| Befehle etc.. Mai 1940 |
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A.O.K.1
H.Qu., den 18.5.1940 Ia Nr. 2305/40 geh. G e h e i m ! A r m e e b e f e h l Nr.73 I. Kampfführung. Die durch Belgien und Nordfrankreich in raschem Vordringen befindlichen deutschen Truppen haben den Feind gezwungen, die Verteidigung Belgiens aufzugeben; er geht zurück. Diese Lage zwingt den Feind mit Sicherheit, weitere Kräfte aus der Front vor der 1.Armee herauszuziehen. Er kann hoffen die Maginot-Linie vor der 1.Armee nur mit seinen Festungs-Brigaden zu verteidigen. Es kommt entscheidend darauf an, durch Aufklärung alle Veränderungen vor und hinter der Maginot-Linie festzustellen. Jedes Auftreten von Festungstruppen im Vorfeld ist sofort zu melden. Sämtliche vorn eingesetzten Truppen sind über die Uniform der frz.Festungstruppen erneut zu belehren. II. Linke Armeegrenze. Für den Fall, daß der Gegner in Lauterburger Ecke seine Vortruppen noch weiter zurückzieht, verbleibt der Rhein zwischen 1. und 7.Armee; also Grenzverlauf: Rhein bis Plittersdorfer Brücke (Westeingang) - -unleserlich- Leutenheim - Sufflenheim (Orte zu 1.Armee) - Ho-unleserlich- - Zabern (zu 7). 7.Armee hält Rheinstrecke von ostwärts Lauterb-unleserlich- Plittersdorfer Brücke so besetzt, daß sie vorgesch-unleserlich- der 1.Armee im Falle eines feind.Angriffes unter -unleserlich- kann und daß der ganze Rheinabschnitt im dortigen -unleserlich- Überraschungen geschützt ist. III.Bekämpfung feindlicher Fernziele. Die Ölraffinerien bei Pechelbronn - Merkweiler -unleserlich- Hagenau) sowie die gleichen Anlagen bei Wittersheim -unleserlich- westl.Hagenau) dürfen weder mit Artl.-Feuer noch durch Luftwaffe beschossen oder angegriffen werden. IV. Truppenverlegungen. 1.) 58.I.D. wird nach Herausziehen aus der Front Heeresgruppe A unterstellt. Unterbringung im Raum südl. der Linie Saarburg - Winchering durch Kommandant rückw.Armeegebiets A.O.K.16 (Trier) erfolgt so, daß am 20.5. früh über Wincheringen in westl.Richtung antreten kann. 58.Div. entsendet befehlsempfangenden Offizier am 19.5. voraus zum Kdt.rück.Armeegeb. A.O.K.16 nach Trier (Fernmdl.voraus) 2.) Entg.Komp.(mot.)618 wird zwecks Umgliederung bis 22.5.40 zur Verfügung B.d.E. nach Döberitz verlegt. Marschbefehl ergeht durch Feld-Transp.-Chef. Abmarsch ist A.O.K.1, Eintreffen in Döberitz stellv.Gen.Kdo.III zu melden. V. Zugführer-Lehrgang für I.G. 1.) Gem.O.K.H.GenStdH/GEn.d.Inf.Nr.592/40 IV v.14.5.40 findet der 3.Inf.Gesch.-Führerlehrgang in Münsingen vom 29.5. bis 15.6.40 statt. 2.) Alle mit I.G.-Kompanien ausgestatteten Divisionen entsendet hierzu einen als Zugführer bei einer I.G.Einheit vorgesehenen Offizier, dessen Kenntnisse zur selbständigen Führung eines I.G.-Zuges und zum Schießen mit dem I.G.-Zuge noch nicht ausreichen. 3.) Teilnehmer müssen bis 29.5.40, 8.00 Uhr in Münsingen eingetroffen sein, erster Lehrgangstag 29.5.40. 4.) Die Divisionen melden Namen u.Dienstgrad der Lehrgangsteilnehmer bis 27.5.40 unmittelbar an stellv.Gen.Kdo. -unleserlich- Stuttgart, abschriftlich an A.O.K.1. VI. Übernahme Abschn.58.I.D. durch Höh.Kdo.XXXXV. 1.) Die zuständige Fest.Pi.Abschn.Gruppe des Festgs.-unleserlich- wird dem Festgs.Pi.Stab 2 unterstellt. 2.) Die gewünschte Belassung des Bau-Btls.120 ist -unleserlich- Bau-Btl.120 bleibt A.O.K.16 unterstellt. (Siehe -unleserlich- Ziff.-unleserlich- 3.) Aufstellung bodenständiger Ortskommandanturen bei O.K.H. beantragt. 4.) Die Festgs.Nachr.Abschn.Gruppe III/2 wird zunächst dem Festgs.Nachr.Stab 3 unterstellt, mit Ausnahme der nördl.der neuen Armeegrenze eingesetzten ständigen Schalt- u.Betriebseinheiten. Diese sind bis auf weiteres der Festgs.Nachr.Abschn.Gruppe II/2 zuzuteilen. 5.) Der Ausbau des Erdkabelnetzes des Orscholz-Riegels ist nach der bisherigen Planung mit Nachdruck zu fördern. -unleserlich- Pendelkarte 1:25 000 ist nach dem Stand vom 20.5.40 -unleserlich- 23.5.40 dem A.N.F., A.O.K.1 vorzulegen. VII.Luftwaffe. 1.) Mit der durch Armeebefehl Nr.72 befohlenen Neugliederung der 1.Armee werden die Aufklärungsstaffeln (H) auf Zusammenarbeit mit den Korps-Kdos. wie folgt angewiesen: 1.(H)/21 mit Höh.Kdo.XXXXV; 1.(H)/13 (Kette Frühnerhof) mit Korps-Kdo.XII; 1.(H)/13 (Teile Lachen-Speyerdorf) mit Höh.Kdo.XXXVII. 2.) Grenzen für die Gefechtsaufklärung: seitliche Grenzen: zur 16.Armee (XXIII.A.K.): Remich - Mosel bis Diedenhofen, zwischen Höh.Kdo.XXXXV u.Korps-Kdo.XII: Buß - Überherrn - Kurzel (Courcelles Chaussy) - Courcelles, zwischen Korps-Kdo.XII u.Höh.Kdo.XXXVII: Contwig - Lemberg - Pfalzburg. Vordere Grenze: Diedenhofen (einschl.) - Mosel bis Argancy - Courcelles - Han a.d.Nied - Bensdorf - Finsting - Pfalzburg - Bischweiler- 3.) Aufträge wie bisher. VIII.Verlängerung der Korpsgrenzen. Die Korpsgrenzen verlängern sich entsprechend den Grenzen für die Gefechtsaufklärung (siehe Ziff.-unleserlich-) IX. Üben in Schartentürmen. Gefechtshandlungen im Bereiche des A.O.K.1 haben -unleserlich- daß die MG-Bedienungen in Schartentürmen nicht gen-unleserlich- ihrem Gerät vertraut waren, wodurch unnötige Verl-unleserlich- traten. Es wird deshalb befohlen: 1.) Um zu vermeiden, daß die MG bei Feuerüberfällen vorzeitig beschädigt und außer Gefecht gesetzt werden, -unleserlich- sie erst dann auszufahren, wenn tatsächlich geschossen werden soll. 2.) Um Verletzungen durch Geschoßsplitter zu vermeiden, -unleserlich- sofort bei Feindeinwirkung auch alle unbenutzten Scharten geschlossen werden. Voraussetzung ist, daß die Pz.-Tü-unleserlich- für die Beleuchtung der Optik und Waffen mit Batterien -unleserlich-sehen sind. 3.) Die feindwärtigen sind, auch wenn keine Kampfhandlung stattfindet, stets geschlossen zu halten. 4.) Durch häufiges Üben muß erreicht werden, daß ein Laufwechsel auch im abgedunkelten Pz.-Turm leicht möglich ist. Ein derartiges Üben ist auch mit allen anderen Geräten, deren Auswechslung geboten sein kann und in allen Arten von Pz.-Türmen notwendig (Optik bei Artl.Beob.Türmen, M 19 usw.); wichtig besonders bei Ablösungen. |
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