, 11.Division: Neidenburg - Kandiem. 3.) Nachschubbahnhöfe: I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein, 61.Division: Mühlen, 11.Division: Neidenburg, 206.Division: Osterode, 217.Division: Geierswalde, B.Im Einzelnen. ============ I.Munitionswesen: 1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen. 2.) Es werden zugewiesen: 21.Division Mun.Lager Riesenburg, 11.Division Mun. Lager Neidenburg, 1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen. Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition befiehlt 1.Kav.Brig. 3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen: 1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I. 4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt: 182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to), 462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to), 5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden. In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet. Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl. A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände. II) Verwaltungswesen: Verpflegung. 1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen. (Lage: H.V.A.Mohrungen). 2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt. Portionssätze: bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder 6 Zigaretten, Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig. 3.) Es werden angewiesen: 217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau). Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein. 206.Div. auf A.V.L. Osterode. 4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode, Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand. 5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung aus A.V.L. Jnsterburg. III.Veterinärwesen: 1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen. Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen. 2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen). Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit. ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9. IV. Kraftfahrwesen: 1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage. 2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung: a) Heereseigene Tankanlagen: Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3, Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg 14./I.R.22 in Gumbinnen b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager): Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg Rhenania - Ossag in Gumbinnen c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen, 3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus: 2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1 2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2 2 " " Dieselkraftstoff 1 G.Wagen mit Schmieröl 1 G.Wagen für Gerät 1 Personenwagen für Unterkunft zugeführt. Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden. V.Gerätewesen: 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt: 50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge) 2.Pioniergerät: In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt: kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen 1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer 11.Div. " 11 = 3 kl. " 21.Div. " 21 = 3 " " 61.Div. " 161 = 6 " " Pz.Div.Kempf 505 = 6 " " Gr.Medem 41 = 3 " " Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr. VI. Zustand der Straßen: 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten. Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden. 2.) Überläufer: Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind. Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität. VII. Postversorgung: Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist. Anweisung auf Betriebsstofflager. Lfd. Nr. Verband Lager Genaue Lage =============================================================== 1 XXI.A.K. m. Korpstruppen Riesenburg Schießstände 2 21.Div. " " 3 228.Div. " " 4 I.A.K. m. Korpstruppen Hohenstein Turnhalle 5 61.Div. " " 6 Pz.Div.Kempf " Eisenbahntankstelle 7 11.Div. Neidenburg Reithalle am Sportplatz 8 Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr. Muschaken Eisenbahntankstelle 9 1.Div. " " 10 12.Div. Ortelsburg Schießstände 11 217.Div. Allenstein " 12 206.Div. Osterode " 13 1.Kav.Brig. Puppen Eisenbahntankstelle 14 Kdtr.d.Bef.b.Lötzen Lötzen Schießstände 15 Gruppe Medem Marienburg Gehöft auf Exerzierplatz 16 Gruppe Baumgartner Elbing Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za. 17 A.Nachr.Regt.501 Osterode Schießstände (außer 3./501) 18 3./A.Nachr.Rgt.50l Hohenstein Turnhalle 19a) Stb.Grzsch.Abschn. Allenstein Schießstände Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten 19b) Grz.Wa.Abschn.21 Osterode Schießstände 19c) Baueinheiten -"- -"- Hohenstein Turnhalle Allenstein Schießstände Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt. |
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