Badenweiler
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Befehle etc..Juni 1940
Armee.Oberkommando 7                                                                                                           A.H.Qu., Colmar, den 22.6.40.
Ia Nr.1735/40 geh.

Bezug: A.O.K.7 Ia Nr.1523/40 g.K. vom 2.6.40
Betr.: Abschnitts-Kommandos

Bis zu einer endgültigen Reglung durch O.K.H. wird befohlen:
1.) mit sofortiger Wirkung werden die Abschnitts-Kommandos Oberkirch und Badenweiler dem A.O.K.7 unterstellt.
    Sie sind befehlsführend in dem ostwärts des Rheins gelegenen Teil des Operationsgebietes.
2.) Trennungslinie zwischen den Abschnitts-Kommandos Oberkirch und Badenweiler:
    Schiltach - Hausach - Haslach - Lahr (Orte zu Abschn.Kdo.Oberkirch) - Nonnenweier (zu Abschn.Kdo.Badenweiler).
3.) Den Abschnitts-Kommandos werden alle ostwärts des Rheins zurückgebliebenen Teile der bodenständigen Organisation unterstellt, die bisher dem
    Generalkommando XXV. bzw. Höheren Kommando XXXIII unterstanden.
      Ausgenommen hiervon sind die dem Artl.Stab Generalmajor Eberhard unterstehenden Teile der Stellungs-Artl.
4.) Die Abschnitts.Kommandos melden dem A.O.K. baldmöglichst Gliederung.
 
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