Brückenkolonne 413
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Befehle September 1939
Korpskommando XIII                                                                                                             O.U.Lodz, den 9.9.39
      Qu           
  
                                                         Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des
                                                                             XIII.A.K.

I. Allgemeines.
   1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der
       Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen.
   2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der
       Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O.
II.Versorgugsgebiete.
   1.) Munition.
       a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß
          vorerst noch dort empfangen werden.
       b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten.
   2.) Verwaltungswesen.
       a) Verpflegung.
          aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch
              zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt
              werden.
              In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13
              Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor.
              Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden.
              Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen.
          bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die
              laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke
              und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden.
          cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt:
               Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr)
               Am 10.9.39 "  10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr.
              Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche
              dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden.
          dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div.
              können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken.
          ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wie bisher bezw. neu angewiesen auf:
              10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen)
                       K.Nachschubführer 413
                       N.53 mit Zuteilungen
                       II./A.R.53
                       5.(H)/13
                       II./Flak Rgt.22
                       Straßenbau-Btl.538
                       I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe)
              17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46
                       I./Pz.Rgt.23
                       1. und 2.Brücken-Kol.B 413
                       II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe)
              Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt.
     b) Bekleidung.
        Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar:
        10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel
        17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel
        Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang)
             W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt.
             Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben.
     c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere
        Anweisung folgt.
   3.) Sanitätswesen.
       a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt
          werden.
       b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der
          Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen.
       c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird
          ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus).
       d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist:
                                           M u s t e r
          a) Offiziere und Beamte
          ---------------------------------------------------------
           Dienstgrad    NAME      Tr.Teil     Bemerkungen
                                             (tot, verwundet,
                                              krank, vermißt)
          ---------------------------------------------------------
          b) Unteroffizeire und Mannschaften:
          ---------------------------------------------------------
            Tr.Teil   tot   verwundet     krank     vermißt
          ---------------------------------------------------------
        e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 

   4.) Betriebsstoffversorgung.
       a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola
          verwiesen.
       b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw.
          Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr.
   5.) Unterkunft.
       Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen.
       Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten.
   6.) Rechtspflege.
       Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft.
        Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel.
       Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht.
        Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung
       oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft.
        Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner.
        Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet.
   7.) Beute.
       Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die
       Ausnutzung von Fahrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.)
 
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