Lötzen
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Befehle August 1939
Übungsarmeeoberkommando 3.                                                                                       A.H.Qu.Mohrungen, den 22.8.1939.
Abt.O.Qu.Nr.2/39 g.Kdos.



                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee
                                                              ====================================================
A. Vorbemerkungen.
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1.) Sparsamste Bewirtschaftung der Kriegsvorräte aller Art wird allen Führern zur besonderen Pflicht gemacht.
    Einer Vergeudung von Kriegsvorräten muss mit den schärfsten Mitteln entgegengetreten werden.
2.) A.O.K.3 stehen im Fall "Weiss" sämtliche militärischen Vorräte des Heeres in Ostpreussen (ausgenommen ein Teil der vorhandenen Munition) zur Versorgung aller
    aus Ostpreussen operierenden Kräfte zur Verfügung.
B. Allgemeines
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1.) Leitung der Versorgung.
    Mit "Befehlsübernahme" geht die Leitung der Versorgung aller im Armeegebiet der 3.Armee bereitgestellten Verbände auf A.O.K.3 über.
2.) Operationsgebiet.
    Die Provinz Ostpreussen ist Operations- und Armeegebiet der 3.Armee.
3.) Weiterleitungsstelle ab 2.Y = Tag 0 00 Uhr: WlSt.1 Königsberg.
4.) Nachschubsammelgebiet: um Königsberg.
5.) Rückwärtige Grenze des Gef.Gebietes:
    Rehhof (9 km ssw Stuhm) - Nikolaiken - Alt-Christburg-Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling-See - Grieslienen-Wuttrienen - Rohmanen (4,5 km n.Ortelsburg) -
    Kobulten - Lindendorf (14 km so.Sensburg) - Eichmedien (9 km so. Rastenburg) - Drengfurth (Orte zu rückw.Armeegeb.).
6.) Nachschubstrasssen:
    XXI.A.K. u. 21.Div.: Pirklitz - Gr.Rhodau - Riesenburg - Wachsmuth - Kl.Trommau - Kl.Rosainen - Ndr.Zehren - Garnsee.
    228.Div.: Rosenberg - Gr. Bellschwitz - Langenau - Freystadt.
    61.Div.: Osterode Geierswalde - Friedenau?
    Pz.Div.Kempf: Allenstein - Hohenstein
    I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Hohenstein - Rontzken -Neidenburg.
    Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Passenheim - Jedwabno -Kaltenborn - Muschacken (Frontfahrt) - Försterei Mainaberg -Kaltenborn (Rückfahrt)
    12.Div.: Ortelsburg - Willenberg,
    1.Kav.Brig.: Peitschendorf - Puppen - Friedrichshof.
7.) Nachschubbahnhöfe:
    XXI.A.K..mit Korpstruppen und 21.Div.: Riesenburg.
    228.Div.: Freystadt,
    61.Div.: Bergfriede Pz.Div.Kempf: Hohenstein
    I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Neidenburg Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Muschaken.
    12.Div.: Willenberg,
    1.Kav.Brig.: Puppen,
    Kdt.d.Bef.b.Lötzen: Lötzen,
    206.Div.: Goldap.

C.Im Einzelnen:

I. Munition:
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1.) Die Verbände haben eine volle 1.Ausstattung in Händen.
2.) Eine weitere Ausstattung ist in Mun.Lagern - s. Anlage 1 - ausgelagert. Zuteilung an die Verbände erfolgt erst von Fall zu Fall.
3.) Sparsamster Verbrauch ist besonders bei folgenden Munitionsarten geboten:
    2 cm Pzgr.Patr.
    3,7 cm K.w.k.-Mun.
    7,5 cm K.w.k.- Mun.
    l.Gr.W.36 - Mun. s.Gr.W 34 - Mun.
    T- und S - Minen.
II.Verwaltungswesen
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1.) Die Truppe führt eine 1.Ausstattung mit.
2.) Nach Verbrauch der 1.Ausstattung Magazinverpflegung gem. Anlage 2.
3.) Schlachtvieh ist im Gef. Gebiet auf Anordnung der Div. durch diese zu beschaffen; Kartoffeln, Gemüse und Rauh-futter sind dem Lande zu entnehmen.
4.) Beschaffungen im Armeegebiet und im besetzten Gebiet sind durch Ankauf (zu Lasten der Haushaltsmittel, nicht des - Fonds) durchzuführen. Bezahlung durch
    Leistungsbescheinigung. Die Notlage der deutschen Minderheit im besetzten Gebiet ist gebührend zu berücksichtigen, soweit angängig, sind Leistungen dieses
    Bevölkerungsteils durch Barbezahlung in deutscher Währung zu vergüten.
5.) Beitreibungen im besetzten Gebiet:
    Wenn es zur Erhaltung der Kampfkraft der Truppe dringend notwendig ist, können die Divisionen Beitreibung von Verpflegung für Mann und Pferd, sowie von leichten
    Fahrzeugen und Pferden bis zu den Batl. bezw. Abt. zulassen. Rauhfutter kann ohne Genehmigung der Div. uneingeschränkt beigetrieben werden.
6.) Der Währungskurs wird zeitgerecht bekanntgegeben.

III. Kraftfahrwesen:
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a) Betriebsstoffergänzung
1.) Mit "Befehlsübernahme" untersteht das reichseigene Grosstanklager Hegeberg dem A.O.K.3. Die übrigen Bedarfsträger (Wirtschaft, Luftwaffe und Marine) werden aus diesem
    Lager nach Massgabe der vorhandenen Mengen befriedigt. Zuteilung regelt Qu 3 nach Weisungen des O.Qu.
    Versorgung der operativen Luftwaffe ist mit I.A.K. Ib Qu Nr.609/39 g Kdos. vom 10.8.39 geregelt.
2.) Die Verbände sind am 1. Y-Tag im Besitz einer 1.vollen Ausstattung.
3.) Anweisung auf Betriebsstofflager s.Anlage 3.
4.) Je nach Lage werden den Verbänden von Fall zu Fall Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit dem notwendigen Abfüllgerät in die Nachschubbahnhöfe zugeführt.
5.) Im besetzten Feindgebiet Vorgefundene Betriebestoffvorräte sind mit Sicherheit als verseucht anzunehmen. Eigenmächtige Entnahme durch die Truppe wird daher verboten!
    Vorgefundene Betriebsstofflager mit über 10 cbm Inhalt sind unter Angabe des Lagerorts, Art und Menge des Betriebsstoffes an A.O.K. (O.Qu.), Sachbearbeiter K zu melden.
b) Instandsetzung von Kfz.
1.) Kfz. deren Instandsetzung bei den Verbänden nicht durchgeführt werden kann, sind an A.Kraftf.Park 501 in Allenstein abzuschieben. Sofern unmittelbarer Abschub durch die
    Truppe nicht möglich ist, hat Anmeldung zur Abschleppung bei O.Qu. Sachbearbeiter K zu erfolgen.
2.) Für Pzkw.,deren Instandsetzung bei der Truppe nicht durchführbar ist, gilt vorstehende Ziffer 1.) mit dem Zusatz, dass solohe Pzkw. durch A.Kraftf.Park an
    Daimler-Benz A. G. Ostwerk als Instandsetzungsfirma abgeschoben werden.
3.) Pz.Div.Kempf gliedert den A.Kraftf. Park in Allenstein eine Sammelstelle für Pzkw. an.

c.)Ersatz von Kfz.:
   Das A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Bestand an handelsüblichen Kfz. Es ist daher voraussichtlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu befriedigen.
   Die Korps und Divisionen müssen daher die eingehenden Ersatzanforderungen vor Weitergabe an die Armee eingehend auf ihre Notwendigkeit nachprüfen und nur die dringlichsten
   Anforderungen weitergeben. Sofern Ersatz nicht geliefert werden kann, muss sich die Truppe behelfen.
d.)Ersatzteile:
   Ersatzteile für Pzkw. sind in Allenstein ausgelagert; mit Ersatzteilen für Kfz. beim A.Kraftf.Park kann ab 4. Y-Tag gerechnet werden.
e.)Bereifung:
   Ersatz an Bereifung ist beim O.Qu.,Sachbearbeiter K unter Beachtung von Anlage 3 a anzufordern.

IV.Sanitätsdienst
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1.) Zur Aufnahme kranker und verletzter Soldaten stehen ab sofort Krankenhäuser gemäss Anlage 4 zur Verfügung. Festungstruppen Lötzen werden auf das Üb.Reservelazarett Lötzen,
    206.Division auf Heeresstandortlazarett Insterburg angewiesen.
2.) Entseuchungsgeräte sind in Anlehnung an die Krankenhäuser in Dt.Eylau, Osterode, Neidenburg, Ortelsburg und beim Reservelazarett Lötzen aufgestellt. Sie sind voraussichtlich
    ab 30.8. betriebsbereit.
    Ausser diesen E - Geräten befinden sich in den in der Anlage 4a aufgeführten grenznahen Krankenhäusern Dampfdesinfektionsapparate, die zur behelfsmässigen Entseuchung usw.
    gut geeignet sind. Betriebsanweisung ist bei jedem dieser Krankenhäuser vorhanden.
3.) Ersatz von Sanitätsgerät aus dem Vorrat des Divisionsarztes. Weitere Anforderung durch die Divisionsärzte über den Korpsarzt beim Armeearzt.

V. Veterinärwesen
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1.) Anweisung auf Armeepferdelazarette s. Anlage 5
2.) Ergänzungsbedarf an Veterinärgerät ist auf dem Dienstweg beim A.O.K.3 anzufordern.
3.) A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Prozentsatz an Vorratspferden in Pferdesammelstelle Globuhnen.

VI.Gerätewesen
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1.) Die Einrichtung von Zweigparken (N,G u.Pi) in die Gegend von Allenstein ist vorbereitet. Ausgabebereitschaft voraussichtlich ab 8. Y-Tag.
2.) Anfallende Beute jeder Art und kriegswichtige Vorräte sind gegen Vergeudung zu sichern und nach Zahl und Art auf dem Dienstwege zu melden.
3.) Eingerichtete Gerät- und Beutesammelstellen sind dem A.O.K. mit genauer Ortsangabe zu melden.

VII. Ordnungsdienst
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1.)Korps und Div. regeln den Verkehr in ihren Gefechtsgebieten bis zur rückw. Grenze des Gefechtsgebiets der Armee.
2.)Verkehrsregelung im rückw. Armeegebiet durch Armee.

VIII. Strassenbaudienst:
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1.)Zur Beseitigung von Strassenzerstörungen stehen der Armee 20 Sätze Stahlstrassengerät zu je 200 m zur Verfügung. Einsatz durch besondere l.Strassenbaubatl.
2.)Nach Überschreiten der Grenze ist grösster Nachdruck auf die Instandsetzung mehrerer voll leistungsfähiger Nachschubstrassen zu legen.
   Korps und Div. melden hierzu laufend den Zustand der hierfür in Frage kommenden Strassen.

IX. Nachschubdienste:
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Kw.Trsp.Abt. 501 steht ausschliesslich für Nachschub-zwecke zur Verfügung.

X. Postversorgung:
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1.) Postsperre für 5 Tage ab Y-Tag.
2.) Die Überleitung von"Übungs-Postnummern-Verfahren" zum Feldpostverfahren ist vorzubereiten.
3.) Korps und Div. prüfen baldigst nach, ob die unterstellten Truppenteile entsprechend den gegebenen Befehlen im Besitz ihrer zuständigen Feldpostnummern sind.
    Sofern dies nicht der Fall ist, hat Ausgabe durch Korps und Div. an diese Truppenteile zu erfolgen.

XI. Versorgung abgesplitterter Teile
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1.) Durch O.K.H. ist Vorsorge getroffen zur Versorgung auf dem Luftweg für abgesplitterte Teile der fechtende Truppe (Teile Inf.-Panzer - und Aufkl.Einheiten) durch
    Versorgungsabwurfbehälter.
2.) Anforderungen im Bedarfsfall unmittelbar beim A.O.K. unter Angabe von Zahl und Art der abgesplitterten Teile.

XII. Meldungen s. Anlage 6
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XIII.Oberquatiermeisterabteilung Mohrungen Artl. Kaserne.
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II. Teil.
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a) Geiseln: Für die Festnahme und Behandlung von Geiseln sind die Bestimmungen der H.D.V. g 2 "Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres (sinngemäss gültig
   für besonderen Einsatz) "Seite 55,Ziffer 12 zu beachten.
b) Freischärler: Gefangen genommene Freischärler ( vergl.H.D.V. g 2 Seite 48 Ziffer 4 ) sind nach den Bestimmungen der H.Dv. 3/13 (L.Dv.3/13) " Verordnung über das
   Sonderstrafrecht im Kriege " und " Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege " zu behandeln.
   Muss auf Grund der §§ 3 (2) der Kriegsstrafrechts-verordnung Freispruch erfolgen, so sind die Betreffenden wie Kriegsgefangene zu behandeln.
c) Zwangsmassnahmen: Zwangsmassnahmen,insbesondere polizeilicher Art, zur örtlichen Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherung der Truppe können von
   Truppenführern im Range mindestens eines Regiments-oder selbständigen Bataillonskommandeurs unter Meldung an die vorgesozte Dienststelle getroffen werden, auch wo kein  
   "Gefechtsgebiet" befohlen ist.
   Die Massnahmen sind aufzuheben, wenn der Anlass entfällt. Gegebenenfalls sind sie von den nachfolgenden Truppen zu übernehmen.
   Bei Gefahr im Verzüge ist jeder Führer zu allen notwendigen Massnahmen verpflichtet.

II.Behandlung der wehrfähigen in Feindesland
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a.) Die Wehrfähigen polnischer und jüdischer Nationalität im Alter von 17 - 45 Jahren werden, sobald die Kriegslage es gestattet, von der Armee interniert und wie
    Kriegsgefangene ( jedoch getrennt von diesen ) behandelt. b) Wehrfähige deutscher Nationalität bleiben auf freiem Fuss.
c.) Für die Einrichtung von Freiwilligenwerbestellen für Wehrmacht, SS usw. ergehen zu gegebener Zeit die nötigen Weisungen. Bis dehin ist jegliche Werbetätigkeit verboten.

III. Verkehrsüberwachung: Grundsätzlich ist die Reichsgrenze bis auf weiteres für alle Personen gesperrt, die nicht Angehörige der Wehrmacht sind oder zum unmittelbaren
========================= Heeresgefolge gehören. Ausnahmen genehmigt allein das Armeeoberkommando.
IV. Durch das A.O.K. werden sicherheitspolizeillche Einsatzgruppen eingesetzt.
    Aufgabe der Einsatzgruppen ist die Bekämpfung aller Reichsund deutschfeindlichem Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe.
´   Jeder Versuch von Streik , passivem Widerstand oder Sabotage ist sofort zu brechen. Gegen Plünderungsversuche ist mit den schärfsten Mitteln vorzugehen.
V. Wirtschaft.
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Es kommt darauf an, dass das gesamte Wirtschaftsleben im eigenen Lande in Gang bleibt, in Feindesland baldmöglichst wieder in Gang kommt.
Alle lebenswichtigen Betriebe. Einrichtungen und Vorräte sind alsbald zu sichern, Wehrwirtschaftliche Anlagen, soweit es die Operationen zulassen, zu schonen und alsbald zur
Stärkung der eigenen Wehrwirtschaft auszunutzen.

VI.Währung
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Der Wechselkurs für deutsche und polnische sowie Danziger Währung im besetzten Gebiet wird zeitgerecht durch besonderen Befehl bekannt gegeben.

VII. Alle Kommandobehörden haben dafür zu sorgen, dass Hamsterkäufe unter Ausnutzung eines günstigen Wechselkurs und billigerer Preise in Zollausland seitens aller Angehörigen
der Wehrmacht, Polizei usw. unterbleiben. Unter Hamsterkäufen sind olle Käufe zu verstehen, die nicht augenblicklichen , unmittelbaren persönlichen Bedürfnissen des Käufers
dienen. Besondere Pflicht aller Offiziere ist es, ihren Untergebenen auch in dieser Hinsicht ein Beispiel zu geben.

IX. Gefangenenorganisation.
Alle eingebrachten Gefangenen sind in Gefangenensammelstellen - der Divisionen zu sammeln. Abschub in die Gefangenensammelstellen und Gefangenenlager der Armee erfolgt auf
Abruf der Armee. Art des Abschubs wird zeitgerecht befohlen.

X. Flüchtlingsorganisation.
   a.) Alle Flüchtlinge aus Feindesland sind der nächsten Grenz-polizeidienststelle oder Ortspolizeibehörde zuzuführen, die weiteres veranlasst.
   b.) Im eigenen Land ist jeder Flüchtlingsbowegung mit allen Mitteln entgegenzutreten.
 
Armeeoberkommando 3                                                                                                           Mohrungon, den 27. August 1939.
   Abteilung OQu     

                                                            Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee.

1.) Verwaltungswesen:
    a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke,
       Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39
       g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3.
    b) Verpflegung.
       Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten.
       21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus
       den A.V.L., auf die sie angewiesen sind.
       217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen.
       206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg.
       XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer)
       von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu.
       Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial)
       von A.V.L. Osterode nach A.V.L.Geierswalde.
       12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz
       Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg.
       Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages-
       satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt:
       für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ,
       1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+)
       Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade.
       +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer
          Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen.
    c) Bekleidung.
       Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden.
       Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten
    ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände
    bei Armee-Intendanten.
3.) Kraftfahrwesen.
    a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
       einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen,
       die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken:
       1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen,
       2) an B. und G.Wagen der Truppenteile.
4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15.
    a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein,
    b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode,
    c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein.
5.) Gerätewesen.
    Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
    kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen.
    Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung.
 
Armee-Oberkommando 3                                                                                          Mohrungen, den 28. August 1939
    Abtl.O.Qu.       

                                                              Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der
                                                                                    3.Armee

I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen.
   Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt.

II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen.

III.Munitionswesen:
    Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen
    a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt.
    b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt.
    c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2

IV. Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
    1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung
       ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen.
    2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres
       aus A.V.L.Thymau zu empfangen.
    3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt.
       Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg.
    4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen.

V. Betriebsstoffvers.s.Anlage.
VI.Gerätewesen:
   Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen:
   5 Gasmasken 30
   150 Gasplane.
   Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein.
VII.Gefangenenwesen.
 a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht.
 b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie
    sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden.
 c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene,
    jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen.
VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg.
IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden.

Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.
Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager:
Lager Puppen     5 000 Schuß
Neidenburg       5 000   "
Ortelsburg       5 000   "
Allenstein-Süd  10 000   "
          -Nord 10 000   "
Gilgenburg       5 000   "
Hohenstein       5 000   "
Osterode         5 000   "
Biesenburg       5 000   "
Besenburg        5 000   "
Lissacken        5 000   "
Kaltenborn       5 000   "
Feuerwacht-Turm  5 000   "
(sw. Willenberg)

Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.

1. Munitionsempfang.
XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9:
5 t Patr.s.S.o.L.
1 t Patr.S.m.K,
1 t Patr.S.m.K.L'sp.
1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr.

2t Mun.Zuführung.
Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen:
1.) für Ldw.Radf.Schwd.
       2 800 Patr.S.m.K. (H)
2.) für Motorbootflottille:
      630 Leuchtpatr.
      400 Signalpatr. grün
      400 Signalpatr. rot
       50 Handleuchtzeichen weiß
       50 Handleuchtzeichen grün
       50 Handleuchtzeichen rot

3.Mun.Bereitstellung.
Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt:
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                                 Patronen
Einheiten --------------------------------------------
                 s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist.
Staffel 1.(H)/10  1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 2.(H)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 3.(F)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
Kurierstaffel     1 500   12 000   1 500   4 500       320
I./Flak 11        3 000    3 000   1 500      -        160
II./Flak 11       3 000    3 000    1 500     -        160
III./Flak 111     3 000    3 000    1 500     -        160
Koluft b.A.O.K.3 )
einschl.Wz.mot u.)4 500    3 000       -      -        160
Radiosondentrupp )
Ln.Abt.(H)mot     4 500    3 000       -      -        160
Reserve           3 000    6 000     1 500   3 000      -
------------------------------------------------------------
                 27 000   69 000    12 000  21 000   2 080

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee.

Betriebsstoffergänzung.

Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen:
 Einheit         Heereseigene Tankanlage          Eisenbahn-
                  Friedenstruppenteil Standort    tankstelle
                                                   Bahnhof
---------------------------------------------------------------
A.O.K.3                                            Maldeuten
Gruppe Medem           Pi.Btl.21      Elbing
Gen.Kdo.XXI.
mit Korpstruppen                                   Riesenburg
21.Division            14./J.R.45     Marienburg
228.Division           14./J.R.3      Dt.Eylau
61.Division                                        Mühlen
11.Division            Pz.Abw.Abt.11  Allenstein
Gen.Kdo.I
mit Korpstruppen                                   Hohenstein
Pz.Div.Kempf           Pz.Abw.Abt.21  Osterode
206.Division           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
Gruppe Brand           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
1.Kav.Brigade                                      Puppen
Armee Nachr.Rgt.501                                Maldeuten
(außer 3./)
3./Armee Nachr.
Rgt.501                                            Hohenstein
 
Armeeoberkommando 3
   Abtl.O.Qu.                                                                                                                        Mohrungen, den 31.August 1939

                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                      zum Operationsbefehl Nr. 4.
A. Allgemeines
1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig.
2.) Nachschubstrassen:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf:
         Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf,
    61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau,
    11.Division: Neidenburg - Kandiem.
3.) Nachschubbahnhöfe:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein,
    61.Division: Mühlen,
    11.Division: Neidenburg,
    206.Division: Osterode,
    217.Division: Geierswalde,

B.Im Einzelnen.
==============
I.Munitionswesen:
1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen.
2.) Es werden zugewiesen:
    21.Division Mun.Lager Riesenburg,
    11.Division Mun. Lager Neidenburg,
     1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen.
           Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition
           befiehlt 1.Kav.Brig.
3.) Kdant.der Bef.bei Lötzen werden zugewiesen:
    1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I.
4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt:
    182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to),
    462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to),
5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden.
         In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet.
    Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl.
    A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände.

II) Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen.
   (Lage: H.V.A.Mohrungen).
2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen
    jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt.       
    Portionssätze:
        bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten
        oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder
        6 Zigaretten,
        Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig.

3.) Es werden angewiesen:
    217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau).
    Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein.
    206.Div. auf A.V.L. Osterode.
4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode,
    Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand.
5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung
    aus A.V.L. Jnsterburg.

III.Veterinärwesen:

1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen.
    Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen.
2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen).
    Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit.
    ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9.

IV. Kraftfahrwesen:
    1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage.
    2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung:
        a) Heereseigene Tankanlagen:
           Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3,
           Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg
           14./I.R.22 in Gumbinnen
        b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager):
           Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg
           Rhenania - Ossag in Gumbinnen
        c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen,
    3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus:
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2          
           2           "           "  Dieselkraftstoff
           1 G.Wagen mit Schmieröl
           1 G.Wagen für Gerät
           1 Personenwagen für Unterkunft
           zugeführt.
Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden.

V.Gerätewesen:
 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt:
   50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge)
 2.Pioniergerät:
   In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt:
   kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen
       1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer
      11.Div.  "         11 = 3 kl.       "
      21.Div.  "         21 = 3  "        "
      61.Div.  "        161 = 6  "        "
      Pz.Div.Kempf      505 = 6  "        "
      Gr.Medem           41 = 3  "        "
      Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr.

VI. Zustand der Straßen:

 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten.
     Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2)
     zu melden.
    
 2.) Überläufer:
     Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind.
     Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität.

VII. Postversorgung:
     Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte
     Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen
     die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist.

Anweisung auf Betriebsstofflager.

Lfd.
 Nr.    Verband                     Lager           Genaue Lage
===============================================================
1       XXI.A.K. m. Korpstruppen    Riesenburg      Schießstände
2        21.Div.                        "                 "
3       228.Div.                        "                 "
4         I.A.K. m. Korpstruppen    Hohenstein      Turnhalle
5        61.Div.                        "                 "
6       Pz.Div.Kempf                    "           Eisenbahntankstelle
7        11.Div.                    Neidenburg      Reithalle am Sportplatz
8       Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr.    Muschaken       Eisenbahntankstelle
9         1.Div.                        "                 "
10       12.Div.                    Ortelsburg      Schießstände
11      217.Div.                    Allenstein            "
12      206.Div.                    Osterode              "
13      1.Kav.Brig.                 Puppen          Eisenbahntankstelle
14      Kdtr.d.Bef.b.Lötzen         Lötzen          Schießstände
15      Gruppe Medem                Marienburg      Gehöft auf Exerzierplatz
16      Gruppe Baumgartner          Elbing          Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za.
17      A.Nachr.Regt.501            Osterode        Schießstände
         (außer 3./501)
18      3./A.Nachr.Rgt.50l          Hohenstein      Turnhalle
19a)    Stb.Grzsch.Abschn.          Allenstein      Schießstände
           Kdo.15 mit unmittelbar
        unterstellten Einheiten
19b)    Grz.Wa.Abschn.21            Osterode        Schießstände
19c)    Baueinheiten                   -"-               -"-
                                    Hohenstein      Turnhalle
                                    Allenstein      Schießstände
Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt.
 
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
                                                                          ==================
======================================================================
San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
----------------------------------------------------------------------
1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
----------------------------------------------------------------------
PP.
Summe:
 
<< Juli 1939                                                                September 1939 >>