Versehrtenheim für landeseigene Verbände

KstN.1396 (1.7.1944)

Offiziere Unteroffiziere Mannschaften Beamte

I) Deutsches Personal

B      
  Chefarzt, 1x Pistole      
K      
  Heeresapotheker, Beamter höh.Dienstes, 1x Pistole      
Z/K      
  Zahlmeister, Beamter des gehob.Verw.Dienstes, 1x Pistole      
O      
  Sanitätshauptfeldwebel1, 1x Pistole      
G

San.

   
  Abteilungsunteroffizier1, 1x Pistole Gerätwart für Sanitätsgerät1, 1x Pistole    
O      
  Leiter und Lagerverwalter der orthopäd. Werkstatt, 1x Karabiner      
G
  Bandagist für orthopäd.Werkstatt, 1x Karabiner Mechaniker für orthopäd.Werkstatt, 1x Karabiner Dolmetscher, 1x Karabiner Schreiber, 1x Karabiner
G  
  Rechnunngsführer (zugl.für Verpflegung) (zugl.Kw.Beifahr.), 1x Karabiner für Bekleidung (zugl.Gerätunteroffizier), 1x Karabiner Feldkochunteroffizier, 1x Karabiner  
M
  Sanitätssoldaten1 (1 zul.Kw.Beifahr.), 2x Karabiner Schreiber für Zahlmeister, 1x Karabiner mittlerer Pkw. Lkw., 3t, offen, für Verpflegung und Wirtschaftszwecke
       
  Krankenkraftwagen      
Summe: 1 Offizier, 2 Beamte, 11 Unteroffiziere, 3 Mannschaften, 11 Karabiner, 6 Pistolen, 3 Kfz.

II) Landeseigenes Personal

K      
  Sanitätsoffiziere, 2x Pistole      
Z/K      
  Sanitätsoffizier (Z), 1x Pistole      
G    
  Sanitätsunteroffiziere, 2x Karabiner Unteroffiziere (1 davon für Wachdienst, 2 davon für orthopäd. Werkstatt), 3x Karabiner    
M
  Sanitätssoldaten für Wachdienst (1 zugl.2.Kw.Fahr. für Krkw.), 4x Karabiner Kraftwagenfahrer (1 für Pkw., 2 für Lkw.) Bandagisten für orthopäd.Werkstatt
M    
  Mechaniker für orthopäd.Werkstatt Schuhmacher für orthopäd.Werkstatt    
Summe: 3 Offiziere, 5 Unteroffiziere, 19 Mannschaften, 9 Karabiner, 3 Pistolen

1) Personal steht im Heimatkriegsgebiet auf der Planstärke der zuständigen Sanitätsabteilung

Zusammenstellung

  Offz. Beamte Uffz. Mannsch. Karabiner Pistolen/(MPi.) Kw.
Dt.Personal 1 2 11 3 11 6 3
Landeseig.Personal 3   5 19 9 3  

Gesamt

4 2 16 22 20 9 3

Ausserdem:

6 landeseigene Fachschwestern (G) bzw. Schwesternschülerinnen (M), darunter 2 Heilgymnastinnen, ferner 15 Köpfe landeseigenes Hilfspersonal (falls aus Bevölkerungskreisen des betr. Landes genommen, nach den gültigen Landestarif für Arbeiter und Angestellte abzufinden. Im Reich sind Angehörige aus Völkern des Ostens nach dem Ostarbeitertarif zu entlohnen. In den übrigen Ländern gilt für sie der entsprechende Landestarif.

Anmerkungen:

1) Von den Stellengruppen "G" (ohne San.Uffz) ist 1 Feldwebelstelle

2)  Die Einheit bildet: 1 Gasspürtrupp, bestehend aus 1 Führer und 3 Mann. 1 Entgiftungstrupp, bestehend aus 1 Führer und 6 Mann.

3) Ein Offizier ist mit der Wahrnehmung der Gasschutzaufgaben zu beauftragen.

4) Ein Unteroffizier ist als Gasschutzunteroffizier einzuteilen.

5) Ein Unteroffizier ist als Gerätverwalter einzuteilen.

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