| Befehle Oktober 1939 |
| A.O.K.3 Ia Nr.186/39 geh. A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939 GEHEIM! Operationsbefehl Nr.23 1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8. Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn. 2.) Die neue Demarkationslinie verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen. a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.). b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka. c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp. d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee. e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor. f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle. 4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung: Die Bewegungen beginnen am 5.10. a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8. b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist. c) Es haben zu erreichen: I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div. XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division. XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand. d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen. Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe. 5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz. Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere. Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23. I.Pioniere: 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10. Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk) Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze) Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk) Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) Br.Kol.B 639 und 644 (Debe) Br.Kol.B 401 (Pultusk) Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar. 2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt. 3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B Br.Kol.B 602 und 609 Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk). Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen. II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus. III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden. Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück. |
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Generalkommando
II.Armeekorps Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.93/39 20.15 Uhr Korpsbefehl für den 4.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor. 2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort. Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden: a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird, b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen. 3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden. 4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am 4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek. 5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk - Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden. 6.) Pioniere: a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin. Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt: Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B, Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B, Br.Kol.B 639, Br.Kol.B 644. Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen. b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport bereitzustellen: Stab Pi.Regt.601, Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B, Br.Kol.B 602, Br.Kol.B 609, Br.Kol.B 603 ) Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen Br.Kol.B 606 ) um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt. Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505. Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K. Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen. c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 4.10.1939 Abt.Qu. 19.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 5.10.39. I.) Unterstellung. 1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: a) B.Abt.11, Pz.Abw.Abt.511, b) Pi.Batl.505 mit zwei Br.Kol.B ) Versorgung erfolgt unter Pi.Batl.630 mit einer Br.Kol.B ) Leitung Stb.Pi.Rgt.541 durch A.O.K.3 unmittelbar. Br.Kol.B(mot) 639, 644 ) 2.) Dem II.A.K. wird Br.Kol.B(mot)1/402 neu unterstellt und hinsichtlich Versorgung der 32.I.D. zugeteilt. II.Verwaltungswesen. 1.) Verpflegung. A. Es holen ab aus A.V..Nasielsk am 5.10.39: a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nichtmot-Truppenteile (für den 8.10.39); Korpstruppen empfangen Brot. b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.), 2 Tagessätze Verpfl. für die mot-Truppenteile (für den 6. und 7.10.) B. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten, wird das Beitreiben von Vieh durch die Schlacht.-Züge der Divisionen ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt. Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und FLeischkonserven sichergestellt. C. Nachdem die Kampfhandlungen abgeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportion nur noch zu kleinen Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt. (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150gr, Dauer- oder Rauchfleisch 120gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskost 130 gr.) 2.) Abwicklung de Leistungsbescheinigungen. Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen, wie in den Verwaltungsanordnungen des II.A.K. Absatz B vom 2.10.1939 befohlen, ist dem II.A.K. (Abt.IVa) zum 10.10.39 zu melden. 3.) Seife, Seifenpulver, Rasierseife unterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Marketenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie weren von den A.V.L. unentgeltlich an die Truppe nah Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben. 4.) Bekleidung. Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen auf die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekl.-Lager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangs- bescheinigung ab. Der 228.I.D. werden die Mannschaftsdecken zum Ausladebahnhof Nasielsk nachgeschoben. Über Zuführung der Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle. III.Kraftfahrwesen. a) Betr.-St.-Empfang der Division und Korpstruppen wie bisher. b) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten, zumal hierdurch die Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen. c) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle. d) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten. Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils Gen.Kdo.Abt.Qu. zu melden. Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben. IV.Sanitätswesen. a) Abtransport von Verwundeten Kriegsgefangenen ins Reichsgebiet soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Hierfür steht Res.Laz.Allenstein (Abt.Kortau) zur Verfügung. b) Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke eingerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg zuzuführen. V.Veterinärwesen. Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben. VI.Feldpost. Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten unverzüglich nachzuholen. In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen. VI. Ordnungsdienst. 1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut. Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben und von jeder Zollbehandlung befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt. Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter. 2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen. 3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern und anderen landwirtschaftlichen Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten Verwaltern zu erfolgen. 4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren. 5.) Erfahrungsberichte der Feldgend.gemäß anliegender Verfügung (A.O.K.3 Abt.O.Qu.vom 3.10.39) sind von 32. und 228.I.D. dem II.A.K. Abt.Qu.bis 12.10.39 in doppelter Ausfertigung vorzulegen. |
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