| Befehle September 1939 |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zloczew, den 5.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.12 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. Behandlung von Freischärlern. Es ist in verschiedenen Fällen vorgekommen, daß polnische Zivilisten, die verdächtig waren auf deutsche Truppen geschossen zu haben, der Sipo zwecks Klärung der Täterschaft übergeben worden sind. Ein derartiges Verfahren ist unzweckmäßig, da nur in den seltessten Fällen nachträglich ausreichende Schuldbeweise erbracht werden können. Es wird auf den Befehl des Oberbefehlshabers verwiesen, wonach Meuchelmörder und Freischärler sowie Zivilpersonen, die im Besitze von Waffen und Munition betroffen werden, zu erschiessen sind. In gleicher Weise ist vorzugehen gegen polnische Zivilpersonen, die sich in Häusern und Gehöften befinden, aus denen auf Truppen geschossen worden ist. Ein Abbrennen der Häuser ist in allen Fällen zu unterbinden. Die Truppe zerstört sich nur ihre eigenen Quartiere und vernichtet gleichzeitig wertvollste Erntebestände, die damit der Heimat verloren gehen. Vorgekommene Fälle geben zudem Veranlassung, darauf hinzu- weisen, daß polnische Zivilisten mit Vorliebe in deutsch-bewohnte Häuser eindringen und aus diesen Schießen. In den besetzten Ortschaften ist in geeigneter Weise - durch Anschlag oder Ausruf - bekanntzugeben, daß die Bevölkerung für Meuchelmörder in ihren Reihen verantwortlich gemacht wird und mit der Erschießung von Geiseln zu rechnen hat. II. Versorgungsgebiete. 1.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung: aa) Am 5.9. werden mit A.Nachschubkolonnen aus A.V.L.Gr.Wartenberg nach Zloczew nachgeführt: Für 10.Div. 22 000 Port.ohne Brot und Fleisch (nur wenn Dauerfleisch) und 4 300 Rationen. Für 17.Div. 15 000 Portionen mit Brot und Fleisch. Eintreffen am späten Nachmittag. Die Div. haben die Verpflegung am Eintreffort zu übernehmen. bb) 17.Div. kann Mehl in der Dampfmühle Kempen (Besitzer Jan.Morek) empfangen. Vorräte z.Zt. etwa 70 - 80 t. cc) Das Straßenbau-Btl.538 wird wirtschaftlich der 10.Div. zugeteilt. b) Allgemein. Die Truppenteile und rückw.Dienste werden nochmals darauf hingewiesen, daß sie Frischgemüse, Frischkartoffeln und Pferdefutter (Hafer nur im besetzten Gebiet) weitgehend selbet zu beschaffen haben. Künftig wird die Armee höchstens noch die halben Gemüseportionen und Haferrationen zur Verfügung stellen. Schlächtereizug 17.Div. hat umgehend Betrieb aufzunehmen. Dauerfleisch und Wurstkonserven werden künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen nachgeschoben werden. 2.) Sanitätswesen. a) Krankensammelstelle Wieruszow eingerichtet ab 5.9. 10,00 Uhr. b) In Kempen ab 5.9.39 14,00 Uhr Armee-Feldlazarett eingerichtet. 3.) Veterinärwesen. a) Mit Einsatz der Vet.Kp. sind Anträge auf Abholung von Pferden von der Truppe nur an die Div. bezw. Vet.Kp. zu richten. Die Regelung gemäß "Besondere Anordnungen Nr.1" Ziffer IV. 1.) entfällt. b) Armeepferdelazarett 531 ab 5.9.39 2,00 Uhr in Neustradam aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an K.Kdo.XIII/IVc. Bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 531 ab 4.9.39 16,00 Uhr arbeitsfähig in Neustradam (Schloß). Armeepferdelazarett 533 und bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 532 in Wohlau ab 5.9.39 nicht mehr aufnahmebereit. Vet.Park 530 wird am 5.9.39 nach Oberstradam verlegt und ist ab 6.9.39 10,00 Uhr ausgabebereit. 4.) Kraftfahrwesen. a) Nach Entleerung des Betr.St.Lagers der Armee in Olszowa werden die Div. auf die Eisenbahntankstelle der Armee in Kempen angewiesen. b) Die dem K.Kdo.XIII unmittelbar unterstellten Truppen(einschließlch Str.Bau-Bt1.538) bleiben auf 3.gr.Kw.Kol.f.Betr. St. 413 angewiesen. Empfang je Einheit bis zu 1 Verbrauchssatz am 5. und 6.9. 16,00 - 22,00 Uhr in Wandalin (südwestl.Zloczew). c) Abschleppen von unbrauchbaren Fahrzegen. Die Div. und die dem K.Kdo. unterstellten Truppen melden den genauen Standpunkt der unbrauchbaren Fahrzeuge an die Abt Qu/Kf., damit veranlaßt werden kann, daß dieselben vom Armee-Kf.Park Breslau abgeschleppt werden Da dem A.Kf.Park nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügeng stehen kann eine direkte Zuführung an die Div. nicht erfolgen. Die Abschleppkommandos des Kfz-Parks 531 sind so stark in Anspruch genommen, daß nicht alle Anforderungen erfüllt werden können. Mehrfach hat sich die Truppe in der Zwischenzeit selbst geholfen, sodaß zwecklose Leerfahrten entstanden. Die Abschleppkommandoe des A.Kf.Parks sind nur in dringenden Fällen anzufordern, wenn ein Abtransport mit Truppenmitteln und auch durch die Werkstattkp. bezee Werkstattzüge tatsächlioh unmöglich ist. d) Ab 5.9.39 sind Teile dee A.Kf.Parks 531 (Kfz.Staffel, Bereifungsaustauschstelle, Abschleppgruppe) in Kempen eingesetzt. Arbeitsbereit ab 5.9.39 mittags. 5.) Straßenbaudienste. a) Dem Korps sind nunmehr unterstellt: Pi.Stab Oberstltn. Schultz Str.Bau.Btl.538. b) In erster Linie wird die Nachschubstraße des XIII.A.K. (Wieruezow, Lututow - Zloczew - Sieradz) instandgesetzt. Als nächstes ist beabsichtigt, die Warthebrücke bei Sieradz zur Freimachung des eingebauten Pioniergeräts auszubauen. Die Div. melden dem K.Kdo./Pi.Stab Obstltn.Schultz dringend instandsetzungebedürftige Straßenstücke und Brücken in ihrem Streifen. Es ist jedoch wichtiger zunächst eine Straße vollkommen instandzusetzen. c) Behelfsmäßige Brücken-und Straßeninstandsetzungen durch Pioniere sind grundsätzlich auf der Seite der Straße zu machen. Bei späterem Ausbau muß sonst die ganze Straße zeitweise gesperrt werden. 6.) Waffen-und Gerätwesen. a) Berichtigung zu den besonderen Anordnungen Nr.11 für die Versorgung des XIII.A.K. Ziff. 5.) cc): Hinter Gasschutz-Gerätepark ist zu streichen "Ulbersdorf" und dafür zu setzen "Schollendorf"; darunter ist als neue Zeile einzutragen: "Nachr.Park in Ulbersdorf". b) Aus den Geräteparken kann Gerät über das Soll der K.A.N. hinaus oder am Soll fehlendes Gerät nicht zur Verfügung gestellt werden. In Zukunft sind nur Anforderungen über Gerät vorzulegen, das bei der fechtenden Truppe 1) unbrauchbar geworden oder verloren ist 2) instandgesetzt werden muß un dmit e der Truppe zur Verfügung stehenden Mitteln nicht wiederhergestellt werden kann. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Soll fehlende Waffen erst aus Beutebeständen ergänzt werden können. In zukunft ist von derartigen Anforderungen Abstand zu nehmen, z.Zt.vorliegende Anforderungen werden dem Anragsteller zurückgegeben. |
| Korpskommando XIII
O.U.Lodz, den 9.9.39 Qu Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen. 2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O. II.Versorgugsgebiete. 1.) Munition. a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß vorerst noch dort empfangen werden. b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt werden. In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13 Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor. Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden. Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden. cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt: Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr) Am 10.9.39 " 10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden. dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div. können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken. ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wie bisher bezw. neu angewiesen auf: 10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen) K.Nachschubführer 413 N.53 mit Zuteilungen II./A.R.53 5.(H)/13 II./Flak Rgt.22 Straßenbau-Btl.538 I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe) 17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 1. und 2.Brücken-Kol.B 413 II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe) Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt. b) Bekleidung. Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar: 10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel 17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang) W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt. Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben. c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere Anweisung folgt. 3.) Sanitätswesen. a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt werden. b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen. c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus). d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist: M u s t e r a) Offiziere und Beamte --------------------------------------------------------- Dienstgrad NAME Tr.Teil Bemerkungen (tot, verwundet, krank, vermißt) --------------------------------------------------------- b) Unteroffizeire und Mannschaften: --------------------------------------------------------- Tr.Teil tot verwundet krank vermißt --------------------------------------------------------- e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 4.) Betriebsstoffversorgung. a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola verwiesen. b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw. Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr. 5.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 6.) Rechtspflege. Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft. Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel. Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht. Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft. Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner. Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet. 7.) Beute. Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die Ausnutzung von Fahrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.) |
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