| Befehle August 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 245/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== der 3.und 32.I.D. während der Y-Bewegung. ======================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung der 3. u.32.I.D. während der Y-Bewegung wird friedensmäßig wie in der A-Bewegung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Anordnungen sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Ausgabe dieser Anordnungen an die Truppe hat erst zu erfolgen, wenn die taktischen Befehle für die Durchführung der Y-Bewegung gegeben werden. b) Beim Abschluß der Y-Bewegung müssen auf allen Versorgungsgebieten die ersten Ausstattungen voll vorhanden sein. (Durch Stichproben nachprüfen lassen). c) Es werden während der Y-Bewegung auf Verpfl.Empfang angewiesen bei aa) 3.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Blankenfelde): le.Str.Bau Batl.604 (Empfangszeit Y-2.Tag 11.00 Uhr) -Stab Gen.Kdo.II.A.K.- (handschriftlich), Kr.S.St.Flatow bb) 32.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Radawnitz): Kr.S.St.Barkenfelde. 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der scharfen Taschenmunition ist durch 3.u.32.I.D.zu regeln. b) Alle übrigen Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kw.-Kolonnen, Gefechtsfahrzeugen usw. beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltunsgwesen. a) Div.Verpfl.Ausg.Stelle: aa) 3.I.D. : Blankenfelde 32.I.D. : Radawnitz. b) Da am Y-Tag mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muss, wird anheimgestellt die Abendportion für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die eisernen Portionen am Y-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten nach Kr.S.St.Flatow und H.Laz.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). 5.) Veterinärwesen. Erkrankte Pferde, die nicht bei der Vet.Komp.behandelt werden können und die Beweglichkeit der Vet.Komp.behindern, sind nach Pf.S.Platz Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) abzuschieben. 6.) Kraftfahrwesen. a) Betriebsstoffversorgung. Die Versorgung mit Betriebsstoff erfolgt friedensmässig und zwar für aa) 3.I.D. : je zur Hälfte bei Betr.St.Ausg.St.Schneidemühl (14./I.R.96) u.Fest.Pi.St.4 Dt.Krone. bb) 32.I.D. : Betriebsstoffausgabestelle Tr.Üb.Pl.Hammerstein. Bei Abschluss der Y-Bewegung muss die erste Ausstattung an Betriebsstoff voll vorhanden sein. b) Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst aller Kfze.sich im betriebsfertigen Zustand bei der Truppe befinden. Kfze. deren Instandetzung bei 3. u.32.I.D. nicht möglich ist, sind entweder an die Gerätsammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) bezw. an Feldwerkstatt 584 (Falkenburg) abzuschieben. 7.) Gerätewesen. Beschädigtes Gerät, dessen Instandsetzung bei 3.u.32.I.D. nich möglich ist, ist nach Gerätesammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) abzuschieben. 8.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Bis zum erfolgten Einsatz der Feldpostdienste muß mit Postsperre gerechnet werden. 9.) Ordnungsdienst. 3.u.32.I.D. führen den Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung in ihren Bereitstellungsräumen durch 3.I.D. versieht den Ordnungsdienst in Flatow. Bei 32.I.D. ist die Verkehrsregelung in den Orten Linde, Tsanken und Gurzen wichtig. 10.)Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Gen.Kdo.II.A.K. a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt) b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattung auf allen Gebieten. c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortage 10.00 Uhr. d) Pferdekrankennachweisung nach dem Stande vom Y-Vortag 10.00 Uhr. |
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