Armeeoberkommando 1
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Befehle etc. April 1944
Der Oberbefehlshaber                                                                                          A.H.Qu., den 8.5.1944.
     der 1 Armee
Ia Nr.056/44 g.Kdos. Chefs.
 
Betr.: Lage im Bereich der 1.Armee

An den                                                                             2 Ausfertigungen
Oberbefehlshaber der Heeresgruppe D,                                               1. Ausfertigung
Herrn Generalfeldmarschall von Rundstedt.

1.) Die Armee hat einen Küstenabschnitt zu verteidigen, der einschlisslich der vorgelagerten Inseln eine Ausdehnung von 857 km hat.
    Hierin sind nicht einberechnet die Landfronten der Festungen Gironde Nord und Süd und die Landfronten von La Rochelle und Bayonne sowie
    die Pyrenäenfront.
    Die für die Küstenverteidigung eingesetzten Divisionen haben nach dem augenblicklichen Stande Abschnittsbreiten:

            158.Res.Div.   a) Küste      273 km
                           b) Inseln     230 km
                           c) Land        37 km
 
            708.Inf.Div.   a) Küste      124 km
                           b) Land        31 km

            159.Res.Div.   a) Küste      185 km

            276.Inf.Div.   a) Küste       45 km
                           b) Land        80 km Pyrenäenefront

2.) Von den eingesetzten Divisionen sind die 158. und 159.Res.Div. als Ausbildungsdivisionen durch den dauernden Abgang ausgebildeter Rekruten
    in ihrem Kampfwert ständigen, Schwankungen unterworfen. Hinzu kommt ihre materielle Ausstattung, sowie ihre beschränkte Beweglichkeit, die
    für einen entscheidenden Kampf gegen einen mit modernsten Mitteln ausgerüsteten Gegner völlig unzureichend ist. Die in der Aufstellung begriffene
    276.I.D. ist wegen Mangels an Zuführung von Waffen und Gerät, sowie des Fehlens an Geschirren noch in keiner Weise als Volldiv. zu rechnen und
    zur Zeit noch unbeweglich. Die 708.I.D. ist, unter Einbeziehen des Kosakenregiments in eine Div.n.A. umgegliedert worden, wobei ein endegültiges
    Urteil über die Kosaken erst im Ernstfall abgegeben werden kann.
    Das Kosakenregiment wie das ind.Regiment sind also in der Verteidigung 2 Faktoren, über deren Standhaftigkeit heute noch ein Fragezeichen liegt.
3.) Unter Berücksichtigung der Divisionsbreiten, der personellen wie materiellen Ausstattung der an der Küste eingesetzten Divisionen kann keinesfalls
    von einer H.K.L. im Sinne unserer Führungsgrundsätze gesprochen werden. Es ist und bleibt eine Sicherungslinie, die bei einem Angriff überlegener
    Feindkräfte - ohne dabei an eine Grosslandung zu denken - bis zum Äussersten halten wird, eine Landung aber nicht verhindern kann, weil die wenigen
    örtlichen Reserven zu schwach sind und das schnelle Eingreifen größerer Verbände auf Grund der Entfernungen und der zu erwartenden Luftüberlegenheit
    des Feindes, verbunden mit einer franz. Aufstandsbewegung und mit feindl. Luftlandeaktionen, zu spät kommen wird.
    Die vom Führer gestellte Forderung den anlandenden Gegner vor Erreichen des Strandes zu zerschlagen, ist bei Ausfall nur einzelner W.N. durch feindl.
    Luftangriffe oder Art.-Beschuss von See her schon in Frage gestellt, denn der Ausfall eines W.N. bedeutet eine Lücke von mehreren Kilometern, in der
    sich der Gegner festsetzen kann, weil nichts dahinter steht und die wenigen örtlichen Reserven bei der Breite der Abschnitte erhebliche Zeit brauchen,
    um heranzukommen. Da die Reserven zudem nicht über Sturmgeschütze verfügen, sind sie ohnehin kaum als angriffsfähig zu bezeichnen.
4.) Die Armee hat alles versucht, um den Ausbau vorwärts zu treiben und dadurch die Verteidigung zu stärken. Aber auch hier sind ihr Grenzen gesetzt in
    dem Mangel an Kräften. Die Truppe tut im Ausbau das Äusserste. Die Erfolge bleiben gemessen an den Abschnittsbreiten gering und sind auch nicht mit
    den Mitteln der Armee zu steigern. Hinzu kommt der ausserordentlich spärlich fliessende Nachschub an Draht und Minen
5.) Durch die Verlegung der 2.SS.Pz.Div."Das Reich" ist eine weitere Schwächung eingetreten. Da die 273.Res.Pz.Div. nunmehr auch bei Fall 4 einsatzmässig
    der Pz.Gr.West und der Heeresgruppe B untersteht, hat die Armee keinen Einfluss mehr auf diese Div. oder ihre Kampfgruppe. Der Armee bleibt also nur
    noch als Reserve die Kampfgruppe der 17.SS.Pz.Gren.Div.  "Götz von Berlichingen". Diese im äussersten Norden der Armee liegende Div. kann zeitlich
    gar nicht zur Stelle sein, wenn es südlich der Garonne brennt.
6.) Die Kräfte des Mil.Befh.SW-Frankreich reichen nach Mitteilung des Generals Feldt gerade aus, um die Wachen zu stellen und die Objekte örtlich zu
    schützen. Der Mil.Befh. SW-Frankreich ist demnach nicht in der Lage, mit eigenen Kräften etwas gegen eine franz. Aufstandsbewegung zu unternehmen,
    geschweige gegen feindl. Luftlandetruppen mit Aussicht auf Erfolg zu kämpfen. Die Folge davon wird zwangsläufig sein, dass die Armee hiergegen Kräfte
    einsetzen muss, die sie bei gleichzeitigem Angriff gegen die Küste einfach nicht hat und auch nicht freimachen kann.
7.) Der Führer hat mach auf die Schwäche der 1. Armee hingewiesen. Diese Schwäche ist mir bekannt. Ich kann sie nicht aus eigenen Kräften beheben, denn
    dazu sind
        a) die an der Küste eingesetzten Divisionen in den Abschnittsbreiten viel zu schwach und materiell unzulänglich ausgestattet,
        b) die als Eingreifreserven dahinter liegenden beiden Pz.-Divisionen meinem Einfluss durch Unterstellung unter die Pz.Gruppe West entzogen und
           räumlich zu weit entfernt, um sofort eingreifen zu können, da wo es brennt,
        c) die Kräfte des Mil.Befh. SW-Frankr. kräfte-und ausbildungsmässig zu gering, um die Sicherheit der rückwärtigen Verbindungen und des rückwärtigen
           Gebietes garantieren zu können,
        d) die Arbeitskräfte und die Sperrmittel zu gering, um den Ausbau so vorwärts zu bringen, dasse eine fühlbare Entlastung für die Verteidigung bringt.

8.) So bleibt der Bereich der 1. Armee als absoluter Schwächemoment in der Verteidigung des franz. Raumes bestehen. Das wird der anglo-amerikanischen Führung
    nicht unbekannt sein. Sie wird daraus ihre Folgerungen ziehen und die Anzeichen deuten darauf hin, dass sie sich für diesen Abschnitt in Verbindung mit
    einer Angriffsoperation im Mittelmeer besonders interessiert.
9.) Ich halte es daher für meine Pflicht, auf die Schwäche der Armee erneut eindringlichst hinzuweisen und bitte um Unterstützung,
        a) dass eine weitere Inf.Div. in die Küstenverteidigung eingeschoben wird,
        b) dass die 276.I.D. bevorzugt mit den noch fehlenden Waffen, Gerät und Geschirren ausgestattet wird, um sie möglichst bald als geschlossene Div.
           einsetzen zu können,
        c) dass die 273.Res.Pz.Div. wie bisher bei Fall 4 der Armee für den Einsatz unterstellt bleibt und hierzu mit der Messe südlich der Garonne verlegt
           wird, um für einen Einsatz im Bereich des LXXXVI.A.K. bereit zu stehen,
        d) dass die 159.Res.Div. beschleunigt auf 7 Batl. (bisher 5 Batl.) aufgefüllt und sie sowie die 158.Res.Div. zu Küstendiv. umgewandelt werden,
        e) dass der Armee weitere Arbeitskräfte insbesondere Pioniere für den Ausbau zugeführt und vermehrt Draht und Minen nachgeschoben werden,
        f) dass jedem Gen.Kdo. eine Sturmgeschützbrigade zugeführt und unterstellt wird,
        g) dass dem LXXXVI.A K, weitere voll bewegliche mot.Artillerie zugeführt wird.
 
Der Oberbefehlshaber                                                                          10.4.44
 der Heeresgruppe D                                                                     4 Ausfertigungen
Ia Nr. 253/44 geh.Kdos.Ch.                                                              4.Ausfertigung

Bezug: O.B. der 1.Armee, Ia Nr.057/44 g.K.Ch.vom 8.4.44.
Betr.: Lage im Bereich der 1.Armee.

An
den Oberbefehlshaber der 1.Armee
  Herrn Generaloberst Blaskowitz    = 1.Ausf.

1.) Die personelle und materielle Schwäche der 1.Armee in Vergleich zur Länge der Front sind mir bekannt
    und ohne Abschwächung als Tatsache an O.K.W. gemeldet.
2.) Ich werde beantragen:
    a) 1 weitere Inf.Div. zuzuführen.
       Ob das im Hinblick auf die Lage auf anderen Kriegsschauplätzen möglich ist, bezweifle ich.
    b) Die 276.I.D. bevorzugt auszustatten.
    c) Die 159.Res:Div. auf 7 Bataillone zu verstärken und sie sowie die 158.Res.Div. zu Küsten-Divisionen
       umzuwandeln.
    d) Der Armee mot.Artillerie zuzuführen.
3.) Die 273.Res.Pz.Div. wird nur dann anderwertig verwendet, wenn die Lage bei 1.Armee keine Bedrohung zeigt.
    Im übrigen führt H.Gru.B im Fall 4 mit unterstellter 1. und 19.Armee und den für diesen Fall vorgesehenen
    schnellen und Inf.Div. in Südfrankreich nach meinen Weisungen.
    Aus diesem Grunde sind alle schnellen Verbände, auch die im Bereich der 1. und 19.Armee liegenden, als
    Ob.West-Reserve der Pz.Gruppe West unterstellt.
    Dagegen hat AOK 1 das Recht, die 273.Res.Pz.Duiv. und 17.SS-Pz.Gren.Div. zu Einweisungen und praktischen
    Einsatzübungen im Benehmen mit Pz.Gruppe West heranzuziehen, wie H.Gru.B gemäss Ob.West, Ia Nr.2434/44
    geh.Kdos. vom 24.2.44 die in deren Bereich liegenden schnellen Verbände.
4.) Weitere Pionier und Arbeitskräfte stehen nicht zur Verfügung, dagegen sind die Landeseinwohner vermehrt
    zu Arbeiten (Mit Ausnahme von Minenlegen und auch pioniertechnischer Art) heranzuziehen.
5.) Minen und Draht werden vermehrt im Rahmen des Möglichen zugeführt werden.
6.) Zuführung von Sturmgeschütz-Brigaden ist nicht möglich.
7.) Ich habe das Wesentliche aus der Meldung der Armee O.K.W. erneut gemeldet.
 
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