Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 13.November 1939
Befehlshaber des Ersatzheeres
Ia (I) Nr.10030/39 geh. G e h e i m.
Betr.: Umgliederung der Fest.Pi.Stäbe im Osten.
Durchführungsbestimmungen
für die Ungliederung der Festungspionierstäbe im Osten.
A. Allgemeine Bestimmungen
1.) Für die Fest.Pi.Stäbe tritt mit Wirkung ab 1.12.1939 in Kraft;
a) K.St.N. Nr.1603 für den Fest.Pi.Stab
(mit Stabs- und Verwaltungsgruppe) Anlage 1;
b) K.St.N. Nr.1605 für eine Fest.Pion.Abschn.Gruppe. Anl.2;
c) K.A.N. werden später übersandt.
2.)
Die Schutzbereichämter bleiben vorläufig zur Abwicklung ihrer Aufgaben
in ihren bisherigen Standorten bestehen. Nähere Anweisungen hierzu
folgen.
B. Durchführung im einzelnen.
1.) Die Fest Pi.Stäbe werden in folgender Gliederung aufgestellt:
a) Fest Pi.Stab 1 Stabs- u. Verw.Gruppe )
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c)
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2.) Die Unterstellung der Fest.Pi.Stäbe 1, 3 und 25 ist von Grenzabschnitt Nord zu regeln.
Die übrigen Fest.Pi.Stäbe sind den Höh.Pi.Offz. f.d.L. Ost. unterstellt.
3.) Neugliederung der Fest.Pi.Stäbe:
a) Zur Neugliederung der Fest.Pi.Stäbe (einschl.
Fest.Pi.-Abschn.Gruppen) steht das Personal und die Ausstattung der
bisherigen Fest.Pi.Stäbe zur Verfügung.
b) Die neu umgebildeten Fest.Pi.Stäbe behalten ihre bisherige Nummernbezeichnung bei.
Die Bezeichnung der Fest.Pi.Abschn.Gruppen erfolgt mit römischen
Zahlen vor der Nummer ihres jeweiligen Fest. Pi.-Stabes (z.B. II/3).
4.) Stellenbesetzung:
a) Besetzung der Kommandeure der Fest.Pi.Stäbe wird durch OKH/ P A
auf Vorschlag des Generals der Pioniere und Festungen beim Ob.d.H.
befohlen.
b) Etwa notwendige Veränderungen in der
Stellenbesetzung der Offiziere, Fest.Pi.- und H-Beamten, Unteroffiziere
der Sonderlaufbahnen sind durch Grenzabschnitt Nord bzw. Höheren
Pionieroffizier f.d.L. Ost an OKH (B.d.E.) AHA/Jn Fest
vorzuschlagen.
Mit einer Heuzuweisung von Offiziere, Fest.Pi.-
und N-Beamten sowie Unteroffizieren der Sonderlaufbahnen zur Besetzung
der vorhandenen Planstellen darf zunächst nicht gerechnet werden. OKH
muss sich Vorbehalten, im Bedarfsfalle einzelne Offiziere,
Beamte und Unteroffiziere der Sonderlaufbahnen bezw. sogar einzelne
Abschnittsgruppen wegzuziehen.
5.) Überführung des Zivil personals in das Wehrmachtverhältnis:
a) Die bei den Fest.Pi.Stäben aus dem Friedensverhältnis noch
vorhandenen planmäßigen und überplanmäßigen Gefolgschaftsmitglieder
sind entsprechend ihrem militärischen Dienstgrad in die Stellen der
neuen K.St.N. zu überführen.
Insoweit sie bislang auf
Grund der Mob.-Anordnungen als Soldaten eingekleidet und abgefunden
wurden, ohne dass sie von der zuständigen Wehrersatzdienststelle als
Soldaten einberufen wurden. ist diese Einberufung unverzüglich
zu veranlassen.
Ohne Einberufung als Soldaten durch ihre
Wehrersatzdienst-stelle dürfen künftig männliche
Gefolgschaftsmitglieder nicht mehr als Soldaten verwendet oder
abgefunden werden vgl. H.V.Bl. 39 Teil C Ziff 1059.
b)
Männliche Gefolgschaftsmitglieder des technischen Dienstes, die nach
truppenärztllchem Urteil wegen körperlicher Gebrechen oder aus anderen
Gründen (Lebensalter) nicht mehr wehrtauglich oder
wehrpflichtig sind, können in beschrankten Umfange in Stellen für
Techniker der neuen K.St.N. überführt werden; soweit sie z.Zt. als
Soldaten behandelt worden sind sind sie als Soldaten zu entlassen.
Für die Abfindung der zivilen Gefolgschaftsmitglieder gilt der
Erlass OKW vom 4.7. 39 V A (Ag V 1 • Anga II n Nr 2200/39 geh).
c) Weibliche Gefolgschaftsmitglieder sind baldmöglichst durch Soldaten
zu ersetzen. Wegen ihrer weiteren Verwendung vgl. Abs. d).
d)
Über die Stellen der K. St.N. hinaus dürfen ohne besondere Genehmigung
künftig Hilfskräfte nicht mehr beschäftigt werden. Bisher zugeteilte
Planstellen aus der Personalreserve des Fest.Pi Korps kommen mit
Jnkrafttreten der neuen K.St.N. in Fortfall.
Alle überzählig
werdenden zivilen Hilfskräfte sind unter Beteiligung der
Standortlohnstelle und des Fürsorge-Offiziers sofort der zuständigen
Wehrkreisverwaltung zur weiteren Verwendung anzubieten
Wenn
sich unter diesen, einschl. etwaiger weiblicher
Gefolg-schaftsmltglieder, besonders tüchtige, mit dem Dienst bei den
Fest.Pi.Stäben vertraute, Hilfskräfte befinden, deren
Weiterbe-schäftigung als zivile Gefolgschaftsmitglieder aus
dienstlichen Gründen für eine gewisse Übergangszeit - längstens jedoch
für die Dauer des Verbleibens der Fest.Pi.Stäbe in den bisherigen
Heimatstandorten - unbedingt notwendig ist, sind die erforderlichen
Planstellen (für überplanmässige Hilfskräfte) unter eingehender
Begründung über H.Pi.Offz.f.d. L. Ost bzw.
Gruppe
Landesbefestigung beim Grenzabschn. Nord (bisher Fest.Pi.Kommandeur I)
beim OKH (BdE) AHA/Jn Fest zu beantragen. Dabei ist darauf zu achten,
dass für die Weiterbeschäftigung von Angestellten
keinesfalls Fürsorge für ihre Person ausschlaggebend sein darf.
Entbehrlich werdende besonders tüchtige Techniker sind namentlich
unter Angabe ihres Wehrverhältnisses dem 0.K.H (BdE) AHA/Jn Fest zur
etwaigen Einteilung in die Fest.Pi.-Stäbe des Westens zu melden.
Das vorhandene Festungswerkpersonal, Leitungsprüfer,
Kabelschalttrupps, usw. sind namentlich OKH (BdE) AHA/Jn Fest zur
endgültigen Zuteilung bzw. anderweitigen Verwendung sofort anzuzeigen.
6.) Ausgleich der gem.K.St.N. den Fest.Pi.Stäben zustehenden
Kraftfahrzeuge veranlassen Grenzabschnitt Nord und Höh. f.d.L. Ost. Mit
einer Neuzuweisung von Pkw. kann nicht gerechnet werden.
Überzählige Kraftfahrzeuge sind OKH (BdE) AHA/Jn 6 zu melden.
7.)
Die zur Überwachung eingesetzten Wallmeister sind auf ein Mindestmass
herabzusetzen. Bei dem bestehenden Mangel an diesem Personal kann ein
Festlegen einer grösseren Anzahl Wallmeister für diese Aufgabe im
Kriege nicht vertreten werden.
Die Überwachungsabschnitte sind unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen und neu festzulegen.
Das für die Überwachungsabschnitte benötigte Personal wird von OKH
(BdE) AHA/Jn Fest aus der Personalreserve des Festungspionierkorps
besonders zugewiesen werden.
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