SS-Führungshauptamt

Inspektion Kraftfahrwesen

Zentralzulassungsstelle

Tgb.Nr.174/41 geh.

 

 

Betr. :   Kraftfahrzeug-Zulassungswesen der Waffen-SS.

Bezug : 1.) H.V.Bl., Teil B, BL.3, Zi.95 v. 12.2.40

            2.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 5, kraftfahrtechnischer

                 Anhang, Zi. 3 v. 15.2.40.      

            3.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 13, kraftfahrtechnischer

                 Anhang, Zi. 17 v. 6.5.40.

 

 

 

Verteiler I

 

Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen wird für die Kennzeichnung der Kfz. der Waffen-SS folgende befohlen :

 

 

                                                                                    A

 

Jedes Kfz. mit Ausnahme der Pz.Kpfwg. muß mit einem polizeilichen oder SS-Kennzeichen versehen sein, das mit den zugehörigen Kfz.-Papieren übereinstimmt. Etwa zwischenzeitlich durchgeführte Tarnungen sind umgehend zu beseitigen.

Die Bezeichnung der Dienststelle einer dem Feldheer unterstellten SS-Einheit im Kfz.-Schein ist untersagt und durch die Feldpost-Nr. zu ersetzen. Die bisherige Truppenbezeichnung ist -falls noch nicht geschehen- unlesbar zumachen. Bereits zugelassene Kfz. erhalten im Kfz.-Schein auf

Seite 3 den Vermerk :

 

            "Ab.......................(Datum) bei Feldpost-Nr.................."

 

 

An die Einheiten der Waffen-SS dürfen nur noch ordnungsmäßig gekennzeichnete Kfz. mit zugehörigen Kfz.-Papieren abgegeben werden. Zuständig für die Zulassung der Kfz. auf SS-Kennzeichnung ist die

 

                                                SS-Zentralzulassungsstelle, Oranienburg bei Berlin

(kurz : Zzst. genannt) in der Inspektion Kraftfahrwesen der Waffen-SS beim SS-Führungshauptamt.

 

Jede SS-Einheit beantragt bei der Zzst. aus den den Einheiten bereits zugewiesenen SS-Kennzeichen-Serien für alle Kfz., die bisher noch kein Kennzeichen der betreffenden SS-Einheit tragen, die Zulassung auf SS-Kennzeichen unter Verwendung des Vordruckes 88 SS (Hugo Hönicke, Berlin W 62). Kfz.-Brief und vorbereiter Kfz.-Schein sind dem Antrage beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bezeichnung des Halters nicht mehr der Stempel

                        "Deutsches Reich der Reichsministerium des Innern,

                        SS-Verwaltungsamt der Reichsführung-SS in München,

                        SS-Verfügungstruppe bezw. SS-Totenkopfverbände"

zu verwenden, sondern der Stempel

 

                        "Deutsches Reich, Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt,

                        Verwaltungsamt-SS (Waffen-SS)

zu benutzen ist.

 

Den Divisionen, Regimentern, und selbstständigen Bataillonen bezw. Abteilungen und E-Einheiten sowie den Dienstellen der Waffen-SS stehen folgende Kennzeichenserien zur Verfügung :

 


 

         151 bis              200    SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter

96      301 bis     96      400    SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter

 

         201 bis              275    SS-Junkerschule Tölz

40      621 bis     40      550    SS-Junkerschule Tölz

 

         401 bis              449    SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt

49      501 bis     49      550    SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt

 

         450 bis              500    Kommando der Waffen-SS

 9      676 bis     9      700    Kommando der Waffen-SS

94      601 bis     94      700    Kommando der Waffen-SS

 

         501 bis        2    000    Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"

49      701 bis     49      900    Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"

78      501 bis     80      000    Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"

94      501 bis     94      600    Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"

 

   2    001 bis     3      500    SS-Div. "Reich" (f.Regiment SS-"Deutschland")

   4    801 bis     5      300    SS-Div. "Reich" (f.Fla.-M.G. - Bataillon)

   5    301 bis     5      800    SS-Div. "Reich" (f.Panzerjäger-Abteilung)

   5    801 bis     6      300    SS-Div. "Reich" (f.Aufklärungs-Abteilung)

   6    301 bis     6      800    SS-Div. "Reich" (f.Nachrichten-Abteilung)

   6    801 bis     7      300    SS-Div. "Reich" (f.Pionier-Bataillon)

   7    301 bis     8      800    SS-Div. "Reich" (f.Regiment SS-"Der Führer)

   8    801 bis     9      600    SS-Div. "Reich" (f.Artillerie-Regiment)

10      201 bis     11      000    SS-Div. "Reich"

46      001 bis     46      500    SS-Div. "Reich"

86      001 bis     87      000    SS-Div. "Reich" (f.SS-Regiment 11)

90      001 bis     93      000    SS-Div. "Reich"

 

  9     601 bis     9      675    San.Inspektion d. Waffen-SS

76      381 bis     76      600    San.Inspektion d. Waffen-SS

 

  9     996 bis     9      999    SS-Standortkommandantur Prag

76      020 bis     76      023    SS-Standortkommandantur Prag

76      651 bis     76      675    SS-Standortkommandantur Prag

 

10      000 bis     10      200    Inspektion Kraftfahrwesen

 

16      000 bis     16      500    Inspektion der Konzentrationslager

 

20      021 bis     20      100    Hauptamt Haushalt und Bauten

20      451 bis     20      600    Hauptamt Haushalt und Bauten

 

20      801 bis     20      900    Hauptamt Haushalt und Bauten

76      676 bis     76      970    Hauptamt Haushalt und Bauten

20      901 bis     21      000    Ergänzungsamt der Waffen-SS

40      751 bis     41      000    SS-Junkerschule Braunschweig

48      001 bis     48      050    SS-T. Inf.Ers.Btl. I

48      051 bis     48      150    SS-T. Inf.Ers.Btl. III (II?)

48      151 bis     48      200    SS-T. Inf.Ers.Btl. III

48      201 bis     48      300    SS-T. Art.Ers.Abt. I und II

48      301 bis     48      350    SS-T. Inf.Gesch.Ers.Kp.

 

48      351 bis     48     400    SS-T. Panzer-Jäger E.Btl. I

48      501 bis     48     550    SS-T. Pi.Ers.Kp. 1 und 2

48      551 bis     48     650    SS-T. Nachr.Ers.Abt. Oranienburg

48      651 bis     48     750    SS-T. Nachr.Ers.Abt. Nürnberg

48      801 bis     48     900    SS-T. Ers.Btl. (A)

48      901 bis     49     000    SS-T. Wachbataillon Prag

50      001 bis     70     000    SS-Totenkopf-Division

70      001 bis     70     500    Ers.Btl. SS-"Adolf Hitler"

70      501 bis     70     700    SS-Panzer-Späh Ers. Kp.

70      701 bis     71     700    SS-Art.Ers.Rgt.

71      701 bis     71     800    SS-Sanitäts Ers. Btl.

71      801 bis     72     300    Ers.Btl.SS-"Deutschland"

72      301 bis     72     500    SS-Panzer-Jäger Ers. Abt.

74      301 bis     74     500    SS-Panzer-Jäger Ers.Abt.

72      501 bis     73     000    Ers.Btl. SS-"Germania"

73      101 bis     73     600    Ers.Btl. SS-"Der Führer"

73      601 bis     73     800    SS-Pionier Ers. Btl.

73      801 bis     74     300    SS-Kradshützen E. Btl.

74      501 bis     74     700    SS-Fla.MG. Ers.Kp.

74      701 bis     74     900    SS-Nachr. Ers. Abt.

75      951 bis     75     980    SS-Hauptamt SS-Gericht

76      000 bis     76     019    SS-Hauptamt SS-Gericht

76      066 bis     76     200    SS-Kriegberichter-Kp.

76      201 bis     76     250    SS-Truppenübungsplatz Debica

76      251 bis     76     280    SS-Wachbataillon "Böhmen-Mähren"

76      980 bis     76     999    SS-Gruppenführerlehrgang Radolfzell

77      000 bis     78     000    IV./L.SS-"Adolf Hitler"

78      001 bis     78     500    SS-Kraftfahr Ers.Abt.

80      001          bis     81     000                         SS-Polizei-Division

81      001 bis     82     000    4. SS-T. Standarte

82      001 bis     83     000    5. SS-T. Standarte

83      001 bis     84     000    8. SS-T. Standarte

85      001 bis     86     000    10. SS-T. Standarte

87      001 bis     88     000    14. SS-T. Standarte

89      001 bis     90     000    SS-T.Reiterstandarte

96      201 bis     96     300    SS-Unterführerschule Lauenburg

96      401 bis     96     500    1. SS-Art. Messbatterie

96      801 bis     96     900    5. SS-Art. Messbatterie

97      001 bis     99     999    Befehlshaber der Waffen-SS in Norwegen

102    001 bis     112    000    SS-Division "Wiking"

112    001 bis     112    500    Ers.Btl. SS-"Westland"

112    501 bis     113    000    Ers. Btl. SS-"Nordland".

 

Die Zulassung eines Anhängers ist unter Beifügung des Anhängerbriefes ebenfalls bei der Zzst. zu beantragen, welche ein Zulassungszeichen erteilt. Das im Anhängerschild eingetragene Zulassungszeichen ist auf dem Zulassungsschild des Anhänger auf der rechten Seite vorn mit Metallzahlen einzuschlagen.

Anhänger der Waffen-SS sind vom Führen eines Kennzeichens befreit.

 

C

 

1.   SS-eigene Kfz.

Jedes Kfz. einer Einheit der Waffen-SS muss ein SS-Kennzeichen aus der den einheiten zugeteilten Serien tragen. Entgegen Heeresverordnungsblatt, Teil B, Blatt 3, Ziffer 95, Absatz C/1 ist daher für jedes Kfz. bei Versetzung und Ändern der Unterstellung im Bereich der Waffen-SS ein Antrag auf Neuzulassung aus der Kennzeichen-Serie der neuen Einheit bei der Zzst. vorzulegen.

 

2.   Beute-Kfz.

Bei Zulassung zugewiesener Beute-Kfz. ist folgendes zu beachten :

Im Kfz.-Schein ist auf Seite 3 einzutragen :

a) Beute-Kfz., Kfz.-Brief nicht ausgefertigt.

b) Feldpost-Nr. oder Dienststelle der erbeutenden Einheit bezw. des Truppenteiles, in dessen Besitz sich das Kfz. zur Zeit befindet.

 

Außerdem zusätzlich soweit feststellbar :

c) Datum der Erbeutung.

d) Bisherige Kennzeichen.

e) Anschrift des bisherigen Besitzers.

Wenn eine Zulassung des Kfz. unmittelbar nach der Besitzergreifung nicht möglich sein sollte, ist sie schnellstens nachzuholen.

 

Im Vordruck 88 SS ist zusätzlich schätzungsweise folgende anzugeben:

 

      1.) Hubraum der Maschine in cbm.

      2.) Eigengewicht des Fahrzeuges in kg.

      3.) Zulässige Belastung in kg. und außerdem

      4.) Beute-Kfz.

 

3.   Ergänzungs-Kfz.

Ergänzungs-Kfz. behalten ihr zugeteiltes amtliches Zivilkennzeichen und erhalten diese Kfz. zusätzlich auf dem linken vorderen Kotflügel und der Rückseite des Aufbaues die SS-Runen in weißer Blockschrift. Die SS-Runen müssen mit rotem Zulassungsstempel abgestempelt werden.

Der Kfz.-Schein erhält auf Seite 3den Vermerk :

              

                                          "Kfz.-Halter ist der Reichsfiskus (Waffen-SS)

                                          ab........(Datum) bei Feldpost-Nr. .........(Dienststelle)

 

Ergänzungs-Kfz., deren Zivilkennzeichen nicht mehr feststellbar ist, erhalten ein SS-Kennzeichen mit entsprechenden Kfz.-Schein.

Dieser erhält den Vermerk :

 

                                          "Ergänzungs-Kfz., früheres Kennzeichen nicht mehr

                                          feststellbar............(Datum) .............(Unterschrift)

                                          ...........(Feldpost-Nr. bezw. Dienststelle)."

 

In diesem Zusammenhang wird auf das V.-Bl.d.W.-SS, Nr.2, Ziffer ? 

Absatz zwei des Artikels "Zu Abschnitt C/3" vom 15. Juni 1940 hingewiesen.

 

4.   Abgabe von Kfz.

Kfz., die an Einheiten der Waffen-SS, Wehrmacht (A.K.P. bezw. H.K.P. oder Allgemeine-SS abgegeben werden, sind mit allen beim Fahrzeug vorhandenen Kfz.-Papieren mit Ausnahme des Kfz.-Scheine abzugeben.

Das SS-Kennzeichen ist zu entfernen. Der Schein ist auf Seite 1 zu durchstreichen und mit dem Vermerk zu versehen :

                                 "Abgegeben an ...........(Einheit) der Waffen-SS, Truppenteil

                                 der Wehrmacht bezw. Einheit der Allgemeine-SS..............

                                 (Datum).............(Unterschrift) ..................(Dienststelle)."

und mit einer Entstempelungsbescheinigung an die Zzst. einzusenden.

In gleicher Weise ist bei Ausmusterung von Kfz. zu verfahren.

 

5.   Zuweisung von Kfz.

Kfz., die von einer Einheit der Waffen-SS bezw. von einem A.K.P. oder einem H.K.P. an eine Einheit der Waffen-SS abgegeben werden, erhalten auf Antrag die von der neuen SS-Einheit benannten SS-Kennzeichen. Etwa mit übernommene Wehrmacht-Kfz.-Scheine sind der Zzst. zuzustellen. Die Überführung dieser Kfz. vom ehemaligen Standort zum Standort der übernehmenden SS-Einheit hat mit roten SS-Kennzeichen zu folgen.

Für die den SS-Einheiten vom Kommando der Waffen-SS zugewiesenen und durch das Kfz.-Depot auszuliefernden Kfz. haben erstere der Zzst. die gemäss Zuweisungsanzeige erforderlichen Angaben schnellstens bekanntzugeben. Die Zulassung dieser Kfz. wird dann durch die Zzst. im Kfz.-Depot durchgeführt.

 

D

 

Für die ordnungsgemäß Abstempelung der SS-Kennzeichenschilder und der SS-Runen bei Ergänzungs-Kfz. mit Ausnahme der Schilder der Anhänger sind die unter Teil B, Absatz vier dieses Befehles aufgeführten SS-Einheiten und Dienststellen der Waffen-SS verantwortlich. Als Zulassungsstempel dürfen künftig nur runde Stempel mit der Amtschrift "Der Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt die in der Mitte der Hoheitszeichen tragen, verwendet werden, Die alten Stempel mit dem Aufdruck "Der Reichsführer-SS, SS-Hauptamt" können aufgebraucht werden. Erst dann sind die neuen Zulassungsstempel bei der Zzst. des Inspekteur des Kraftfahrwesens der Waffen-SS anzufordern. Nach Eingang der neuen Stempel sind die bisher benutzten Stempel und Stempelschablonen an die Zzst. zurück zugeben. Die Kennzeichenschild eines Kfz. dürfen jedoch erst dann abgestempelt werden, wenn der von der Zzst. ausgestellte Kfz.-Schein bei der betreffenden SS-Einheit eingegangen ist.

 

E

 

Alle noch bei den SS-Einheiten einschl. Divisionen befindlichen Kfz.-Briefe sind unverzüglich der Zzst. zuzusenden.

Die Anordnung im V.Bl.d.W.-SS Nr.1, Ziffer 28 vom 1. Juni 1940 wird dahingehend abgeändert, dass Anfragen über Kfz.-Papiere nicht an das Kommando der Waffen-SS, sondern an das SS-Führungshauptamt, Inspekteur des Kraftwesens der Waffen-SS zu richten sind.

Grundsätzlich kann ein Kfz. (mit Ausnahme der Beute-Kfz.) erst dann unter SS-Kennzeichen zugelassen werden, wenn außer dem ausgefüllten Vordruck 88 SS der Kfz.-Brief mit vorgelegt wird.

 

F

 

 

Die Kommandeure sind über dafür verantwortlich, dass vorstehende Anordnungen schnellstens durchgeführt und zur Erhaltung der Fahrdisziplin überwacht werden.

 

 

 

                                                                                    Der Chef des Stabes

 

                                                                                       gez. Jüttner

                                                                                    SS-Brigadeführer