SS-Führungshauptamt
Inspektion Kraftfahrwesen
Zentralzulassungsstelle
Tgb.Nr.174/41 geh.
Betr. : Kraftfahrzeug-Zulassungswesen
der Waffen-SS.
Bezug : 1.) H.V.Bl., Teil B, BL.3,
Zi.95 v. 12.2.40
2.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 5, kraftfahrtechnischer
Anhang, Zi. 3
v. 15.2.40.
3.) H.V.Bl., Teil C, Bl. 13, kraftfahrtechnischer
Anhang, Zi.
17 v. 6.5.40.
Verteiler I
Unter Aufhebung der bisherigen
Bestimmungen wird für die Kennzeichnung der Kfz. der Waffen-SS folgende
befohlen :
A
Jedes Kfz. mit Ausnahme der
Pz.Kpfwg. muß mit einem polizeilichen oder SS-Kennzeichen versehen sein, das
mit den zugehörigen Kfz.-Papieren übereinstimmt. Etwa zwischenzeitlich
durchgeführte Tarnungen sind umgehend zu beseitigen.
Die Bezeichnung der
Dienststelle einer dem Feldheer unterstellten SS-Einheit im Kfz.-Schein ist
untersagt und durch die Feldpost-Nr. zu ersetzen. Die bisherige
Truppenbezeichnung ist -falls noch nicht geschehen- unlesbar zumachen. Bereits
zugelassene Kfz. erhalten im Kfz.-Schein auf
Seite 3 den Vermerk :
"Ab.......................(Datum) bei
Feldpost-Nr.................."
An die Einheiten der Waffen-SS
dürfen nur noch ordnungsmäßig gekennzeichnete Kfz. mit zugehörigen
Kfz.-Papieren abgegeben werden. Zuständig für die Zulassung der Kfz. auf
SS-Kennzeichnung ist die
SS-Zentralzulassungsstelle,
Oranienburg bei Berlin
(kurz : Zzst. genannt) in der
Inspektion Kraftfahrwesen der Waffen-SS beim SS-Führungshauptamt.
Jede SS-Einheit beantragt bei
der Zzst. aus den den Einheiten bereits zugewiesenen SS-Kennzeichen-Serien für
alle Kfz., die bisher noch kein Kennzeichen der betreffenden SS-Einheit tragen,
die Zulassung auf SS-Kennzeichen unter Verwendung des Vordruckes 88 SS (Hugo
Hönicke, Berlin W 62). Kfz.-Brief und vorbereiter Kfz.-Schein sind dem Antrage
beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bezeichnung des Halters
nicht mehr der Stempel
"Deutsches Reich der Reichsministerium
des Innern,
SS-Verwaltungsamt der Reichsführung-SS in
München,
SS-Verfügungstruppe bezw.
SS-Totenkopfverbände"
zu verwenden, sondern der
Stempel
"Deutsches Reich, Reichsführer-SS,
SS-Führungshauptamt,
Verwaltungsamt-SS (Waffen-SS)
zu benutzen ist.
Den Divisionen, Regimentern,
und selbstständigen Bataillonen bezw. Abteilungen und E-Einheiten sowie den
Dienstellen der Waffen-SS stehen folgende Kennzeichenserien zur Verfügung :
151 bis 200 SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter
96 301 bis 96 400 SS-Zentralzeugamt f. SS-Hauptzeugämter
201 bis 275 SS-Junkerschule Tölz
40 621 bis 40 550 SS-Junkerschule Tölz
401 bis 449 SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt
49 501 bis 49 550 SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt
450 bis 500 Kommando der Waffen-SS
9 676 bis 9 700 Kommando
der Waffen-SS
94 601 bis 94 700 Kommando der Waffen-SS
501 bis 2 000 Leibstandarte-SS
"Adolf Hitler"
49 701 bis 49 900 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
78 501 bis 80 000 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
94 501 bis 94 600 Leibstandarte-SS "Adolf Hitler"
2 001 bis 3 500 SS-Div.
"Reich" (f.Regiment SS-"Deutschland")
4 801 bis 5 300 SS-Div.
"Reich" (f.Fla.-M.G. - Bataillon)
5 301 bis 5 800 SS-Div. "Reich"
(f.Panzerjäger-Abteilung)
5 801 bis 6 300 SS-Div.
"Reich" (f.Aufklärungs-Abteilung)
6 301 bis 6 800 SS-Div.
"Reich" (f.Nachrichten-Abteilung)
6 801 bis 7 300 SS-Div.
"Reich" (f.Pionier-Bataillon)
7 301 bis 8 800 SS-Div.
"Reich" (f.Regiment SS-"Der Führer)
8 801 bis 9 600 SS-Div.
"Reich" (f.Artillerie-Regiment)
10 201 bis 11 000 SS-Div. "Reich"
46 001 bis 46 500 SS-Div. "Reich"
86 001 bis 87 000 SS-Div. "Reich" (f.SS-Regiment 11)
90 001 bis 93 000 SS-Div. "Reich"
9 601 bis 9 675 San.Inspektion
d. Waffen-SS
76 381 bis 76 600 San.Inspektion d. Waffen-SS
9 996 bis 9 999 SS-Standortkommandantur
Prag
76 020 bis 76 023 SS-Standortkommandantur Prag
76 651 bis 76 675 SS-Standortkommandantur Prag
10 000 bis 10 200 Inspektion Kraftfahrwesen
16 000 bis 16 500 Inspektion der Konzentrationslager
20 021 bis 20 100 Hauptamt Haushalt und Bauten
20 451 bis 20 600 Hauptamt Haushalt und Bauten
20 801 bis 20 900 Hauptamt Haushalt und Bauten
76 676 bis 76 970 Hauptamt Haushalt und Bauten
20 901 bis 21 000 Ergänzungsamt der Waffen-SS
40 751 bis 41 000 SS-Junkerschule Braunschweig
48 001 bis 48 050 SS-T. Inf.Ers.Btl. I
48 051 bis 48 150 SS-T. Inf.Ers.Btl. III (II?)
48 151 bis 48 200 SS-T. Inf.Ers.Btl. III
48 201 bis 48 300 SS-T. Art.Ers.Abt. I und II
48 301 bis 48 350 SS-T. Inf.Gesch.Ers.Kp.
48 351 bis 48 400 SS-T. Panzer-Jäger E.Btl. I
48 501 bis 48 550 SS-T. Pi.Ers.Kp. 1 und 2
48 551 bis 48 650 SS-T. Nachr.Ers.Abt. Oranienburg
48 651 bis 48 750 SS-T. Nachr.Ers.Abt. Nürnberg
48 801 bis 48 900 SS-T. Ers.Btl. (A)
48 901 bis
49 000 SS-T.
Wachbataillon Prag
50 001 bis 70 000 SS-Totenkopf-Division
70 001 bis 70 500 Ers.Btl. SS-"Adolf Hitler"
70 501 bis 70 700 SS-Panzer-Späh Ers. Kp.
70 701 bis 71 700 SS-Art.Ers.Rgt.
71 701 bis 71 800 SS-Sanitäts Ers. Btl.
71 801 bis 72 300 Ers.Btl.SS-"Deutschland"
72 301 bis 72 500 SS-Panzer-Jäger Ers. Abt.
74 301 bis 74 500 SS-Panzer-Jäger Ers.Abt.
72 501 bis 73 000 Ers.Btl. SS-"Germania"
73 101 bis 73 600
Ers.Btl. SS-"Der Führer"
73 601 bis 73 800
SS-Pionier Ers. Btl.
73 801 bis 74 300 SS-Kradshützen E. Btl.
74 501 bis 74 700 SS-Fla.MG. Ers.Kp.
74 701 bis 74 900 SS-Nachr. Ers. Abt.
75 951 bis 75 980 SS-Hauptamt SS-Gericht
76 000 bis 76 019 SS-Hauptamt SS-Gericht
76 066 bis 76 200 SS-Kriegberichter-Kp.
76 201 bis 76 250 SS-Truppenübungsplatz Debica
76 251 bis 76 280 SS-Wachbataillon "Böhmen-Mähren"
76 980 bis 76 999 SS-Gruppenführerlehrgang Radolfzell
77 000 bis 78 000 IV./L.SS-"Adolf Hitler"
78 001 bis 78 500 SS-Kraftfahr Ers.Abt.
80 001 bis 81 000 SS-Polizei-Division
81 001 bis 82 000 4. SS-T. Standarte
82 001 bis 83 000 5. SS-T. Standarte
83 001 bis 84 000 8. SS-T. Standarte
85 001 bis 86 000 10. SS-T. Standarte
87 001 bis 88 000 14. SS-T. Standarte
89 001 bis 90 000 SS-T.Reiterstandarte
96 201 bis 96 300 SS-Unterführerschule Lauenburg
96 401 bis 96 500 1. SS-Art. Messbatterie
96 801 bis 96 900 5. SS-Art. Messbatterie
97 001 bis 99 999 Befehlshaber der Waffen-SS in Norwegen
102 001 bis 112 000 SS-Division "Wiking"
112 001 bis 112 500 Ers.Btl. SS-"Westland"
112 501 bis 113 000 Ers. Btl. SS-"Nordland".
Die
Zulassung eines Anhängers ist unter Beifügung des Anhängerbriefes ebenfalls bei
der Zzst. zu beantragen, welche ein Zulassungszeichen erteilt. Das im
Anhängerschild eingetragene Zulassungszeichen ist auf dem Zulassungsschild des
Anhänger auf der rechten Seite vorn mit Metallzahlen einzuschlagen.
Anhänger
der Waffen-SS sind vom Führen eines Kennzeichens befreit.
C
1. SS-eigene Kfz.
Jedes
Kfz. einer Einheit der Waffen-SS muss ein SS-Kennzeichen aus der den einheiten
zugeteilten Serien tragen. Entgegen Heeresverordnungsblatt, Teil B, Blatt 3,
Ziffer 95, Absatz C/1 ist daher für jedes Kfz. bei Versetzung und Ändern der
Unterstellung im Bereich der Waffen-SS ein Antrag auf Neuzulassung aus der
Kennzeichen-Serie der neuen Einheit bei der Zzst. vorzulegen.
2. Beute-Kfz.
Bei
Zulassung zugewiesener Beute-Kfz. ist folgendes zu beachten :
Im
Kfz.-Schein ist auf Seite 3 einzutragen :
a)
Beute-Kfz., Kfz.-Brief nicht ausgefertigt.
b)
Feldpost-Nr. oder Dienststelle der erbeutenden Einheit bezw. des Truppenteiles,
in dessen Besitz sich das Kfz. zur Zeit befindet.
Außerdem
zusätzlich soweit feststellbar :
c)
Datum der Erbeutung.
d)
Bisherige Kennzeichen.
e)
Anschrift des bisherigen Besitzers.
Wenn
eine Zulassung des Kfz. unmittelbar nach der Besitzergreifung nicht möglich
sein sollte, ist sie schnellstens nachzuholen.
Im
Vordruck 88 SS ist zusätzlich schätzungsweise folgende anzugeben:
1.) Hubraum der Maschine in cbm.
2.) Eigengewicht des Fahrzeuges in kg.
3.) Zulässige Belastung in kg. und
außerdem
4.) Beute-Kfz.
3. Ergänzungs-Kfz.
Ergänzungs-Kfz.
behalten ihr zugeteiltes amtliches Zivilkennzeichen und erhalten diese Kfz.
zusätzlich auf dem linken vorderen Kotflügel und der Rückseite des Aufbaues die
SS-Runen in weißer Blockschrift. Die SS-Runen müssen mit rotem
Zulassungsstempel abgestempelt werden.
Der
Kfz.-Schein erhält auf Seite 3den Vermerk :
"Kfz.-Halter
ist der Reichsfiskus (Waffen-SS)
ab........(Datum)
bei Feldpost-Nr. .........(Dienststelle)
Ergänzungs-Kfz.,
deren Zivilkennzeichen nicht mehr feststellbar ist, erhalten ein SS-Kennzeichen
mit entsprechenden Kfz.-Schein.
Dieser
erhält den Vermerk :
"Ergänzungs-Kfz.,
früheres Kennzeichen nicht mehr
feststellbar............(Datum)
.............(Unterschrift)
...........(Feldpost-Nr.
bezw. Dienststelle)."
In
diesem Zusammenhang wird auf das V.-Bl.d.W.-SS, Nr.2, Ziffer ?
Absatz
zwei des Artikels "Zu Abschnitt C/3" vom 15. Juni 1940 hingewiesen.
4. Abgabe von Kfz.
Kfz.,
die an Einheiten der Waffen-SS, Wehrmacht (A.K.P. bezw. H.K.P. oder
Allgemeine-SS abgegeben werden, sind mit allen beim Fahrzeug vorhandenen
Kfz.-Papieren mit Ausnahme des Kfz.-Scheine abzugeben.
Das
SS-Kennzeichen ist zu entfernen. Der Schein ist auf Seite 1 zu durchstreichen
und mit dem Vermerk zu versehen :
"Abgegeben
an ...........(Einheit) der Waffen-SS, Truppenteil
der Wehrmacht
bezw. Einheit der Allgemeine-SS..............
(Datum).............(Unterschrift)
..................(Dienststelle)."
und mit
einer Entstempelungsbescheinigung an die Zzst. einzusenden.
In
gleicher Weise ist bei Ausmusterung von Kfz. zu verfahren.
5. Zuweisung von Kfz.
Kfz.,
die von einer Einheit der Waffen-SS bezw. von einem A.K.P. oder einem H.K.P. an
eine Einheit der Waffen-SS abgegeben werden, erhalten auf Antrag die von der
neuen SS-Einheit benannten SS-Kennzeichen. Etwa mit übernommene
Wehrmacht-Kfz.-Scheine sind der Zzst. zuzustellen. Die Überführung dieser Kfz.
vom ehemaligen Standort zum Standort der übernehmenden SS-Einheit hat mit roten
SS-Kennzeichen zu folgen.
Für die
den SS-Einheiten vom Kommando der Waffen-SS zugewiesenen und durch das
Kfz.-Depot auszuliefernden Kfz. haben erstere der Zzst. die gemäss
Zuweisungsanzeige erforderlichen Angaben schnellstens bekanntzugeben. Die
Zulassung dieser Kfz. wird dann durch die Zzst. im Kfz.-Depot durchgeführt.
D
Für die
ordnungsgemäß Abstempelung der SS-Kennzeichenschilder und der SS-Runen bei
Ergänzungs-Kfz. mit Ausnahme der Schilder der Anhänger sind die unter Teil B,
Absatz vier dieses Befehles aufgeführten SS-Einheiten und Dienststellen der
Waffen-SS verantwortlich. Als Zulassungsstempel dürfen künftig nur runde
Stempel mit der Amtschrift "Der Reichsführer-SS, SS-Führungshauptamt die
in der Mitte der Hoheitszeichen tragen, verwendet werden, Die alten Stempel mit
dem Aufdruck "Der Reichsführer-SS, SS-Hauptamt" können aufgebraucht
werden. Erst dann sind die neuen Zulassungsstempel bei der Zzst. des Inspekteur
des Kraftfahrwesens der Waffen-SS anzufordern. Nach Eingang der neuen Stempel
sind die bisher benutzten Stempel und Stempelschablonen an die Zzst. zurück zugeben.
Die Kennzeichenschild eines Kfz. dürfen jedoch erst dann abgestempelt werden,
wenn der von der Zzst. ausgestellte Kfz.-Schein bei der betreffenden SS-Einheit
eingegangen ist.
E
Alle
noch bei den SS-Einheiten einschl. Divisionen befindlichen Kfz.-Briefe sind
unverzüglich der Zzst. zuzusenden.
Die
Anordnung im V.Bl.d.W.-SS Nr.1, Ziffer 28 vom 1. Juni 1940 wird dahingehend
abgeändert, dass Anfragen über Kfz.-Papiere nicht an das Kommando der
Waffen-SS, sondern an das SS-Führungshauptamt, Inspekteur des Kraftwesens der
Waffen-SS zu richten sind.
Grundsätzlich
kann ein Kfz. (mit Ausnahme der Beute-Kfz.) erst dann unter SS-Kennzeichen
zugelassen werden, wenn außer dem ausgefüllten Vordruck 88 SS der Kfz.-Brief
mit vorgelegt wird.
F
Die
Kommandeure sind über dafür verantwortlich, dass vorstehende Anordnungen
schnellstens durchgeführt und zur Erhaltung der Fahrdisziplin überwacht werden.
Der
Chef des Stabes
gez. Jüttner
SS-Brigadeführer