Eisenbahn-Betriebskolonne 1
Übersicht    Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle September 1939
Oberkommando  des Heeres Berlin, den 29.Sept.39
Befehlshaber des Ersatzheeres

Az.2 - AHA/Ia (4)

Betr.:
Demobilmachung der Eisb.Betr.Kol.1, 2 und 4

    1) Die Eisb.Betr.Kol.1. 2 und 4 sind demobil zu machen. Sie werden hierzu vom Transportchef in ihre Heimatwagenaufstellungswerke überführt.
   
    2) Das von der Deutschen Reichsbahn gestellte Personal (Offz.,Uffz. und Mannsch.) ist zu entlassen und steht der Deutschen Reichsbahn zur Verfügung.
       Soweit aus betrieblichen Gründen erforderlich, kann die Entlassung solchen Personals nach ärztlicher Untersuchung bereits an den derzeitigen Einsatzorten geschehen.
       Die Deutsche Reichsbahn stellt rechtzeitige Zuführung von Reichsbahndienst- und Zivilbekleidung sicher.
   
    3) Die von den Wehrersatzdienststellen gestellten Ergänzungsmannschaften sind bei der Demobilmachung der Kolonnen zun Eisb.Pi.Ers.Btl.68
       in Rehagen-Klausdorf zu überweisen und dorthin in geschlossenen Transporten feldmarschmäßig, jedoch ohne Munition, in Marsch zu setzen.
       Transportnummern und Abgangszeiten dieser Transporte sind von den zuständigen Transportkommandanten an B.d.E. (AHA/Jn 10) und Eisb.Pi.Ers.Btl. 68 zu melden.
       Das Sanitätspersonal (einschl.. Sanitätsoffiziere)ist in die Sanitätsabteilung des Wehrkreises III zu überweisen und für den Dienst beim Eisb.Pi. Ers.Btl.68
       Rehagen-Klausdorf einzuteilen .

    4) Die Demobilmachung der Kolonnen in den Wagenaufstellungswerken erfolgt durch die Kolonnenführer, hierzu verbleiben Bürobearbeiter,
       Zahlmeister und Geräteverwalter, soweit sie von der Deutschen Reichsbahn gestellt sind, bis zur Beendigung der Demobilmachung bei den Kolonnen.
       Der Kolonnenführer ist für die vollzählige Rückgabe der Bekleidung und Ausrüstung des an den Einsatzorten entlassenen Reichsbahnpersonals und für die
       vollzählige Rückführung der Bekleidung, Ausrüstung und des Geräts verantwortlich.

    5) Die Waffen, Bekleidung und Ausrüstung des zur Entlassung kommenden Reichsbahnpersonals sind sofort nach Eintreffen im Wagenauf-stellungswerk zu
       reinigen und stehen ebenso wie das gesamte Gerät dem B d E (AHA) zur Verfügung.
    6) Die Demobilmachung der Eisb.Betr.Kol.1, 2 und 4 ist spätestens 3 Tage nach Eintreffen im Wagenenaufstellunsgewerk zu beenden und an B d E (AHA) zu melden.
 
<< August 1939                                                Oktober 1939 >>