| Befehle |
| Transport-Kommandantur
Stettin
Stettin, den 16.Juli 1939 Abt.I7II Az.43 g.1/12 Nr.890/39 g.Kdos. Bezug: a) Heeres-Gruko.6 Abt.Ia/Ib, 39/40 A Nr.5529/39 g.Kdos. v.10.7.39. b) Gen.Kdo.II.A.K. Ia/Grz.Nr.3037/39 g.Kdos.v.13.7.39. Betr.: Ausladebahnhöfe für III.Rate Schanzarbeiten. Da in den o.a.Bezugsschreiben die Wünsche für die Ausladebahnhöfe der einzelnen Einheiten nicht übereinstimmen, andererseits wegen der Kürze der Zeit die Transportbearbeitung am 17.7.39 durchgeführt werden muss, wurden von der Tr.Kdtr.Stettin als Ausladebahnhöfe bestimmt: 1.) Kartenstelle (mot) 570 ) Gruppe geh.Feldpolizei 570 ) Jastrow 2.) Armeenachschubführer 581 Falkenburg 3.) Feldwerkstatt (mot) 584 Dramburg 4.) Armeeverpflegungsamt 580 Falkenburg 5.) Bäckereikompanie e (mot) 581 Falkenburg 6.) Krankentransportabteilung 581 Falkenburg 7.) Krankenkraftwagenzug 1.-3./582 Falkenburg 8.) Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./581 ) Pfd.Transport-Kol.(mot) 2./581 ) Märk.Friedland Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./582 ) 9.) Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Dramburg 10.) Strassenbaubatl.580 Zippnow 11.) Strassenbaubatl.584 Dt.Krone 12.) Ortskommandantur II./585 Dramburg 13.) Ortskommandantur II./586 Falkenburg 14.) Feldkommandandantur 580 Dramburg 15.) Feldkommandandantur 581 Dt.Krone 16.) le.Strassenbaubatl.604 Gr.Born 17.) Pi.Batl.(mot) 34 Gr.Born Die im Bezugsschreiben a) aufgeführte Feldgend.Abt.(mot) 581 und die II./Kraftwagentransportregiment 602 wurden für die Bearbeitung und Transport auf der Eisenbahn nicht vorgesehen, da sie im Bezugsschreiben b) nicht aufgeführt sind und Transportanmeldungen hier nicht vorliegen. Soweit die am 17.7.39 in Hannover vorgesehene Rücksprache zwischen Heeres-Gruko.6 und Gen.Kdo.II.A.K. (Hptm.i.G.Toppe) eine dringend notwendige Abänderung dieser Ausladebahnhöfe ergibt, wird gebeten, diese Änderungen unter Angabe der lfden.Nr. und des gewünschten Ausladebahnhofes noch im Verlauf des 17.7.39 fernmündlich, zusätzlich durch Fernschreiben, an die Tr.Kdtr.Stettin durchzugeben, da sonst eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung nicht mehr stattfinden kann. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 19.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3171/39 g.Kdos. Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. vom 24.6.1939. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. I.Bestimmungen für den Einsatz. ============================== 1.) Gen.Kdo.II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5. bis 31.8.1939 im Bereich des Wehrkreises II eingesetzter Üb.Verbände, die vom W.K.III aufzustellen sind: Ü.Armee Nachr.Rgt.537 Ü.Kartenstelle 530 Üb.Gruppe geh.Feld.Pol.530 Üb.le.Str.Bau Batl.604 Das Gen.Kdo.II.A.K. ist ab 5.8.1939 auf dem Tr.Üb.Pl.Gross Born (Lager Linde) untergebracht. 2.) Es werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunfsträumen bis auf weiteren Befehl unterstellt: a) dem Kdr.Üb.Nachr.Rgt.537: Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Üb.Kartenstelle 530 Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530 b) dem Kdr.der Pioniere II: Üb.le.Str.Bau Batl.604. 3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und in dessen Umgebung. Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen für die unter 2a) genannten Üb.Verbände durch Gen.Kdo.III.A.K. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden. Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von Gen.Kdo.III.A.K. gegebenen Richtlinien regelt KDr.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten Üb.Verbände. 4.) Das Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird zu Verbesserungsarbeiten an Strassen und Wegen herangezogen werden und erhält nach Eintreffen Sondwerweisung durch Kdr. der Pioniere II. 5.) a) Das Gen.Kdo.II.A.K. behält sich den Einsatz von Teilen obiger Verbände zur Erntehilfe in der Nähe der Unterbringungsräume vor. Der Einsatz zur Erntehilfe muss so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.VErbände innerhalb von 24 Stunden gewährleistet bleibt. b) Ausserdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Einrichtung von Lagern (Mun., Verpflegung usw.) notwendig werden. II. Unterbringung. ================= 6.) Unterbringung für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530 siehe Anlage. Es ist enge Unterbringung ohne Verpflegung vorzusehen. Die Unterkünfte sind im Groen beim Reg.Präsidenten Köslin angemeldet. Anmeldung bei den Kreisen und Gemeinden hat nach Anordnung des Gen.Kdo.III.A.K. durch kalenderführende Dienststelle zu erfolgen. Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht. Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung Gen.Kdo.III.A.K. so rechtzeitig zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände sorgfältig treffen können. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, dem Gen.Kdo.II.A.K. bis 31.7.39 die endgültige Unterbringung der Üb.Verbände (ohne le.Str.Bau Batl.604) unter Angabe der Belegung der einzelnen Gemeinden mitzuteilen. III. An- und Abmärsche. ====================== 7.) Die Üb.Truppenteile erreichen ihre Übungsräume unmittelbar nach beendeter Aufstellung. Den auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbänden wird für den Anmarsch die Reichsautobahn Berlin - Hornskrug, von dort ab die Srasse Gollnow - Naugard - Plathe - Schivelbein zugewiesen. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, die MArschbewegung im einzelnen zu regeln. Soweit der Wehrkreis II dabei nicht berührt wird, wird um MItteilung der zeitlichen Durchführung und der belegten Strassen bis 31.7.1939 gebeten. 8.) Für den Eisenbahntransport des Üb.le.Str.Bau BAtls.604 veranlasst Gen.Kdo.III.A.K. das Erforderliche. 9.) Kdeur Üb.Armee NachrRgt.537 meldet vollzähliges Eintreffen der unterstellten Üb.Truppenteile an Gen.Kdo.II.A.K. 10.) BEfehle für den Abtransport und Abmarsch ergehen später. IV Nachrichtenverbindungen. ========================== 11.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo. wird die Einhaltung überwachen. Die Üb.Verbände Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen. Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden. Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, ohne Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Bad Polzin - schalten zu lassen. Befehl hierüber folgt. V. Tarnung und Abwehr. ===================== 12.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.le.Str.Bau Batl.604). Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen. Dagegen ind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H.Nr.787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen. Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen wird III.A.K. gebeten, die entsprechenden Anordnungen gemäss Verfg.O.K.H. AHA 2000/39 g.Kdos. Ia M vom 29.6.1939 zu geben. Aufschriften an Transportzügen, die auf den Truppenteil und seine Herkunft schliessen lassen, sind verboten. 13.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939) beigefügt. VI. Versorgung. ============== 14.) Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet. Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete, soweit erforderlich, Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen AUshilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen. VII. Verwaltungswesen. ===================== 15.)a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II. b) Mit der Einrichtung einer Üb.Verpfl.Ausg.Stelle in Jagertow (3km ostw.Bad Polzin) für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 530 wird H.V.A.Belgard/Pers.beauftragt. Besetzung mit Personal usw.veranlasst W.V.II. c) Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Born Linde angewiesen. d) Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels der W.V.II bis 25.7.1939 zu übermitteln. e) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung kann Kdeur.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten Verbände die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM 0,25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.K. vor. f) Die Quartiermacherkommandos - ausser Üb.le.Str.Bau Batl.604 - werden bis zum Eintreffen der Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen. Das Quartiermacherkommando des Üb.le.Str.Bau Batl.604 nimmt bis zu dessen Eintreffen an der Truppenverpflegung der Kdtur.Üb.PL.Gr.Born (Lager Linde) teil. VIII. Sanitätswesen. =================== 16.) a) Die erste san.Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte. b) Abschub von Kranken und Verletzten kann erfolgen für: aa) Üb.Armee Nachr.Regt.537 ) Üb.Kartenstelle 530 ) in Heereslazarett Üb.Gr.geh.Feldpol.530 ) Belgard und Kolberg. Das Johanniterkrankenhaus in Bad Polzin ist nur in dringenden Fällen (Unfällen, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen. bb) Üb.le.Str.Bau Batl.604: Heereslazarett Gr.Born (Lager Linde). c) Fälle von ansteckenden KRankheiten in den Unterbringungsräumen sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden den Üb.Verbänden durch das Gen.Kdo.laufend mitgeteilt. Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden uf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt. IX. Kraftfahrwesen. ================== 17.) Betriebsstoffe. a) Die Versorgung der Üb.Verbände (ohne Üb.Str.Bau Batl.604) mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch Standortältesten Belgard bei der vom W.K.Kdo.II dür II./A.R.68 und Beob.Abt.32 zugeteilten Betriebsstofffirma (Otto-Krafstoff: Kraftstoffhandelsgesellschaft; Dieselkraftstoff: D.A.P.G.) zu erfolgen. b) Für Üb.le.Str.Bau Batl.604 hat die Versorgung mit Betriebsstoff gegen Bezahlung durch die Kdtur.Gr.Born bei den vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffen zu erfolgen. c) Zum Freitag jeder Woche ist vom Standortältesten Belgard und Kdtur.Gr.Born dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen werden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939. d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zurätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt. 18.) Instandsetzungen und Bereifung. a) Instandsetzungsarbeiten sind, soweit möglich, bei den Üb.Verbänden durchzuführen. Für grössere Instandsetzungen, steht dem Gen.Kdo. eine Üb.Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung. Anmeldung der instandsetzungsbedürftigen Geräte unter Angabe von Art und Ort jeweils an Gen.Kdo.II.A.K. Daneben können nach Vereinbarung mit dem Standortältesten Belgard die dortigen militärischen Kraftfahrzeugwerkstätten für Instandsetzungsarbeiten ausgenutzt werden. Üb.le.Str.Bau BAtl.604 wird auf Instandsetzungseinrichtungen des Gen.Kdo.II.A.K. angewiesen. b) Ersatz von Bereifung erfolgt durch die aufstellenden Wehrkreiskommandos. X. Bewachung scharfer Munition, Gerät usw.. ========================================== Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batl.604) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. Üb.le.Str.Bau Batl.604 setzt sich hierzu ins Benehmen mit der Kdtur.Tr. Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). XI. Postverkehr. ================ 10.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. XII. Gerichtsbarkeit. =================== 21.) Gerichtsherr 1.Instanz für die Üb.Verbände ist nach Eintreffen im Übungsraum der Kommandeur der 32.Division, Gerichtsherr 2.Instanz der Kommandierende General des II.A.K. Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. bt.IaGrz./Id Nr.3171/39 g.Kdos.vom 19.7.1939 Unterbringungsübersicht über die Heeresgruppenruppen (Üb.Verbände). =================================================== Truppe Raum =================================================== Üb.Kartenstelle (mot) 530 ) Üb.Gruppe geh.Feldpol.530 ) Bad Polzin Stab Üb.Armee Nachr.Rgt.537 ) I./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 ) II./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Kollatz - Klotzen - Balfanz - Gr.Krössin - Döbel - Berntin. III./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Wusterbarth - Lasbeck - Bolkow - Zwirnitz - Retzin - Jeseritz - Hohenwardin - Buslar. Üb.le.Str.Bau.Btl.604 Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3173/39 g.Kdos. Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born. An Kommandantur des Truppenübungsplatzes Gr.Born, Gr.Born - Linde Kreis Neustettin Ab Nafang August 1939 sind auf dem Truppenübunsgplatz Gr.Born in der Anlage aufgeführten Verbände unterzubringen. Über die Dauer der Unterbringung eergeht später Befehl. Quartiermacherkommandos werden vorausgesandt. Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen. Üb.Verband W.K. Aufst.-Endzeit Bem. Kartenstelle (mot) 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachr.Rgt.537 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Kartenstelle 570 III 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 570 XI 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. le.Str.Bau Btl.604 III 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachsch.Führ.581 VI 4.8. 20.00 Uhr Feldwerkstatt (mot) 584 VI 9.8. 20.00 Uhr A.Verpfl.Amt 580 VI 4.8. 20.00 Uhr Bäck.Kp.(E) 581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kr.Tr.Abt.581 VI 10.8. 20.00 Uhr Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI 10.8. 20.00 Uhr Pf.Tr.Kol.1 u.2/581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.584 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 585 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 586 VI 3.8. 20.00 Uhr Feldgend.Abt.(mot) 581 XI 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. II.Abt. Kw.Trsp.Rgt.602 Stab, Erk.-Zug, Kw.Werkst.Zug IX 1.8. 24.00 Uhr 3.,4.,5./602 X 1.8. 20.00 Uhr 10./602 IX 1.8. 24.00 Uhr Stab K.Nachsch.Führ.402 II 6.8. 20.00 Uhr kl.Kw.Kol.1 u.2./402 II 6.8. 20.00 Uhr gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./402 II 6.8. 20.00 Uhr Kw.Werkst.Zug 402 II 6.8. 20.00 Uhr |
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