Sturmgeschütz-Brigade 202
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Befehle Februar 1945
Generalkommando I.A.K.
Abt.Ia Nr.199/45 g.Kdos.

                                                                 Korpsbefehl Nr.18 für die Neugliederung zur Abwehr.
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1.) Feind sucht durch Massieren seiner Verbände auf schmalem Raum beiderseits Preekuln den Durchbruch auf Libau zu erzwingen.
    Hierzu anscheinend Hauptstoßrichtung Preekuln und Ordanga -Izriede. Dazu steht ihm die Masse zweier Armeen zur Verfügung, die ihm ein längeres Nähren der Angriffe
    ermöglicht.
    Im Bereich des I.A.K. sind in den ersten beiden Tagen weit über 100 Panzer abgeschossen worden.
2.) I.A.K. verteidigt neue H.K.L. in Linie
    Kalvini - Aduzi - Briezi - Adini - Lispas - Virpini -Kalnaziverts - Ambroni - Bhf.Paplaka - Ostrand Wald südl. Garni - Höhe 53,o - Skabargi - Taureni - Stuteni - Bozi -
    Duoi - Westrand See 1 km ostw. Sprosti - Kaleji - Kaupji -Viesturi - Höhe 103,5 - Baroni - dann alte H.K.L.
    Nachdem die Truppe in 2 harten Kampftagen dem Ansturm eines zahlenmässig vielfach überlegenen Gegners standgehalten und den ersten Angriffsschwung durch hervorragende
    Tapferkeit gebrochen hat, erwarte ich nunmehr, daß in der neuen H.K.L. kein Meter Boden mehr verloren geht.
3.) Ab 22.2.45, 06,00 Uhr, gelten nachfolgende neue Abschnittsgrenzen.
       a) Zwischen X.A.K. und 218.I.D.: Wie bisher.
       b) Zwischen 218.I.D. und 12.Lw.Feld-Div.: Zarukrogs (12.) - Purvici (218.) - Liepas (218.) -Pkt.48,2. Anschlußpunkt in H.K.L.: Nordrand Liepas.
       c) Zwischen 12.Lw.F.Div.und 126.I.D.: Mazgudi (C F 9 b) (126.) - Se?rji (12.) - Kreuzung Lubaskroga (12.) - Gehöft 300 m südl. Garni (12.) -Virga Brücke 300 m südl.
          Joguli (126.). Anschlußpunkt in H.K.L.: Gehöft 300 m südl. Garni.
       d) Zwischen 126.I.D. _und 14.Pz.Div.: Brücke 500 m ostw. Kanuti (E F 5 a) - Bunka (126.) -Tauroni (14.Pz.) -Keri (14.Pz.). Anschlußpunkt in H.K.L.: Taureni.
       e) Zwischen 14.Pz.Div. und 121.I.D.: Avotini (D E 5 d) - Verlauf des Bachgrundes bis Brücke 500 m ostw. Kanuti - Drunki (121.) - Pratnicki (121.) -Osenieki (Gehöft
          hart südl. der Straße) (14.) - Pkt.11,4 (G G 6 c). Anschlußpunkt in H.K.L.: 2oo m nördl. Bozi.
       f) Zwischen 121. und 290. I.D.: Bunkas (290.) - Pkt.14,2 (F F 2 a) - nördliches Dizbrakai (121.) - Meznicki (121.). Anschlußpunkt in H.K.L.: Nordspitze See 1000 m
          ostw.Sprosti.
       g) Zwischen 290. und 11.I.D.: Sudmalkrogs - Pkt.77,9 (G F 1 d) - Südwestrand Kaleji Sec - Riekstini (290.).
          Anschlußpunkt in H.K.L.: 100 m nordwestl.Gehöft nördliches Jaunzemji.
       h) Zwischen 11.I.D. und II.A.K.: Wie bisher.
4.) Es kommt für alle Divisionen darauf an, beschleunigt ihre Verbände zu ordnen und sich unter Ausscheiden örtlicher Reserven neu zu gliedern. Bei allen Verbänden muß am
    22.2.45 früh die volle Abwehrbereitschaft gewährleistet sein.
5.) Aufträge:
       a) 218.I.D. hält ihre bisherigen Stellungen unter Verlagerung des Schwerpunktes auf den linken Flügel.
       b) 12.Iw.Feld-Div. hält ihre bisherigen Stellungen und gliedert sich in Nacht 21./22.2.45 so um, daß sie mit starkem linken Flügel dem auf Bhf. Paplaka zu
          erwartenden Feinddruck standhalten kann.
       c) 126.I.D. mit unterstellter Rgt.-Gruppe 185, Sturm-Btl.18, Tle.M.G.-Btl.410 und Inf.Btl.zbV.491 richtet sich in der befohlenen H.K.L. zur Verteidigung ein.
          Es kommt darauf an, an den zu erwartenden Abwehrpunkten Höhe 53,3 und bei Skarbargi starke Verteidigungsschwerpunkte zu bilden und diese mit ausreichend Pak
          abzustützen.
       d) 14.Pz.Div. mit unterstellter Tiger-Abteilung gliedert sich mit eigenen Kräften in der H.K.L. und besetzt vorgeschobene Stellung hart nordwestl. Kniveri so, daß das   
          Straßenkreuz 71,9 mit Feuer beherrscht wird. Div. wird Korps wieder unmittelbar unterstellt. s.Pz.Abt.510 ist im Raum Straßenkreuz ostw. Lipkalni, zum Angriff in
          ostw.Richtung bereitzustellen.
          Gepanzerte Gruppe ist hinter linkem Flügel in Gegend Straßenkreuz Zingenicki zur Verfügung zu halten.
          Restteile 121.I.D. sind in Nacht 21./22.2.45 herauszulösen und ihren Division im gegenseitigen Einvernehmen wieder zuzuführen.
       e) 121.I.D. mit unterstelltem G.R.23 gewinnt noch am 21.2.45 die befohlene H.K.L. im Angriff und richtet sich in ihr zur Verteidigung ein. Es kommt für die Division
          darauf an, festen Anschluss an 14.Pz.Div. zu halten und den Anschluß an 290.I.D. herzustellen.
       f) 290.I.D. hält in ihrer derzeitigen Gliederung die bisherigen Stellungen und stellt die Lage am rechten Flügel wieder her. Verfügbare Kräfte sind hinter rechtem
          Flügel bereitzuhalten.
       g) 11.I.D. hält derzeitige Linie, bereinigt feindl. Einbruch im Raum Wiesturi? und hält wie bisher engen Anschluß an II.A.K.
6.) Notwendige Umgliederung der Artillerie und neue Aufgabenverteilung gemäß Sonderbefehl Art.Kdr.401.
7.) Werf.Rgt.70 wird aus Gründen der einheitlichen Feuerleitung mit sofortiger Wirkung für die Dauer des Abwehrkampfes Art.Kdr.401 unterstellt.
8.) Panzerabwehr wird wie folgt neu befohlen:
    a) Divisionseigene Sturmgeschütze und Pak bleiben ihren Divisionen unterstellt.
    b) Sturmgesch.Brigade 600 (ohne 1.) bleibt 126.I.D. unterstellt, 1.Bttr., ihrer Brigade unterstellt, auf Zusammenarbeit mit 12.Lw.Feld-Div. angewiesen.
    c) Sturmgesch.Brigade 202 wird 121.I.D. unterstellt, 1 Bttr., ihrer Brigade unterstellt, auf Zusammenarbeit mit 290.I.D. angewiesen und in deren Abschnitt verlegt.
    d) Sturmgesch.Brigade 912 (ohne 1.) bleibt Armee-Reserve.
       Gef.Stand bei 11.I.D. 1.Bttr. wird auf Zusammenarbeit mit 11.I.D. angewiesen.
    e) H.Pz.Jg.Abt.731 (Hetzer), dem Gen.Kdo. unterstellt, wird mit 2 Kpn. auf Zusammenarbeit mit 126.I.D., mit 1 Kp. auf Zusammenarbeit mit 12.Lw.Feld-Div. angewiesen.
       Gef.Std. bei 126.I.D.
    f) Von s.H.Pz.Jg.Abt.667 (Panzerschreck-Abt.) wird je eine Kp.der 218.I.D., 12.Lw.Feld-Div., 126.I.D. unterstellt. Stab bei 12.Lw.Feld-Div.
    g) Armee-Pz.Jg.Abt.752, dem Gen.Kdo. unterstellt, verbleibt in ihren Stellungen. Ihr Einsatz wird weiterhin vom Gen.Kdo. unmittelbar geregelt. 4./563 (St.) bleibt
       126.I.D. unterstellt. Verlegungen und Einsatzerkundungen sind umgehend durchzuführen, Durchführung zu melden.
       Auf die gegebenen Befehle betr. Einsatz der schw.Pak und Panzerschreck-Kp. in der Tiefe wird ausdrücklich hingewiesen.
9.) Die gem. Ziffer 3.) befohlenen neuen Abschnittsgrenzen gelten zunächst nur für die taktische Kampfführung. Der Austausch rückw.Teile und Versorgungstruppen ist unter
    Wahrung der Abwehrbereitschaft im rückw.Stellung erst Zug um Zug durchzuführen. Die Verantwortlichkeit über rückw.Stellungen geht mit Inkrafttraten der neuen Grenzen auf
    die Divisionen über. Übergabe der Sperrvorhaben, Kampfanweisungen für Alarmbesetzung u.a. ist sorgfältigst durchzuführen. Für Sperrplan ergeht durch Kopifü Sonderbefehl.
10.) Div.-Gef.Stände:
     218.I.D.: Wie bisher,
     12.Lw.F.Div.: Wie bisher, Ausweichgef.Std. ist im Raum Virga und nördl. zu erkunden.
     14.Pz.Div.: Wie bisher.
     126.I.D.: Verlegung des Gef.Standes in den Raum Izriede ist beschleunigt einzuleiten. Durchführungsabsicht dem Gen.Kdo. zuvor anzumelden.
     121.I.D.: Ab 22.2. westl. Auzini (F F 1 d).
     290. u. 11.I.D.: Wie bisher.

                                                                                             Der Kommandierende General m.d.F.b.
                                                                                                           Fangohr
                                                                                                       Generalleutnant
 
Fernschreiben, Gen.Kdo.I.A.K., Ia Nr.753/45 geh., 21.2.45, 1.30 Uhr
an 290.I.D.,11.I.D., Art.Kdr.401, Werfer-Rgt.70, Flak-Rgt.164, I.A.K.Qu., Kopifü., N.A.41

11.I.D. dem Generalkommando neu unterstellt, wird am linken Flügel 290.I.D. eingesetzt.
Trennunsglinien:
zu 290.I.D.: Riekstini - Südwestspitze Kaleji-See - Jaunzemji (290.) - Pkt.77,9 (11.I.D.) - Sudmalkrogs (11.).
zu II.A.K.: Wie bisherige linke Korpsgrenze.
Alle am 21.2., 00.00 Uhr im Abschnitt eingesetzten Teile einschl.der schweren Waffen werden der 11.I.D. unterstellt. Dabei 1 Battr.Sturmgeschütz-Brig.202 (zumindest
5 Geschütze) nach Entscheidung des Kommandeurs der Brig.
Einsatz und Unterstützung durch Artillerie wird dursch Art.Kdr.401 befohlen.
Die im Abschnitt eingesetzten Flak-Teile werden auf Zusammenarbeit mit 11.I.D. angewiesen.
Div.Gef.Std. 11.I.D.: Krusatdroga. Die erforderlichen Nachrichtenverbindungen sind vorzubereiten.
Zeitpunkt der Befehlsübernahme über neuen Abschnitt wird noch befohlen. Durch 11.I.D. ist G.R.23 aus VErsammlungsraum LIeldrogas über Sudmalkrogs, Bf.Ilmajen,
Krote in Raum südl.Birznieki zu verlegen und dort zur Verfügung des Generalkommandos unterzubringen. Rgt.Kdr. zum Gefechtsstand Ib 121.I.D.(Krote).
Dorthin auch Pz.Jäg.Kp.1011.
1 le.u.die s.Art.Abt. ist über Sudmalkroge, Bf.Ilmajen, Krote in den Raum Birznieki (s.Abt.) und Budnieki (le.Abt.) in Marsch zu setzen. Führer voraus zum
Gefechtsstand Art.Rgt.Stab z.b.V. 610 hart westl. Grulli (F F 5 c).
Weitere Befehle über Art.Kdr.401.
Durch N.A.41 ist Fernsprech-, Fernschreib- und Funkverbindung zum gef.Std.11.I.D. herzustellen und zu unterhalten.
 
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