Deuthen
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Befehle August 1939
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
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San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
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1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
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PP.
Summe:
 
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