Oberkommando
des Heeres Berlin, den 19.10.1939 BdEAHA
Nr.3275/39 g.Kdos.Ia III
Betr.:
Verlegung der rückw.Dienste
An
Stellv.Gen.Kdo.(W.Kdo.) IX, XI., XII
- Fernschreiben
OKH/BdE Nr.4321/39 geh.AHA Ia III v.18.10.39 – nur an
stellv.Gen.Kdo.IX u. XI gegangen – wird aufgehoben;
fernmündlich voraus.
-
Die
in den Anlagen 1-4 aufgeführten rückwärtigen Dienste
der Heerestruppen sind aus ihrem bisherigen Unterstellungsverhältnis
bei den früheren
Ostarmeen ausgeschieden und werden gemäß
Anlage 1-4 in dem Gebiet der Wehrkreise IX, XI und XII zur Verfügung
OKH versammelt, soweit nicht entsprechend den Beilagen zu Anlage 1-4
einzelne Einheiten zur Verfügung von Armeen gestellt sind. -
Zuständig
für ie Befehlsübermittlung und Unterbringung sind die für
Ausladeorte territorial zuständigen W.Kdo.Die
W.Kdo. haben sich hinsichtlich Ausladeorte
und Eintreffzeiten die
notwendigen Unterlagen bei den für die Ausladegebiete
zuständigen Transportkommandanturen zu beschaffen. -
Die
nach Ziffer 3 zuständigen W.Kdo. versehen die Truppenteile am
Ausladebahnhof mit Befehlen:
a)
für ihre Unterkunft, b)
für ihren Weitermarsch entspr. Beilagen zu Anlage 1-4
-
Die
nach Ziffer 3 zuständigen W.Kdo. orgen für Unterbringung
der im Reichsgebiet verbleibenden Truppenteile; die Einheiten sind
hierbei möglichst
gattungsweise in Unterbringungsräumen
zusammenzulegen um die Überwachung der Ausbildung usw. zu
erleichtern Soweit W.Kdo.XII betroffen ist, hat die Unterbringung
außerhalb
des
Operationsgebietes zu erfolgen.Die
Unterkünfte der Stäbe und Einheiten sind an OKH/Gen.Qu.
und OKH/BdE-AHA durch Fernschreiben zu melden. -
Die
personelle und materielle Ergänzung (Versorgung) der nach
Ziffer 4 zunächst im Heimatgebiet verbleibenden Truppenteile
regelt sich gemäß Verfügung OKH/BdE-AHA Ia/Ib
Nr.8005/39 geh.v.12.10.39.
...
Anlage
3
3.)
Ausladung im Raum Stendal – Gardelegen
Ankunft:
1.Zug: 23.10.39 vorm.letzter
Zug: 25.10.39, 17.00 Uhr 2/3
Kr.Kw.Zug 622+Feldwerkstattzug(mot)607+Bäck.Kp.602
...
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