2.Gebirgsdivision
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Befehle Oktober 1939
ObKdodH BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4)

Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39


1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten:
a) Im Bereich H.Gru.Süd.
  
A.O.K.14
   A.O.K.8
   Gen.Kdo.XVIII.A.K.
   Gen.Kdo.XVII.A.K.
   Gen.Kdo.IV.A.K.
   Gen.Kdo.XIV.A.K.
   Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.)
   4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.
   29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div.
b) Im Bereich der H.Gru.Nord.
  
A.O.K.3,
   Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen,
   1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.
   Gruppe Brand und 1.Kav.Brig.
c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr.
  
207. und 218.Inf.Div.
   Brigade Eberhard

d)
Im Bereich Mil.Bef.Posen.
  
208. und 252.Inf.Div.

2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte
  etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar
  (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.).
3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt.

4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548".
 
Fernschreiben OKH Op.Abt.(III) GenStdH, 26.10.39, 11.15 Uhr
An H.Gr.A., H.Gr.B., BdE/AHA,W.K.VI, WK.IX

I. Aus dem Bereich des BdE werden ab 1.11. zugeführt und unterstellt
  1.) der H.Gr.A:
      a) für 72.I.D.:    Artl.Rgt.Stab 706 mit Nachr.Zug und
                         Artl.Abt.747, 751 (l.F.H.)
                         Artl.Abt.760 (S.F.H.) aus W.K.IX, Tr.Üb.Pl.Ohrdruf.
      b) für 2.Geb.Div.: Artl.Rgt.Stab 705 mit Nachr.Zug und
                         Artl.Abt.744 (l.F.H.) aus W.K.IX, Tr.Üb.P..Ohrdruf.
      c) für 3.Geb.Div.: Artl.Abt.746 (l.F.H.) aus W.K.VI, Tr.Üb.Pl.Senne.
      d) für 34.I.D.:    Artl.Abt.749 (l.F.H.) aus W.K.IX, Tr.Üb.Pl.Ohrdruf.
   2) Der H.Gr.B:
         für 1.Geb.Div.: Artl.Abt.745 (l.F.H.) aus W.K.VI, Tr.Üb.Pl.Senne.
II. Die bei 72.I.D. eingesetzten Teile des A.R.207 (Rgt.Stab, Nachr.Zug und 2 l.Abt.) werden der 207.I.D.
    in ihr Ausladegebiet mit der Bahn wieder zugeführt werden. Hierüber erfolgt Befehl.
III. Transportbefehle erlässt Transportchef.
                                                                                  OKH Op.Abt.(III)
                                                                                   Nr.4355/39 geh.
 
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