| Befehle Dezember 1942 |
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Der Kommandierende General der Sicherungstruppen und H.Qu., 2.12.42 Befehlshaber im Heeresgebiet Mitte Ia Br.B.Nr.4094/42 geh. Korpsbefehl Nr.126. 1) Mithilfe der Luftwaffe bei der Bandenbekämpfung: Auszug aus einem Befehl des Luftw.Kdos.Ost: "Die fliegenden Verbande müssen sich bemühen, im engsten Einvernehmen mit den zustandigen, am gleichen Ort der benachbart liegenden Kommandostellen des Heeres, alle nicht dem reinen Feindflug dienenden Flüge zur Bekämpfung der in ihrer Nachbarschaft liegenden Banditen auszunützen. Es wir daher erneut darauf hingewiesen, daB im Interesse der Befriedung der betr.Umgebung alle Werkstatt-, Prüfungs- und Übungsflüge im Rahmen des Moglichen mit Bombenabwurf auf Banditenziele zu verbinden sind." 2) Wintertarnanstrich wird mit sofortiger Wirkung für alle Fahrzeuge, Stahlhelme pp. befohlen. Tarnfarbe ist ausgegeben, weiterer Bedarf ist anzumelden. 3) Feldgend.Felders.Kp.1 wird nach Mstislawl zugeführt und mit Eintreffen dort der 286.Sich.Div. in jeder Beziehung unterstellt (E-Transport nach Bhf.Chodossy). Eintreffen der Kp. ist unter Angabe der Starke getrennt nach Offz., Uffz. u. Mannsch. durch 286.Sich.Div. zu melden. |
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