| Befehle Oktober 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 30.September 1939 Ia Nr.92/39 20.45 Uhr Korpsbefehl für den 1.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Verschiebungen des Korps aus seiner jetzigen Unterbringung sind vor dem 2.10. nicht zu erwarten. Bis zum Eintritt der neuen Bewegungen ruht das Korps in den bisherigen Unterbringunsgräumen. Die Aufräumungsarbeiten in Modlin werden fortgesetzt. 2.) Die Divisionen werden anheimgestellt, ihre Unterbringung in folgenden Grenzen zu erweitern: a) Pz.Div.Kempf kann den Unterbringunsgraum westl. der Straße Plonsk - Zakroczym nach Westen ausdehnen. b) 32.I.D. hat die unterstellte Korps- und Armeeartillerie im Raum Nasielsk (dieses ausschl.) - Strzogocin - Nowo Miasto unterzubringen. Die längs der Straße Nasielsk - Nowo Miasto untergebrachten rückw.Dienste des Korps verbleiben dort. c) 228.I.D. kann für die Unterbringung die Orte Jablonna, Lajsk und Wieliszow mit in Anspruch nehmen. Bereits in diesen Orten liegende rückw.Dienste des I.A.K. haben jedoch in der Unterbringung den Vorrang. 3.) Kommandant von Modlin hat die Aufräumungsarbeiten in Modlin fortzusetzen. Die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppen der Pz.Div.Kempf, der 228.I.D. und des X.A.K. bleiben ihm unterstellt. Die in MOdlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf sind baldmöglichst herauszulösen und der Pz.Div.Kempf wieder zur Verfg. zu stellen. Das Betreten des Festungskerns von Modlin wird allen Soldaten einschl.Offizieren, die dort nicht dienstliche Aufgaben haben, verboten. Besichtigungsfahrten ind die Festung sind nicht zulässig. Die Absperrposten sind angewiesen, nur Personen nach Modlin hineinzulassen, die durch einen Ausweis ihres Truppenkommandeurs hierzu berechtigt sind. Im Ausweis muß der dienstliche Grund des Betretens enthalten sein. 4.) Kdr.Pi.Regt.601 hat de Möglichkeit der Schaffung einer Behelfsbrücke über den Narew zwischen Modlin und Nowy Dwor zu erkunden. Von einer Verstärkung der Behelfsbrücke über die Weichsel südlich Modlin ist zunächst abzusehen. Die Brücke ist lediglich für leichten Verkehr gangbar zu halten. An der Fährstelle unterhalb der Brücke ist ein Fährverkehr für schwere Lasten einzurichten. Der Fährbetrieb bei Smoszewo kann eingezogen werden. An Stelle der zerstörten Straßenbrücke über die Wkra be Pomietowk ist eine 16to Behelfsbrücke zu bauen. Die im Festungsbereich Modlin für diese Aufgabe eingesetzten Pi.Kräfte und le.Str.Bau-Batl.604 werden dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
| Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 Ia Nr.93/39 Korpsbefehl für den 2.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich zu reinigen und instandzusetzen. 2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K. sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.: Stab A.R.603 Stab A.R.606 II./A.R.38 schw.Artl.Abt.526 schw.Artl.Abt.601 schw.Artl.Abt.602 schw.Artl.Abt.604 Mörser-Battr.Beck Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto. Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen. Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt. 4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt. Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen. Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch die Stadt Danzig. Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen. Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des Landespol.Regt.1 anzumelden. 5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten. 6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
| A.O.K.3 Ia Nr.186/39 geh. A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939 GEHEIM! Operationsbefehl Nr.23 1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8. Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn. 2.) Die neue Demarkationslinie verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen. a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.). b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka. c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp. d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee. e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor. f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle. 4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung: Die Bewegungen beginnen am 5.10. a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8. b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist. c) Es haben zu erreichen: I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div. XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division. XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand. d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen. Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe. 5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auftretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz. Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere. Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23. I.Pioniere: 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10. Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk) Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze) Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk) Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) Br.Kol.B 639 und 644 (Debe) Br.Kol.B 401 (Pultusk) Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar. 2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt. 3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Armee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B Br.Kol.B 602 und 609 Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk). Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen. II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus. III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden. Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück. |
|
Fernschreiben (Eingang 5.10.39) An W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4) Es werden aus dem Osten verlegt: 1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537 Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen 12.und 32.Inf.Div. 2. Stb.A.R.(mot)501, 511 s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536 M.G.Btl.9 3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609 schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611 St.Pi.Rgt.(mot)601,604 Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol. Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636 Verm.Abt.601,Prop.Kp.689 ferner Radf.Schwd.173 zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden. 4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt. OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III) |
| Generalkommando II.Armeekorps
O.U., den 7.10.1939 Abt.Qu./Adj. Akte 23 Betr.: Urlaubserteilung 1.) Mit sofortiger Wirkung wird den Feldeinheiten die Urlaubsbewilligung bis zu 10% der Stärke freigegeben. Die Schlagfertigkeit der Eineiten darf durch die Urlaubserteilung nicht in Frage gestellt werden. 2.) Als Urlauber werden 14 Tage und 2 Reisetage festgesetzt; in Anbetracht des zu erwartenden Abtransportes sind die Urlauber jedoch anzuweisen, dass sie erst nach Eingang besonderer Mitteilung ihrer Kp'ien usw. vom Urlaubsort zu ihren Truppenteilen zurückzukehren haben. Sobald der Abtransport und der Ausladeort befohlen sind, ist den Urlaubern durch ihre Dienststellen "Tag der Rückkehr" zu befehlen und Ort, an dem sie ihre Truppen wieder erreichen, mitzuteilen - erforderlichenfalls telegrafisch. Zu diesem Zweck sind genaue Anschriften der Urlauber bei den Dienststellen zu hinterlegen. 3.) Auf die Ziffer 13 der H.Dv.g.2 vorgeschriebene Belehrung der Urlauber wird hingewiesen. 4.) Verpflegung: Die Urlauber haben sich beim Eintreffen im Urlaubsort gemäss H.Dv.g.2 Ziffer 13 beim Standortältesten - in Nichtstandorten bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Lebensmittelkarten sind unter Vorlage des bei der Meldung im Urlaubsort abgestempelten Urlaubsscheines bei der örtlichen Bürgermeisterei zu empfangen. Da der Soldat bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebensmittel in Deutschland erhält, ist ihm für die Reisetage Verpflegung mitzugeben. Nach Nr.34 E.W.Verpfl.V.erhalten beurlaubte Angehöroge der Wehrmacht, die Anspruch auf freie Verpflegung haben, die Geldabfindung zur Selbstverpflegung mit 1,20 RM täglich. Die Vorschrift H.V.Blatt Teil B - Blatt 20 - Nr.409 - betr.Zuschlag zur Geldabfindung für Naturalverpflegung, findet keine Anwendung. 5.) Die Abfahrt der Urlauber ist beim Bv.T.O. des A.O.K.3 in nachstehender Stärke angemeldet: 32.Infanterie-Division etwa 1550, Art.Kdr.2 (f.unterst.Einh) " 100, Pi.Rgt.601 ( " " ) " 150, N.A.42 " 70, Korpsnachschbfhr.402 " 20, Gen:Kdo.Kdt.u.Feldgend.Tr. " 20, Abfahrt voraussichtlich im Urlauberzug am 11.10. von Nasielsk über Deutsch Eylau - Dirschau (hier umsteigen) - Schneidemühl. Näherer Befehö über Abfahrtszeit usw. ergeht voraussichtlich im Laufe des 9.10.39. |
| Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 8.Oktober 1939. Ia Nr.104/39 21.20 Uhr Korpsbefehl für den 9.10.1939. -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Mit dem 9.10. 18.00 Uhr werden unterstellt: 12.Inf.Div. dem II.A.K. 228.Inf.Div. dem XXVI.A.K. 12. und 228.I.D. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. Über Zuführung der 12.I.D. zu II.A.K., der 228.I.D. zu XXVI.A.K. wird später befohlen. 2.) Die in Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. sind durch Stab Landesschtz.Batl.XII (schlecht leserlich) mit 2 Kompanien, die am 9.10. abends in Modlin eintreffen, abzulösen. Modlin tritt damit unter den Befehl des Kommandanten des rückw.Armeegebiets, der einen Ortskommandanten für Modlin bestimmt. Zeitpunkt der Befehlsübergabe regelt 228.I.D. im Einvernehmen mit Kdt. des rückw.Armeegebiets. 3.) Br.Kol.B 1/402 ist durch A.O.K.3 nach Ciechanow zugeführt worden. Sie untersteht Kdr.Pi.Regt.601 und verbleibt bis auf weiteren Befehl in Ciechanow. Le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben Kdeur.Pi.Regt.601 bis auf weiteren Befehl unterstellt und setzen die erforderlichen Arbeiten im Raum Modlin - Zegrze - Nasielsk fort. Einzelheiten regelt Kdeur.Pi.Regt.601 im Einvernehmen mit Ortskommandantur Modlin und Pi.Regt.541. 4.) N.42 stellt Fernsprechverbindung zu 12.I.D. über das Armeenetz sicher. 5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt in Zagroby. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 10.10.1939 Abt.Qu. Uhr Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. zum "Korpsbefehl für den Marsch des II.A.K. zu den Einladebahnhöfen" (Gen.Kdo.II.A.K.) Ia Nr.106/39 vom 9.10.1939 23.15 Uhr I. Allgemeines: Mit dem Abmarsch aus den bisherigen Unterkünften sind die Divisionen und die Führer der mot-Marschgruppen für die Durchführung der Versorgung der unterstellten Trupen verantwortlich. Für die auf Grund nachstehenden Anordnung zu treffenden Maßnahmen sind frühzeitig Erkundungsorgane u. Einweisungskommandos vorauszusenden. II.Unterstellung. Die dem II.A.K. bisher unterstellten Heerestruppen (Stab Pi.Regt.601 mit Pi.Batl.627, Br.Kol.B 602, 603, 606, 609, le.Str.Bau Batl.604 und Str.Bau BAtl.(mot)3) versorgen sich ab 11.10. 00.00 Uhr aus den bisherigen Versorgungseinrichtungen des A.O.K.3. Die Leitung der Versorgung dieser Verbände erfolgt ab 11.10. durch A.O.K.3 unmittelbar. III.Verwaltungswesen. A. Verpflegung. 1.) 32.I.D. a) Für die nicht-mot-Truppen ist am 11.10. von A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Fleisch und Hafer abzuholen (für Verzehr am 14.10.). Durch A.O.K.8 werden zugeführt: aa) 1 Tagessatz Verpflegung einschl. Vrot, Fleisch und Hafer am 13.10. mittags nach Sochaczew, Makrplatz (für Verzehr am 15.10.) bb) 5 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot, Fleisch und Hafer in eine Verpflegungs-Zug am 13.10. abends nach Bhf.Lowicz (für Verzehr vom 16. bis 20.10.einschl.) Rauhfutter und Stroh sind nach Vereinbarung mit A.O.K.8 dem Lande zu entnehmen. Feld Inf.Ers.Batl.32 hat beim Abtransport von Thorn 5 Tagessätze Verpfl.(einschl.Brot) mitzuführen (durch 32.I.D. zu veranlassen.). b) Mot-Truppen 32.I.D. und Korpstruppen. handschriftlich - empfangen am 11.10. im A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Brot und Fleisch (Verzehr für 14.10.) bis 13.10. 6 Tagessätze Verpfl.einschl.Brot nach Güterbhf.Schneidemühl zugeführt (für Verzehr vom 15. bis 20.10. einschl.) 2.) 12.I.D. a) 12.I.D. ergänzt bis zum Abtransport bezw.Abmarsch ihre Verpflegung laufend aus A.V.L.Przasnysz derart, dass sich ständig 3 Tagessätze Verpfl. bei der Truppe befinden. b) Für die nicht-mot-Truppen sind am 17.10. beim A.V.L.Nasielsk bezw.Ciechanow 5 Tagessätze Verpfl.einschl. Brot, Fleisch und Hafer zu empfangen (für Verzehr vom 20.19. bis 23.10. einschl.). Einzelheiten der Empfänge sind mit A.O.K.3 (O.Qu.) zu vereinbaren. Rauhfutter und Stoh sind dem Lande zu entnehmen. III./I.R.48 und Feld.Inf.Ers.Btl.12 haben beim Abtransprt aus Gegend Danzig 5 Tagessätze einschl.Fleisch, Brot und Hafer mitzuführen (durch 12.I.D. werden am 16.10. nach Güterbhf. Schneidemühl handschrftl. empfangen am 14.10. 1 Tagessatz Verpflegung für diese Truppen einschl.Brot und Fleisch im A.V.L.Nasielsk (zum Verzehr am 17.10) 6 Tagessätze Verpfl. einschl.Brot und Fleisch zugeführt (für verzehr vom 18. bis 23.10. einschl.) Empfang ist am 17.10. vormittags durchzuführen. 3.) Die Divisionen und Führer der mot-Marschgruppen haben die bereitgestellte Verpfl. nach Eintreffen an den Zuführungsorten zu übernehmen und bis zur erfolgten Ausgabe an die Truppe bewachen zu lassen. B. Bekleidung. Die Ausgabe der Winterbekleidung und Decken erfolgt in den neuen Einsatzorten. Befehl hierüber folgt. IV.Kraftfahrwesen. 1.) Die Div.u.Korps-Tr.ergänzen bis zum Abtransport bzw.Abmarsch ihren Betr.St.Bedarf bis zur vollen Höhe des Fassungsvermögens aus den bisherigen Armee- Betr.St.Lägern. 2.) a) Mot-Tr. der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. tanken währed des Marsches aus den B.u.b.Wagen und den Kw.Kol.für Betriebsstoff auf. Hierzu unterstellt 32.I.D. der Marschgruppe B ausreichende Teile der 9./Kw.Kol.32 (für Betriebsstoff). b) Kw.Kol.für BEtriebsstoff und B.u.b.Wagen der Marschgruppe A, B und C haben am 12.10. in Thorn (Güterbhf.) ihre Bestände. Einzelheiten über Durchführung der Empfänge regeln Marschgruppen-Führer. c) Bis 14.10. 16.00 Uhr füllen die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. ihre Betr.St.BEstände in Schneidemühl (Güterbhf.) derart auf, dass die Krafstoffbehälter der Kraftfahrzeuge, die B.u.G.Wagen und Kw.Kol.für Betriebsstoff voll aufgetankt sind. 3.) Die mot-Truppen der 12.I.D. müssen beim Abmarsch aus den bisherigen Unterkunftsräumen über eine 1.Ausstattung (5 Verbrauchssätze) verfügen. Für die Betriebsstoffergänzung während des Marsches in den Raum Flatow-Krojanke-Lobsenz gelten die für die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. getroffenen Anordnungen sinngemäss. 4.) Für die Verladung der Kraftfahrzeuge auf der Bahn wird auf folgende Punkte hingewiesen: Handbremsen anziehen, Krafstoffzufuhr zum Motor abstellen, Kühlerdecken auflegen, Kraftfahrzeuge gut verklotzen (ggf.mit Draht oder Bindeleinen festmachen). 5.) Die Div.und Artl.Kdr.2 (für Korps-Tr.) melden vor Abmarsch der mot-Truppen an A.O.K.3 (O.Qu.) unmittelbar diejenigen Kraftfahrzeuge, die nicht mitgeführt werden können nach nachstehendem Muster: Ausfall v.Kfz., die nicht abgeschleppt werden können. Art.d.Kfz. Kennz. Truppenteil Abstellort Art der Be- bzw.Fgst. (genaue Angabe) schädigung Nr. -------------------------------------------------------------------------------------- V. Sanitätswesen. Für den Abschub von Verletzten und Kranken, die nicht mitgeführt werden können, werden angewiesen: 12.I.D. auf Kr.S.-Stelle Nasielsk, Armee-Feldlazarett Plonsk, Zivil-Krankenhäuser Dt.Eylau und Dirschau. 32.I.D. auf die Kriegslazarette Lodz und Bromberg. Mot-Truppen der 12. und 32.I.D. und Korpstruppen II.A.K. auf Arm.Feldlazarett in Plonsk, Kriegslaz.in Bromberg und Städt.Krankenhaus in Schneidemühl. VI. Veterinärwesen. a) Bis zum erfolgten Abtransport werden angewiesen: 12.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.3, 32.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.8. Einzelheiten regeln jeweils die Divisionen mit dem betr.A.O.K. unmittelbar. b) Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit dem nach K.St.N. zustehenden Pferdesoll abzurücken ist. Etwa noch überplanmässig vorhandene Beutepferde sind vor dem Abrücken an die nächste Arm.Pferde-Beute-Sammelstelle abzugeben. VII.Gerätwesen. a) Ersatz von Waffen und Gerät aller Art soweit bis zum Abtransprt nicht durch A.O.K.3 zugeführt, erfolgt in den neuen Einsatzorten. b) Gerät, dessen Instandsetzung an sich noch möglich ist, jedoch wegen des Abtransportes zeitlich nicht durchgeführt werden kann, ist mitzuführen. VIII. Ordnungsdienst. 1.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 32.I.D. und der Korpstruppen II.A.K. wird durch Feldgend.Tr.402 durchgeführt. Hierzu wird während der Dauer der Marschbewegung der Feldgend.Tr.32 dem Führer des Feldgend.Tr.402 (Hauptmann Grunow) unterstellt. 2.) Es sind durch Führer Feldgend.Tr.402 den Führern der Marschgruppen A,B und C zur Durchführung der unmittelbaren Verkehrsregelung je eine Streife (1 Pkw., 2 Kräder = 5 Mann) zu unterstellen. Unterbringung und Versorgung dieser Streifen hat durch die Marschgruppen zu erfolgen. 3.) Durch Führer Feldgend.Tr.402 ist die Verkehrsregelung und der Ordnungsdienst wie folgt durchzuführen: a) am 11.10. auf Straße Nasielsk - Nowe Miastow - Plonsk und Pryborowice - Plonsk. Schwerpunkt: Plonsk. Ferner auf Sraße Plonsk - Drobin - Sierpc - Skepe. Schwerpunkt: Drobin und Sierpc. b) am 13.10. auf Strasse Drobin - Sierpc - Lipno - Lubicz - Thorn. Schwerpunkt: Drewenzbrücke bei Lubicz und Thorn. c) am 13.10. auf Strasse Lubicz - Thorn - Fordon - Bromberg - Nakel - Wirwitz. Schwerpunkt: An Weichselbrücke bei Fordon und Bromberg. 4.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 12.I.D. hat nach Anordnung der 12.I.D. zu erfolgen. |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, den 11.10.1939 Nr.220/39 geh. An Mil.Bef.Westpr.Danzig XXI.A.K. mit N.A. für Pi.42 und Pi.50 M.G.Batl.9 Stab Pi.Regt.601 mit N.A. für Pi.627, Br.Kol.602, 603,606,609 l.Str.Baubtl.604,, l.Str.Baubtl.3 (mot) Kdt.d.rückw.Arm.Gebiets A.O.K.3: Ia, Ic, O.Qu., Arm. Nachr.Führer, Arm.Pi.Offz. Arm.Straßenkdt., Arm.Feldpostmstr., M.V.O. Bv.T.O., Adjutantur (IIa, IIb), Kriegstagebuch 1.) Ab 18.10. abends werden zur Verfügung O.K.H. mit Eisenbahn abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Btl. 627, 42, 50 Br.Kol. 602. 603, 606, 609 M.G.Batl.9 B.Abteilungen 1 und 11. Einladung in Raum Schmentau - Laskowitz und Transport in Gegend um und ostw. Münster, wo Unterbringung durch W.Kdo.VI erfolgt. 2.) Es erreichen den Einladeraum: a) Gruppe Pi.Regts.Stab 601 (zugl.Marschgruppenführer) Pi.Batl.627, Br.Kol.602, 603, 606,609. Marschweg: 16.10.Zegcze, Nasielsk, Plonsk, Sierpc. Unterkunft: 16./17.10. In und um Gegend Siery 17.10.Sierpc, Strasburg, Graudenz. Unterkunft 17./18.10. Graudenz. Durchmarsch durch Strasburg muß bis 17.10. 1400 Uhr beendet sein. b) Gruppe B.Abt. 1 und B.Abt. 11 (Führung Kdeur.B.Abt.1) Marschweg: 16.10. B.11 Pultusk, Makow, Przasnysz,Mlawa. B.1 Przasnysz, Mlawa. Unterkunft 16./17.10. B.Abt.1 und 11 in Gegend Mlawa 17.10. B.1 und B.11 Mlawa, Lautenburg, Strasburg (Durchmarsch erst ab 1400 Uhr) Rheden. Unterkunft 17./18.10. in und um Rheden. c) Gruppe Pi.42 und Pi.50 (Führung ältester Kdeur.) 16.10. Ortelsburg, Allenstein, hier Unterkunft 16./17.10. 17.10. Allenstein, Dtsch.Eylau, Riesenburg, Marienwerder, hier Unterkunft 17./18.10. d) Marschgruppe M.G.Batl.9 erreicht über Elbing am 17.10. Stuhm, hier Unterkunft 17./18.10. 3.) Vorausbefördertes Personal der Marschgruppen 2 a - d ist zur Transportkdtur. Posen bis 16.10. 1400 Uhr vorauszuentsenden. Transportstärken mitführen. Kdeur.Pi.Regts.Stab 601 regelt nach Empfang der Einlade-Übersichten Abmarsch der Marschgruppen aus den Unterkünften des 17./18.10. in die Einladebahnhöfe. Ankunft der Marschgruppen in Gegend Münster und Unterbringung gem. Anordnung W.Kdo.VI ist durch Kdeur.Pi. Regts.Stab 601 an O.K.H. Genstb.d.H. Op.Abt. (II) zu melden. 4.) L.Str.Baubtl.6o4 und 3 (mot) bleiben zunächst in ihren Unterkünften, sie werden bis zum Abtransport A.O.K.3 (O.Qu.) unterstellt. |
| << September 1939 November 1939 >> |