Pionierbataillon (mot) 41
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Befehle Oktober 1939
A.O.K.3
Ia Nr.186/39 geh.                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939
GEHEIM!

                                                                      Operationsbefehl Nr.23

1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8.
    Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn.
2.) Die neue Demarkationslinie verläuft:
    Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew,
    am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur
    litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und
    deutsch-litauische Grenze bis Ostsee.
3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen.
    a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk
       (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.).
    b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka.
    c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp.
    d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee.
    e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor.
    f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle.
4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung:
    Die Bewegungen beginnen am 5.10.
    a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8.
    b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist.
    c) Es haben zu erreichen:
       I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div.
       XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division.
       XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki
       am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand.
    d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen.
       Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe.
5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch
    kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden.
6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern.
    Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen.
7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz.
    Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere.

                                                             Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23.
I.Pioniere:
 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden.
    Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10.
       Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk)
       Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze)
       Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk)
       Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow)
       Br.Kol.B 639 und 644 (Debe)
       Br.Kol.B 401 (Pultusk)
    Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar.
2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt.
3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert:
       Pi.Regts.Stab 601
       Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B
       Br.Kol.B 602 und 609
       Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
       Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk).
    Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen.

II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus.
III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden.
     Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück.
 
-unleserlich- II.Armeekorps                                                                                              Zagroby, den 1.10.1939
-unleserlich- 93/39
                                                               Korpsbefehl für den 2.10.1939
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

-unleserlich- bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunfts-unleserlich-. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und -unleserlich- gründlich
zu reinigen und instandzusetzen.
-unleserlich- von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann -unleserlich- Modlin eingesetzten
Teile der 228.I.D. und des X.A.K. -unleserlich- dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten -unleserlich- unterstellt.
Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des -unleserlich-:
  Stab A.R.603
  Stab A.R.606
  II./A.R.38
  schw.Artl.Abt.526
  schw.Artl.Abt.601
  schw.Artl.Abt.602
  schw.Artl.Abt.604
  Mörser-Battr.Beck
Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto.
Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen.
  Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt.
-unleserlich-Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt -unleserlich-herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-unleserlich- zugeführt.
Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk -unleserlich- Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf
zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen.
-unleserlich- erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds.-unleserlich-gebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet
Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in -unleserlich- 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch
-unleserlich- Danzig.
-unleserlich-(mot) ist durch Kdeur.Pi.RFegt.601 am 3.10. im -unleserlich-Danzig in Marsch zu setzen.
-unleserlich-Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des
Landespol.Regt.1 anzumelden.
-unleserlich- von Warschau und Praga durch deutsche Truppen -unleserlich- eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich -unleserlich- und Gärten verborgen
gehalten haben, der Gefangennahme -unleserlich- und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps -unleserlich- Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der
Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu
entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der
Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten.
6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten
    Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.
 
-unleserlich-II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
-unleserlich- Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

-unleserlich- beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der -unleserlich-tellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
-unleserlich- übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
-unleserlich-st die zur Besetzung von Modlin eingesetzten -unleserlich-des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
durch ein -unleserlich- bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der -unleserlich- im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu er-unleserlich-
Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski
- Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
  Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
-unleserlich- die unterstellte Armeeartillerie am -unleserlich-olgt in Marsch zu setzen:
-unleserlich-A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über -unleserlich-zewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - -unleserlich-pc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
-unleserlich-A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. -unleserlich-602, 604 über Now Miasto - Plonsk - Gora -unleserlich- auf Lipno. Plosnk muss 7.00 Uhr,
Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
-unleserlich-R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 -unleserlich- über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.
Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
II./A.R.37          )
schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
526 und 506         )
Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
Marschgruppe A.R.511.
Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
AM 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
-unleserlich- Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des -unleserlich-befehl über weitere Verwendung folgt. Befehls-unleserlich- der Stäbe A.R.501, A.R.511
und A.R.603 bleiben -unleserlich- Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
-unleserlich- mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am -unleserlich- Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - -unleserlich-burg nach Graudenz zur Verfügung
des Stabes -unleserlich-Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza -unleserlich- Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
in der Nacht 3./4.10. in -unleserlich-. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
einzutreffen.
Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg n Marschgesetzt worden.
Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschlepoen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
-weitere Seite fehlt-
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 2.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 3.10.39.
I. Unterstellung.
   1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
          II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11,
          Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41
   2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt:
       a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506).
       b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506.
   3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch.
II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
    Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
    Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
     a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind,
     b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben.
    Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu.
III.Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.).
    b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen
       kalter KOst vorgesehen.
       32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten
       sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren.
    c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster
       Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt.
    d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe
       der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot.
    e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im
       Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden.
    f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen.
    g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat
       gefährdet wird.

IV.Kraftfahrwesen.
   a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
   b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
      auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

V.Sanitätswesen.
  a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo
     (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen.
  b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab.

VI.Veterinärwesen.
   Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile
   setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch.

VII. Gerätwesen.
     Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow
     empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.)

 

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