14.Panzerdivision
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Befehle Januar 1945
Fernschreiben Gen.Kdo.I.A.K., Ia Nr.354/45 geh. 26.1.1945, 22:30 Uhr
an 14.Pz.Div., 218.I.D., Wf.Rgt.70, Arko 401, Korps-Flak-Fhr., Qu./I.A.K., Gen.Kdo.X.A.K.

1.) 218.Inf.Div. wird am 27.1., 6.00 Uhr dem Gen.Kdo.I.A.K. unterstellt.
2.) Rechte Korpsgrenze (zu X.A.K.): Einmündung der Birkstata in die Vartava - Verlauf des Baches bis Bunkas (I.A.K.) - Nordspitze des Waldes ostwärts Kaleti.
    Trennungslinie 218.I.D. und 14.Pz.Div.: Schule in E H 8 c (14.) - Ozolini (218.) - Wegegabel 300m südwestlich Kaimini (14.) - Branci (14.).
3.) I.A.K. greift am 27.1. mit Hellwerden mit 218.I.D. und verst.14.Pz.Div. Gegner im Waldgebiet südich Celmali (EH 9 b) und südlich davon an, vernichtet ihn
    und gewinnt Linie Silini - Blakseni  -Waldspitze 500m westlich Kapienieki (E H 7 d) - W.W. Pavari.
4.) Auftrag für 218.I.D.: Div. schließt sich unter scharfer Zusammenfassung der Kräfte am linken Flügel nach Feuervorbereitung dem Angriff an und gewinnt
    das Angriffsziel Silini - Kaimini. Angriffsbeginn 06,30 Uhr.
5.) 218.I.D. steht für Angriff gesamte Div.Art. und - im Einvernehmen mit X.A.K. - Art.Rgt.Stab 610 mit unterstellten Art.Abtln.zur Verfügung. Einzelheiten
    über Zeit und Feuerplan werden durch Arko 401 geregelt.
6.) Sämtliche z.Zt.218.I.D. unterstellten Sturmgeschütze sind für den Angriff einzusetzen.
 
Fernschreiben Gen.Kdo.I.A.K., 27.1.45, 15.20 Uhr
an 126.I.D., 11.SS-Div.Nordland, 121.I.D., 14.Pz.Div., Art.Kdr.401, Korps-Flak-Führer, Werf.Rgt.70. Kopifü, Qu.I.A.K.

                                                               K o r p s b e f e h l   Nr.12
                                                                für Einsatz der 126.Inf.Div.

1.) 126.I.D. wird Gen.Kdo.I.A.K. zugeführt und zur Ablösung der 11.SS-Frei.Pz.Gren.Division Nordland in deren bisherigen Abschnitt eingesetzt. Befehlsübernahme
    durch 126.I.D. am 28.1.45, 12.00 Uhr.
2.) Grenzen:
    Rechts zu 14.Pz.Div.: Brücke 1km westl.Durben (ausschl.) - Eisenbahnbrücke 1,5km südwestl.Bhf.Durban (126.) - Pkt.27,9 (14.Pz.) - Pkt.32,4 (E F 9 d) (126.)
     Eisenbahnbrücke 800m westl. Knipeni (E H 3 b) (126.) - Pkt.24,1 (F G 1 c) (126.) - Tipsti (F H 2 d) (14.Pz.).
    Links zu 121.I.D.: Ostspitze See nördl.Gobzemji (F E 4 b) - Pkt.50.4 (F F 2 c) (126.) -  Pkt.72,5 (F G 3 a) (126.) - Priednieki (126.) - Utini (126.) -
    Perkoni (126.).
    Rückwärtige Grenze des Div.-Gebietes: Straße Grobin, Durben, Sudmelkrogs. Straße von rechter Div.Grenze bis See in E E 4 a ausschl., von hier bis linker
    DIv.Grenze einschl.
3.) Die bei Befehlsübernahme in Front eingesetzten Teile der SS-Div.Nordland werden 126.I.D. unterstellt. Ihr Herauslösen ist nach Eintreffen des Gren.Rgt.426,
    voraussichtlich in der Nacht 31.1./1.2.45 vorgesehen. Ablösung der Artillerie regelt Art.Kdr.401 ,Herauslösen der Flak-Abt., Korps-Flakführer.
    Sämtliche übrigen im Abschnitt 126.I.D. eingesetzten Teile stehen SS-Div.Nordland mit Herauslösen zur Verfügung.
4.) SS-Div.Nordland ist für gewissenhafte Übergabe sämtlicher Ausfklärungs- und Erkundungsergebnisse und sämtlicher Planungen für weiteren Ausbau verantwortlich.
    Sorgfältige Übergabe aller Minenunterlagen einschl.Einweisung ins Gelände ist gesondert zu melden.
5.) Nach-Kommandos der abzulösenden Truppen sind solange im Abschnitt zu belassen, bis gewissenhafte Übergabe gewährleistet ist. Entlassung zu Div.Nordland auf
    Befehl 126.I.D.
-zweite Seite fehlt-
 
Fernschreiben Gen.Kdo.I.A.K., Ia Nr.371/45 geh. 27.1.1945, 17:15 Uhr
an 14.Pz.Div., 218.I.D., 290.I.D., Qu./I.A.K.

1.) 218.I.D. übernimmt in der Nacht 27./28.1. mit eigenen Kräften rechten Abschnitt 14.Pz.Div.
    Neue Trennungslinie:
    Biksi (14.Pz.)- Straßenbrücke südl.Stalgi - Wegeknick 300m ostw.Aduzi - Kalneniecki (218.I.D)
    Anschlußpiunkt: Wegeknick 300m ostw.Aduzi.
    Verantwortlich für Ablösung ist 14.Pz.Div.
    Befehlsübernahme durch 218.I.D. über neuen Abschnitt: 28.1., 6.00 Uhr.
2.) 14.Pz.Div. baut mit allen bisher unterstellten Truppen der 290.I.D. eine Front von Anschlußpunkt zur 218.I.D. bis W.W.Pavari auf. DIe gepanzerte Gruppe
    ist auf der Naht zwischen 218.I.D. und 14.Pz.Div. zum schnellen Eingreifen bereitzuhalten.
3.) 290.I.D. übernimmt 28.1., 12.00 Uhr, rechten Abschn itt der 14.Pz.Div.
    Trennungslinie rechts: Wie unter Ziffer 1.) befohlen.
    Trennungslinie links: E.W.Pampuri (14.Pz.) - Wegegabel 1,2km nordnordwestl.Gde.Verw.Purmsati (14.Pz.) (hier Anschlußpunkt zur 14.Pz.Div.)  - W.W.Trekni
    (14.Pz.).
    Die im neuen Abschnitt 290.I.D. eingesetzten Teile der SS-Pz.Gren.Div. Nordland werden 290.I.D. unterstellt.
    Verantwortlich für Ablösung ist 14.Pz.Div.
4.) Durch 290.I.D. ist nach erfolgter Übernahme des Abschnittes das Herauslösen der Teile SS-Pz.Gr.Div.Nordland vorzubereiten.
5.) Über Umgruppierung der Artillerie erfolgt Sonderbefehl.
6.) Erfolgte Ablösungen udn Übernahmen sind dem Gen.Kdo. zu melden.
 
Fernschreiben Generalkommando I.A.K., Ia Nr.412/45 geh., 31.1.45, 1.00 Uhr
an 126.I.D., 14.Pz.Div., Arkko 101, Qu./I.A.K., Kopifü, K 41, Ic, Stopak, IIa

1.) 126.Inf.Div. übernimmt in Nacht vom 31.1./1.2. mit eigenen Kröften Abschnitt 14.Pz.Div. Verantwortlich für Durchführung ist 14.Pz.Div. Befehlsübernahme
    am 1.2., 6.00 Uhr.
    Durchführung der Ablösung und Befehlsübernahme sind dem Gen.Kdo. zu melden.
2.) 14.Pz.Div. sammelt nach erfolgter Ablösung mit Kampfteilen im Raum FF und GE zur Verfügung der Armee. Hauptmarschsstraße: Kp.Krogzemji, Dubaskrogs,
    Kniveri, Krote, Sudmalkrogs. Marsch bis zur Straße Lubaskrogs, Kniveri nach Möglichkeit noch bei Dunkelheit. Soweit Marschbewegungen hierüber hinaus
    bei Tage erforderlich sind, sind sie in Marschgruppen bis zu 5 Fahrzeugen und mit großen Zeitabständen durchzuführen. Vorschlag für weitere Marschstraßen
    sowie über Marscheinteilung ist dem Gen.Kdo. bis zum 31.1., 12.00 Uhr vorzulegen.
    Verkehresregelung für Marsch in neuen Unterkunftsraum durch 14.Pz.Div. Notwenidge Verstärkung der Feldgendarmerie ist beim Gen.Kdo. zu beantragen.
3.) Truppendienstlich und versorgungsmäßig bleibt 14.Pz.Div. dem Gen.Kdo. unterstellt. Einsatzerkundungen in den Abschnitten der 121. und 263.I.D. (im
    Benehmen mit II.A.K.) sind durchzuführen.
4.) Korpsnachrichtenführer stellt Fernsprechanschluß zum neuen Gef.Std. 14.Pz.Div. sicher. 14.Pz.Div. meldet neuen Gef.Stand.

 
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