Oberkommando einer
Heeresgruppe
K.St.N.9
Oberkommando des Heeres
HQu/OKH, den 8.12.1941 Generalstab des Heeres Generalquartiermeister Abt.I/Qu 2 Nr.I/37730/41 geh. Betr.: O.Qu.Abt.der H.Gr.Kdos. An die Heeresgruppen Süd,Mitte,Nord mit P.A.für die Außenstellen OKH/Gen Qu. 1.) Die Außenstellen OKH/GenQu werden in Oberquartiermeister-Abteilungen der Heeresgruppenkommandos umgegliedert. Hierbei werden in die O Qu Abteilungen eingegliedert: die Abteilungen Ib des Heeresgruppenkommandos, die erforderlichen Militär-Verwaltungs-Beamten und der V.O.des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete. 2.) Die Umgliederung kann nicht einheitlich nach einer für alle Heeresgruppenkommandos gültigen K.St.N.erfolgen, sondern muß den bei den einzelnen Außenstellen OKH/GenQu jetzt bestehenden Verhältnissen Rechnung tragen. 3.) Vorschläge für die Gliederung, die Diensteinteilung und die K.St.N.(einschl.Fachgruppen) der Oberquartiermeister- Abteilung sind baldmöglihst an OKH/GenQu einzureichen. 4.) Ein Anhalt für die Neugliederung und die Diensteinteilung der Oberquartiermeister-Abteilung ist als Anlage 1 und 2 beigefügt. 5.) Die erforderlichen vorbereitenden organsatorischen Maßnahmen sind innerhalb der Außenstellen OKH/GenQu sofort durchzuführen. 6.) Organisationsbefehl mit Dienstanweisung und gültiger K.St.N. ergeht nach Eingang der Vorschläge der Außenstellen OKH/GenQu. Der Zeitpunkt der Unterstellung der Außenstellen OKH/GenQu als O Qu Abteilungen unter die Heeresgruppenkommandos wird besonders befohlen. 7.) In die Dienstanweisung der neuen Oberquartiermeister-Abteilungen der Heeresgruppenkommandos wird folgende Ziffer aus den Anordnungen für die AUßenstellen des OKH/GenQu vom 16.5.41 aufgenommen werden: "Bei allen Anordnungen und Maßnahmen, die die Versorgungslage grundlegend beeinflussen, ist vorher das Einverständnis des OKH/GenQu einzuholen"." |
Oberkommando des Heeres
H.Qu., den 2.September 1942 GenStdH/Org.Abt.(II) Nr.8805/42 geh. II.Angel. Bezug: OKH/GenStdH/GenQu/Qu2/Org.Abt.(II)Nr.8805/42 geh.v.27.8.1942 Betr.: Umgliederung der Oberkommandos der Heeresgruppen. An Oberkdo.der Heeresgruppen A,B,Mitte,Nord mit NA für Befehlsstellen des Gen Qu im OKH In der Anlage 1 der Bezugsverfügung (Vorläufige K.St.N.) ist auf Seite 3, Ziffer 4. (IVb) zugl.Heeresgruppenarzt) zu ändern: R San.Offz. ) davon : 2 (statt 1) ) 1 Hygieniker B San.Offz. ) 1 Laz.Bearbeiter 1 (statt 2) |
Oberkommando des Heeres
H.Qu., den 27.August 1942 GenStdH/Gen.Qu./Qu.2/Org.Abt.(II) Nr.8805/42 geh. Betr.: Umgliederung der Oberkommandos der Heeresgruppen An Oberkdo.der Heeresgruppen A,B,Mitte,Nord mit NA für AOK,Pz.A.O.K.(ohne K.St.N.) mit NA für Befehlsstellen des GenQu im OKH Die Außenstellen des Gen Qu im OKH werden den Oberkommandos der Heeresgruppe als O.Qu.-Abteilungen eingegliedert. Hierzu wird angeordnet: 1.) Bis 10.9.42 sind durch die Oberkdo.der Heeresgruppen aufzustellen: a) Die O.Qu.-Abteilungen gemäß anliegender vorläufiger K.St.N. (als Ergänzung der K.St.N.9) Ausgabe der endgültigen K.St.N. für das Oberkdo.einer Heeresgruppe (Neuausgabe der K.St.N.9) bleibt vorbehalten. b) Der Armee-Nachschubführer Nr.561 (durch Oberkommando der Heeresgruppe A) " " " Nr.530 (durch Oberkommando der Heeresgruppe B) " " " Nr.581 (durch Oberkommando der Heeresgruppe Mitte) " " " Nr.551 (durch Oberkommando der Heeresgruppe Nord) gemäß K.St.N.Nr.1200 vom 1.3.42. 2.) Für die Neuaufstellungen stehen die Außenstellen des Gen Qu im OKH zur Verfügung (K.St.N.Nr.77) 3.) Mit Aufstellung der O.Qu.-Abteilungen entfällt im Oberkommando der Heeresgruppe die Gruppe Ib. Ihre Aufgaben übernimmt der Qu 2. 4.) Die Aufgaben eines Heeresgruppen-Wirttschaftsführers werden durch die im Bereich der Heeresgruppen eingesetzten Wirtschafts- inspektionen übernommen. Befehl hierüber folgt. 5.) Personelle Bestimmungen. a) Vorschläge für die vorläufige Stellenbesetzung der Offiziere und Beamten sind bis 10.9.42 in vierfacher Ausfertigung OKH/GenStdH/GenQu vorzulegen. Endgültige Festsetzung der Stellenbesetzung bleibt vorbehalten. b) Überzähliges Personal ist zahlenmäßig getrennt nach Offizieren, Unteroffiziere und Mannschaften mit Angabe der Fachausbildung zu melden. 6.) Die Höheren Nachschubführer werden unter Beibehalt ihrer bisherigen Nummern und K.St.N. in Heeresgruppen-Nachschubführer umbenannt. 7.) Über Neuzuteilung der Versorgungstruppen folgt Verfügung durch OKH/GenStdH/Gen Qu. 8) Aufgaben der O.Qu. der Heeresgruppen in der Versorgungsführung siehe Anlage 2. |