| Befehle August 1940 |
| 13.Division
Magdeburg, den 6.8.1940. Abt.Ia/Ib Nr.257/40 geh. Betr.: Truppenkennzeichen an Kraftfahrzeugen. 1.) Die Kraftfahrzeuge des Kradschtz.Btl.43 und der leichten Kolonne der Aufkl.Abt.13 sind mit den Truppenkennzeichen gem. anliegender Skizze zu versehen. 2.) Die Truppenkennzeichen der bisherigen I./A.R.49 sind entsprechend ihrer Umbeneennung in III./A.R.13 abzuändern. 3.) Kradmeldezüge und Kradschützenzüge der Infanterie-Regimenter führen beide das Kennzeichen ihres Stabes mit folgender Unterscheidung. Kradschützenzüge führen "Kr" in der rechten unteren Ecke des Kennzeichens; Kradmeldezüge führen "Km" in der rechten unteren Ecke des Kennzeichens. |
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