3.Infanteriedivision (mot)
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Befehle April 1942
Heeresgruppe Mitte                                                                                                          H.Qu., 14.4.1942
Ia Nr. 2800/42 g.Kdos.

Bezug: 1.) H.Gr.Mitte, Ia Nr.2550/42 g.Kdos. vom 5.4.42,
       2.) H.Gr.Mitte, Ia Nr.2580/42 g.Kdos. vom 7.4.42,
       3.) H.Gr.Mitte, Ia Nr.2590/42 g.Kdos. vom 7.4.42.

Betr.: Auffrischung.

In Abänderung bzw. Ergänzung der Bezugsbefehle 1.) - 3.)
wird befohlen:

1.) Pz.A.O.K.4 mit Armee- und Versorgungstruppen ist bis 1.5.42 zur Vollauffrischung in das Gebiet um Wilna zu verlegen. Herstellung der vollen
    Verwendungsbereitschaft bis 31.5. (Arbeitsstab bis 15.5.). Mit Eintreffen im Auffrischungsgebiet wird Pz.A.O.K.4 OKH unmittelbar unterstellt.
    Einzelheiten über herauszuziehende Versorgungstruppen und Zuführung des Auffrischungsmaterials regelt Gen.St.d.H./Gen.Qu.
    W.B.Ostland ist durch OKH gebeten worden, Pz.A.O.K.4 bei der Auffrischung mit allen Mitteln zu unterstützen.
    Ablösung und Befehlsübergabe:
    Pz.A.O.K.3 übernimmt am 27.4.42, 12,00 Uhr, Befehl über das gesamte Armeegebiet des Pz.A.O.K.4 sowie über alle, diesem A.O.K. unterstellten
    Kräfte. Pz.A.O.K.3 gibt am 25.4.42, 12.00 Uhr, Befehl in seinem Armeegebiet und über alle ihm unterstellten Kräfte (einschl. des 1 Zuges
    Fla-Bt1.605) an Gen.Kdo.LIX.A.K. ab. Einzelheiten der Befehlsübernahme vereinbaren die Kommandobehörden untereinander.
    Die zur Zeit noch zur infanteristischen Sicherung im Bereich der "Gruppe Schenckendorff" eingesetzten Teile der II.u. III./Pz.Armee-Nachr.Rgt.4
    sind durch "Gruppe Schenckendorff" im unmittelbaren Einvernehmen mit Pz.A.O.K.4 herauszulösen.
2.) Gen.Kommandos:
    a) An Stelle des Gen.Kdo.(mot)LVI.A.K. hat OKH die Vollauffrischung des Gen.Kdo.(mot)XXXX.A.K. befohlen.
       Verlegung des Gen.Kdo.(mot)XXXX.A.K. bis 3.5.42 nach Marjinagorka (85 km nordwestlich Bobruisk) nach Ablösung durch das von 9.Armee bis 30.4.
       herauszulösende Gen.Kdo.(mot)LVI.A.K.
    b) Zur Ablösung des Gen.Kdo.V.A.K. tritt Gen.Kdo.(mot)XXXXI. oder XXXXVI.A.K. am 30.4.42 zu Pz.A.O.K.4 bzw. nach dessen Ablösung zu Pz.A.O.K.3
       über.
       A.O.K.9 meldet, welches Gen.Kdo.(mot) zur Ablösung des V.A.K. bestimmt wird.
    c) Auffrischungs-Hauptquartiere: Gen.Kdo.(mot)XXIV.A.K.        Okostjukowka (nordwestlich Gomel);
                                     Gen.Kdo.VII.A.K.              Osipowitschi (40 km nordwestlich. Bobruisk);
                                     Gen.Kdo.XIII.A.K.             Marjinagorka (85 km nordwestlich. Bobruisk);
                                     Gen.Kdo.(mot)XXXX.A.K.        Marjinkgorka (85 km nordwestlich Bobruisk);
                                     Gen.Kdo.V.A.K.                Borissow.
    d) Mit Eintreffen im Auffrischungsgebiet unterstehen die Gen.Kommandos hinsichtlich der Auffrischung dem Gen.Kdo.(mot) LVII.A.K., im übrigen
       dem OKH unmittelbar.

3.) Divisionen:
    a) 6.u.7.Pz.Div. sind zwischen dem 1.u.15.5. nach dem Westen abzutransportieren.
       Entbehrliche, nicht mehr zum Kampf verwendbare bzw. benötigte Teile - insbesondere Pz.Personal und Spezialisten aller Art - sind frühzeitig
       vorauszuschicken.
       Es kommt darauf an, daß im Westen baldmöglichst Teile beider Divisionen in Erscheinung treten, je Div. die baldige Aufstellung von 1 - 2
       Pz.Kompanien möglich ist und die Ausbildung des zugeführten Ersatzes frühzeitig anlaufen kann.
    b) 29.I.D.(mot).: Mit der Leitung der Vollauffrischung, die bis 31.5. beendet sein muß und zu der die Div. staffelweise nach Orel zu verlegen
       ist, wird Pz.A.O.K.2 beauftragt.
    c) 3.I.D.(mot) wird unter Leitung des Gen.Kdo.LVII.A.K. im Gebiet westlich Roslawl aufgefrischt (vergl. H.Gr.Mitte. Ia Nr. 2775/42 g.Kdos. vom
       14.4.42).
    d) 11.Pz.Div.: Die Auffrischung der Div. wird materiell im Auffrischungsgebiet um Orscha, personell in ihrem jetzigen Einsatz- und
       Sicherungsgebiet aufgefrischt. Mit der verantwortlichen Leitung der Auffrischung wird Bef.H.G.Mitte beauftragt, dem die Div. hierzu
       unterstellt bleibt. Unterbringung der Div. ist durch Bef.H.G.Mitte im engen Einvernehmen mit Gen.Kdo.LVII.A.K. so zu regeln; daß das gesamte
       Panzer-Rgt. und alle für die materielle Auffrischung in Frage kommenden Teile der Div. mit sämtlichen Kraftfahrern, allen für Instandsetzung und
       Wartung von Kfz., Waffen und Gerät benötigten Kräften und die gesamten Instandsetzungsdienste in dem Gebiet um Orscha untergebracht werden.
       Der Div.Stab selbst verbleibt im jetzigen Einsatzgebiet der Division. Zuteilung von Instandsetzungswerkstätten im Einvernehmen mit Gen.Kdo.LVII.A.K.,
       das für Zuführung des Auffrischungsmaterials verantwortlich ist. Herstellung der vollen Verwendungsbereitschaft der 11.Pz.Div. bis 31.5.42.
    e) Pz.A.O.K.2 und Bef.H.G.Mitte stellen sicher, daß die seit Beginn des Ostfeldzuges ununterbrochen im Einsatz befindlichen Soldaten der 29.I.D.(mot)
       bzw. 11,Pz.Div. möglichst beurlaubt werden.
       11.Pz.Div. wird hierzu auf die Urlauberzüge desGen.Kdo.(mot) LVII.A.K. angewiesen. Einzelheiten regeln Bef.H.G.Mitte, Gen.Kdo.(mot)LVII.A.K. und Gen.
       d.Trspwes.Mitte untereinander.
    f) In den Westen zu verlegende Inf.Divisionen:
       167. und 106.I.D. wie bisher.
       Abtransport vom 1.-14.5.:  15. und 110.I.D.',
            "       "  15.-28.5.: 17. und 23.I.D.
       Verlegungsbefehle für die Inf.Divisionen ergehen gesondert.
    g) Der zeitgerechte Abtransport der für beabsichtigte Operationen vorgesehenen West-Divisionen erfordert vorstehend festgelegte Zuführung der zur Ablösung
       bestimmten Ost-Divisionen. Durch alle nach dem Westen zu verlegenden Divisionen sind nach Eingang des Verlegungsbefehls frühzeitig in Marsch zu setzen:
       Taktisches Einweisungskommando zur Übernahme der neuen Abschnitte. Stärke: 1 Stabsoffizier mit Ord.Offz. als Führer, 1 0ffz. je Btl.(Abt.) und erforderliches
       Unterpersonal.
       Übernahmekommando für Ersatzmannschaften und Gerät. Stärke: 1 Stabsoffz. oder Hauptmann als Führer, 1 Offz. je Rgt. (selbst.Btl., Abt.) und erforderliches
       Unterpersonal. Vor der Verladung sind alle Off., Uffz. und Mannschaften (einschl.Vorkommandos) zu entlausen. Die Entlausung ist beim Eintreffen im Ausladegebiet
       zu wiederholen.
    h) OKH hat Auffüllung der SS-Div."R" und SS-Kav.Brig. zugesagt.

4.) Pers.Einheiten für Pz.Abteilungen müssen, wie mit Bezugsbefehl Nr.3.) angeordnet, zur Auffrischung verlegt werden.
    Pz.A.O.K.2 hat die 1 z.Zt. in Sicherungsdienst eingesetzte Pers.-Einheit durch anderweitige Kräfte seines eigenen Befehlsbereichs abzulösen.
    OKH hat Antrag der Heeresgruppe, die Abgabe dieser Pers.Einheit bis zum Eintreffen des 1. von 2 für 2.Panzararmee in Aussicht gestellten Landesschtz.Btl.
    zurückzustellen, abgelehnt.
5.) Heerestruppen: OKH besteht auf fristgerechter Herauslösen und Verlegen aller in Bezugsverfügung 2.) zur Vollauffrischung befohlenen Heerestrunpen.
    Ich bitte die Herren Oberbefehlshaber der Armeen alles daranzusetzen, die mir bekannten, dem entgegenstehenden Schwierigkeiten unter Ausnutzung aller
    Aushilfen zu überwinden. Ersatz kann nur für einzelne, infanteristisch eingesetzte Heerestruppen in begrenztem Umfang gestellt werden.
    Abweichungen von Bezugsverfügung Nr.2.):
    a) 2.Panzerarmee: s.F.H.Abt.II./42 ist erst nach Eintreffen der beim OKH beantragten Sicherungskräfte abzugeben.
    b) 4.Armee: Landesschtz.Bt1.675 und 826, die ab 20.4. aus der Heimat nach Smolensk zugeführt werden, werden A.O.K.4 zur Ablösung der im infanteristischen
       Sicherungsdienst eingesetzten Truppenteile der Heeresartillerie unterstellt werden. Bis zur durchgeführten Ablösung ist das Herausziehen folgender
       Heerestruppen auszusetzen:
          s.F.H.Abt.III/818             (
          21-cm-Mrs.Abt.II./109         ( sollten bis 25.4.
          15-cm-Kan.Abt.800             ( herausgelöst werden 
         
          s.F.H.Abt.II./43              (            
          21-cm-Mrs.Abt.736             ( sollen bis 15.5.
          Beob.Abt.7                    ( verlegt werden
 
          le.Beob.Abt.40 ist erst abzugeben, wenn die als Ersatz hierfür zugesagte Stell.B.Abt.eingetroffen ist.
  c) 9.Armee: Bis zum Abschluß des Unternehmens "N." ist beantragt worden, dem A.O.K.9 folgende Heerestruppen vorübergehend noch zu belassen:
        2./B.Abt.25 mit Teilen Stab, Verm.Zug u.Wettertrupp B 25, Teile Werfer-Rgt.51.
     In Abänderung des Bezugsbefehls Nr.2.) sind folgende Fla-Kompanien in das Auffrischungsgebiet zu verlegen:
        bis 25.4.: 6./47, 5./48 und 2./59;
        bis 15.5.: 1./46 und 3./66.
  d) 3.Panzerarmee
     hat das für die Aufstellung der I.D.(mot)"Großdeutschland" bestimmte Pi.Btl.(mot)43 unverzüglich in das Auffrischungsgebiet des I.R."G.D."
     um Gomel zu verlegen.
     Alle entbehrlichen Teile, der unter a) - c) genannten Heerestruppen sind zur materiellen Auffrischung baldmöglichst in die durch Gen.Kdo.
     LVII.A.K. vorgesehenen Auffrischungsgebiete, soweit dies noch nicht geschehen ist, zu verlegen.
     Im übrigen ist anzustreben, die für die Vollauffrischung bestimmten Heerestruppen möglichst geschlossen herauszuziehen und dem
     Gen.Kdo.(mot)LVTI.A.X. zuzuführen.

6.) Gen.Kdo.(mot)LVII.A.K. wird gebeten, die für Herstellung der vollen Verwendungsbereitschaft durch OKH befohlenen Termine den in seinen Bereich
    zu verlegenden Kdo.Behörden, Verbänden und Truppenteilen mitzuteilen.
7.) Meldungen:
    Es werden gebeten zu melden:
    a) Die Armeen, Gen.Kdo.LIX.A.K.(ab 25.4.42) und Bef.H.G.Mitte laufend
       aa) über den Stand der nach dem Westen zu verlegenden Inf.- und Pz.Divisionen sowie
       bb) über das Herausziehen und die Inmarschsetzung der für Vollauffrischung vorgesehenen Gen.Kommandos, Divisionen, Pz.Abteilungen und
           Heerestruppen;
    b) Gen.Kdo.(mot)LVII.A.K.:
       aa) einmalig baldmöglichst, welche Truppenteile im Auffrischungsgebiet ganz oder mit Teilen eingetroffen sind und
       bb) laufend das Eintreffen weiterer Kdo.Behörden, Verbände und Truppenteile.
    c) A.O.K.9:
       Zu welchem Zeitpunkt welche Teile der 6. und 7.Pz.Div. nach dem Westen abttransportiert sind bzw. werden.

gez.von Kluge
 
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