| Befehle September 1939 |
| Korps-Kommando XIII.A.K.
O.U. Oels, den 1.9.39. Qu. Besondere Anordnungen Nr.8 für die Versorgung des XIII.A.K. 1.) Ausladebahnhöfe für Nachschub: XIII.A.K. Oels 10.Division Gr.Wartenberg 17.Division Bernstadt 2.) Kraftfahrwesen: a) Der mit K.Kdo.XIII.A.K./Qu Nr.88 g.Kdos. vom 30.8.39 der 17.Div. zugewiesene Betr.Stoff (20 cbm Otto, 5 cbm Diesel und für I./Pz.Rgt.23 13 cbm Otto 1,5 cbm Diesel) wurde durch 17.Div. bereits am 31.8. empfangen. 17.Div. sorgt im unmittelbaren Einvernehmen mit 10.Div. für die Betr.Stoff-Versorgung des an 10.Div. abgestellten Zuges I./Pz.Rgt.23. b) Dem K.Kdo.XIII werden am 1.9.39 nach Bhf Gr.Wartenberg 50 cbm Betr.Stoff durch die Armee zugeführt. Der Betr.Stoff ist durch 10.Div. zu übernehmen und zu verwalten. Personal hierfür stellt A.O.K.8 10.Div stehen hiervon 20 cbm Otto und 5 cbm Diesel zur Verfügung; der Rest steht zur Verfügung des K.Kdos. (für L.St.Adolf Hitler vorgesehen). Damit entfällt für 10.Div. die mit K.Kdo.XIII/Qu Nr.88 g.Kdos, vom 30.8.39 befohlene Abholung bei H.Z.A.Breslau. c) Die Betriebsstoff-Empfangszeit beim O-Lager der DAPG Breslau Zankholzwiese ist für XIII.A.K. ab 2.9.39 auf 5,00 - 8,00 Uhr täglich verlegt worden. (siehe hierzu besondere Anordnungen Nr. 4 des XIII.A.K. v. 28.8.39.). Die letzten Empfänger müssen Spätestens 30 Minuten vor Beendigung der angegebenen Empfangszeiten in Zankholzwiese eingetroffen sein. 3.) Sonderbestimmungen. a) Aufrufe an die polnische Bevölkerung. Außer den bereits zugeleiteten Aufrufen in deutscher und polnischer Sprache des Ob.d.H. — Generaloberst v. Brauchitsch - gehen noch besondere Aufrufe des Ob.d.Armee zur Bekanntgabe an die polnische Bevölkerung zu. 10.Div. 2000 Stück 17. "0 2100 " (zugl.f.I./Pz.Rgt.23) L.St.Adolf Hitler 500 " Art.Kdeur.17 10 " II./A.R.46 50 " II./A.R.53 50 " N.53 50 " 1.Br.Kol.b.413 30 " 1./Feldgend.Abt.531 30 " 5.(H)/13 20 " II./Flak Rgt.22 50 " K.Nachsch.Fhr.413 50 " K.Kdo.XIII (H.Qu) 30 " b) Bevölkerung in Polen. Geh.Feldpolizei hat möglichst frühzeitig festzustellen, ob die Personen, die im besetzten polnischen Gebiet als "Vertrauenswürdig" listenmäßig festgestellt sind, sich auch tatsächlich in den betreffenden Ortschaften befinden. Es ist Vorsorge zu treffen, daß in den von den Truppen besetzten ponischen Orten auoh diejenigen im Deutschtumskampf bewährten Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die erwünschte Schonung erfahren. c) Die Truppe ist nochmals besonders darüber zu unterrichten, daß in verschiedenen polnischen Kreisen (z.B.Kempen und Ostrowo) Volksgruppen leben, die nur polnisch sprechen, sich aber als Deutsche fühlen und auch stets zum Deutschtum gehalten haben. Es handelt sich dabei durchweg um Protestanten. Hierzu wird auf das mit A.O.K.8/Nr.567/39 geh. Ic/Pr. vom 26.8.39 verteilte Verzeichnis betreffend deutsches Volkstum in Polen hingewiesen. (verteilt mit K.Kdo.XIII/ Ic Nr.90/39 geh. von 28.8.39.). 4.) Ordnungsdienste. Versprengtensammelstelle. Kdt.d.rückw.Armeegebietes errichtet bei der Standortkommandantur Breslau, WerderetraSe 63 eine Versprengtensammelstelle. 5.) Sanitätswesen. a) Der vorgeschriebene Weg für die Einweisung in die Res.Laz. geht über die Krankensammelstellen. Einweisungen von Kranken dürfen von den Truppenärzten nur in dringenden Ausnahmefällen, unter gleichzeitiger Meldung an Armeearzt 8, vorgenommen werden. b) Krankensammelstellen sind eingerichtet: Oels, Jägerkaserne, Wartenbergerstr. Tel. 404 Bernstadt, ev. Volksschule, Kirchplatz 2 Te1.204 Angewiesen sind: 10.Division auf Krankensammelstelle Oels 17. " " " Bernstadt. 6.) Veterinärwesen. a) Armeepferdelazarett 533 ab 2.9.39 in Wohlau aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an Korpskommando XIII/IVc. b) Bewegl. Tierblutuntersuchungsstelle 532 ab 2.9.39, 10,00 Uhr arbeitsbereit in Wohlau, Landwirtschaftliche Schule. c) Vet.Park ab 2.9.39 ausgabebereit in Hundsfeld; Anforderungen an Korpskommando XIII/IVc. d) Mit Ersatzpferden aus den A.Pferdeparken kann vor 8.1.39 nicht gerechnet werden. 7.) Munitionswesen: a) Der in den Besonderen Anordnungen Nr.1 für die Versorgung der 8.Armee (nur an die Div.ergangen) unter Ziffer 20a) für 13,00 Uhr festgesetzte Termin wird in 11,00 Uhr umgeändert. Bei ungewöhnlich starkem Mun.Verbrauch ist sofortige fernmündliche Anforderung von Ersatz auf dem Dienstweg erforderlich. Auf die pünktliche Vorlage der Munitionsmeldungen an das K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- bis 8,00 Uhr wird hingewiesen b) 2 cm Pzgr.Patronen mit "Reizstoff-Füllung" dürfen nicht versohossen werden. Die einzelnen Einheiten überprüfen ihre 1.Ausstattung. Vorgefundene Munition ist an die beh.Mun.Lager OelS und Militsch abzugeben und dort getrennt zu lagern. Die Bestände der beh.Mun.Lager Oels und Militsch sind auf vorhandene 2 cm Pzgr.Patr. mit Reizstoffüllung zu untersuchen. Unter Angabe der Menge ist diese Munition dem K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- zu melden, das Abtrnsport veranlassen wird. Packgefäße mit 2 cm Munition mit Reizstoffüllung sind durch ein aufschabloniertee "R S" kenntlich . (Fernmündlich an 10., 17.Div. und L.St.Adolf Hitler voraus) c) Etwaige Beutemunition polnischer oder anderer ausländischer Herkunft darf aus deutschen Schußwaffen nicht verschossen werden, solange nicht entsprechende Befehle hierüber ergangen sind. 8.) Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Entgegen der besonderen Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 8.Armee vom 31.8.39 Ziffer 3 a (1) bleibt die 17.Div. ab 2.Angriffstag auf A.V.L,Namslau angewiesen. Die besonderen Anordnungen für die Versorgung des XIII.A,K. für den Angriff vom 30.9.39 behalten ihre Gültigkeit. Brot ist mit Fahrzeugen der Bäckerei-Kompanie aus dem A.V.L. Gr.Wartenberg zu entnehmen. b) Grz.W.Abschn.Kdo.88 empfängt bis auf weiteres unmittelbar beim A.V.L. Gr.Wartenberg. |
| 17.D i v i s i o n
O.U. Wola Bedkowska, den 4.9.19 9 Ib/ Nr. 10 Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr.9 ============================================= 1.) Nachschubstrasse wird von Zloczew bis nach Zapole verlängert. 2.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebietes ab 4.9.39 0.00 Uhr: Prosna im Abschnitt Boleslawiec - Grabow, letzterer Ort zum Gefechtsgebiet, Wieruszow zu rückwärtigem Armeegebiet. 3.) Ausladebahnhof für Nachschub 17.Division: Galbitz:. 4.) Betr.Rohstoffe im feindlichen Gebiet. Beim Einmarsch in feindliches Gebiet müssen Rohstoffe jeder Art und Vorräte an Halbzeugen usw. geschont werden. Sie werden von der deutschen Rüstungs- industrie dringend benötigt. Beschlagnahmungen von Rohstoffen.und Halbzeugen durch durch die Truppe sind untersagt. 5.) Munitionswesen. a) Es empfangen in Munitionsumschlagstelle Nordeingang Ruszkow am 5.9.39 8.00 Uhr L.St.Adolf Hitler 80 000 Patr.s.S.i.L. 175 000 Patr.s.S.o.L. 1 000 5cm Wgr.36 1 500 Leuchtpatr. 350 8cm Wgr.34 2 000 Stielhandgrn. 1 000 3,7 cm Pzgr.P. 300 7,5 cm Igr.18 Inf.Rgt.55 50 000 Patr.s.S.o.L. 300 Patr.s.m.K.Lspr. Aufkl.Abt.17 6 000 Patr.s.m.K. 3 000 " s.m.K.Lspr. 1 500 " s.m.K.(H) 75 Stielhandgr. 200 Leuchtpatr. 200 Signalpatr (rot,tgrün) 100 Pfeifpatr. Art.Rgt.17 2oo F.H.Gr.m.Az. b) Bei den täglichen Mun.Bestandsmeldungen ist neben dem Bestand noch der Bedarf in ( ) anzugeben. c) Für L.St.Adolf Hitler sind in Heeresmun.Anstalt Altengrabow bei Magdeburg 10 000 Pistolenpatr. 7,65 mm (2 1/2 Patronenkästen 150 kg) bereitgestellt. L.St.Adolf Hitler hat die Munition umgehend unter Entsendung eines Kraftfahrzeuges abzuholen. 6.) Verwaltungswesen. Verpflegung. V-II steht am 5.9.39 15.00 Uhr der Truppe wie folgt zur Verfügung verst.J.R.21 (mit III./A.R.17 u. I./A.R.53) in Choine J.R.55 (mit II./A.R.17) in Wiechuciece J.R.95 (mit I./A.R.17) in Stoczki. V-II des Pi.17 steht ab 13.00 Uhr in Zloczew zur Verfügung und ist vom Pi.17 selbst heranzuziehen. Nach dem Umschlag sammelt V-II wieder in Lututow, empfängt ab 24.00 Uhr in der Ausgabestelle erneut Verpflegung und geht im Anschluss daran in Lututow zur Ruhe über. 7.) Sanitätswesen. Hauptverbandplatz Barczew; L.V.Sammelplatz-Stoczki. Wagenhalteplätze: Dabrowa Wielka und Kol.Stoczki. Armeefeldlazarett Kempen. Krankensammelstelle Lututow. 8.) Kraftfahrwesen. Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge bis 5.9. 13.00 Uhr Westausgang Zloczew. Ab 5.9. 11.00 Uhr Zapole Strassenkreuz am Nordausgang. Betriebsstoffausgabeselle Tyble beendet Ausgabe am 5.9. 10.00 Uhr. Neue Betriebsstoffausgabestelle ab 5.9. 1.00 Uhr Potok (3 km nordostw. Zloczew. Nachstehende Bereifung wurde durch die Werkstatt-Kp. beschafft: a) für 4.K1.Kw.Kol.17 1 Reifen 9 1/2/42 1 Schlauch 1 Felgenband 1 Reifen 8 1/2 /36 = 9.75/20 1 Schlauch 1 Felgenband 1 Reifen 12.75/20 1 Schlauch 1 Felgenband b) für 6.kl.Kw.Kol.17 1 Reifen 700/20 für Stab 17.Div. 1 Decke 5.50/17 2 Schläuche 5.25/17 1 Decke 6.50/20 1 Schlauch 6.50/20 d) für II./A.R.17 1 Schlauch 2.5/19 Die Bereifung kann gegen Rückgabe des Altgummis bei der Werkstatt-Kp. empfangen werden. Sämtliche Einheiten der Division einschliesslich der zugeteilten Truppen Leibstandarte Adolf Hitler, II./A.R.46 und I./Pz.Rgt.23 melden mit der Morgenmeldung 6.9.39 Bestand und Bedarf an Kraftstoff l Dieselöl 1 Motorenöl 1 Getriebeöl 1 Fett kg nach dem Stand vom 5.9.39 16.00 Uhr. A.Kf.Park (zur Zeit Breslau Rosenberg Kaserne B.b. 28 Te1.42151 verfügt über Abschleppgerät. Abschleppkommandos sind über die Division beim Armeekraftfahrpark anzufordern. 9.) Postversorgung. Das Feldpostamt befindet sich am 4. und 5.9. in Lututow Nordausgang. Ab 6.9. nimmt das Feldpostamt seinen Standort beim Verpflegungsamt der Division. Die Postabholer sind von den Einheiten mit Abholausweisen zu versehen. Letzterer gibt, falls nicht vorhanden, das Feldpostamt aus. Die in die Heimat gerichtete Post ist von den Einheiten zu sammeln und den Postabholern mitzugeben, die anlässlich der Verpflegungausgabe die Postablieferung und Postabholung durchführen. 10.) Veterinärwesen. a) Bewegl. Tierblutuntrsuchungsstelle 532 ab 2.9.39,10.00 Uhr arbeitsbereit in Wohlau, Landw.Schule. b) Vet.Park ab 2.9.39 ausgabebereit in Hundsfeld. Anforderungen an Div./IVc. c) Mit Ersatzpferden aus den A.Pferdeparken kann vor 8.9.39 nicht gerechnet werden. 11.) Ordnungsdienste. a) Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet. Die angekündigte "Verordnung über Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet" ist durch den Oberbefehlshaber des Heeres mit Wirkung vom 1.9.39 in Kraft gesetzt worden, Wortlaut der Verordnung siehe Anlage. b) Der R.S.D.(Reichssicherheitsdienst) als persönliche Bewachung des Lehrers und des Generalfeldmarschalls Göring hat mit Lichtbildausweisen und Polizeimarken ausgestattet. Die Lichtbildausweise sind in sich nummeriert und tragen die Bezeichnung G.F.P.- R.S.D. Der R.S.D. nimmt bei Festnahmen nur die ersten Feststellungen vor und übergibt festgenommene Personen sofort der nächstcn Geh.Feld.Pol.Gruppe (Mitteilungen vom Heerespolizeichef). 12.) Gepäcktross hält sich bereit bis zum 5.9. abends den Raum nördlich Zloczew zu erreichen. 13.) Meldungen. a) Bis auf weiteres sind ab 4.9. täglich bis 4,00 Uhr dem Offz.v.Dienst bei der Division von den Truppenteilen zu melden: Verluste des Vortages (getrennt nach Toten und Verwundeten) Munitionsverbrauch im Verhältnis zur 1.Ausstattung. b) Bei den Tagesmeldungen über Verluste ist zu unterscheiden zwischen Offizieren, Uffzen. und Mannschaften sowie zwischen Toten, Verwundeten, Kranken und Vermißten. Beispiel: Offz. 20 verw. 4 krank 4 tot 0 vermißt Uffz.u. u. Mannsch. 102 verw. 10 krank 16 tot 3 vermißt |
| 17.Division
Div.St.Qu.Markowka, den 7.9.1959. Ia D i v i s i o n s - B e f e h l für die Umgruppierung am 8.9.1939. 1.) Feind. Die um Lodz stehenden Feinde versuchten am 7.9. mit Nachhuten das Vordringen der Divisionen aufzuhalten, um den Rückzug nach Osten zu decken. Der verfolgenden 10.Division ist es gelungen, durch schnelles Vordringen auf Strykow Lodz von Norden abzuriegeln. Vor 10.Armee (rechts) die mit Schwerpunkt über Tomaszow auf Rawa vorgeht, weicht der Feind in nördl.und nordwestl.Richtung zurück. Unser rechter Nachbar (XI.A.K.) kann heute Abend mit vordersten Teilen die Straße Piotrkow - Lask überschritten haben. Es ist damit zu rechnen, daß dieser Feind sich der drohenden Umklammerung durch einen Durchbruchsversuch nach Norden beiderseits Lodz zu entziehen versucht. Ein Vorstoß des III./I.R.55 in den Wald ostw.Chechlo bis zum Ostrand hat ergeben, daß dieer Wald feindfrei ist. Ich spreche dem Bataillon meine Anerkennung aus. 2.) XIII.A.K. riegelt am 8.9. mit 10.Division Lodz nach Norden und Osten, mit 17.Division nach Westen und Süden ab. 3.) 17.Division klärt am 8.9 die Lage bei Pabjanice und gruppiert sich mit Front nach Süden und Südosten um. 4.) Aufklärung. Die Aufkl.Abt.17 steht 7.00 Uhr mit Masse in Dobron und klärt nach Süden bis zur Linie Roza - Tuszyn auf. 5.) Klärung der Lage bei Pabjanice. Die Lage bei Pabjanice wird durch Angriff geklärt. Hierzu stellen sich bis 6.30 Uhr zum Angriff bereit: a) Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46, I./Pz.Rgt.23 (ohne 3.) südl.Pabjanice unter Staffelung rechts. b) I.R.55 verstärkt II./A.R.17, 3./Pz.Rgt.23 nördl.Pabjanice. Angriffsbeginn: 7.00 Uhr Angriffsziele: a) für Leibstandarte: Rzgow b) für I.R.55: Kol.Ksawerow. Von Tagesanbruch an ist durch starke Aufklärung festzustellen, ob überhaupt noch Feind in und um Pabjanice ist. Trennungslinie zwischen Leibstandarte und I.R.55 Pabjanice/Nord - Rzgow/Nord. Ergibt die Aufklärung, daß Pabjanice feindfrei ist, so tritt die Leibstandarte unverzüglich aus ihrer Bereitstellung unter Verständigung des I.R.55 den Vormarsch auf Rzgow an. 6.) Umgruppierung der Division: Zur Abwehr etwaiger feindl.Durchbruchsversuche wird die Division wie folgt umgruppiert.: a) Gruppe Leibstandarte mit schww.F.H.Battr.II./A.R.46 um Rzgow. II./A.R.46 (ohne 1 schw.F.H.Battr.) scheidet nach Klärung der Lage bei Pabjanice aus dem Verbande der Leibstandarte aus und rückt zur Verfügung der Division nah Kazimierz (nördl.Lutomiersk). Auftrag: Verhinderung feindl.Durchburhchsversuche aus südostwärtiger, ostwärtiger und nordostwärtiger und nördlicher Richtung. Aufklärung bis zur Linie Tuszyn - Wola Rakowa - Südrand Lodz. b) Gruppe Inf.Rgt.55 (I.R.55, II./A.R.17, 3./Pz.Rgt.23, 1./Pz.Abw.Abt.17, 1./Pi.17). Bereitstellungsraum: Pabjanice/Nord - Laskowice - Kudrowice - Francuski - Piatkowisto. Auftrag: Verhinderung feindl.Durchbruchsversuche beiderseits Pabjanice. Aufklärung bis zur Straße Pabjanice - Kol.Kasowerow. Trennungslinie links (zu I.R.21) Kol.Mikolajeize - Prusinowice - Ruda Pabjanika/Süd (orte zu I.R.21) c) Gruppe I.R.21 (I.R.21, ohne 1 verst.Btl., III./A.R.17, ohne 1 Battr., I./A.R.53 ohne 1 Battr., 3./Pz.Abw.17, 2./Pi.17). Bereitstellungsraum: Um Konstantynow. Auftrag: a) 1 verst.Btl. mit 1 Battr.III./A.R.17 sichert bis auf weiteres am Grabia Abschnitt bei Lask die Nachschubstraße der Division gegen etwaige feindl.Angriffe von Süden her. Aufklärung bis zur Linie Czestkow A. - Teodory - Ldzan. b) Die Masse der Gruppe verhindert feindl.Durchbruchsversuche auf und südl.Lodz. Grenze rechts zu I.R.55 siehe b). Grenze links zu I.R.95 Ludwikow (5km westl.Aleksandrow) - Rabien - Südrand Lodz. c) Gruppe I.R.95: (IR.95, I./A.R.17, 1 Battr.I./A.R.53, 2./Pz.Abw.17, 3./Pi.17). Bereitstellungsraum Grabienice - Kol.Kaly. Auftrag: Verhinderung feindl.Durchbruchsversuche aus Lodz. Aufklärung bis Lodz Grenze rechts (zu I.R.55): siehe c). Grenze links (zu 10.Div.) Jedlicze - Antoniew Sikawa - Bedon (Orte zu 10.Div.). Nachbargruppe rechts: um Zgierz. d) Gruppe Lutomiersk (Führer Kdeur.Pz.Abw.17, Div.Kdo., Stab A.R.17, II./A.R.46 (ohne 1 Battr.), Nachr.Abt.17, Stab Pi.Btl.17, I./Pz.Rgt.23 (ohne 3.), Beob.Abt.17 u.Rest mot Gruppe) Bereitstellungsraum: Um Lutomiersk und Kazimiersk (dort II./A.R.46 ohne 1 Battr.). 8.) Nachrichtenverbindungen. Nachrichten-Abt.17 verbindet Div.Kdo. mit I.R.55, 21, 95 bis zur Klärung der Lage aufrecht zu halten. Funkverbindungen wie bisher. 9.) Hauptverbandplatz: Kwiatkowice. Leichtverwundetensammelplatz: Kwiatkowice. Wagenhalteplatz 1: Zytowice. Wagenhalteplatz 1: Straßengabel Nordostausgang Lutomiersk. 10.) Perdesammelplatz: Babice Duce. 11.) Divisions-Kommando bleibt vorerst in Markowka, später Lutomirsk. |
| 17.Division
Div.St.Qu. Lutomiersk, den 8.9.1959. Ia D i v i s i o n s - B e f e h l für die Verfolgung am 9.9.1939. 1.) Feind. a) Auszug aus Korps-Befehl: In der Nacht vom 7./8.9. nahm das I./J.R.55.bei Kol. K s a w e r o w eine feindliche Batterie und brachte 170 Gefangene ein. Ich beglückwünsche das Bataillon zu dieser ausgezeichneten Leistung. gez. Freiherr von W e i c h s General der Kavallerie. b) Am 8.9. ging der Feind vor der Armee-Front teilweise fluchtartig auf die Weichsel zurück. Die vor dem XI.A.K. - Anfangs 18. und 19, Division am 8.9. abends an den Waldrändern südlich B r z e z i n y - nach Norden und Nordosten zurückflutenden Teile der polnischen 2., 10. und 30.Division sind in den Nachmittagsstunden auf die nördlich B r z e z i n y abriegelnde l0.Division gestoßen. Der Kampf dauert in den letzten Abendstunden noch an. c) Dem vor der pommerischen 4.Armee ausweichendem Gegner wurde der Rückzug in Gegend U n e j o w und L e c z y c a verlegt. Angriffsrichtung für X.A.K. rechter Flügel (24.Div.) auf L o w i t s c h. 2.) 8.Armee setzt am 9.9. die Verfolgung fort. Es kommt darauf an durch scharfes Nachdrängen in allgemeiner Richtung Warschau die südlich der Weichsel zurückflutenden Feindkräfte noch westl. und südl. der Weichsel abzuschneiden und die Bildung eines Brückenkopfes an der R a w k a zu verhindern. XIII,A.K. geht hierzu am 9.9. in allgemeiner Richtung S k i e r n i e w i c e unter Beibehaltung der Staffelung rechts vor. 3.) 17.Division rückt am 9.9., 4.30 Uhr antretend, in 2 Marschkolonnen durch L o d z und greift - falls notwendig - von Westen in das Gefecht der 10.Division südlich Strykow ein. 4.) Aufklärung. Div.Aufk1.Abt.17 tritt 4.00 Uhr von Kol. K s a w e r o w zunächst längs Vormarschstraße der rechten Kolonne über dann L o d z /Süd - N o w o s o l n a - dann auf S i e r z n i a an und klärt die Lage bei 10.Division südlich und südostw. S t r y k o w. Aufklärung. nach Osten bis zur Linie M r o g a - K o l a c i n. 5.) Vormarsch der Division. a) Rechte Kolonne. Führer Kdeur. J.R.55 Truppen: wie am 8.9. Rechte Kolonne tritt 4.30 Uhr den Vormarsch von Kol. K w a s e r o w über L o d z /Süd - A n t o n i e w S t o k i -N o w o s o l n a - J a r o s z k i auf G r z m i a k a an. Grenze rechts (zum XI.A.K.): L o d z /Süd - B r z e z i n y/Nord J e z o w /Nord - K u r z e s z y/Nord. Grenze links (zu linker Kolonne): Mitte L o d z - P l a c e S t o k i/Nord - J a n o w/Süd - D a b r o w k a D u z a Mitte - Kol. J a s i e n. b) Linke Kolonne: Marschgruppe J.R.95 (Führer: Kdeur.J.R.95, Truppen wie am 8.9.) tritt um 4.30 Uhr von der Bahnunterführung bei G r a b i e n i c e an und marschiert durch L o d z/Nord über B u d y - L i k a w a - K a l o n k a - B o g i n i a auf S i e r c n i a. Aufklärung voraus zur Festetellung der Lage bei 10.Division! Grenze links (zu 10.Division): Kol. K a 1 y - R a d o g o s z c z S i e r z n a/Süd - K o l a c i n/Süd - L i p c e/Süd - D a b r o w i c e/Süd, Marschgrupe J.R.21 (Führer: Kdeur.J.R.21, Truppen wie am 8.9.) tritt um 4,30 Uhr von S r e b r n a an und marschiert über L o d z Mitte bis zu der nach N o w o s o l n a abzweigenden Straße und schließt sich dort an das Ende der Marschgruppe J.R.95 an. Das hinterste Bataillon ist in L o d z Westteil längs Vormarschstraße unterzubringen und tritt dann unter den Befehl des Korps-Kdo.XIII. Batls.-Kdeur. meldet sich 12,00 Uhr beim Korpshauptquartier - Ia. 6.) Motorisierte Marschgruppe. Führer: Kdeur.Panz.Abw.Abt.17 Truppen: wie am 8.9., dazu II./A.R.46, einsehl.2.Battr. die wieder zur Abteilung zurücktritt. Mot.Marschgruppe steht 7.00 Uhr um L u t o m i e r s k marschbereit und folgt sprungweise über K o n s t a n t y n o L o d z zunächst bis B u d y S i k a w a. 7.) Leibstandarte Adolf Hitler tritt am 9.9. unter den unittelbaren Befehl des Korps-Kdos.XIII. Sie erhält hierzu Sonderweisung für die Unterbringung in Lodz/Süd nach beendetem Durchmarsch der 17.Division. Leibstandarte wird ersucht, die 2./A.R.46 so in Marsch zu setzen, daß sie um 8,00 Uhr an der Einmündung der von Kol. K s a w e r o w und R z g o w in L o d z/Süd steht. Von hier aus ist die Battr. durch II./A.R.46 in die Marschgruppe heranzuziehen. 8.) Nachrichtenverbindungen. Nachr.Abt.17 baut Stammleitung längs Vormarschstraße der linken Kolonne mit Sprechstellen in L o d z bei dem Zusammenstoß der Straßen der Marschgruppe J.R.95 und 21, in B u d y - S i k a w a, K a l o n k a und B o g i n i a. Funkverbindungen zu A.A.17, rechte Kolonne (J.R.55), l0.Div. und Korps-Kdo.XIII. Rechte Kolonne hat durch Entsendung von Meldeorganen an die Sprechstellen jeweils die erreichten Marschziele zu melden. 9.) Div.Stab am Anfang des Haupttrupps J.R.95. Ich treffe um 6,00 Uhr in L o d z (Sprechstelle) ein und begleite den Vormarsch der linken Kolonne. 10.) Sicherung des Marsches durch L_o d z. Die Führer der Marschgruppen treffen Sicherungsmaßnahmen, daß der Durchmarsch durch L o d z nicht durch feindlich gesinnte Elemente gestört wird. Die Truppe ist darüber zu belehren, daß in L o d z über 50 000 Deutsche wohnen. Bei etwaigen Zusammenstößen darf erst auf ausdrücklichen Befehl der verantwortlichen Führer von der Waffe gebrauch gemacht werden. 11.) 1 Kompanie I./Pz.Rgt.23 trifft 5.00 Uhr am Straßenkreuz südwestlich Kol.K a 1 y zur Verfügung des Führers der Marschgruppe J.R.95 ein. Anmarsch über A 1 e k s a n d r o w |
| 17.Division
O.U.Markowka, den 8.9.39 Ib/Nr.15 Befehl über Zuführung des Gepäcktrosses. ======================================= 1.) Der Gepäcktross wird der Truppe am 3.9. bis 18.00 Uhr zugeführt. 2.) Hierzu ist der Gepäcktross durch den Führer in folgende Gruppen einzuteilen und an die nachstehend befohlenen Ziele in Marsch zu setzen: a) Gruppe I.R.55 J.R.55 ) II. A.R.17 ) 3./Pz.Rgt.23 ) Marschziel: Markowka 1./Pz.Abw.Abt.17 ) 1./Pi.17 ) b) Gruppe J.R.21 J.R.21 ) III./A.R.17 ) I./A.R.53 ) Marschziel: Miroslawice (ohne 2.Bttr.) ) (3 km ostw..Lutomiersk) 3./Pz.Abw.Abt.17 ) 2./Pi.17 ) c) Gruppe J.R.95 J.R.95 ) I./A.R.17 ) Marschziel: Strassenknick 2./A.R.53 ) Südausgang Aleksandrob 2./Pz.Abw.Abt.17 ) 3./Pi.17 d) Mot.Gruppe Stb./A.R.17 ) Marschziel: Strassengabel Beob.Abt.17 ) Südwestausgang Lutomiersk Stb./Pz.Abw.Abt.17) Stb./Pi.Bt1.17 ) Stb./Nachr.Abt.17) 3.) Die Regimenter haben von den Marschzielen den Gepäcktross den Einheiten zuzuführen. Leibstandarte Adolf Hitler, Aufkl.Abt.17, II./A.R.46 und I./Pz.Rgt.23 führen ihren Gepäcktross selbständig heran. 4.) Gepäcktross verbleibt zunächst in der Unterkunft. Bei Fortsetzung des Vormarsches erfolgt Befehl über erneute Versammlung. 5.) Führer Gepäcktross tritt nach Zuführung zum Div.Kdo. und verbleibt dort. |
| Korpskommando XIII
O.U.Lodz, den 9.9.39 Qu Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen. 2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O. II.Versorgugsgebiete. 1.) Munition. a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß vorerst noch dort empfangen werden. b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt werden. In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13 Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor. Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden. Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden. cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt: Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr) Am 10.9.39 " 10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden. dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div. können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken. ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wie bisher bezw. neu angewiesen auf: 10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen) K.Nachschubführer 413 N.53 mit Zuteilungen II./A.R.53 5.(H)/13 II./Flak Rgt.22 Straßenbau-Btl.538 I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe) 17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 1. und 2.Brücken-Kol.B 413 II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe) Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt. b) Bekleidung. Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar: 10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel 17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang) W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt. Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben. c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere Anweisung folgt. 3.) Sanitätswesen. a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt werden. b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen. c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus). d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist: M u s t e r a) Offiziere und Beamte --------------------------------------------------------- Dienstgrad NAME Tr.Teil Bemerkungen (tot, verwundet, krank, vermißt) --------------------------------------------------------- b) Unteroffizeire und Mannschaften: --------------------------------------------------------- Tr.Teil tot verwundet krank vermißt --------------------------------------------------------- e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 4.) Betriebsstoffversorgung. a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola verwiesen. b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw. Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr. 5.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 6.) Rechtspflege. Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft. Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel. Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht. Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft. Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner. Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet. 7.) Beute. Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die Ausnutzung von Fahrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.) |
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