Flak-Bataillon 1
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Befehle November 1935
Der Oberbefehlshaber des Heeres                                                                                  Berlin, den 6.11.1935.
   Generalstab des Heeres
O.Qu.I/2.Abt.Nr.2425/35 g.Kdos.IIa

Betr.: Aufstellung eines Flak.Bat1s im W.K.I.

1.) Zum 21.11.35 ist im Wehrkreis I das "Flak.Bataillon 1" aufzustellen.
    Gliederung: Batls.Sttb m.Nachr.Zug
                3 Kompanien
    Vorläufige Unterstellungsverhältnise regelt Gen.Kdo.I.A.K.
2.) Bis zur Ausstattung mit Flak-Gerät (2 cm) wird das Bataillon als M.G.Batl.(mot) aufgestellt.
    Vorläufige Stärken: für Stab nach St.N.(RH) 0120
                        für Nachr. "    "       0243
                        für 3 Komp."    "       0166
    Der Inf.Kradschützen-Zug wird nicht aufgestellt.
3.) Durchführungsbestimmungen folgen.
 
Der Oberbefehlshaber des Heeres                                                                                                                 Berlin, den 18.November.1935.
   Generalstab des Heeres
O.Qu.I/2 Abt.Nr.2530/35 geh.Kdos.III B

Betr.: Mob.Verwendung des Flak.Batls.
       im W.K.I

Das gemäss Verfügung Ob.d.H.Genstb.d.H.O.Qu.I/2.Abt.Nr.2425/35 geh.Kdos.IIa vom 6.11.35 aufzustellende Flak.Batl.1 tritt im Mob.Fall zu den Armeetruppen des A.O.K.A.
Bis zur Ausstattung mit Flakgerät ist es als M.G.Batl.(mot) aufzustellen, jedoch ohne Inf.Krad.Schütz.Zg.
Ausgabe von Deckblättern zu den Besonderen Anlagen 1 und 2 zum Mob.Plan Heer (ab 1.4.36) bleibt vorbehalten.
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