Infanteriedivision z.b.V.3
Übersicht    Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle März 1945
Nr.2908/45 g.Kdos. v.31.3.45

Bezug: OKW WFSt Org I Nr.02019/45 geh.
Betr.: Aufstellung von Inf.Div mit Unterstützung des RAD

1.) Durch W.Kdo.X ist mit Unterstützung des RAD die
              Infanterie-Division z.b.V.2
    bis 15.5.45 - 24.00 Uhr auf dem Truppenübungsplatz Jüterbog aufzustellen.
2.) Organisatorische Bestimmungen.
    a) Gliederung und Stärken gem.I.D.45 mit folgenden Ausnahmen:
       (1)           ohne I.Abt. des Art.Rgt.,
                     ohne Feld-Ersatz-Btl. 
       (2)           Anstelle 1.Kp.(mot Z) der Pz.Jg.Abt. 1 Panzer-Zerstörer-Kp.
    b) Div.Rahmen (Div.Stab, Nachr.Abt., Versorg.Rgt.) wird durch Sonderbefehl zugeführt.
       Aufstellung der Panzer-Jg.Abt.gem.Sinderbefehl.
    c) Bis zur endgültigen Festlegung der Nummernbezeichnung führen die Verbände die Div. Bezeichnung mit laufender Durchnummerierung
       innerhalb der Waffengattung.
    d) Der Durch W.Kdo.X auf dem Tr.Üb.PLatz Munsterlager einzusetzende Aufstellungsstab wird durch ein Aufstellungskommando des RAD verstärkt.
    e) Die AUfstellung ist in 2 Abschnitten durchzuführen:
       (1) Zahlenmässiges Zusammentreten des gesamten Personals aus Heer und RAD bis zum 10.4.45.
       (2) Herstellung der Verwendungsbereitschaft bis 15.5.45 durch Ausbildung, sowie Ausgleich bzw.Ergänzung vor allem der Unterführer und Spezialisten
           aus dem Wehrkreis.
3.) Personelle Bestimmungen.
    a) Offz.-Stellenbesetzung regelt HPA im Einvernehmen mit RAD.
    b) Uffz. u.Mannschaften:
        (1) Durch Reichsarbeitsführer werden
                   2000 Unterführer
                   2000 Hilfsausbilder Jahrgang 27,
                   3500 Angehörige Jahrgang 26/27
            zur EIngliederung in die fechtenden Teile gestellt.
        (2) Darüberhinaus fehlendes Personal stellt W.Kdo.X unter Rückgriff auf Ersatzpersonal aller Art mit einer Grundausbildung von mindestens
            8 Wochen.
            Auf bereits für sonstige Vorhaben OKH verplantes Personal ausser Genesene zV Feldheer ist fernmündlich bei OKH/Stab II(1) unter Angabe von
            Div. und benötigter Anzahl zu beantragen.
        (3) Personal gem.b), das durch W.Kdo.X bis zum Aufstellungsendtag voraussichtlich nicht aufgebracht werden kann, ist bei AHA/Stab II(1)
            fernmündlich anzufordern.
4.) Materielle Bestimmungen.
    a) Geräte und Kfz. werden in geringem Umfang durch Reichsarbeitsführer aus den Beständen des RAD zur Verfügung gestellt.
    b) Kfz., Bespannfahrzeuge, Fahrräder, Geschirre sind, soweit sie nicht durch RAD zur Verfügung gestellt bzw. durch AHA/Fz In angewiesen werden
       können, im Einvernehmen mit dem Bevollmächtigten des Führers für das Kraftfahrwesen bzw. Wehrwirtschafts-Offz. des Wehrkreises zu beschlagnahmen.
    c) Personelle und materielle Zuführungstransporte für die Einschaltung der "WeFa" erforderlich ist, sind unter dem Stichwort "Windhund" bei AHA/Stab
       Ib (6) zu beantragen.
5.) Weitere Durchführungsbestimmungen gem.Verfg.AHA/STab Ia Nr.1/45 g.Kdos.vom 1.1.45.

                                                                                                 OKH/Oberbefehlshaber des Ersatzheeres
                                                                                                 AHA/Stab Ia(1) Nr.2908/45 g.Kdos. vom 3.1.45
 
<< Februar 1945                                                April 1945 >>