Panzer-Abwehr-Abteilung 511
Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

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Befehle Oktober 1939

                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939
GEHEIM!

                                                                      Operationsbefehl Nr.23

1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8.
    Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn.
2.) Die neue Demarkationslinie verläuft:
    Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew,
    am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur
    litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und
    deutsch-litauische Grenze bis Ostsee.
3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen.
    a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk
       (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.).
    b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka.
    c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp.
    d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee.
    e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor.
    f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle.
4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung:
    Die Bewegungen beginnen am 5.10.
    a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8.
    b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist.
    c) Es haben zu erreichen:
       I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div.
       XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division.
       XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki
       am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand.
    d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen.
       Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe.
5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch
    kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden.
6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern.
    Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen.
7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz.
    Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere.

                                                             Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23.
I.Pioniere:
 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden.
    Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10.
       Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk)
       Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze)
       Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk)
       Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow)
       Br.Kol.B 639 und 644 (Debe)
       Br.Kol.B 401 (Pultusk)
    Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar.
2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt.
3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert:
       Pi.Regts.Stab 601
       Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B
       Br.Kol.B 602 und 609
       Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
       Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk).
    Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen.

II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus.
III. Panzer-Abw.Abt.511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden.
     Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück.
 
-unleserlich- II.Armeekorps                                                                             Zagroby, den 2.Oktober 1939
-unleserlich- Nr.95/39                                                                                        10.30 Uhr

                                                         Befehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf
                                                         -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den
Raum um Neidenburg. Mit Eintreffen auf ostpreussische, Gebiet wird Pz.Div.Kempf -unleserlich- dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl
über ihre weitere Verwendung folgt.
-unleserlich-A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. -unleserlich-setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten -unleserlich- Kdeurs.
am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 2./4.10. Von Gilgenburg
marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. -unleserlich- Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K.
-unleserlich- Raum Marienwerder - Riesenburg.
Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab -unleserlich- Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern:

Fahrtnummer              Truppenteil                   verladen von - bis                   Abfahrt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
81 221                   I.Batl.                          0.00 - 2.00  Uhr                     2.51 Uhr
81 220                   Regts.Stab,Nachr.,
                         Zug u.I.G.Komp.                  2.45 - 5.00  Uhr                     5.51 Uhr
81 222                   II.Batl.                         5.30 - 7.45  Uhr                     8.15 Uhr
81 224                   Reste                            8.00 - 10.00 Uhr                    10.39 Uhr
81 223                   III.Batl.                       10.30 - 12.30 Uhr                    13.03 Uhr
Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch.
Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen.

Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus:
  a) Stab A.R.501,     )
     Stab A.R.511,     )
     II./A.R.37,       )
     II./A.R.47,       )   werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt.
     II./A.R.57,       )
     schw.Artl.Abt.436 )
     Beob.Abt.11       )
     Pz.Abw.Abt.511    - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt.
     Pi.Batl.505       - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt.

-unleserlich- aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre Unterbringung an die
Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen.
 
A.O.K.3                                                                                                                   A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939.
Ic 189/39 geh
                                                                       GEHEIM!
                                                                  ===================
                                                                Operationsbefehl Nr. 24.

1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen.
2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt.
3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau).
                A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3
                Militärbefehlshaber Danzig/Westpr.
                Militärbefehlshaber Posen.
4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben.
    A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K.
    Stellvertr.Gen.Kdo.
    1., 11., 61., 206., 217., 228.Div.
    Gruppe Brand
    1.K.B.
    Armeetruppen: I./Pz.10
                  A.A.(mot) 1
                  Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen
                  Pz.Abw.Abt.511
                  Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3
5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird.
    Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden.
6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln.
    Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären.
7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann,
    andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist.
8.) Verhalten an der Demarkationslinie
    Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das
    Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen.
    Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden
    Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl.
9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist
    wie bisher zu erstatten.
10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                       Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia            Nr.93/39                                                                                                   20.15 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 4.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor.
2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort.
    Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden:
    a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird,
    b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen.
3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen
    Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist
    noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden.
4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am
    4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek.
5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk -
    Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden.
6.) Pioniere:
    a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe
       und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin.
          Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt:
             Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B,
             Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B,
             Br.Kol.B 639,
             Br.Kol.B 644.
      Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen.
    b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport
       bereitzustellen:
         Stab Pi.Regt.601,
         Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B,
         Br.Kol.B 602,
         Br.Kol.B 609,
         Br.Kol.B 603  )  Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen
         Br.Kol.B 606  )  um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41
                          (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
         Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt.
         Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505.
            Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K.
            Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen.
    c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes
       Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 4.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               19.45 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 5.10.39.
I.) Unterstellung.
    1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
        a) B.Abt.11, Pz.Abw.Abt.511,
        b) Pi.Batl.505 mit zwei Br.Kol.B    ) Versorgung erfolgt unter
           Pi.Batl.630 mit einer Br.Kol.B   ) Leitung Stb.Pi.Rgt.541 durch A.O.K.3 unmittelbar.
           Br.Kol.B(mot) 639, 644           )
2.) Dem II.A.K. wird Br.Kol.B(mot)1/402 neu unterstellt und hinsichtlich Versorgung der 32.I.D. zugeteilt.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       A. Es holen ab aus A.V..Nasielsk am 5.10.39:
          a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nichtmot-Truppenteile (für den
             8.10.39); Korpstruppen empfangen Brot.
          b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.), 2 Tagessätze Verpfl.
             für die mot-Truppenteile (für den 6. und 7.10.)
       B. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten,
          wird das Beitreiben von Vieh durch die Schlacht.-Züge der Divisionen ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt. Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem
          Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und FLeischkonserven sichergestellt.
       C. Nachdem die Kampfhandlungen abgeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportion nur noch zu kleinen Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt.
          (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150gr, Dauer- oder Rauchfleisch 120gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskost
          130 gr.)
   2.) Abwicklung de Leistungsbescheinigungen.
       Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen, wie in den Verwaltungsanordnungen des II.A.K. Absatz B vom 2.10.1939 befohlen, ist dem II.A.K.
       (Abt.IVa) zum 10.10.39 zu melden.
   3.) Seife, Seifenpulver, Rasierseife unterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Marketenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie weren von
       den A.V.L. unentgeltlich an die Truppe nah Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben.
   4.) Bekleidung.
       Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen auf die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekl.-Lager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangs-
       bescheinigung ab. Der 228.I.D. werden die Mannschaftsdecken zum Ausladebahnhof Nasielsk nachgeschoben.
       Über Zuführung der Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle.

III.Kraftfahrwesen.
    a) Betr.-St.-Empfang der Division und Korpstruppen wie bisher.
    b) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten,
       zumal hierdurch die Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen.
    c) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle.
    d) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten.
       Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils Gen.Kdo.Abt.Qu. zu melden.
       Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben.

IV.Sanitätswesen.
   a) Abtransport von Verwundeten Kriegsgefangenen ins Reichsgebiet soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Hierfür steht Res.Laz.Allenstein (Abt.Kortau)
      zur Verfügung.
   b) Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke eingerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den
      Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg zuzuführen.

V.Veterinärwesen.
  Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben.

VI.Feldpost.
   Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten
   unverzüglich nachzuholen. In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen.
VI. Ordnungsdienst.
    1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut.
        Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben
        und von jeder Zollbehandlung befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der
        sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt.
        Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter.
    2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen.
    3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern
        und anderen landwirtschaftlichen Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten
        Verwaltern zu erfolgen.
    4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren.
    5.) Erfahrungsberichte der Feldgend.gemäß anliegender Verfügung (A.O.K.3 Abt.O.Qu.vom 3.10.39) sind von 32. und 228.I.D. dem II.A.K. Abt.Qu.bis 12.10.39 in doppelter
        Ausfertigung vorzulegen.

 

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