Thymau
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Befehle I.Armeekorps August 1939
I.A.K.                                                                                                                            Hohenstein, den 29 August 1939.
Abt.Q.
                                                                        Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung
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                                                                                            des I.A.K.

1.) Mit dem 26.August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreußen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz 
    Ostpreussen, Gauleiter Koch ernannt.
2.) Die Fahrdisziplin lässt sehr zu wünschen übrig. Die grosse Zahl von Kraftfahrzeugunfällen beruht in erster Linie auf zu grosse Geschwindigkeiten
    Die Höchstgeschwindigkeiten werden für alle dem I.A.K. unterstehenden Truppen wie folgt festgesetzt:
       a.) auf den Landstrassen:
           einzelne Pkw. und Kräder .................60 km/St.
           einzelne Lkw. ............................50 km/St.
           Kolonnen .................................40 km/St.

       b) in Städten:
          einzelne Pkw. und Kräder ..................40 km/St.
          Lkw. und Kolonnen .........................30 km/St.
    Ein Halten von Kolonnen auf der Strasse ist verboten.
    Bei längeren Rasten ist grundsätzlich die Strasse freizumachen. Der Herr kommandierende General wird in Zukunft die Führer von Einheiten, die gegen die
    Höchstgeschwindigkeit und das Haltverbot verstossen, zur Verantwortung ziehen.
3.) Verwaltungswesen.
    a.) Mit dem 1.X Tag (26.8.) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kfz. Bekleidungs - und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Löhnungs-,
        Kassen - und Abrechnungswesen dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y Tag befohlen sind.
    b.) Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Schlupfjacke,
        Zeltbahn und Mantel muss genügen Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
    c.) Verpfl Empfang für 11.Div. und 61.Div. bis auf weiteres aus A.V.L. Thymau. Empfangszeiten regeln die beiden Div. unmittelbar.
        An- und Abfahrt für 11.Div. über Paulsgut - Mühlen.
        An- und Abfahrt für 61.Div. über Seewalde - Thymau.
        Die Korpstruppen empfangen bis auf weiteres die Verpflegung aus A.V.L. Allenstein.
    d.) Löhnung für Gefr. und Schützen bis 25.8. einschl. ist auf den Wehrsold anzurechnen.
    e.) Neben dem Wehrsold wird für Offz. und Wehrmachtsbeamte d.B. bis 25.8. das voll, ab 26.8. das halbe Übungsgeld bezahlt.
    f.) Freie Verpflegung nach der E.W.V.V. ist ab 26.8. zuständig. Bis 25.8. einschl. werden Verpflegungs- und Abwesenheitszuschüsse bezahlt.
    g.) Der Verpflegungszuschuss von 0,25 RM fällt ab 26.8. weg. Werden von diesem Zeitpunkt an Kartoffel oder Frischgemüse zur Verbesserung der Verpflegung gekauft,
        so ist ein entsprechender Gewichtssatz der Gemüseport. aus Mag. Verpflegung einzusparen.
        Beispiel: Erbsen mit Frischkartoffel. 2/3 der Erbsenport. sollen mit 1/3 der Kartoffelport. gewährt werden. Es sind 2/3 von 180 g Erbsen zu
        empfangen, 1/3 von 1500 g Frischkartoffeln können gekauft werden. Sollen je l/2 der Erbsen-und Kartolfelport. gewährt werden,so ist 1/2 Erbsenport. zu empfangen,
        750 g Kartoffeln können angekauft werden. Verrechnung bei VIII E 230.
4.) Kraftfahrwesen.
    a.) Betriebsstoffempfang:
        11.Div. durch Betr.Stoff Kolo. in Allenstein: Pz.Abw.11
        61.Div. aus Kesselwagen auf Bahnhof Mühlen (2 Wagen zu 20 cbm)
        I.A.K. (Stab) und Korpstruppen aus Kesselwagen auf Bahnhof Hohenstein.
    b.) Reifenanforderung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
        einzusetzen ist.
        Auf dem Anforderungsschein ist nicht die M.L. -oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    c.) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge. Nach Ankauf der Erg. Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.) zu überstreichen, die Nummern
        der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    d.) Einzelfahrzeuge können an sämtlichen heereseigenen Tankstellen und an allen Betriebsstoffwagen der Truppenteile tanken.
5.) Gerätewesen:
    a.) Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a. Zweibeine, Dreibeine, Erg.Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
        kl.Vorratskasten, Kreiskorn ) eingegangen.
        Die Divisionen und Korpstruppen setzen sich wegen geschlossener Abholung bzw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung
    b.) Bei Vorlage von Gerätebedarfsmeldungen ist grundsätzlich nur das Gerät anzufordern, das während der Übung entweder instandsetzungsbedürftig, unbrauchbar oder
        verloren wurde. Dabei ist solches Gerät nach Stoffgliederungsziffern getrennt auf je einem Blatt mit Anforderungszeichen einzureichen. Es ist vorher zu prüfen,
        ob eine Instandsetzung durch die Truppe selbst (Waffenmeister usw.) nicht möglich ist.
        Gerät das bei Aufstellung des Truppenteils, auf Grund und vor dem Ausrücken aus dem Standort fehlte, ist in Fehlbestandslisten der Heeresfeldzeugdienststellen erfasst
        und wird von diesen selbsttätig nachgeliefert. Eine nochmalige Anforderung durch die Gerätemeldungen ist unzulässig.
6.) Gefangenenwesen.
    a.) Durch Kommandant d.rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    b.) Durch I.A.K. ist ab 30.8 ein Gefangenenlager im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Hierher sind alle Überläufer abzuschieben.
    c.) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen.
        Sie sind umgehend dem I.A.K.(Q) zu melden.
7.) Munition für Luftwaffe.
    Im Mun.Lager Allenstein Nord wird Mun. zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verf. gestellt.
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    Einheit       s.S.i.L.        s.S.o.L.        S.m.K.       S.m.K.L.Sp.    Pist
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    II./Flak 11    5 000           3 000          1 500             -         160
   III./Flak 111   3 000           3 000          1 500             -         160
     2.(H.) 10     1 500          12 000          1 500          4 500        320

8.) Beim Korps ist seit 28.8. das Feldpostamt 421 eingesetzt, das die Poastversorgung der Korpstruppen übernimmt.
    Postabgabe und Empfang direkt beim Feldpostamt.
9.) Quartiermeisterabteilung I.A.K. Hohenstein Kath.Schule , Adolf Hitler Str. Hier auch das Feldpostamt.
 
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