Brückenkolonne 402
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Befehle Brückenkolonne 402 Oktober 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                       Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia            Nr.93/39                                                                                                   20.15 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 4.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor.
2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort.
    Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden:
    a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird,
    b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen.
3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen
    Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist
    noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden.
4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am
    4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek.
5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk -
    Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden.
6.) Pioniere:
    a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe
       und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin.
          Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt:
             Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B,
             Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B,
             Br.Kol.B 639,
             Br.Kol.B 644.
      Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen.
    b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport
       bereitzustellen:
         Stab Pi.Regt.601,
         Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B,
         Br.Kol.B 602,
         Br.Kol.B 609,
         Br.Kol.B 603  )  Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen
         Br.Kol.B 606  )  um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41
                          (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
         Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt.
         Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505.
            Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K.
            Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen.
    c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes
       Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 8.Oktober 1939.
Ia               Nr.104/39                                                                                                  21.20 Uhr

                                                               Korpsbefehl für den 9.10.1939.
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Mit dem 9.10. 18.00 Uhr werden unterstellt:
        12.Inf.Div.    dem II.A.K.
       228.Inf.Div.    dem XXVI.A.K.
    12. und 228.I.D. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. Über Zuführung der 12.I.D. zu II.A.K., der 228.I.D. zu XXVI.A.K. wird später befohlen.
2.) Die in Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. sind durch Stab Landesschtz.Batl.XII (schlecht leserlich) mit 2 Kompanien, die am 9.10. abends in Modlin
    eintreffen, abzulösen.
    Modlin tritt damit unter den Befehl des Kommandanten des rückw.Armeegebiets, der einen Ortskommandanten für Modlin bestimmt. Zeitpunkt der Befehlsübergabe
    regelt 228.I.D. im Einvernehmen mit Kdt. des rückw.Armeegebiets.
3.) Br.Kol.B 1/402 ist durch A.O.K.3 nach Ciechanow zugeführt worden. Sie untersteht Kdr.Pi.Regt.601 und verbleibt bis auf weiteren Befehl in Ciechanow.
    Le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben Kdeur.Pi.Regt.601 bis auf weiteren Befehl unterstellt und setzen die erforderlichen Arbeiten im Raum
    Modlin - Zegrze - Nasielsk fort. Einzelheiten regelt Kdeur.Pi.Regt.601 im Einvernehmen mit Ortskommandantur Modlin und Pi.Regt.541.
4.) N.42 stellt Fernsprechverbindung zu 12.I.D. über das Armeenetz sicher.
5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt in Zagroby.
 
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