| Befehle Oktober 1939 |
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Fernschreiben (Eingang 5.10.39) An W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4) Es werden aus dem Osten verlegt: 1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537 Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen 12.und 32.Inf.Div. 2. Stb.A.R.(mot)501, 511 s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536 M.G.Btl.9 3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609 schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611 St.Pi.Rgt.(mot)601,604 Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol. Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636 Verm.Abt.601,Prop.Kp.689 ferner Radf.Schwd.173 zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden. 4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt. OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III) |
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Generalkommando
II.Armeekorps Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.93/39 20.15 Uhr Korpsbefehl für den 4.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor. 2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort. Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden: a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird, b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen. 3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden. 4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am 4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek. 5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk - Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden. 6.) Pioniere: a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin. Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt: Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B, Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B, Br.Kol.B 639, Br.Kol.B 644. Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen. b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport bereitzustellen: Stab Pi.Regt.601, Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B, Br.Kol.B 602, Br.Kol.B 609, Br.Kol.B 603 ) Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen Br.Kol.B 606 ) um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt. Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505. Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K. Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen. c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby. |
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| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 10.10.1939 Abt.Qu. Uhr Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. zum "Korpsbefehl für den Marsch des II.A.K. zu den Einladebahnhöfen" (Gen.Kdo.II.A.K.) Ia Nr.106/39 vom 9.10.1939 23.15 Uhr I. Allgemeines: Mit dem Abmarsch aus den bisherigen Unterkünften sind die Divisionen und die Führer der mot-Marschgruppen für die Durchführung der Versorgung der unterstellten Trupen verantwortlich. Für die auf Grund nachstehenden Anordnung zu treffenden Maßnahmen sind frühzeitig Erkundungsorgane u. Einweisungskommandos vorauszusenden. II.Unterstellung. Die dem II.A.K. bisher unterstellten Heerestruppen (Stab Pi.Regt.601 mit Pi.Batl.627, Br.Kol.B 602, 603, 606, 609, le.Str.Bau Batl.604 und Str.Bau BAtl.(mot)3) versorgen sich ab 11.10. 00.00 Uhr aus den bisherigen Versorgungseinrichtungen des A.O.K.3. Die Leitung der Versorgung dieser Verbände erfolgt ab 11.10. durch A.O.K.3 unmittelbar. III.Verwaltungswesen. A. Verpflegung. 1.) 32.I.D. a) Für die nicht-mot-Truppen ist am 11.10. von A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Fleisch und Hafer abzuholen (für Verzehr am 14.10.). Durch A.O.K.8 werden zugeführt: aa) 1 Tagessatz Verpflegung einschl. Vrot, Fleisch und Hafer am 13.10. mittags nach Sochaczew, Makrplatz (für Verzehr am 15.10.) bb) 5 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot, Fleisch und Hafer in eine Verpflegungs-Zug am 13.10. abends nach Bhf.Lowicz (für Verzehr vom 16. bis 20.10.einschl.) Rauhfutter und Stroh sind nach Vereinbarung mit A.O.K.8 dem Lande zu entnehmen. Feld Inf.Ers.Batl.32 hat beim Abtransport von Thorn 5 Tagessätze Verpfl.(einschl.Brot) mitzuführen (durch 32.I.D. zu veranlassen.). b) Mot-Truppen 32.I.D. und Korpstruppen. handschriftlich - empfangen am 11.10. im A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Brot und Fleisch (Verzehr für 14.10.) bis 13.10. 6 Tagessätze Verpfl.einschl.Brot nach Güterbhf.Schneidemühl zugeführt (für Verzehr vom 15. bis 20.10. einschl.) 2.) 12.I.D. a) 12.I.D. ergänzt bis zum Abtransport bezw.Abmarsch ihre Verpflegung laufend aus A.V.L.Przasnysz derart, dass sich ständig 3 Tagessätze Verpfl. bei der Truppe befinden. b) Für die nicht-mot-Truppen sind am 17.10. beim A.V.L.Nasielsk bezw.Ciechanow 5 Tagessätze Verpfl.einschl. Brot, Fleisch und Hafer zu empfangen (für Verzehr vom 20.19. bis 23.10. einschl.). Einzelheiten der Empfänge sind mit A.O.K.3 (O.Qu.) zu vereinbaren. Rauhfutter und Stoh sind dem Lande zu entnehmen. III./I.R.48 und Feld.Inf.Ers.Btl.12 haben beim Abtransprt aus Gegend Danzig 5 Tagessätze einschl.Fleisch, Brot und Hafer mitzuführen (durch 12.I.D. werden am 16.10. nach Güterbhf. Schneidemühl handschrftl. empfangen am 14.10. 1 Tagessatz Verpflegung für diese Truppen einschl.Brot und Fleisch im A.V.L.Nasielsk (zum Verzehr am 17.10) 6 Tagessätze Verpfl. einschl.Brot und Fleisch zugeführt (für verzehr vom 18. bis 23.10. einschl.) Empfang ist am 17.10. vormittags durchzuführen. 3.) Die Divisionen und Führer der mot-Marschgruppen haben die bereitgestellte Verpfl. nach Eintreffen an den Zuführungsorten zu übernehmen und bis zur erfolgten Ausgabe an die Truppe bewachen zu lassen. B. Bekleidung. Die Ausgabe der Winterbekleidung und Decken erfolgt in den neuen Einsatzorten. Befehl hierüber folgt. IV.Kraftfahrwesen. 1.) Die Div.u.Korps-Tr.ergänzen bis zum Abtransport bzw.Abmarsch ihren Betr.St.Bedarf bis zur vollen Höhe des Fassungsvermögens aus den bisherigen Armee- Betr.St.Lägern. 2.) a) Mot-Tr. der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. tanken währed des Marsches aus den B.u.b.Wagen und den Kw.Kol.für Betriebsstoff auf. Hierzu unterstellt 32.I.D. der Marschgruppe B ausreichende Teile der 9./Kw.Kol.32 (für Betriebsstoff). b) Kw.Kol.für BEtriebsstoff und B.u.b.Wagen der Marschgruppe A, B und C haben am 12.10. in Thorn (Güterbhf.) ihre Bestände. Einzelheiten über Durchführung der Empfänge regeln Marschgruppen-Führer. c) Bis 14.10. 16.00 Uhr füllen die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. ihre Betr.St.BEstände in Schneidemühl (Güterbhf.) derart auf, dass die Krafstoffbehälter der Kraftfahrzeuge, die B.u.G.Wagen und Kw.Kol.für Betriebsstoff voll aufgetankt sind. 3.) Die mot-Truppen der 12.I.D. müssen beim Abmarsch aus den bisherigen Unterkunftsräumen über eine 1.Ausstattung (5 Verbrauchssätze) verfügen. Für die Betriebsstoffergänzung während des Marsches in den Raum Flatow-Krojanke-Lobsenz gelten die für die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. getroffenen Anordnungen sinngemäss. 4.) Für die Verladung der Kraftfahrzeuge auf der Bahn wird auf folgende Punkte hingewiesen: Handbremsen anziehen, Krafstoffzufuhr zum Motor abstellen, Kühlerdecken auflegen, Kraftfahrzeuge gut verklotzen (ggf.mit Draht oder Bindeleinen festmachen). 5.) Die Div.und Artl.Kdr.2 (für Korps-Tr.) melden vor Abmarsch der mot-Truppen an A.O.K.3 (O.Qu.) unmittelbar diejenigen Kraftfahrzeuge, die nicht mitgeführt werden können nach nachstehendem Muster: Ausfall v.Kfz., die nicht abgeschleppt werden können. Art.d.Kfz. Kennz. Truppenteil Abstellort Art der Be- bzw.Fgst. (genaue Angabe) schädigung Nr. -------------------------------------------------------------------------------------- V. Sanitätswesen. Für den Abschub von Verletzten und Kranken, die nicht mitgeführt werden können, werden angewiesen: 12.I.D. auf Kr.S.-Stelle Nasielsk, Armee-Feldlazarett Plonsk, Zivil-Krankenhäuser Dt.Eylau und Dirschau. 32.I.D. auf die Kriegslazarette Lodz und Bromberg. Mot-Truppen der 12. und 32.I.D. und Korpstruppen II.A.K. auf Arm.Feldlazarett in Plonsk, Kriegslaz.in Bromberg und Städt.Krankenhaus in Schneidemühl. VI. Veterinärwesen. a) Bis zum erfolgten Abtransport werden angewiesen: 12.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.3, 32.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.8. Einzelheiten regeln jeweils die Divisionen mit dem betr.A.O.K. unmittelbar. b) Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit dem nach K.St.N. zustehenden Pferdesoll abzurücken ist. Etwa noch überplanmässig vorhandene Beutepferde sind vor dem Abrücken an die nächste Arm.Pferde-Beute-Sammelstelle abzugeben. VII.Gerätwesen. a) Ersatz von Waffen und Gerät aller Art soweit bis zum Abtransprt nicht durch A.O.K.3 zugeführt, erfolgt in den neuen Einsatzorten. b) Gerät, dessen Instandsetzung an sich noch möglich ist, jedoch wegen des Abtransportes zeitlich nicht durchgeführt werden kann, ist mitzuführen. VIII. Ordnungsdienst. 1.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 32.I.D. und der Korpstruppen II.A.K. wird durch Feldgend.Tr.402 durchgeführt. Hierzu wird während der Dauer der Marschbewegung der Feldgend.Tr.32 dem Führer des Feldgend.Tr.402 (Hauptmann Grunow) unterstellt. 2.) Es sind durch Führer Feldgend.Tr.402 den Führern der Marschgruppen A,B und C zur Durchführung der unmittelbaren Verkehrsregelung je eine Streife (1 Pkw., 2 Kräder = 5 Mann) zu unterstellen. Unterbringung und Versorgung dieser Streifen hat durch die Marschgruppen zu erfolgen. 3.) Durch Führer Feldgend.Tr.402 ist die Verkehrsregelung und der Ordnungsdienst wie folgt durchzuführen: a) am 11.10. auf Straße Nasielsk - Nowe Miastow - Plonsk und Pryborowice - Plonsk. Schwerpunkt: Plonsk. Ferner auf Sraße Plonsk - Drobin - Sierpc - Skepe. Schwerpunkt: Drobin und Sierpc. b) am 13.10. auf Strasse Drobin - Sierpc - Lipno - Lubicz - Thorn. Schwerpunkt: Drewenzbrücke bei Lubicz und Thorn. c) am 13.10. auf Strasse Lubicz - Thorn - Fordon - Bromberg - Nakel - Wirwitz. Schwerpunkt: An Weichselbrücke bei Fordon und Bromberg. 4.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 12.I.D. hat nach Anordnung der 12.I.D. zu erfolgen. |
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